Passat 3b xenon?
Hallo Leutz,
Ich habe risigen ärger mit den Bullen, denn ich fahre einen VW Passat 3b mit
Xenonscheinwerfern ohne Reinigungsanlage.
Ich habe den Wagen aber mit den Scheinwerfern gekauft (von einen
Werkstattmeister von VW der den von Abt tunen lassen hat ab werk, d.h. mit Xenon, Heckspoiler, Frontgrill u.s.w.)
Es sind die xenonscheinwerfer die jeder andere 3B hat, also keine Angeleys oder so.
Er ist Baujahr 1999. Ich habe mal gehört das es erst ab 2000 pflicht ist?
Nun habe ich ein paar Tage zeit um mir ein Unbedenklichkeits- Gutachten zu besorgen oder "Laut den Bullen auf
Serienscheinwerfer umzubauen :-(", sonst soll das fahrzeug stillgelegt werden!:-(
könnt ihr mir helfen?
Beste Antwort im Thema
Eine nachträgliche 9 Jahre zurückliegende Berichtigung der Fahrzeugpapiere erscheint mir als unmöglich.
Sonst wäre es anhand z.B. einer beliebigen Rechnung von '99 möglich welche ein Xenon Kit bescheinigt, nachträglich den Besitzstand in Anspruch zu nehmen und dies würde dem Betrug alle Pforten öffnen.
Nimm es sportlich und klatsch dem ehemaligen Verkäufer des Passates alle 5 ab.
Für dich heist es wie hier schon nahezu hundert mal erklärt wurde, erfülle alle Bedingungen die nötig sind oder rüste auf "normale" Scheinis um.
... und warum sollten dich Weidetiere am Ar... lecken wollen, wächst dir Gras daraus ?!?
35 Antworten
so ich habe jetzt ein Gutachten bekommen, wo eindeutig heraus geht das bei allen Fahrzeugen mit Erstzulassung bis 1. Juli 2000
keine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden muß!!!Beglaubigt vom Kraftfahrt-Bundesamt.
da meiner 99 ist seh ich da erstmal keine probleme, ich melde mich mal was die Rennleitung dazu bald sagt
Wobei du den Punkt vergisst das deiner nicht Werksseitig mit Xenon ausgestattet war und der Umbau sicher nach dem genannten Stichtag statt fand.
Zitat:
Original geschrieben von passipower1.8t
so ich habe jetzt ein Gutachten bekommen, wo eindeutig heraus geht das bei allen Fahrzeugen mit Erstzulassung bis 1. Juli 2000
das datum der umrüstung ist entscheident und nicht das datum der ez!.......kleiner feiner aber entscheidender unterschied....von daher hättest du dir die 5€ bei ebay für das "gutachten" sparen können, da es eh ncihts bringt.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das datum der umrüstung ist entscheident und nicht das datum der ez!.......kleiner feiner aber entscheidender unterschied....
Eben. Das überlesen leider viele Zeitgenossen. Somit ist das Gutachten hier wirklich nur für die Tonne.
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hi
schwirren diese blätter immer noch rum ?
du hast sicherlich das oder was ähnliches http://www.its-kleber.de/downloads/xenon.pdf
Code:
Egal, was in den Blättern steht, alle Vorschriften und Texte in der vorgenannten PDF sind seit dem 02.07.2005 nicht mehr das Papier wert, auf dem Du sie ausgedruckt werden
Zitat:
StVZO § 50 Abs. 10
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.) einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.) einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.) einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Somit gibt es den Stichtag 01.04.2000 nicht mehr, weil seit 02.07.05 (Neufassung des Gesetzes) gilt:
wer Xenon hat, muss LWR und SRA haben.
Egal, was in den Blättern steht, alle Vorschriften und Texte in den vorgenannten PDF's sind seit dem 02.07.2005 nicht mehr das Papier wert, auf dem Du sie ausgedruckt hast.
Zitat:
StVZO § 50 Abs. 10
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.) einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.) einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.) einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Somit gibt es den Stichtag 01.04.2000 nicht mehr, weil seit 02.07.05 (Neufassung des Gesetzes) gilt:
wer Xenon hat, muss LWR und SRA haben.
nein....
Das ist ein echtes Gutachten vom Kraftfahrzeug Bundesamt, da steht schwarz auf weiß das fahrzeuge mit xenon mit ez.: vor 1.Juli 2000 keine sra und aLwr brauchen.
Stell doch mal einen Scan von dem Dokument hier 'rein.
Zitat:
Original geschrieben von passipower1.8t
nein....Das ist ein echtes Gutachten vom Kraftfahrzeug Bundesamt, da steht schwarz auf weiß das fahrzeuge mit xenon mit ez.: vor 1.Juli 2000 keine sra und aLwr brauchen.
Bezieht sich aber nicht auf nachträgliche Umbauten, sondern auf den Auslieferungszustand damals vor dem 01.07.2000, nennt sich Bestandsschutz, und sonst müssten alle damals mit Xenon ausgelieferten Fahrzeuge mit Xenon und ohne ALW und SWR umgerüstet werden.
Wenn du dir heute Xenon nachträglich einbaust musst du alle z.Z. geltenten Bedingungen erfüllen, und fällst selbstverständlich NICHT unter den Bestandsschutz 🙄
Das ist für manche Zeitgenossen schon schwer verständlich...😁
Zitat:
Original geschrieben von passipower1.8t
die xenons wurden 99 von abt nachträglich eingebaut
Na das ist doch prima, dann hast du doch einen Vermerk in deinen Fahrzeugpapieren die dieses bestätigen.
Wenn du keinen Vermerk in den Papieren hast stimmt was nicht an deiner Aussage, und du musst die heutigen geltenten Bedingungen erfüllen.
Zitat:
Original geschrieben von passipower1.8t
die xenons wurden 99 von abt nachträglich eingebaut, bloß ich kanns zum zeitpunkt nicht beweisen
hi genau dort liegt dein problem ,du mußt nachweisen das die scheinwerfer vor dem datum eingebaut wurden bzw
das fahrzeug so ausgeliefert wurde
Eine nachträgliche 9 Jahre zurückliegende Berichtigung der Fahrzeugpapiere erscheint mir als unmöglich.
Sonst wäre es anhand z.B. einer beliebigen Rechnung von '99 möglich welche ein Xenon Kit bescheinigt, nachträglich den Besitzstand in Anspruch zu nehmen und dies würde dem Betrug alle Pforten öffnen.
Nimm es sportlich und klatsch dem ehemaligen Verkäufer des Passates alle 5 ab.
Für dich heist es wie hier schon nahezu hundert mal erklärt wurde, erfülle alle Bedingungen die nötig sind oder rüste auf "normale" Scheinis um.
... und warum sollten dich Weidetiere am Ar... lecken wollen, wächst dir Gras daraus ?!?