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Passat 3bg Kaufvertrag wandeln da es ein Unfallwagen ist ?

Themenstarteram 28. April 2010 um 11:10

Hallo,

möchte mir gerne noch Rat einholen.

Zur Geschichte Ich kaufte mir Mitte März einen 01er Passat 3bg 1.9 TDI (AWX).Das Auto ist laut Händler (Ford Vertragshändler) Unfallfrei.

Nun machte es mich Stutzig weil die Fahrerseite in anderen Silber lackiert wurde (fällt bei genauen hinsehen auf).Der Lack hat Einschlüsse,am Radkasten drückt der Rost und der Lack zieht Blasen.Der Lack ist sehr empfindlich.Der Radlaulkante ist gespachtelt (unregelmäßiger Verlauf),das Spaltmaß zwischen Heckseitenwand und Stoßstange ist unregelmäßig hingegen der anderen Seite.Von innen sieht man das dort gearbeitet wurde (gedrückt und gezogen).Überall Sprühnebel ,bei den Türen innen wurde erst gar kein Klarlack aufgetragen.Dieses machte ich gestern den Händler deutlich (mein 1.Besuch) und mir wurde gesagt mit den Auto sei nichts.Ich wäre ein Laie und hätte von nichts Ahnung.Das Auto wäre so von Werk gekommen.Und das richtig bösartig und patzig.Dann holte er einen Mechaniker mit einen Lackmesser mit 3 Leds(!!!),miss und sagte es wäre alles in Ordnung)Er wollte dies gar nicht weiter klären und verließ darauf den Hof und verschwand im Gebäude.Daraufhin fuhr ich zum VW Händler ,ganz freundlich wurde mir geholfen und Kaffee angeboten.Er schaute sich das an und meinte gleich das dass Auto einen Unfallschaden hatte.Mit den Lackmesser hat sich das nochmal bestätigt die Lackstärke beträgt auf der Kompletten Fahrerseite 800 um - 1300um (Original ist 100um).

Er schaute noch im Elsa nach ob was eingetragen ist und siehe da es war was vermerkt. Der Schaden wurde bei VW repariert.Es wurde sehr viel gemacht sogar der ganze Attregateträger getauscht!

Mit diesen Wissen fuhr ich nochmals zu den Ford Vertragshandler und konfrontierte ihn damit auf den Hof (er hatte gerade ein Kunde) aufeinmal war er ganz freundlich und bat mich heute nochmals zu ihn zu kommen.

Ist das ein Grund den Vertrag zu wandeln?

MfG

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12 Antworten

Wenn im Vertrag was von "unfallfei" steht und Du die Beweise in der Hand hast, kannst Du ihm auch mal das Wort "Betrug" unter die Nase reiben ...

Warum sind dir all diese Schäden nicht vor dem kauf aufgefallen:confused:

Themenstarteram 28. April 2010 um 11:58

Weil ich nicht davon ausgegangen bin das ein seriöser (war zumindestens mein 1.Eindruck) Ford Vertragshändler der Gewährleistung und Garantie gibt und als Unfallfrei verkauft. Einen Deftigen Schaden hat.

Gib das Ding zurück, hört sich an, als sollte das ein leichtes Spiel werden. Scheint ja auf den ersten Blick eindeutig.

P.S.: In meinen Augen schließt sich "Ford" und "seriös" gegenseitig aus... :D :D :D

Gib den zurück. Den vollen Kaufpreis kriegst du nicht komplett erstattet, da du damit ja auch gefahren bist. Die gefahrenen Kilomter werden berechnet. Den Anzteil den man da berechnet weiß ich abe leider nicht.

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 16:01

Hallo,

leider wurde der Wagen immer noch nicht gewandelt. Der Händler sieht sich nur bereit den Rost zu beseitigen.

Ich war auch nochmal bei einen Karosseriebauer,der meinte das die Reparatur nur Pfusch ist.(die ganze Fahrerseite)

Ich zählte den Händler auch noch diverse Technische Mängel auf wie z.B. Ruckeln bei 1.500 upm bis 2000upm da wurde ich mit Sprüchen abgefertigt wie " das ist Stand der Serie".

Desweiteren fällt die Climatronic gelegentlich aus, es gluckert stark aus dem Armaturenbrett, Das Esp greift bei höhren Tempo auf der Autobahn ohne Gründe ein usw.

Sowie Spur und Sturz stimmt nicht.

Der Händler sieht das alles für normal.Ich rede da echt gegen die Wand.

Wollte mir aber eigentlich den Gang zum Rechtsanwalt sparen.

Mit besten Grüßen

Sven

am 19. Mai 2010 um 17:27

Auf keinen Fall mehr mit dem Händler diskutieren.

Ich habe so eine Sche.....e auch schon durch.

Sofort Anwalt einschalten, den Händler in Schriftform zum Nachbessern auffordern mit Fristsetzung. (Alle Mängel schriftlich festhalten und vor dem Nachbessern vom Händler per Werkstattauftrag bestätigen lassen)

Nachbessern bedeutet den Wagen in den Zustand zu versetzen wie Du ihn laut Kaufvertrag gekauft hast.

Als Alternative kannst Du ihm die Rücknahme unter Erstattung des VOLLEN Kaufpreises anbieten.

Nicht lange Zögern und den Wagen wenn es geht nicht weiter bewegen.

Wenn er Dir vorschlägt den Wagen bei sich zu behalten um erstmal zu gucken, geh nicht darauf ein ohne dass die Mängel von einem Gutachter bestätigt sind. Dann würdest Du Dei Beweismaterial aus der Hand geben.

Gruß Thomas

P.S.: Nimm zum Händler immer jemanden als Zeugen mit.

am 19. Mai 2010 um 17:58

Hallo,

Wandlung ist aufgrund des Unfallwagens erstmal Quatsch.

Bitte nicht die Begriffe durcheinanderwerfen...

Im Kaufvertrag (?!) ist eine Eigenschaft vermerkt die nicht zutrifft.

Daher kannst Du innerhalb einer Frist x vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der komplette Kaufpreis wird dann erstattet, das ist aber keine Wandlung.

Der Tip mit dem Rechtsanwalt ist nicht unbedingt das Mittel der Wahl.

Meistens reicht ein vernünftiges Gespräch mit dem Händler und in einem Nebensatz höchstens

die rechtlichen Mittel erwähnen.

Sicherlich gibt es dann mehrere Lösungsansätze.

1.) Kaufpreisminderung mit Mängelbeseitigung.

2.) Kaufpreiserstattung

Gruss domian

 

am 19. Mai 2010 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von domian

Hallo,

Wandlung ist aufgrund des Unfallwagens erstmal Quatsch.

Bitte nicht die Begriffe durcheinanderwerfen...

Im Kaufvertrag (?!) ist eine Eigenschaft vermerkt die nicht zutrifft.

Daher kannst Du innerhalb einer Frist x vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der komplette Kaufpreis wird dann erstattet, das ist aber keine Wandlung.

Der Tip mit dem Rechtsanwalt ist nicht unbedingt das Mittel der Wahl.

Meistens reicht ein vernünftiges Gespräch mit dem Händler und in einem Nebensatz höchstens

die rechtlichen Mittel erwähnen.

Sicherlich gibt es dann mehrere Lösungsansätze.

1.) Kaufpreisminderung mit Mängelbeseitigung.

2.) Kaufpreiserstattung

Gruss domian

Nicht ganz richtig.

Im Kaufvertrag ist eine Eigenschaft vorsätzlich festgehalten worden, welche nicht zutrifft. (unfallfrei)

Der Händler muß sich bevor er den Wagen an einen Verbraucher aushändigt über dessen Zustand informieren.

In diesem Fall handelt es sich um vorsätzliche Täuschung. (unfallfrei)

Bei allen anderen Mängeln stimme ich Dir zu, diese berechtigen, solange sie keine Verschleißteile sind zum frisgerechten Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gruß Thomas

am 19. Mai 2010 um 21:14

Wenn es für dich so leicht rauszufinden war was an dem Wagen alles Kaputt war dann ist es das für einen Händler erst recht also ist die ein arglistig verschwiegener Mangel und verjährt nach 3 Jahren der Kenntnisnahme des Schadens und des Schädigers d.h. Theorethisch kannst du ab dem Tag ab dem dir die VW Werkstatt gesagt hat das es ein Unfallwagen ist rechtliche Schritte einleiten allerdings ist es schwachsinnig damit zu warten ich würde den Weg zu Anwalt gehen mir die Kohle zurückholen und Schadensersatz statt Leistung fordern.

Hallo,

der Händler muß den Wagen insofern zurück nehmen, als das er dir die Eigenschaft Unfallfrei zugesichert hat. Wenn dem so ist bitte Fach-Anwalt nehmen, für Vertragsrecht. Auf das Nachbessern würde ich persönlich nicht eingehen da dir der Unfallschaden arglistig verschwiegen wurde. Wenn ich das richtig gelesen habe hat dein Passat ja nicht nur vorne einen Unfallschaden sondern auch hinten bzw. Seitenteil. Das ist schon heftig gerade und erstrecht dann, wenn vorne auch noch der Aggregateträger beschädigt war.

Ich hatte neulich erst ein Fall mit unserem Passat wo die Werkstatt bei einer Zahnriemen Rep. die Kupplung auf der Probefahrt gehimmelt hat. Hat der Natürlich nicht eingesehen und wollte uns die Kosten auferlegen!

Ohne Anwalt wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben und habe mein Auto so auch schnell wieder bekommen.

Laß deinen Anwalt die Verhandlungen führen dann ist es nicht nur Offiziell sondern auch belegbar und der Händler muß sich festlegen und kann nicht mehr rum eiern, von wegen nachbessern. Mit nachbessern ist da nämlich nix, den Gesamten Unfallschaden nochmals Ordentlich Instand zu setzen wird er Garantiert nicht ausführen.

MfG.

Also bei einem verschwiegenen Unfallschaden würde ich mich auch in keinem Fall auf Minderung einlassen.

Ich würde die Karre zurückgeben und fertig.

Die Minderung kann nie so hoch ausfallen, dass sie einen schlecht reparierten Unfallschaden aufwiegt.

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