passat 2,0 tdi 5 wochen alt
Hallo,
ich habe am 11.09.08 mein Passat aus Wolfsburg abgeholt. Der Wagen hat im moment 4500 km. drauf. Hier mein Zwischenbericht:
1 - Sicke am Heckklappe unzureichend lackiert.
2 - Scheinwerfer vorne links wekseitig ungenau verbaut, die obere Halterung des Scheinwerfers wurde nicht oberhalb der Gegenhalterung sondern unterhalb der Halterung verbaut.
3 - Geräusche aus Getriebe beim Leerlauf und auskuppeln vom Gang.
4 - Geräusche beim Fensterschließen Fahrerseite Scheibe geht über Gummi von Fensterführung.
5 - Türrahmen hinten rechts steht zu weit nach innen.
6 - Motorhaube linke ecke vorne Klarlackbläschen.
7 - Kotflügel links über dem Scheinwerfer Klarlackbläschen
8 - Türgummi Beifahrerseite Passform schlecht, sitzt nicht richtig an der Ecke.
Und nun, was schon unternommen wurde:
zu 1 - Sicke wurde lackiert. Nun habe ich Orangenhaut.
zu 2 - Die Halterung wurde gelöst, und richtig verbaut.
zu 3 - Zweimassenschwungrad wurde ausgetauscht, Geräusch ist noch da.
zu 4 - 2 mal wurde versucht zu reparieren, das Resultat könnt Ihr euch auf dem Bild anschauen.
zu 5 - wurde behoben.
zu 6 - muss noch lackiert werden.
zu 7 - muss noch lackiert werden.
zu 8 - wurde behoben.
Habe letzte Woche die Wandlung angesprochen, Mittwoch kommt ein VW Mitarbeiter und schaut sich die Sache an.
p. s. Das Bild ist nach einer Autobahnfahrt aufgenommen worden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von lhkojak
.....das schärfste kommt jetzt: lt. meinem anwalt muss ich nach neuem recht keine nutzungsentschädigung zahlen, da ich dasselbe fahrzeug im selben autohaus bestelle. mein autoverkäufer wusste nichts darüber. er hat sich bei seiner rechtsabteilung schlau gemacht. siehe da, es gibt ein grundsatzurteil vom europäischen gerichtshof. die besagt, wenn man auf ein umtausch besteht, muss keine nutzungsentschädigung gezahlt werden. sobald aber die neue bestellung von der alten abweicht, gilt diese regelung nicht mehr. es muss also identisch sein.hier der link dazu. im internet gibt es noch einige infos.in dem Urteil heißt es: Nacherfüllung, also Reparatur oder Umtausch. Wenn Du also auf eine Wandlung drängst, dann wirst Du auch die Nutzung zahlen müssen. Ansonsten hätte der Händler ja weiterhin das Recht, zu reparieren. Das aber willst Du ja nicht.
Ob der Händler jetzt wegen 4500km, das wäre eine Nutzung von ca. 1300,- jetzt einen Aufstand macht, glaube ich aber nicht. Bei einer höheren Laufleistung allerdings werden sich die Anwälte von VW wohl auch etwas einfallen lassen, um gegen das Urteil anzugehen.
Gruß Axel
sag mal kannst du nicht lesen. letzter absatz:
"Diese Regelung des deutschen Vertragsrechts hat der EuGH jetzt für europarechtswidrig erklärt, da sie nicht mit der Verbraucherschutz-Richtlinie vereinbar ist. Deutsche Gerichte müssen sich hieran halten. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass keine Nutzungsentschädigung mehr zu bezahlen ist. Auch nicht, wenn der Umtausch wegen eines Defekt nach längerer Zeit, etwa nach über einem Jahr, erfolgt."
ich habe zuvor 2 mal die möglichkeit für die reparatur gegeben. dies ist auch völlig ausreichend. den 3. versuch muss ich nicht akzeptieren, wenn es sich um die gleiche mängel handelt. wie gesagt, ich habe mich vorher bei meinem anwalt informiert. vw-händler hat es mir auch bestätigt. glaub´ doch was du willst.
25 Antworten
@lhkojak
Also das mit dem Fenster und dem Gummi ist "normal". Hatte ich auch. Allerdings auf beiden Seiten.
Mein 3c ist jetzt das fünfte mal in der Werkstatt.
Seitenscheibe Fahrerseite hinten nicht richtig eingesetzt.
Ständiges klappern auf der Beifahrerseite (Handschuhfach, Beifahrertür)
Klappern im Kofferraum usw.
Was willst du auch für 36 TEUR erwarten?
Ist halt nur ein VW.
Warum werden die Mängel denn nicht behoben? Das hört sich doch nicht nach hochkomplexen Fehlern an? Vielleicht mal die Werkstatt wechseln. Der Freundliche wandelt lieber als vernünftig zu reparieren? Kauf deinen nächsten aber bitte bei einem anderen Händler. Aber wenn so früh gewandelt wird, sind die Kosten ja für alle überschaubar.
so, nun ein zwischenbericht: nach wandlungszusage vor ca. 10 Tagen, habe heute mein neues auto bestellt. es wird dasselbe sein, wie der vorgänger. 1,9% finanzierung ist aber nicht mehr aktuell. daher führt die bank einen briefaustausch vor, und belässt es bei altem darlehensvertrag. somit habe ich weiterhin die 1,9% finanzierung.
das schärfste kommt jetzt: lt. meinem anwalt muss ich nach neuem recht keine nutzungsentschädigung zahlen, da ich dasselbe fahrzeug im selben autohaus bestelle. mein autoverkäufer wusste nichts darüber. er hat sich bei seiner rechtsabteilung schlau gemacht. siehe da, es gibt ein grundsatzurteil vom europäischen gerichtshof. die besagt, wenn man auf ein umtausch besteht, muss keine nutzungsentschädigung gezahlt werden. sobald aber die neue bestellung von der alten abweicht, gilt diese regelung nicht mehr. es muss also identisch sein.hier der link dazu. im internet gibt es noch einige infos.
Zitat:
Original geschrieben von lhkojak
.....das schärfste kommt jetzt: lt. meinem anwalt muss ich nach neuem recht keine nutzungsentschädigung zahlen, da ich dasselbe fahrzeug im selben autohaus bestelle. mein autoverkäufer wusste nichts darüber. er hat sich bei seiner rechtsabteilung schlau gemacht. siehe da, es gibt ein grundsatzurteil vom europäischen gerichtshof. die besagt, wenn man auf ein umtausch besteht, muss keine nutzungsentschädigung gezahlt werden. sobald aber die neue bestellung von der alten abweicht, gilt diese regelung nicht mehr. es muss also identisch sein.hier der link dazu. im internet gibt es noch einige infos.
Hallo,
in dem Urteil heißt es: Nacherfüllung, also Reparatur oder Umtausch. Wenn Du also auf eine Wandlung drängst, dann wirst Du auch die Nutzung zahlen müssen. Ansonsten hätte der Händler ja weiterhin das Recht, zu reparieren. Das aber willst Du ja nicht.
Ob der Händler jetzt wegen 4500km, das wäre eine Nutzung von ca. 1300,- jetzt einen Aufstand macht, glaube ich aber nicht. Bei einer höheren Laufleistung allerdings werden sich die Anwälte von VW wohl auch etwas einfallen lassen, um gegen das Urteil anzugehen.
Gruß Axel
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Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von lhkojak
.....das schärfste kommt jetzt: lt. meinem anwalt muss ich nach neuem recht keine nutzungsentschädigung zahlen, da ich dasselbe fahrzeug im selben autohaus bestelle. mein autoverkäufer wusste nichts darüber. er hat sich bei seiner rechtsabteilung schlau gemacht. siehe da, es gibt ein grundsatzurteil vom europäischen gerichtshof. die besagt, wenn man auf ein umtausch besteht, muss keine nutzungsentschädigung gezahlt werden. sobald aber die neue bestellung von der alten abweicht, gilt diese regelung nicht mehr. es muss also identisch sein.hier der link dazu. im internet gibt es noch einige infos.in dem Urteil heißt es: Nacherfüllung, also Reparatur oder Umtausch. Wenn Du also auf eine Wandlung drängst, dann wirst Du auch die Nutzung zahlen müssen. Ansonsten hätte der Händler ja weiterhin das Recht, zu reparieren. Das aber willst Du ja nicht.
Ob der Händler jetzt wegen 4500km, das wäre eine Nutzung von ca. 1300,- jetzt einen Aufstand macht, glaube ich aber nicht. Bei einer höheren Laufleistung allerdings werden sich die Anwälte von VW wohl auch etwas einfallen lassen, um gegen das Urteil anzugehen.
Gruß Axel
sag mal kannst du nicht lesen. letzter absatz:
"Diese Regelung des deutschen Vertragsrechts hat der EuGH jetzt für europarechtswidrig erklärt, da sie nicht mit der Verbraucherschutz-Richtlinie vereinbar ist. Deutsche Gerichte müssen sich hieran halten. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass keine Nutzungsentschädigung mehr zu bezahlen ist. Auch nicht, wenn der Umtausch wegen eines Defekt nach längerer Zeit, etwa nach über einem Jahr, erfolgt."
ich habe zuvor 2 mal die möglichkeit für die reparatur gegeben. dies ist auch völlig ausreichend. den 3. versuch muss ich nicht akzeptieren, wenn es sich um die gleiche mängel handelt. wie gesagt, ich habe mich vorher bei meinem anwalt informiert. vw-händler hat es mir auch bestätigt. glaub´ doch was du willst.
Zitat:
Original geschrieben von lhkojak
sag mal kannst du nicht lesen. letzter absatz:"Diese Regelung des deutschen Vertragsrechts hat der EuGH jetzt für europarechtswidrig erklärt, da sie nicht mit der Verbraucherschutz-Richtlinie vereinbar ist. Deutsche Gerichte müssen sich hieran halten. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass keine Nutzungsentschädigung mehr zu bezahlen ist. Auch nicht, wenn der Umtausch wegen eines Defekt nach längerer Zeit, etwa nach über einem Jahr, erfolgt."
ich habe zuvor 2 mal die möglichkeit für die reparatur gegeben. dies ist auch völlig ausreichend. den 3. versuch muss ich nicht akzeptieren, wenn es sich um die gleiche mängel handelt. wie gesagt, ich habe mich vorher bei meinem anwalt informiert. vw-händler hat es mir auch bestätigt. glaub´ doch was du willst.
1. Lesen kann ich schon, ich glaube nur nicht daran, dass diese durchgeht. Warum? Weil die Wirtschaft dann vollens den Bach runter geht und sich das keiner gefallen lässt.
2. Wandlung heißt: Rückabwicklung des Vertrages. Somit hast Du kein Recht auf einen Ersatz, denn wenn Du rechtlich nichts gekauft hast, kann Du auch keinen Ersatz dafür bekommen. Also komme mir nicht mit "richtig lesen können". Du hast von Wandlung gesprochen, nicht ich. Und wie oft das Recht zur Reparatur besteht, wird auch irgendwo stehen. Für die Wandlung sind es 2. Versuche, wie es bei einem Umtausch ist, weiß ich nicht. Wenn hier nichts geregelt ist, dann hast Du auch keinen Anspruch auf einen Umtausch.
Was ich mich frage ist, ob diese Regelung auch für den Autokauf wirklich anzuwenden ist. Wobei maßgeblich sein wird, wie Gerichte künftig entscheiden werden. (Nichts gegen deinen Anwalt - aus seiner Sicht hat er Recht.)
Immerhin ist das Produkt bei einer Neubestellung auf Kundenwunsch erst hergestellt und entsprechend ausgestattet worden - stellt also eine Sonderanfertigung dar. Auch das Fernabsatzgesetz sieht hierbei einen Unterschied zwischen allgemeinen und speziell angefertigten Waren.
Bei einem Massenprodukt wie einem TV-Gerät ist das klar - da werden identische Geräte am Fließband hergestellt. Ein Neuwagen ist nicht unbedingt damit zu vergleichen.
also gut. hier ist noch ein link, wo es steht. dieser artikel ist allerdings vom dez. 2007, also bevor das europäische gerichtshof die entscheidung getroffen hat. ich hoffe damit ist geholfen. der andere artikel ist mai 2008.
der umtausch beim auto ist nun mal so, dass es zuerst gewandelt werden muss, da das autohaus keine mehrkosten haben möchte. denn es läuft ja alles über die VW AG. dann wird exakt dasselbe nochmal bestellt, dies gilt dann als umtausch. so wurde es mir zumindest vom verkäufer erklärt.
Zitat:
Original geschrieben von lhkojak
also gut. hier ist noch ein link, wo es steht. dieser artikel ist allerdings vom dez. 2007, also bevor das europäische gerichtshof die entscheidung getroffen hat. ich hoffe damit ist geholfen. der andere artikel ist mai 2008.der umtausch beim auto ist nun mal so, dass es zuerst gewandelt werden muss, da das autohaus keine mehrkosten haben möchte. denn es läuft ja alles über die VW AG. dann wird exakt dasselbe nochmal bestellt, dies gilt dann als umtausch. so wurde es mir zumindest vom verkäufer erklärt.
Hallo,
ich will Dir ja nichts bösen, will ja nur, dass Du nicht auf die Schnauze fällst. Darum ja auch mein Einwand oben, wenn Du wandelst. Lass Dir von Deinem Anwalt erklären, was Wandlung genau bedeutet.
In Deinem Link ist von einem Umtausch die Rede: "....wenn der Autohändler zum Beispiel ein 'Montags-Auto', das der Verbraucher einige Zeit gefahren hat, zurücknimmt und durch ein mangelfreies neues Auto ersetzt". Hier wird nicht von einer Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrages) gesprochen, sondern von einem Umtausch.
Bei der Wandlung bekommst Du alles zurück, einschl. Überführungskosten, Zinsen, Zulassungsgebühren, Kaufpreis. Es wird dann so getan, als ob noch nie ein Kaufvertrag bestanden hat. Und in diesem Fall ist eine Nutzung zu bezahlen, wie wenn Du das Auto nur gemietet hättest. Ist die Wandlung vollzogen, hat der Händler keine Verpflichtung, Dir ein neues Auto zu den gleichen Konditionen zu geben. Er ist dann zu gar nichts verpflichtet, weil ja genau genommen nie ein Vertrag bestanden hat. Normalerweise kann in dem Falle auch die Finanzierung nicht weiterlaufen, denn wenn nichts gekauft wurde, kann auch nichts finanziert werden.
Bei einem reinen Umtausch ist das wohl richtig mit dem Entfall der Nutzungskosten, was aber bei einem Auto bestimmt nur bis zu einem gewissen Alter/Laufleistung gehen wird. Darum habe ich ja auch oben geschrieben, dass kein Händler wegen 4500km rummachen würde. Beim Umtausch würde das auch mit dem Weiterlaufen der Finanzierung gehen.
Ich denke, das Ganze wird noch große Wellen schlagen. In dem vorliegenden Gerichtsurteil ging es um einen Backofen für vielleicht 800,-. Warten wir die ersten Urteile ab, die mit dem Autokauf zu tun haben. Die werden kommen, so sicher wie das Ahmen in der Kirche.
Gruß Axel
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
1. Lesen kann ich schon, ich glaube nur nicht daran, dass diese durchgeht. Warum? Weil die Wirtschaft dann vollens den Bach runter geht und sich das keiner gefallen lässt.
Der "Wirtschaft" ging und geht es blendend, obwohl beim "Normalbürger" immer weniger Geld ankommt, fährt die Industrie seit Jahren astronomische Gewinne ein; Anlass zur Sorge bietet leider nur der Mittelstand, der von solchen Urteilen eher nicht betroffen sein sollte.
Wie auch immer - wenn sich das diskutierte Urteil durchsetzt, sehe ich eher die Möglichkeit, dass zukünftig wieder in besserer Qualität produziert wird, was angesichts der teilweise überzogenen Preise wohl auch gerechtfertigt wäre!
Zitat:
Original geschrieben von ioxx
Der "Wirtschaft" ging und geht es blendend, obwohl beim "Normalbürger" immer weniger Geld ankommt, fährt die Industrie seit Jahren astronomische Gewinne ein; Anlass zur Sorge bietet leider nur der Mittelstand, der von solchen Urteilen eher nicht betroffen sein sollte.Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
1. Lesen kann ich schon, ich glaube nur nicht daran, dass diese durchgeht. Warum? Weil die Wirtschaft dann vollens den Bach runter geht und sich das keiner gefallen lässt.
Wie auch immer - wenn sich das diskutierte Urteil durchsetzt, sehe ich eher die Möglichkeit, dass zukünftig wieder in besserer Qualität produziert wird, was angesichts der teilweise überzogenen Preise wohl auch gerechtfertigt wäre!
Das erinnert mich an die gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Verbrauscherschutzes, die eine 1-jährige Gewährleistung des Händler beim Gebrauchtwagenverkauf vorsieht. Was ist passiert?: Die Preise für Neue und Gebrauchte sind gestiegen. Somit musste der Verbraucher für diesen Verbraucherschutz zahlen. Genauso wird es mit dem o.a. Urteil kommen. Mehr Risiko seitens des Konzerns bedeutet eine Absicherung durch höhere Preise!
Gruß geomensor