Petition gegen Deutsche Umwelthilfe - mitmachen :-)
Es kann nicht sein, dass ein kleiner Verein eine Verbotsklage nach der nächsten gegen Diesel und Benziner anstrengt und damit die Verkehrspolitik in D bestimmt und den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv beschädigt. Eine kleine Gruppe will der Gemeinschaft ihren Willen aufzwingen - daher muss diesem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Auch weil dieser Verein jede Verhältnismäßigkeit missachtet und jedes Gegenargument nicht gelten lässt.
Daher habe ich die Petition unterschrieben:
Link entfernt Moorteufelchen MT-Moderation
Etwas Hintergrundinfo anbei:
Feinstaubdebatte: Deutsche Lungenärzte zweifeln an Grenzwerten
Deutsche Umwelthilfe will Tempo 120 auf deutschen Autobahnen
Link verstösst gegen die NUB daher wurde er gelöscht
Moorteufelchen
Beste Antwort im Thema
Diese Petition ist Schwachsinn. Natürlich darf dieser Verein klagen. Weil Klagen ein Bestandteil des Rechtsstaates ist. Ob dass dann geltenden Rechts ist, entscheiden die Gerichte.
Man sieht anhand der erfolgreichen Klagen, dass Die Politik gesteuert von der KFZ-Industrie-Lobby diese Rechtlichkeit untergräbt.
Über den Sinn und Unsinn diverser Grenzwerte oder Geldbeschaffungsmaßnahmen der DUH mittels Abmahnungen kann man sich Streiten, aber die Klagen um endlich saubere Luft voranzutreiben sollte man in einem Rechtstaat nicht kritisieren, dafür haben wir Gerichte.
844 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 22. Dezember 2018 um 16:36:01 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 22. Dezember 2018 um 16:33:49 Uhr:
Aha.
Dann gib mal bitte ne Zusammenfassung von Dieter.Ich kann das leider nicht so gut wiedergeben. Orginal ist halt besser
Na ich kenn dich sber als sehr wortgewandt, das schaffst du schon.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 22. Dezember 2018 um 16:39:16 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 22. Dezember 2018 um 16:36:01 Uhr:
Ich kann das leider nicht so gut wiedergeben. Orginal ist halt besser
Na ich kenn dich sber als sehr wortgewandt, das schaffst du schon.
Gönne dir die Stunde, ich verspreche Dir, dass sie sehr kurzweilig ist 🙂
Das KBA muß auch weg, schaut wohin die Dieselrückrufe führen.
Ohne würde VW nie auf Elektro umstellen, 7000 Arbeitsplätze weniger.
Gratulation.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 22. Dezember 2018 um 16:59:44 Uhr:
Das KBA muß auch weg, schaut wohin die Dieselrückrufe führen.
Ohne würde VW nie auf Elektro umstellen, 7000 Arbeitsplätze weniger.
Gratulation.
Meinst du nicht auch, daß die Arbeitsplatzkeule bei diesem Thema total unangebracht ist?
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Wer weiß schon wo in diesen wilden Ironiethreads die Grenze ist.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 22. Dezember 2018 um 14:34:27 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 22. Dezember 2018 um 11:39:40 Uhr:
Stimmt so nicht ganz. Die DUH muss dies nicht in diesem Außmaße durchführen."in diesem Ausmaß" ...wer sagt oder bestimmt das???
In welchem Außmaß geklagt wird bestimmt in diesem Fall die DHU. Dabei muss man zwei Sachen auseinanderhalten.
Das eine sind zum Beispiel klagen über Fahrverbote, wo die DUH nichts, oder nur sehr wenig verdient.
Das andere ist das aktive durchwälzen von Werbeanzeigen, wo bei einem kleinen Verstoß eine Abmahnung raus geht. Bei einem weiteren verstoß folgt die klage, womait die DUH einen baten Geld verdient. Dadurch hat die DUH den Stempel "Abmahnverein" aus die Stirn gedrückt bekommen.
Zitat:
@brenner197 schrieb am 19. Dezember 2018 um 11:40:41 Uhr:
Es kann nicht sein, dass ein kleiner Verein eine Verbotsklage nach der nächsten gegen Diesel und Benziner anstrengt und damit die Verkehrspolitik in D bestimmt und den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv beschädigt. Eine kleine Gruppe will der Gemeinschaft ihren Willen aufzwingen - daher muss diesem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Auch weil dieser Verein jede Verhältnismäßigkeit missachtet und jedes Gegenargument nicht gelten lässt.Daher habe ich die Petition unterschrieben:
...
Was Dir und deinesgleichen stinkt, kann also nicht gemeinnützig sein?
Wie anmaßend.
Es gibt wohl kein besseres Beispiel für Gemeinnützigkeit, als wenn ein Verein wie die DUH staatliche Organe vor ordentlichen Gerichten dazu zwingt, die in unserem demokratischen Rechtsstaat durch den Bundestag schon vor langer Zeit verabschiedeten gesetzlichen Regelungen endlich durchzusetzen.
Wie verhält sich ein mündiger Demokrat, wenn ihm ein Gesetz nicht gefällt? Er richtet seinen Protest an die Legislative. Denn die hat es ja auch erlassen. Personifiziert z.B. durch seine(n) Wahlkreisabgeordneten. Allein der empörte Aufschrei, ausgelöst durch zerdrückte, persönliche Lebensfreude, führt dort glücklicherweise nicht weiter. Es regiert in unserem Fall das wissenschaftliche Argument.
Cheers,
DrHephaistos
[KlugscheixxON]
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören nur die Gerichte in Zivil- und Strafsachen. Die Verwaltugnsgerichte gehören nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die haben eine eigene Kategorie. Das ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
[KlugscheixxOFF]
Einen schönen 4.Advent. 😎 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Dezember 2018 um 14:39:43 Uhr:
[KlugscheixxON]
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören nur die Gerichte in Zivil- und Strafsachen. Die Verwaltugnsgerichte gehören nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die haben eine eigene Kategorie. Das ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
[KlugscheixxOFF]Einen schönen 4.Advent. 😎 🙂
Naja eine geordnete Gerichtsbarkeit reicht ja schon aus, dass sollte man der Verwaltungsgerichtsbarkeit ja auch unterstellen dürfen🙂
Nicht der kleine Verein beschädigt den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern die Unternehmen die betrügen oder den Betrug billigend in Kauf nehmen.
Allen ebenfalls noch einen schönen 4. Advent
Zitat:
@elwetritsch70 schrieb am 23. Dezember 2018 um 16:33:51 Uhr:
...
Nicht der kleine Verein beschädigt den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern die Unternehmen die betrügen oder den Betrug billigend in Kauf nehmen.
...
Ach ja ? In Köln sind in der ersten Stufe 125.000 Diesel und 40.000 Benziner mit geregeltem Kat betroffen. Wer hat denn bei letzteren betrogen und geschummelt ?
Die Hersteller und ihre Lobbyisten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Dezember 2018 um 21:12:11 Uhr:
Die Hersteller und ihre Lobbyisten.
Verstehe ich nicht, bitte ein Beispiel.
Ich nenne mal ein Fahrzeug, einen Chrysler Voyager von 2000 (ähnlich dem VW Sharan), hergestellt in Österreich. Was würde da betrogen und geschummelt ?
Das Kölner Verwaltungsgericht entschied, dass die Stadt Köln ab April 2019 eine Fahrverbotszone für Diesel der Emissionsklassen Euro 4 und älter sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2 ausweisen muss. Ab September 2019 müssen dann auch Diesel der Klasse Euro 5 ausgesperrt werden. In Bonn sollen zwei Straßenabschnitte gesperrt werden.
Das Gericht stellte fest, dass Köln und Bonn den EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es in Köln 2017 bis zu 62 Mikrogramm. Insgesamt 5 Messtationen überschritten den Grenzwert (Clevischer Ring, Justinianstraße, Aachener Straße/Weiden, Neumarkt und Luxemburger Straße).
Wenn also der von Dir genannte Voyager mind Euro 3 hat, ist er nicht betroffen.
Zitat:
@elwetritsch70 schrieb am 23. Dezember 2018 um 21:32:59 Uhr
Wenn also der von Dir genannte Voyager mind Euro 3 hat, ist er nicht betroffen.
Er ist betroffen. Alles, was Du davor schreibst entspricht dem aktuellen Sachstand. Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, aufgrund welchen Lug und Betruges das Fahrzeug nicht fahren darf.
Wer hat Dir denn den Gedanken in den Kopf gepflanzt, dass mit dem Kauf eines Autos ein Recht auf dessen örtlich uneingeschränkte Nutzung einhergeht? Gegen etwaige Verbotszonen kann bei ihrer Bekanntgabe gegen diese widersprochen und geklagt werden, wenn die sachliche Begründung der Einbeziehung in das Verbot als nicht tragfähig erscheint. Ein ganz normales Verwaltungsverfahren mit anschließendem Gerichtsverfahren durch - ziemlich sicher - alle Instanzen.