Passat B8 nach Diebstahl wieder aufgetaucht

VW Passat B8

Hallo in die Community,

und zwar ist mein Fahrzeug vor gut 2 Wochen gestohlen worden , und Montag wieder aufgefunden worden. Die Polizei hat mich angerufen , ich habe natürlich gleich die Versicherung informiert , die Bank informiert etc.
Nur leider stockt das ganze nun?

Laut Aussage der Polizei war letzte Woche wohl ein Typ bei Ihnen und meinte er hat mein Auto gekauft von mir, hat Whatsapp Verläufe und Memos vorgelegt. Waren aber natürlich keine Verläufe mit mir , auf den Sprachmemos war ich NATÜRLICH auch nicht zu hören ! Die Polizei meinte nun man müsste prüfen wem das Fahrzeug gehört. Ich hab den Polizisten direkt gefragt ob er mich eig verar*** will... ich hab das Auto nicht verkauft , stehe im Brief im Schein , bin nicht auf den Memos zu hören , kennen den angeblichen Käufer nicht und möchte einfach nur mein Auto wieder haben. Wie sieht das aus? Das Problem laut Polizist ist das der Typ den Schein hatte... was verständlich ist denn den hätte ich in der Tür in der Mappe immer( ist bei Kontrollen einfacher)

Bei Infos zum Tathergang bitte ich um Pn. Ich brauche ich keine Diskussionen ob es die Wahrheit ist oder nicht denn ich würde nicht fragen wenn ich lügen würde , denke das habe ich auch nicht nötig . Ich möchte einfach nur so schnell wie möglich mein Auto haben

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xXxH0LiC schrieb am 12. Oktober 2017 um 01:11:29 Uhr:


...
Wir gehen jetzt einfach mal von Person A und Person B aus
Person A geht spazieren und wird aber wie die letzten Wochen häufiger von Leuten abgefangen und diese fordern unter vorhalten einer Waffe die Herausgabe der Wertgegenstände.
Person A liegt natürlich was an seinem Leben und gibt die Sachen raus und zeigt dieses aber umgehend an!
...

Ich nehme an bei Person A soll es sich um @xXxH0LiC handeln?
Person B kommt nicht weiter vor, dass sollen dann wahrscheinlich die Leute sein die ihn angeblich schon des öfteren unter vorgehaltener Waffe (!) um Leib und Leben bedroht haben?
Aha.

Nun wenn DAS wirklich wahr sein sollte, möchte ich bitte wissen wo der TE wohnt und für gewöhnlich seine Spaziergänge macht - nur damit ich nicht versehentlich jemals in die Nähe dieses Ortes komme.

Trotz eines angeblichen Kapitalverbrechens mit ihm als Opfer geht es @xXxH0LiC aber scheinbar in erster Linie darum sein "Baby" (VW Passat) wieder zu bekommen.
Gewöhnliche Polizisten fragt er ob sie ihn "verar..." wollen und mit dem leitenden Beamten ist er "per Du". Einschlägig bekannt dort oder wie muss man sich das vorstellen?

Ich seh da eigentlich nur zwei plausible Möglichkeiten:
1. Es handelt sich um das Märchen eines Trolls dem gerade langweilig war.
2. Es wurde, warum auch immer, ein Raubüberfall vorgetäuscht und nun versucht der TE auf verschiedenen Wegen dem ganzen einen glaubwürdigen Anstrich zu geben.

Sollte 1. zutreffen, wird der Troll sicher noch weiter Lesefutter liefern.
Sollte 2. zutreffen werden dies die ermittelnden Beamten sicher sehr zügig aufgeklärt haben und man wird von @xXxH0LiC eine Weile lang nichts mehr hören.

Auf jeden Fall der mit Abstand interessanteste Thread den ich seit langem hier gelesen habe, drum hab ich mir auch ein Bier geholt und mich zu diesem Kommentar hinreissen lassen :-)

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ist doch klar, die polizei muss ermitteln. dabei wird dann ja rauskommen, das das dein auto ist. du hast den brief, du hast das auto als gestohlen gemeldet, es gibt keinen kaufvertrag, bzw es gibt keinerlei belege, das das auto verkauft wurde.
das wird nur alles etwas dauern und kann ggf. auch vor gericht gehen. solange wird das fahrzeug natürlich einbehalten. DAS ist halt auch deutschland. irgendwelche schadensersatzansprüche kannst du ggf. geltend machen, nur wird die gegenpartei natürlich nichts haben ^^

Danke für die Antwort
Die Bank hat den Brief , nicht ich

Fahrzeugschein ist kein Fahrzeugbrief, das ist keine Besitzurkunde... Zumal er da ja auch nicht drin steht...
Aber den geklauten karren wollt ich auch nich wieder haben...

Ich will mein Baby aber unbedingt wieder haben

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Kann es nicht sein, dass der Dieb dein Auto an den Typen verkauft hat ?
Das wäre natürlich ganz schlecht, würde die Ermittlungen verlängern.

Grundsätzlich sind hier 3 Szenarien denkbar:
1. Der "Typ" hat den Wagen vom eigentlichen Dieb in gutem Glauben gekauft oder
2. Der "Typ" hat den Wagen rechtmäßig gekauft oder
3. Der "Typ" hat den Wagen selber gestohlen oder als Hehler die Ware erworben.
Aus Sicht der Ermittlungsbehörde muss natürlich geprüft werden, wer jetzt Opfer und wer Täter ist.
Ist dies klar, so weiß man auch, wem das Kfz wirklich gehört.

Jetzt ist der "Typ" anscheinend nicht so ganz dumm, hat wahrscheinlich den Schein gefunden und sich die halbwegs denkbare Version oben ausgedacht.

Ich würde hier der Polizei noch ein bisschen Zeit geben (max. eine Woche). Sollte diese den Sachverhalt bis dahin nicht eindeutig klären können würde ich dann unverzüglich einen Anwalt einschalten.

Ich denke dass hier plausibel dargelegt werden kann, dass unverzüglich nach dem Diebstahl bei der Polizei eine Anzeige erfolgte (warum sollte man das als Verkäufer nach einem Verkauf machen?) und man immer noch den "Brief" besitzt.
Auf der anderen Seite müsste der "Typ" mindestens mal nachweisen können, dass er die Kaufsumme wirklich vor Kauf in bar besessen hat - dürfte ihm wohl auch schwerfallen.

Hat er den Wagen wirklich in gutem Glauben gekauft (Fall 1), so hat er leider trotzdem verloren: An gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Allerdings haben wir dann hier zwei Geschädigte - deshalb besser anwaltlichen Rat einholen. Da er sich anscheinenend hier freiwillig bei der Polizei eingefunden hat (Wieso eigentlich? Mal Grund abklären!) scheint dieser Fall hier auch plausibel.

Hier kann ich nur den Rat geben, den Ermittlungsbehörden gegenüber auf Vokabular wie "verar***" zu verzichten. Jeder Mensch möchte gerne vernünftig behandelt und respektiert werden, mit Freundlichkeit (auch wenn es einen innerlich noch so wurmt ...) kommt man hier eher zum Ziel bzw. zu seinem Auto.

Das der typ selber zur Polizei is kapier ik och nich janz... Sehr zweifelhaft...

Zitat:

@Kombi@wtal schrieb am 11. Oktober 2017 um 20:09:07 Uhr:


Grundsätzlich sind hier 3 Szenarien denkbar:
1. Der "Typ" hat den Wagen vom eigentlichen Dieb in gutem Glauben gekauft oder
2. Der "Typ" hat den Wagen rechtmäßig gekauft oder
3. Der "Typ" hat den Wagen selber gestohlen oder als Hehler die Ware erworben.
Aus Sicht der Ermittlungsbehörde muss natürlich geprüft werden, wer jetzt Opfer und wer Täter ist.
Ist dies klar, so weiß man auch, wem das Kfz wirklich gehört.

Jetzt ist der "Typ" anscheinend nicht so ganz dumm, hat wahrscheinlich den Schein gefunden und sich die halbwegs denkbare Version oben ausgedacht.

Ich würde hier der Polizei noch ein bisschen Zeit geben (max. eine Woche). Sollte diese den Sachverhalt bis dahin nicht eindeutig klären können würde ich dann unverzüglich einen Anwalt einschalten.

Ich denke dass hier plausibel dargelegt werden kann, dass unverzüglich nach dem Diebstahl bei der Polizei eine Anzeige erfolgte (warum sollte man das als Verkäufer nach einem Verkauf machen?) und man immer noch den "Brief" besitzt.
Auf der anderen Seite müsste der "Typ" mindestens mal nachweisen können, dass er die Kaufsumme wirklich vor Kauf in bar besessen hat - dürfte ihm wohl auch schwerfallen.

Hat er den Wagen wirklich in gutem Glauben gekauft (Fall 1), so hat er leider trotzdem verloren: An gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Allerdings haben wir dann hier zwei Geschädigte - deshalb besser anwaltlichen Rat einholen. Da er sich anscheinenend hier freiwillig bei der Polizei eingefunden hat (Wieso eigentlich? Mal Grund abklären!) scheint dieser Fall hier auch plausibel.

Hier kann ich nur den Rat geben, den Ermittlungsbehörden gegenüber auf Vokabular wie "verar***" zu verzichten. Jeder Mensch möchte gerne vernünftig behandelt und respektiert werden, mit Freundlichkeit (auch wenn es einen innerlich noch so wurmt ...) kommt man hier eher zum Ziel bzw. zu seinem Auto.

Laut Polizei war der nette Herr und hat gesagt er hätte von einer Person die sich als mich ausgegeben hat , das Auto gekauft .. ohne Vertrag etc... als wir dann die Nachrichten etc ausgewertet haben war natürlich eindeutig klar das ich diese Person nicht gewesen bin.

Ich möchte der Polizei auch Zeit geben bin mit dem leitendem Beamten auch per du, dennoch hätte ich schon gerne mein Auto wieder, denn zu Fuß ist nicht so geil

Passt nicht ganz zum Thema aber irgendwie doch.

War vor 4 Wochen bei meiner Versicherung und hatte etwas Wartezeit. Hab mir das Schwarzebrett angeguckt. Da viel mir ein Schreiben auf in dem sinngemäß stand:

Das wenn der Fahrzeugschein im Auto liegt die Versicherung nicht zahlen muss bei ungewollter Entwendung.

Zitat:

@monstermolt schrieb am 11. Oktober 2017 um 21:13:04 Uhr:


Passt nicht ganz zum Thema aber irgendwie doch.

War vor 4 Wochen bei meiner Versicherung und hatte etwas Wartezeit. Hab mir das Schwarzebrett angeguckt. Da viel mir ein Schreiben auf in dem sinngemäß stand:

Das wenn der Fahrzeugschein im Auto liegt die Versicherung nicht zahlen muss bei ungewollter Entwendung.

Das stimmt leider....auch wenn es jetzt hier nicht weiterhilft.

Wenn das geklaute Auto wieder auftaucht, aber wegen der Ermittlungen durch die Polizei nicht freigegeben wird, muss doch wieder die Kaskoversicherung einspringen und was fahrbares vorhalten?

Mal blöd gefragt, wer kauft denn ein Auto ohne Brief?? Da passt das Sprichwort, dass jeden Tag ein Dummer aufsteht. Sorry für OT und sorry für deine mehr als bescheidene Lage.

Die Polizei soll sich doch mit deiner Bank in Verbindung setzen, und sich bestätigen lassen, daß du der Eigentümer bist

Also wir sprechen doch hier von geklaut oder? Also hat der Dieb (oder angeblicher Käufer) denn die beiden Fahrzeugschlüssel oder hast du sie noch im Besitz? Dann sollte doch der Besitzanspruch eigentlich bei dir liegen.

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