Passant springt absichtlich auf die Straße

Hallo Leute,
mir ist heute was passiert und ich hätte da gerne mal euere Meinung dazu.

Ich bin heute auf einem fast leeren Parkplatz mit Schrittgeschwindigkeit durchgefahren. Nun hab ich dann bemerkt, dass ich was vergessen hatte und umgedreht. Der Parkplatz ist als Einbahnstraße von da wo ich hinein fuhr gekennzeichnet. Ich muss zugeben das ich das in dem Fall aus Faulheit nicht so genau nahm.. Der ganze Platz ist seeehr übersichtlich und bis auf 3 parkende Autos war da auch nichts, somit wollte ich mir den Weg sparen ganz außen rum zu fahren. Kurz bevor ich dann von der Straße wieder in die normale beidseitig befahrene Dorfstraße einbog, stellte sich mir ein Passant in den Weg und zwang mich somit zum anhalten (bin aber auch nur im Standgas gerollt). War gleich äußerst unfreundlich und schrie mich an "Ich werden dich anzeigen!! das ist doch unglaublich!..." hatte dann auch gleich n Block zu Hand und hat mein Kennzeichen notiert. Nun, da ich grundsätzlich vermeide mich mit solchen Leuten auf Diskussionen einzulassen, hab ich (als er neben meinem Fenster stand) mich dazu entschieden den guten Mann weiter im Regen stehen zu lassen und bin ohne ein Wort abgedüst. War leider ziemlich Nass so das im eifer des Gefechts gleich mal die Räder durchgingen...

Das Vergehen kostet ohne nachweißbaren Vortsatz 20€, mit Vorsatz 40€ und ein Punkt. Aber ich könnte mir vorstellen das der Mann ziemlich sauer ist und mich auch noch dank der durchdrehenden Räder als Verkehrsraudi hinstellt und ich deswegen noch was bezahlen darf... Würde mich nun interessieren ob mir wer sagen kann was das in etwa kostet. Befinde mich im Moment leider im letzten Monat der verlängerten Probezeit...

Und noch eine Frage am Rande, sich einfach vor Autos zu stellen ist doch nicht erlaubt oder?

In wieweit wird einer Anzeige wegen einem 20€ Verwarngeld eigentlich nachgegangen? Das ist der ganze Aufwand doch nicht wert oder? Erstmal müssen Sie den Fahrer ausfindig machen (Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, der etwa 30km entfernt wohnt..) und dann müssten Sie ja auch noch nachweißen das ich gefahren bin, was zwar Möglich ist aber für 20€??

Beste Antwort im Thema

Da kommt doch eh nichts....

was glaubst du, was die Polizisten auf der Wache jemandem erzählen, der reinkommt und sagt "Ich möchte jemanden anzeigen, der auf einem Parkplatz entgegen der Einbahnstraße gefahren ist"
Ich glaube die werfen denjenigen hochkant raus.

Lächerlich..aber genau das ist Deutschland...

Ich bin mit dem LKW mal durch den Ortsteil "Gaulsheim" von Bingen gefahren, weil mein Navi am rumspinnen war. Dort war durchfahrt für LKW über 7.5 Tonnen verboten aber wo soll man denn auf einer engen Ortsdurchfahrt drehen, wenn man schon vor dem Schild steht. Bin dann durch den Ort durch, am anderen Ende vom Ort war ein asphaltierter Platz zum Drehen für die Straßenmeistereifahrzeug und bin wieder zurück in Richtung Bingen-Zentrum.
Auf dem Rückweg steht ein Opa mit seiner Oma am Straßenrand und deutet mit dem Finger auf mich und macht mit seinen Händen die Geste, dass er mich aufschreiben wird und anzeigen wird. Über sowas lach ich nur. Da kam natürlich nichts.

Auch haben mich schon Autofahrer angeschrieen, wenn ich um eine Kurve gebogen bin in engen Straßen und dadurch auf die Gegenspur kam und die Autofahrer anhalten müssen : "Ich zeig dich an!!!!!!!!"

Ich lache dann nur und sage "Mach doch"...über sowas darf man sich einfach nicht ärgern...rauskommen tut bei solchen Sachen eh nichts

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Moin!

Der Denunziant allein? Der Fahrer allein?
Was soll dabei herauskommen?

Der Fahrer erinnert sich nicht, überhaupt dort gewesen zu sein, fürchte ich fast...

M.

Zitat:

Original geschrieben von auamanu


Also Privatparkplatz wars keiner, Pfeile sind nicht auf der Straße. Nur eben an der Einfahrt ist ein Einbahnstraßenschild.

Und bei der Ausfahrt? Ist die auch als Einbahnstraße gekennzeichnet? Ein Parkplatz ist keine Fahrbahn!

Wie lange ist die Ausfahrt? Ich sehe sehr oft an ca. 1,50 Meter langen Ausfahrten ein Einbahnstraßenschild und auf der anderen Seite ein Durchfahrtsverboten Schild. Der Sinn und Zweck ist klar, allerdings darf man zum Zwecke des Einparkens 10m Rückwärts setzen.

Ohne 'Tatortbegehung' kann ich nicht sagen, ob Du ein Verwarngeld bekommen könntest. Es kann gut sein, daß DU gar nichts falsch gemacht hast.
Und selbst wenn Du ein Verwarngeld über 20€ bekommst, due kannst den Kollegen wegen Nötigung anzeigen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Kannte der Kerl dich oder wie kam er dazu, dich zu duzen?

Naja, gewissen bildungsfernen Schichten ist nun mal nicht geläufig, dass die deutsche Sprache auch ein "Sie" vorsieht. Wahrscheinlich war der Originaltext ungefähr folgender: "Hey Alter Du, bist Du blind, oder? Siehst Du das Schild nicht? Isch mach disch platt, Du." 😁

im straßenverkehr ist es wie überall anders auch .... treffen minus und minus aufeinander kommt nichts positives dabei raus  .... 😉😛

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Solche Deppen, die alles mögliche aufschreiben, mag ich. Irgendwann halte ich in einer seitenstraße an, und renn mit Kettensäge und Schaum vorm Mund auf solche Leute zu, und rufe "Braaiiinns". 🙄🙄🙄

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