Petition für Tempo 50 und gegen Tempo 30
Hallo zusammen,
ich wollte mal bekannt geben, dass es in Ulm derzeit einen netten Streit um Tempo 30 an Durchgangsstraßen in Ulmer Ortsteilen (=Dörfern) gibt.
Angefangen hat es damit, dass die Stadt Ulm pauschal 30 für das gesamte Stadtgebiet wollte, was aber das Verkehrsministerium ablehnte.
Daraufhin haben sie einfach (fast) alle Ortsdurchgangsstraßen mit 30 km/h-Einzelschildern de factor doch beschränkt. Natürlich haben sich das einige Bürger nicht gefallen lassen und Widerspruch eingelegt und dann auch großteils gewonnen. Dabei kamen die Hanebüchensten Erklärungen der Stadt Ulm zu Tage, warum dort Tempo 30 gelten solle. Anstatt zuzugeben, dass man dem Wunsch von Anwohnern nach weniger Lärm gerecht werden wollte, behauptete man nun, dass dort alles "gefährlich" sei: querende Fußgänger, Radfahrer und (ganz beliebt) die Kinder seien zu schützen. Nur leider gibt es nachgewiesenermaßen weder ein Lärm- noch ein Verkehrssciherheitsproblem. Die Unfallstatistik der Polizei besagt, dass es keine Gefahrenlagen gibt und die Polizei wandte sich auch gegen eine Anordnung von 30 km/h!
Folgerichtig wurde die Stadt Ulm per Bescheid aus dem Regierungspräsidium (RP) Tübingen verdonnert, für große Teile wieder die Tempo 30 Schilder abzumontieren (für den Rest der Strecken behauptete das RP aber dann auch eine Gefahrenlage, die aber, wenn man sich das vor Ort ansieht, nicht existiert - übrigens hat sich dort auch nichts wesentliches geändert, weder baulich noch von der Verkehrsstärke her, sodass ich mich schon frage, wo auf einmal eine Gefahrenlage herkommen soll, die jahrelang nicht da war).
Der SPD-Fraktion Ulm und den Ulmer GRÜNEN haben wir nun zu verdanken, dass trotz rechtskräftigem Bescheid (im Falle Eggingens/Ermingens seit 9 Monaten!!!), KEIN Schild abmontiert wurde. Warum? Weil sie die Bürger anstachelten, eine Petition gegen Tempo 50 einzureichen. Dann nämlich greift ein sog. "Stillhalteabkommen", das besagt, dass bis zur Entscheidung über die Petition nichts verändert wird.
Das ist ein "rechtmäßiger Rechtsbruch". Anwälte, die mitlesen, mögen und bitte sagen, was wir rechtlich tun können. Wir jedenfalls haben eine Bürgerinitiative gegründet, die dann ihrerseits eine Petition FÜR Tempo 50 einbrachte. Man kann gerne teilnehmen, egal, wo man selbst wohnt:
Link zur Petition entfernt - twindance/MT-Moxderation
Wer noch gute Ideen hat, was wir noch für Tempo 50 tun können und das alles zu beschleunigen, der möge bitte hier schreiben. Über Mitzeichner der Petition würden wir und auch sehr freuen. Es geht bequem rein online und dauert für geübte PC-Nutzer nur 1-2 Minuten.
Beste Antwort im Thema
Versetz' Dich mal in die Situation der Anwohner:
Tempo 50 auf den Durchgangsstraßen - die "netten" Verkehrsteilnehmer die einfach nur durchfahren wollen, halten sich aber nicht dran. Sie fahren typischerweise 60 - 80, wenn weniger los und die Strecke gerade ist auch mal 100 - 150. Das ergibt eine erhebliche Lärmbelastung.
Nur: Für eine flächen- und zeitdeckende Kontrolle gibt es kein Personal und alle schreien "Abzocke !!!".
Mit Tempo 30 wird auch nicht mehr kontrolliert aber die VT fahren im Schnitt langsamer, ohne lange Verwaltungsverfahren für teure und "abzockende" stationäre Geschwindigkeitskontrolle.
Für Anwohner und deren Schutz vor Lärm und Feinstaub fehlt jede Sensibilisierung bei VT, Behörden und Gesetzgeber.
Edit:
Zitat:
Es kann nicht sein, dass eine kleine Gruppe von Anwohnern ihre zwar menschlich nachvollziehbaren, aber dennoch sehr egoistischen Wünsche nach weniger Lärm durchsetzen, ...
Warum sollen Anwohner, die ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit durchsetzen wollen egoistischer sein als VT die einfach nur schneller fahren möchten ? Klingt menschenverachtend.
91 Antworten
Anstatt immer wieder zu betonen, dass es kein Lärmproblem gibt, erläutere doch einmal, warum es keins gibt. Sprich, konkrete Werte, Baugebietstypen angrenzend an die Straße, etc. pp.
Sonst dreht sich das hier im Kreis. Die Argumente hast du mittlerweile zigfach dargelegt, den Kern aber immer umschifft.
Das reine Abstellen auf den DTV ist übrigens falsch, das wirst du aber wissen. Denn Lärmpegel werden von vielen Faktoren beeinflusst, nicht nur DTV und Geschwindigkeit.
Zitat:
Also ich habe meine Diplomarbeit dazu geschrieben, mit sehr gut bestanden und hoffe, das qualifiziert mich, hier "mitzupinkeln".
Für allgemeine Aussagen, klar, da gelten auch die anderen Argumente (bspw. dass Lärmschutz als Argument in Frage kommen kann, was auch wir so sehen, sofern das eben objektiv nachvollziehbar ist).
Zitat:
Viel interessanter wäre nicht der Punkt, wie die Gutachten entstehen, sondern auf welcher Basis hier beurteilt wird, welcher Lärmpegel noch zumutbar ist und welcher nicht.
Oh, da gibt es herzlich wenig Spielraum, das ist für jeden Straßentyp definiert (aber hier gibt es Unterschiede, ab wann eingeschritten wird und außerdem sind die Pegel bei Neubau, wesentlicher Sanierung/Änderung und Bestand unterschiedliche. Das ist eine Folge dessen, dass man in der Praxis im Bestand mit vernünftigem Aufwand und vernünftigen Einschränkungen nicht so viel erreichen kann, wie im Neubau, daher sind die Neubau-Schwellenwerte unter denen im Bestand.
Grundlage in diesem Fall ist die "Lärmschutz-Richtlinien-StV [1]", die für unseren Fall hier besagt:
In Kern-, Dorf- und Mischgebieten: 72 dB(A) zwischen 06.00 und 22.00Uhr (tags), 62 dB(A) zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (nachts).
Als weitere Nebenbedingung gilt, dass geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen für den Lärmschutz nur dann in Frage kommen, wenn damit mindestens ist eine Pegelminderung um 3 dB(A) erzielt wird [1].
Und hier liegt meistens die Krux, dass viele mit diesen Werten in dB nichts anfangen können, obwohl man damit das subjektive Lärmempfinden gut nachbilden kann.
3 dB ist die Schwelle, bei der man subjektiv überhaupt erst eine Lautstärkenänderung wahrnimmt [2, 3]. Immerhin entspricht das der Halbierung des Verkehrs
. Aber Achtung: Eine Halbierung des Lärms würde erst ab einer Senkung um 10 dB(A) erreicht [2, 4]. Um das zu erreichen, müsste der Verkehr aber um 90% abnehmen!
[1] Richtlinien tür straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), Bonn, den 23. November 2007, S 32/7332,9/1/781915
[2] Präsentation: Lärmschutz an Straßen Grundlagen und Möglichkeiten, Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement
[3] ADAC zur Sache: Keine Vorteile für die Umwelt durch Tempo 30, ADAC e.V., Ressort Verkehr, Oktober 2009
[4] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BadenWürttemberg: Städtebauliche Lärmfibel Hinweise für die Bauleitplanung, Dezember 2013, ISBN 9783000445972
Zitat:
@pro-tempo-50 schrieb am 30. September 2015 um 13:23:03 Uhr:
Haben Radfahrerschutzstreifen hier bekommen. Nicht auf 100% der Strecke, aber wo möglich. Absurderweise argumentieren manche Tempo-50-Gegner, diese seien eine Gefahr für die Radfahrer. Naja, sie sind teilweise dilettantisch errichtet worden (Enden vor Parkplätzen), aber ich denke, besser als nichts...
Nein, definitiv nicht besser als nichts. Mit Verlaub: Du bringst da ja auch bereits zwei Begriffe durcheinander, denn Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind zwei relativ unterschiedliche Einrichtungen. Die absatzlangen Definitionen spare ich mir hier, die kann jeder bei Bedarf bei Wikipedia nachlesen. Ganz mutige Verkehrsteilnehmer können auch einfach die Definition in der Straßenverkehrs-Ordnung nachschlagen.
Ohne eure Radverkehrsinfrastruktur zu kennen, befürchte ich anhand deiner kurzen Beschreibung, dass sie tatsächlich Murks sind. In Hamburg werden momentan auch wie wild Schutzstreifen auf die Fahrbahn gemalt und in der Regel geht damit eine Verschlimmerung der Situation für Radfahrer einher.
Gemäß der Rechtsprechung soll ich als Radfahrer einen Abstand von etwa anderthalb Metern zu parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Und dieser Abstand bemisst sich nicht so irgendwie bummelig von der Fahrertür bis zum Mittelpunkt des Fahrrades, sondern vom linken Außenspiegel des Kraftfahrzeuges bis zur rechten Spitze des Fahrradlenkers. Und wenn ich so fahre, dann sieht das durch die Windschutzscheibe gleich wie „mitten auf der Straße“ aus und schon wird gehupt. Meistens hat man dann aber doch irgendwie seine Ruhe.
So. Nun kommen Schutzstreifen. Da fährt also einer mit einem Eimer weißer Farbe vor und malt mit einem breiten Pinsel eine unterbrochene Linie im Abstand von 125 Zentimetern vom rechten Fahrbahnrand entfernt. Und damit auch jeder weiß, was hier gemeint ist, werden in diesen Bereich noch Fahrradpiktogramme appliziert.
Wenn ich mich nun an den aus der Rechtsprechung entwickelten Sicherheitsabstand von anderthalb Metern halten möchte, müsste ich deutlich links vom Schutzstreifen fahren. Nun darfst du mal raten: Wie viele Kraftfahrer werden ein solches regelkonformes (!) Verhalten tolerieren? Natürlich so gut wie niemand. Durch die Windschutzscheibe sieht man bloß, boah, da gibt es einen Streifen für Radfahrer, aber der #ScheißRadfahrer fährt nicht auf dem Streifen, also darf ich jetzt hupen und ihn abdrängen und in Lebensgefahr bringen.
Und ja, das mit der Lebensgefahr mag zunächst übertrieben klingen, aber wenn man sich als Radfahrer in einer solchen Straße hartnäckig an die Regeln hält, wird man früher oder später jemanden treffen, der sich vom regelkonformen Verhalten so sehr provoziert fühlt, dass er sein Kraftfahrzeug als Waffe einsetzt und schwere Verletzungen des Radfahrers mindestens billigend in Kauf nimmt („Selbst schuld, wenn er den Verkehr blockiert!“), wenn nicht sogar vorsätzlich verursachen möchte („Sonst lernt er’s ja nie!“).
Solche Schutzstreifen zwingen einen Radfahrer also dazu, in einem Bereich direkt neben den parkenden Kraftfahrzeugen zu fahren, den er gemäß der Rechtsprechung überhaupt gar nicht befahren dürfte. Die 150 Zentimeter zwischen Fahrrad und parkendem Kraftfahrzeug sind eigentlich tabu, aber nun kommt man auf die Idee, dort noch einen Schutzstreifen hineinzuzwängen.
Das ist aber auch nur einer, wenn auch nur der wichtigste Aspekt, der gegen solche Streifen spricht. Denn abgesehen davon tut sich für Radfahrer sicherheitsmäßig recht wenig: Der Schutzstreifen endet unvermittelt, weil für die Radverkehrsförderung nicht genügend Geld da war, oder er wird zugeparkt, weil man halt irgendwo parken muss, oder er führt an gefährlichen Kreuzungen wieder auf einen Hochbordradweg, in dem sich Radfahrer dann plötzlich wieder im Toten Winkel befinden.
Zur Verdeutlichung noch mal ein Beispiel aus der Ebertallee in Hamburg. Dort kam man auch auf die Idee, Schutzstreifen auf die Fahrbahn zu malen und obwohl es sogar einen Sicherheitsraum rechts zu parkenden Kraftfahrzeugen gibt, müsste ich für meinen Sicherheitsabstand beinahe auf der gestrichelten Linie fahren. Wenn ich dort fahre, kann mich aber nicht einmal mehr ein Kleinwagen überholen, denn gemäß der Rechtsprechung müssen überholende Kraftfahrzeuge einen Abstand von mindestens anderthalb Metern zu Radfahrern einhalten. Für den Kraftverkehr stehen in diesem Bereich im Endeffekt so ungefähr 2,5 Meter zur Verfügung (die Fahrbahnbreite abzüglich des Schutzstreifens beträgt 3,03 Meter, allerdings wird auf der Sonderfläche links der Fahrbahn noch geparkt, wodurch dort noch mindestens ein halber Meter entfällt, weil dort teilweise der Kofferraum der parkenden Kraftfahrzeuge in die Fahrbahn ragt). Da kann also niemand einen Sicherheitsabstand einhalten — das geht physikalisch nicht.
Für Radfahrer ist das dann einigermaßen gefährlich, wenn der rechte Außenspiegel der überholenden Kraftfahrzeuge unter dem linken Arm hindurchsaust, aber wenn sich dann beispielsweise ein Bus mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von 30 Kilometern pro Stunde vorbeischiebt, dann muss man echt aufpassen nicht draufzugehen. Im angehängten Bild ist die Sache schon ziemlich knapp, weil ich nicht damit gerechnet hatte, dass so ein Bus einen nicht nur zur rechten Seite schiebt, sondern die Luftverwirbelungen einen Radfahrer auch wieder links herüberziehen. Alleine aus meinem direkten Bekanntenkreis sind bereits zwei Radfahrer mit einem überholenden Bus verunglückt — binnen zwei Monaten nach der Einrichtung der Fahrbahn.
Insofern braucht man sich dann gar nicht zu wundern, warum in solchen Straßen der Radverkehr ordnungswidrig auf dem Gehweg stattfindet. Und ich fahre dann doch lieber einen Umweg durch ruhigere Gassen.
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Zitat:
Das reine Abstellen auf den DTV ist übrigens falsch, das wirst du aber wissen. Denn Lärmpegel werden von vielen Faktoren beeinflusst, nicht nur DTV und Geschwindigkeit.
Stimmt, da spielen viele Faktoren rein, die alle in der Rechenvorschrift berücksichtigt werden. Also kann derselbe DTV an zwei unterschiedlichen Orten zu unterschiedlichen Lärmmittelungspegeln führen. Der DTV gibt aber trotzdem in erster Näherung einen Wert, mit dem man zumindest gefühlsmäßig sagen kann, ja, es könnte ein Lärmproblem geben, oder nein, das klingt nicht plausibel (wie bei 4.000 Kfz/24 h in den Dörfern hier).
Aber wie Du sicher auch weißt, bedeutet DTV im Zusammenhang mit Lärmberechnungen nicht "Autos/24 h", sondern Kfz/24 bedeutet hier verschiedene Klassen (Motorräder, PKW+PKW mit Anhänger+Lieferwagen, Bus+LKW ohne Anhänger, LKW mit Anhänger+Sattelschlepper = Mot, PkW+PmA+LfW, Bus+LoA, LmA+Sat in Kurzform). Der Anteil des Schwerlastverkehrs (SV) spielt eine große Rolle (in unserem Beispiel vor Ort aber keine, der Anteil beträgt bspw. in Ermingen nur 1,7 % laut Daten aus dem Verkehrsmonitoring 2013 (temporär wegen einer Baustelle aber mehr)).
Zitat:
Anstatt immer wieder zu betonen, dass es kein Lärmproblem gibt, erläutere doch einmal, warum es keins gibt. Sprich, konkrete Werte, Baugebietstypen angrenzend an die Straße,
Na, da kann ich's mir einfach machen, denn dass es keins gibt steht ja im Widerspruchsbescheid, da muss ich ehrlich gesagt gar nicht mehr nach dem "warum" forschen.
Aber exemplarisch kann man mal anfügen, dass die Zahlen des DTV teils lächerlich klein sein, ebenso der SV, was das erste Indiz wäre. Das zweite ist gegeben, wenn die Straße breit ist. In erster Näherung gilt, wenn die Straße breit, so die Entfernung Emmissions- zu Immisionort groß. Drittens liegt teilweise nur einseitige Bebauung vor. Viertens ist die Bebauung niedrig. Fünftens ist die Bebauung (mit Ausnahme Wiblingens) alles andere als dicht (wobei- selbst dort gibt es breite, nur einseitig und nicht dicht an der Straße bebaute Abschnitte mit Tempo 30). Sechstens gibt es (mit Ausnahme des Großteils von Wiblingen) teilweise noch beachtlichen Abstand vom Straßenrand zur Fassade, teilweise mit Hecken und Bäumen davor, die Lärm schlucken. Das gilt zwar nicht für alle Ortschaften gleichermaßen, aber eben auch für beschränkte Abschnitte. Aber das war nur "Service", ich muss hier gar nichts beweisen oder erklären, wenn die Fakten ja schon auf dem Tisch sind und ferner ja die anderen von der Norm abzuweichen gedenken, dann sind diese diejenigen, die etwas beweisen müssen (nämlich dass es deren behauptete Probleme real auch tatsächlich gibt). Können sie aber nicht, weil sie schon von Behördenseite widerlegt sind.
Zitat:
..., wird man früher oder später jemanden treffen, der sich vom regelkonformen Verhalten so sehr provoziert fühlt, dass er sein Kraftfahrzeug als Waffe einsetzt und schwere Verletzungen des Radfahrers mindestens billigend in Kauf nimmt
Idioten gibt's immer, das stimmt. Hier gab es sogar schon den Fall, dass ein Autofahrer einen anderen mit dem Messer bedrohte, weil dieser sich an Tempo 30 hielt. Das geht gar nicht!
Genauso stimmt es, dass es Idioten gibt, die bereits querende Fußgänger bedrängen. Geht auch nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Straße für den Kraftfahrer allein, ein sinnvolles, rücksichtsvolles Miteinander wäre optimal, aber Idioten sterben nie aus (Darwin hatte nicht ganz recht :-)
[quot]Solche Schutzstreifen zwingen einen Radfahrer also dazu, in einem Bereich direkt neben den parkenden Kraftfahrzeugen zu fahren,...Wenn man's deppert macht, ja, aber in Ulm gibt es auch zahlreiche vorbildlich eingerichtete Schutzstreifen, wo neben dem Parkstreifen erst 0,5 m Sicherheitsabstand eingerichtet sind (wohl, damit rücksichtlose, ohne Schulterblick die Tür öffnende Fahrer keine Radfahrer vom Rad holen), und dann erst den Schutzstreifen.
Aber ich sagte ja, teilweise sind die hier auch fragwürdig implementiert, aber auch das kann nicht als Grund für Tempo 30 herhalten. Es ist nun einmal ein Problem historisch gewachsener Dörfer, dass früher anders geplant und gebaut wurde, als heute üblich.
Zitat:
@pro-tempo-50 schrieb am 30. September 2015 um 13:52:52 Uhr:
Oh, da gibt es herzlich wenig Spielraum, das ist für jeden Straßentyp definiert (aber hier gibt es Unterschiede, ab wann eingeschritten wird und außerdem sind die Pegel bei Neubau, wesentlicher Sanierung/Änderung und Bestand unterschiedliche. Das ist eine Folge dessen, dass man in der Praxis im Bestand mit vernünftigem Aufwand und vernünftigen Einschränkungen nicht so viel erreichen kann, wie im Neubau, daher sind die Neubau-Schwellenwerte unter denen im Bestand.Zitat:
Viel interessanter wäre nicht der Punkt, wie die Gutachten entstehen, sondern auf welcher Basis hier beurteilt wird, welcher Lärmpegel noch zumutbar ist und welcher nicht.
Grundlage in diesem Fall ist die "Lärmschutz-Richtlinien-StV [1]", die für unseren Fall hier besagt:
In Kern-, Dorf- und Mischgebieten: 72 dB(A) zwischen 06.00 und 22.00Uhr (tags), 62 dB(A) zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (nachts).Als weitere Nebenbedingung gilt, dass geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen für den Lärmschutz nur dann in Frage kommen, wenn damit mindestens ist eine Pegelminderung um 3 dB(A) erzielt wird [1].
Hier ist dein/euer Denkfehler:
Diese Werte sind die Werte, ab der eine Lärmsanierung dringend empfohlen wird, da diese definitiv gesundheitsschädlich sind.
Die Werte für Neubauten sind wesentlich niedriger und eine Lärmaktionsplanung (Stichwort Umgebungslärmrichtlinie) wird auch schon bei deutlich geringeren Auslösewerten empfohlen.
Daher können und werden lärmreduzierende Maßnahmen regelmäßig auch schon bei niedrigeren Lärmpegeln angewandt.
Kurzum: Ihr nehmt den absoluten Maximumwert an, bis wann Lärmwerte nicht zu hoch sind (obwohl das tatsächliche Maximalwerte sind, die der Gesetzgeber so fgestgelegt hat, um sich vor einer Lärmsanierung zu drücken) und ignoriert Werte, die in der Fachwelt und der angewandten Praxis liegen. Das sind dann auch mal die 10 dB(A) weniger.
Je nach Gebietstyp (nicht Straßentyp) sind da auch ab 50 dB(A) schon Maßnahmen anzuwenden und "rechtens".
Zitat:
@pro-tempo-50 schrieb am 30. September 2015 um 11:49:43 Uhr:
Da ich mich als einziger mit dem Thema intensiv genug auseinander gesetzt zu haben scheine, um die Situation vor Ort sowie auch das "Lärmargument" hier einschätzen zu können, verbitte ich mir diese Unterstellung. Dass ich auf hier unangebrachte Argumente eingehe und sie zurückweise, wird doch noch erlaubt sein?
Da Du ja richtigerweise bemerkt hast, dass Du der Einzige bist, der mit der Problematik vertraut ist, ist Deine Aufforderung an all die Unbedarften hier, Dein Anliegen per Petition zu unterstützen, hochgradig bigott. Schon allein aus diesem Grunde wurde Dein Link gelöscht.
Weiterhin versteht sich MT nicht als Stimmen-Pool für diverse Bürger- und Volksbegehren. Derartige Verlinkungen wurden regelhaft entfernt, auch daher teilt Dein Link dieses Schicksal.
Abschließend möchte ich noch darauf orientieren, dass Ihr Gegner und Befürworter der Tempolimitierung Euch doch bitte auf Eurem lokalen Terrain trefft und Eure Argumente austauscht. Da könnt Ihr Euch dann gegenseitig ausweinen.
Zitat:
Diese Werte sind die Werte, ab der eine Lärmsanierung dringend empfohlen wird, da diese definitiv gesundheitsschädlich sind.
Die Werte für Neubauten sind wesentlich niedriger und eine Lärmaktionsplanung (Stichwort Umgebungslärmrichtlinie) wird auch schon bei deutlich geringeren Auslösewerten empfohlen.
Daher können und werden lärmreduzierende Maßnahmen regelmäßig auch schon bei niedrigeren Lärmpegeln angewandt.
Naja, das schrieb ich ja, dass unser zitierter Schwellwert nicht DER eine und einzige ist.
Zitat:
Kurzum: Ihr nehmt den absoluten Maximumwert an, bis wann Lärmwerte nicht zu hoch sind (obwohl das tatsächliche Maximalwerte sind, die der Gesetzgeber so fgestgelegt hat, um sich vor einer Lärmsanierung zu drücken) und ignoriert Werte, die in der Fachwelt und der angewandten Praxis liegen. Das sind dann auch mal die 10 dB(A) weniger.
Je nach Gebietstyp (nicht Straßentyp) sind da auch ab 50 dB(A) schon Maßnahmen anzuwenden und "rechtens".
Nein, wir nehmen nicht den Maximalwert an, sondern die Behörden nutzen diesen, aber das heißt nicht, dass dieser auch nur annähernd hier erreicht wird (65 dB tags, nicht 72 dB tags). Da sind wir nicht weit weg von Deinen 10 dB weniger.
Wie ich ja schon schrieb, kommt es auf den Einzelfall an, wann welcher Wert gilt. Hier gelten die 72 dB tags als Schwellwert.
Zitat:
Da Du ja richtigerweise bemerkt hast, dass Du der Einzige bist, der mit der Problematik vertraut ist, ist Deine Aufforderung an all die Unbedarften hier, Dein Anliegen per Petition zu unterstützen, hochgradig bigott. Schon allein aus diesem Grunde wurde Dein Link gelöscht.
Huch, ist der aber sarkastisch.
Zitat:
Weiterhin versteht sich MT nicht als Stimmen-Pool für diverse Bürger- und Volksbegehren. Derartige Verlinkungen wurden regelhaft entfernt, auch daher teilt Dein Link dieses Schicksal.
Wenn das die Regeln sind, okay, kein Problem.
Zitat:
Abschließend möchte ich noch darauf orientieren, dass Ihr Gegner und Befürworter der Tempolimitierung Euch doch bitte auf Eurem lokalen Terrain trefft und Eure Argumente austauscht. Da könnt Ihr Euch dann gegenseitig ausweinen.
Jawoll! Stillgestanden, der Herr Major erteilt Befehle! Komisch nur, dass solche Themen bei MT mehrfach diskutiert wurden, obwohl es auch darin nur um lokale Themen geht (siehe "Ähnliche Themen zu: Petition für Tempo 50 und gegen Tempo 30" mit alleine 9 ähnlichen Beiträgen.
Und weinen tut hier niemand, außer einem gewissen Moderator, der es nicht abkann, wenn "lokales" diskutiert wird und einen dann auf "lokales Terrain" verweist.
Nun gut, ein Forum für "Verkehr & Sicherheit", in dem man das Thema "Verkehr" nicht diskutieren kann, sagt schon viel über dessen Nutzen aus.
In diesem Sinne. Auf Wiedersehen (ich beschränke mich in Zukunft auf Fragen zu Auto, Mororrad und Roller, da wird dann hoffentlich weniger ideologisch moderiert).
Ach so, ich vergass: Ulmer und solche aus der Umgebung lesen hier ja nicht, DESHALB ist mein Anliegen so bigott...
Während ich das hier lese, mäht mein Nachbar den Rasen - Benzinmäher. Im Sommer ist hier (Wohngebiet) den ganzen Tag derartiger Krawall aber Tempo 30 fordern 🙄. Die Fahrzeuge sind heute im allgemeinen derart leise, dass ich derartige Forderungen wie flächendeckend Tempo 30 einzuführen, für völlig abstrus halte.
Und jetzt: weitermachen! 😁
Zitat:
@pro-tempo-50 schrieb am 30. September 2015 um 11:16:52 Uhr:
...
Zeitersparnis: Auf einer einzelnen Strecke und einer einzelnen Fahr gering (1:14), aber viele fahren durch mehrere OT hintereinander und das zweimal täglich. Sind 2 AT Zeitverlust im Jahr genug? Das sind übrigens 2 AT die jeder Chef seinem Angestellten im Außendient zahlen darf - unnötigerweise.
...
Und als nächstes beschwerst du dich über die Ampelschaltungen - weil wenn die Ampel nicht rot wäre, würdest du weitere 2 AT pro Jahr sparen?
Zitat:
@pro-tempo-50 schrieb am 30. September 2015 um 15:17:30 Uhr:
Jawoll! Stillgestanden, der Herr Major erteilt Befehle!
Stehn´s kommod´und san´s net so förmlich - Sagen´s einfach Euer Majestät 😁
Zitat:
Und als nächstes beschwerst du dich über die Ampelschaltungen - weil wenn die Ampel nicht rot wäre, würdest du weitere 2 AT pro Jahr sparen?
Also jetzt wird der Boden des sachlichen gänzlich verlassen, oder?
Punkt 1: Ampeln sind zusätlzicher, schon jetzt existierender Zeitverlust, wenn sie rot sind.
Punkt 2: An besagten Strecken gibt es nicht eine einzige Ampel, die sinnlos rot zeigt. Sämtliche Ampeln entlang der Strecke sind Fußgängerampeln, die nur bei Bedarf aktiviert werden. Und dass Fußgänger gefahrlos queren können sollen, stellt niemand in Frage.
In diesem Sinne passt Dein Profilbild sehr gut zu dieser Bemerkung von Dir.
Zitat:
Sagen´s einfach Euer Majestät
Sehr wohl, Euer Durchlaucht. Ich hoffe Eure Majestät ist ob unseres ungebahren Verhaltens nicht verärgert, auf dass ich nicht im Kerker lande :-)