Passat Garantieverlängerung | Anschlussgarantie
Hallo Zusammen,
ich habe einen Jahreswagen (HL mit einigen Extras, DSG, Easy Open, Assistenz + , etc.) gekauft, somit noch 1 Jahr Neuwagengarantie.
Die "Anschlussgarantie" soll 1.000,00 EUR für 2 Jahre kosten.
Finde ich total überzogen. Was meint Ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wagi44 schrieb am 21. Dezember 2015 um 08:38:03 Uhr:
T2, Grübel Grübel...
Nein, er fährt keinen Bulli! 😉
T2 = Touareg der zweiten (aktuellen) Baureihe!
35 Antworten
Zitat:
@Jaegermeister_84 schrieb am 26. Juli 2016 um 14:03:23 Uhr:
Zitat:
@Achtung_Baby schrieb am 26. Juli 2016 um 10:34:52 Uhr:
Was mich ein wenig stört, dass ich kündigen muss, damit der Vertrag nicht weiterläuft. Und es ist nicht aufgelistet, was das Weiterlaufen kosten würde. Kann doch nicht sein, dass es erst dann individuell berechnet wird.
je nachdem wie viele Schäden du in der Zwischenzeit hattest wird die Anschlussgarantie dann entsprechend teurer.
Aber man bekommt ja eine Rechnung vor ablauf der alten, dann kann man ja entscheiden ob man kündigt.
Weiterhin kommt auf Laufleistung an. Du kannst natürlich ein Auto, das in 4 Jahren nur 120000 km gefahren ist, nicht mit einem Auto, das 300000 km gefahren ist vergleichen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung: Versicherung über VVD oder anderen Anbieter?' überführt.]
Statistisch gesehen lohnt eine Versicherung nie, das ist ja das Geschäftsmodell der Versicherungen. Wenn es anders wäre,würden die Versicherer ja keinen Gewinn machen, sind ja keine Non-Profit-Unternehmen. Die Sache ist nur, WENN man mal einen Schaden hat dann ist es natürlich gut eine zu haben, vorausgesetzt man hat das Kleingedruckte gelesen. Da die Motoren aber immer komplexer werden und die Wahrscheinlichkeit, dass auch in den ersten 5 Jahren teure Reparaturen anstehen können damit steigt, tendiere ich auch dazu bis 100tkm die Garantie zu verlängern. Teile der letzten TSI- Motorengeneration von VW z.B. (Steuerketten, Kettenspanner,Kolbenringe) hat gezeigt wie bitter es für einige war keinerlei Garantieansprüche zu haben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung: Versicherung über VVD oder anderen Anbieter?' überführt.]
Die Garantie hatte sich bei meinem alten b6 2.0tdi gelohnt. Hab damals 1200€ bezahlt bis 100000km oder 5 Jahre. Man hat mir die Stellmotoren der Lüftung, 3x LED Rücklicht links, 2x LED Rücklicht rechts da TÜV relevant 1x AGR Ventil und bei 98000km den Turbo ersetzt. Hab so ein kleines Vermögen gespart . Hab die gleiche Garantie für mein b8 auch abgeschlossen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung: Versicherung über VVD oder anderen Anbieter?' überführt.]
Hallo,
was ist eigentlich unter Verschleiß Teil zu sehen bei einer Garantie Verlängerung, da dies bei dem Versicherungsumfang ausgeschlossen ist. Als Chemisch nicht unbegabter Mensch unterliegt alles am Fahrzeug einem "Verschleiß" jedoch würde eine Garantieverlängerung keinen Sinn machen wenn alles ausgeschlossen ist. In meiner Verzweiflung habe ich mich an die VVD gewannt und diese gefragt.
Anbei die Antwort:
"wie bereits von Herrn Hxxxxxnn mitgeteilt, gibt es keine detaillierte Bauteilübersicht. Gültig sind die Ihnen zugesendeten Versicherungsbedingungen. Sollte es zu einem Schadenfall kommen, wird das reparierende Autohaus die Schadenmeldung für Sie durchführen, anhand derer die Kostenübernahme durch die Versicherung geprüft wird."
Kann das Sein das die VVD dies anhand des Schadens auswürfelt was sie übernehmen und was nicht ?
Hat irgendjemand eine "VW" Aussage zu dem Thema Verschleiß ? bei einer Garantieverlängerung von Mercedes werden diese Teile als Verschleiß aufgeführt sowas wäre doch auch vom VVD notwendig:
Standard Leuchtmittel der Beleuchtung
Gasentlade Leuchtmittel
Xenonbrenner
Glühkerzen
Kupplungsbelag
Bremsscheiben, Beläge
Batterie
Reifen
Scheibenwischer
Filter
Filter (Leitungsfilter)
Zahnriemen
Wasserpumpe
Lichtmaschine
Kühl Kompressor
Bremskraftverstärker
Servolenkung
Keilriemen
Querlenkerbuchsen
Spurstangenköpfe
Motorlager
Achsmanschetten
Bremsschläuche
Domlager
Gummi Buchsen
Zahnriemenspanner
Kühlschläuche
Heizwasserschläuche
Ausrücklager
Scheibenwischerdüsen
Kupplungsdruckplatte
Spurstangen
Achslager
Lenkungsdämpfer
Fahrwerksfedern
Querlenkerlager
Fahrwerkstoßdämpfer
Federbeine
Stabilisatoren
Fahrwerkeinstellung/
Vermessung
Einstellarbeiten und Resets durch schadenverursachende Teile
Motordichtungen
Filter/Dichtungen des Kraftstoffsystems
Starterbatterie
Befüllung der Klimaanlage im
Garantiefall
Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs
- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien
Kühl- und Frostschutzmittel Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette, Filter und sonstige Schmiermittel Ersatz bei Garantiefall eines Bauteiles des Systems
Hydraulikleitungen, -schläuche und –Behälter
Auspuffkrümmer
sämtliche Auspuffschalldämpfer mit Rohren sowie deren Halterungen und
Aufhängungen
Fahrzeugschlüssel
Funkfernbedienung/-sender und –Empfänger,
Türschlösser und Teile der Schließanlage
Beleuchtungsanlage
Signalhorn
Fahrzeugverkabelung/Lichtleitertechnik
Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube
Schäden durch Wassereintritt verursacht durch undichte Systeme bei geschlossenen Fenster und Türen
Quietsch- und Klappergeräusche
Rost von außen und innen,
Scharniere, Türhaltebände
Spiegel, elektrische Spiegelverstellung
Defekt der elektrischen
Heckscheibenheizung oder der Antenne
Kofferraumabdeckungen
Sitzgestell
Fernsprecheinrichtungen und Freisprechanlage
Innenverkleidungen
Dichtungen soweit nicht genannt
Turbolader
Einspritzpumpe/system
Kühlergrill
Abgasrückführungssystem
El. Fensterheber
Kraftstoffpumpe
Elektronische Steuergeräte
DSG Getriebe
Antriebswellen
Elektronische Teile des Motors (Motorsensoren etc.)
Mechanische Teile des Motors
Servoleitungen
Ladeluftkühler
Unterboden/Rahmen
(Lenkgetriebe)
Armatur-anzeige
Tank inhaltsanzeige
Bremszylinder/Sattel
Elektrische Sitzverstellung
Anlasser
Defekte am Scheinwerfer (Wassereintritt)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung: Versicherung über VVD oder anderen Anbieter?' überführt.]
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Zitat:
@Achtung_Baby schrieb am 26. Juli 2016 um 10:34:52 Uhr:
Was mich ein wenig stört, dass ich kündigen muss, damit der Vertrag nicht weiterläuft. Und es ist nicht aufgelistet, was das Weiterlaufen kosten würde. Kann doch nicht sein, dass es erst dann individuell berechnet wird.
Hatte die Verlängerung bis Dez. 2016 beim B7. Ist nach Ende der Erstlaufzeit problemlos kündbar, wenn man die neue Versicherungsprämie mitgeteilt bekommt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung: Versicherung über VVD oder anderen Anbieter?' überführt.]
Gibt es die Garantieverlängerung eigentlich manchmal im Angebot zu reduzierten Preisen? Am Black Friday zum Beispiel?