ForumVolkswagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passt eigentlich nicht, aber das müsst ihr sehen

Passt eigentlich nicht, aber das müsst ihr sehen

Themenstarteram 30. Juni 2003 um 14:22

Hallo zusammen,

eigentlich passt dieser eBay-link überhaupt nicht in ein autoforum, aber ich hab mich gerade so kaputt gelacht, dass ich Euch unbedingt daran teilhaben lassen will:

schaut einfach mal hier drauf:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

 

greeetz

manuel

ps: ich dachte um sich bei ebay zu registrieren, muß man lesen können ;-)

Ähnliche Themen
29 Antworten

Was auch immer philipp72724 da versteigert, ferigo hat es für 381,00 € ersteigert. Ich hoffe diese "...Anleitung mit Großhändlern..." ist soviel wert.

@ mahzell und thyssen2k: Wenn nur Informationen geboten werden die man z.B. auch durch eine kostenlosen Download bekommen kann ist das nicht zulässig. Eine gedruckte Gebrauchsanweisung oder ähnliches, oder auch auf CD-ROM ist ja ein Produkt für das man beim Hersteller auch bezahlen muss. Ich selbst habe mal bei ELV.de und CASIO.de je eine Bedienungsanweisung nachgekauft, die darf ich also legal versteigern.

am 1. Juli 2003 um 11:15

anleitungen von sony in gedruckter form sind kostenlos. werden bei ebay aber auch verkauft. komisch?!?

cu

am 1. Juli 2003 um 11:32

Also ich denke mal da kann man schon rauskommen.

1. Geschäftsunfähigkeit:

Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. Dazu zählt auch die Willenserklärung, die im Zustand der Bewußtlosigkeit oder der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird. (sprich er war sternhagel voll)

2. Sittenwidrigkeit:

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung [...] der Unerfahrenheit [...] sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensteile versprechen [...] läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.

Nach den beiden Punkten, wäre das Geschäft sofort nichtig, d.h. von Anfang an unwirksam.

3. Irrtum:

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war [...]kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage [...] nicht abgeben würde.

Danach ist das Geschäft zumindest anfechtbar.

Quelle:

BGB

HGB

Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Grill - Perczynski

Zitat:

anleitungen von sony in gedruckter form sind kostenlos. werden bei ebay aber auch verkauft. komisch?!?

@ thyssen2k: Wer auf der Suche nach Anleitungen erst bei E-bay bietet und danach auf die Idee kommt mal direkt beim jeweiligen Gerätehersteller zu fragen ist ein bisschen selber Schuld. Obwohl es durchaus Betrug ist irgendwelche Sachen kostenlos zu beziehen und dann zu Versteigern. Dabei gibt es aber auch Ausnahmen, z.B. Geschenke die man nicht (mehr) braucht.

In der Überschrift steht aber nichts von einer Liste die versteigert werden soll sondern "Siemens ...". Und da sehe ich den wunden Punkt dieser Anzeige.

am 1. Juli 2003 um 16:37

stimmt. vorallen dieses "ohne vertrag" deutet drauf hin das es sich um ein Handy handelt. Was mich viel mehr interesiert ist was man am Ende für eine scheiss Liste bekommt... Naja ich kann ja warten und nächste mal mitsteigern und gewinnen *g*

am 1. Juli 2003 um 16:42

Legen wir doch alle einen 1 Euro zusammnen und ersteigern auch so eine scheiß-Liste:D.

@ Garfield II

genau meine meinung, ebay hatte damals gegen verkaufter infos via email mobil gemacht!!

@ Hexsler

versuchen kann man es, nur leider hast du dir schöne "kaugummiparapgraphen" rausgesucht.

>1. Geschäftsunfähigkeit:

??? wird wohl nicht zutreffen, besoffen oder anderweitig geistig abwesen, denn ich muss mein gebot bei ebay mit meinem passwort bestätigen!!!

>Sittenwidrigkeit:

>"die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung >stehen."

hmmm, naja der verkäufer hat ja kein preis verlangt, der käufer hat ja aus freien stücken geboten, er hätte gar nicht erst bieten brauchen, wenn er das verkaufsgut nicht haben will. der käufer hat den preis vereinbart.

>3. Irrtum:

>Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren >Inhalt im Irrtum war.

mit wieviel dummheit muss ein verkäufer denn rechnen?? als das gebot bei 200€ stand, aht der verkäufer NOCHMAL ein hinweis in ROT und UNÜBERLESBAR groß reingesetzt, dass niemand denkt er biete auf ein handy. mehr kann er nicht tun und sit auch nicht verpflichtet dazu.

ist vielleicht nicht astrein was er macht, aber dies als vorsätzlich und unrecht zu beurteilen überlass ich anderen.

ciao

Tja, wird einem im Zeweifelsfall der Richter sagen.

Ich verstehe es auch nicht, warum immer wieder soviele auf soetwas herein fallen.

Aber schaut Euch mal diese Bewerung an:

http://cgi2.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=zottelmemme

Ist doch auch hammer, oder?

Gruß Carsten

am 3. Juli 2003 um 12:35

Der Typ mit dem Handy scheint eine interessante Geldquelle gefunden...

schaut euch seine zweite auktion an:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

echt krass wieviele da bieten und zur welchen summen!

@ thyssen2k: Was hat er den angeboten? Da steht nur noch "Ungültiger Artikel"

am 3. Juli 2003 um 17:02

für über 300€ eine liste für das Handy. wie am Anfang des Themas...

gruß

ich würd den Betreff "SL 55 OVP ohne Vertrag" glatt als argliste Täuschung auslegen, egal was da in der Beschreibung steht. Auf diese Art und Weise sind auch schon diverse Sonntagsreisenanbieter verurteilt worden. Die deutschen Gerichte entscheiden glücklicherweise manchmal auch nach Menschenverstand.

Im übrigen: als der Karton einer Geforce 4 4800 für 450 € den Besitzer gewechselt hat, war ein Brite der Höchstbieter. Das hat also nicht immer mit Dummheit zu tun!

Zitat:

Die deutschen Gerichte entscheiden glücklicherweise manchmal auch nach Menschenverstand.

darauf kann man nur hoffen, denn rechtlich siehts nicht immer gut aus bei solchen sachen.

meistens ist es aber so, wenn eine reaktion a la "was, wie geht das denn?" beim normalen menschen hervorgerufen wird, dann gibt es auch eine gesetzliche regelung für, ist nur nicht immer leicht zu finden.

nur leider hat man trotzdem den ärger mit nem anwalt und vor gericht. der verkäufer hat aber auch keine schlechten karten damit durch zu kommen.

ciao

am 3. Juli 2003 um 20:56

Der Typ da der den Bauschutt verschickt hat war ja sogar zertifiziert (will heissen das seine Adresse auf jeden fall stimmt). Da hättet ihr mal sehen können wie schnell ich bei dem gewesen wäre und ihm den Schädel gespalten hätte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passt eigentlich nicht, aber das müsst ihr sehen