Parkverbot oder jetzt doch nicht ?

Hallo,

anhand meiner Fragen kann man feststellen, dass ich nicht alles hundert prozentig weiß.

Nun zum Problem.

Ich habe gerade mein Fahrzeug geparkt, vor einem Schild (Parkplatz und absolutes Halteverbot Schild mit Pfeil). BILD IST ZUR VERDEUTLICHUNG DABEI.

Stehe ich nun im Halteverbot, Parkverbot oder sonst was ?
Kann ich da stehen bleiben, oder gelten die Pfeile, auf der Seite, wenn man nach Rechts abbiegt ?

Ich freue mich über hilfreiche Antworten, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nallen schrieb am 30. April 2019 um 17:44:26 Uhr
Also muss ich mit der Karre da weg ?

Bleib mal dort und warte auf einen Ordnungshueter, der Dir das erklaert. 😁

(Ich kann's nicht, die Sache ist zumindestens nicht eindeutig.)

Ciao
Ratoncita

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 1. Mai 2019 um 08:45:11 Uhr:


Also ich lese, dass das Halteverbot zu ende ist, plus einem Hinweis darauf, das man rechtsabbiegend, halb auf dem Gehweg stehend, parken darf.

Ja, genauso, wie man über eine in der Straßenmitte durchgezogene Linie überholen darf.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 1. Mai 2019 um 09:42:04 Uhr:


Die Pfeile bedeuten Anfang/Ende und nicht, wie ich meinte, in welche Richtung man abbiegen muss, um Parken zu können.

Respekt, Fehler entdeckt und eingestanden!

Zitat:

@spreetourer schrieb am 1. Mai 2019 um 09:32:10 Uhr:



Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 1. Mai 2019 um 09:09:32 Uhr:


Rainer, das ist quatsch. Der Pfeil auf dem Schild gibt Anfang und Ende des Parkbereiches ein.

Nein, Rainer hat Recht, zumindest lt. laut StVO! Siehe Bild unten.

Wenn das Schild in einer Einbahnstraße auf der linken Straßenseite steht, dann ja.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 1. Mai 2019 um 09:32:10 Uhr:



Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 1. Mai 2019 um 09:09:32 Uhr:


Rainer, das ist quatsch. Der Pfeil auf dem Schild gibt Anfang und Ende des Parkbereiches ein.

Nein, Rainer hat Recht, zumindest lt. laut StVO! Siehe Bild unten.

Dein Schild müsste dann aber auch links stehen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. Mai 2019 um 10:23:10 Uhr:



Zitat:

@spreetourer schrieb am 1. Mai 2019 um 09:32:10 Uhr:



Nein, Rainer hat Recht, zumindest lt. laut StVO! Siehe Bild unten.

Dein Schild müsste dann aber auch links stehen.

Das war doch längst schon geklärt. Hatte mich für meinen „Holzweg“ auch bereits entschuldigt -

@U.Korsch

ist mein Zeuge. 😉

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Ohne Foto sind Spekulationen sinnlos. Vielleicht hat der TE auch nur die falschen Fotos reinkopiert. Vielleicht steht das Auto des TE schon nicht mehr dort und es interessiert ihn nicht mehr, ob er dort parken darf oder nicht.

Schwukele? 😁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 1. Mai 2019 um 10:25:52 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. Mai 2019 um 10:23:10 Uhr:


Dein Schild müsste dann aber auch links stehen.


Das war doch längst schon geklärt. Hatte mich für meinen „Holzweg“ auch bereits entschuldigt - @U.Korsch ist mein Zeuge. 😉

Sorry, habe ich nicht mitbekommen.

Fazit:
Nixgwiiswaasmernedd.

Ciao
Ratoncita

Zitat:

Trotzdem kann ich mir gut vorstellen, dass VZ 315 als Hinweiszeichen für die Querstraße gedacht ist.

Denke ich nicht. Das wird tatsächlich ein Ende sein, am Beginn der Straße wird dann vermutlich der passende Anfang beschildert. Vielleicht gibt es dort längere Baumscheiben o.ä. an denen das Parken verboten werden soll.

Zitat:

Sehr beliebt und häufig VZ 286-30 an einer Hauswand oder vor einem Gartenzaun, was das Parken zu beiden Seiten bzw. links und rechts des Schildes verbieten soll.

Hamburg beschildert viele seiner Ladesäulen in dieser Art und Weise. Ist natürlich falsch; abgeschleppt wird trotzdem

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 1. Mai 2019 um 11:45:38 Uhr:


Hamburg beschildert viele seiner Ladesäulen in dieser Art und Weise. Ist natürlich falsch; abgeschleppt wird trotzdem.

Klarer Fall für

@schwukele

! Das Parken auf einer Hamburger Brücke samt Abgeschlepptwerden hat er ja auch schon erfolgreich getestet. 😁

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 1. Mai 2019 um 11:45:38 Uhr:


Hamburg beschildert viele seiner Ladesäulen in dieser Art und Weise. [...]abgeschleppt wird trotzdem

Auch während des Ladevorganges? Oder gilt das "abgeschleppt wird trotzdem" gerade nicht für E-Fahrzeuge, auch wenn sie dort zwar laden könnten, aber nicht laden, sondern bloß 'rumstehen?

Das wird jetzt leider massiv OT, aber dennoch:

In Hamburg sind die Ladesäulen mit dem Zusatzzeichen "Steckerauto" nach EmoG beschildert. Das bedeutet, dass dort nur "elektrisch betriebene Fahrzeuge" i.S.d. §39 Abs. 10 StVO parken dürfen. Das sind NUR die Elektrofahrzeuge, die ein E-Kennzeichen haben. Andere Elektrofahrzeuge (ohne E-Kennzeichen) dürfen dort weder laden, noch (nur) parken. Letzteres dürfen jedoch die E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Für sie handelt es sich um reine Parkplätze, mit einer Möglichkeit zum Laden, aber keiner Ladeverpflichtung. Das ist, je nach vertretener Auffassung, recht fragwürdig.

Das Abschleppen wird in Hamburg aber hauptsächlich bei Verbrennern praktiziert und hier vergleichsweise rigoros.
Inzwischen wurden auch die Zusatzzeichen angepasst und es werden vermehrt großflächige Markierungen (mit blauer Grundfarbe) aufgebracht, um die Besonderheit dieser Stellflächen zu verdeutlichen.

Dennoch, und hier werden wir wieder etwas onTopic, sind viele Ladesäulen nur mit dem Zeichen 314 "Mitte" beschildert, so wie es @spreetourer zu den Haltverboten beschrieben hat. Dieses Prinzip "rechts und links vom Schild" ist seit Jahrzehnten nicht mehr vorgesehen, hält sich aber dennoch sehr hartnäckig. Rein nach StVO ist es aber falsch, da es ohne Anfang keine Wiederholung geben kann und ab dem Schild in Fahrtrichtung wäre der Geltungsbereich zu unbestimmt (5m, 10m, 100m?).

Und nun wieder onTopic: Ich denke aber nicht, dass im hier beschreibenen Fall eine solche Fehlinterpretation der Behörde vorliegt. Es könnte ja sogar sein, dass es sich beim Haltverbot um ein mobiles vorübergehendes Schild handelt. Dann wäre das Zeichen 315 aufgehoben. Solange der TE keine Fotos liefert, können wir ihm nicht helfen.

Wäre schön wenn der TE die Schilderfrage aufklärt,
oder sucht er immer noch nach einem Parkplatz?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 1. Mai 2019 um 20:26:26 Uhr:


Das wird jetzt leider massiv OT, aber dennoch:

In jedem Falle danke für die präzisierende Rückantwort.

Es bestätigt meine Vermutung, daß es zwischen Legislative und Judikative, bzw. Legislative und Executive tlw. Verständigungsschwierigkeiten hat.

Er steht im Halteverbot und nach dem rechtsabbiegen kann er mit 2 Rädern auf der Fahrbahn parken. Is eigentlich nicht schwer. Der Pfeil auf dem Blauen Schild gilt für nach der Ecke und der auf dem Halteverbot beendet es. Und nach dem Halteverbotschild darf sowieso nicht geparkt werden da Kreuzung.

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