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Rechtliche Durchsetzung von Parkverbot auf schmaler öffentlicher Straße: Gemeinde oder Anwohner?

Hallo !

Ich habe folgende Frage und hoffe darauf ,das ich mit euren Antworten die richtigen Schlüsse ziehen kann.

Also ,ich wohne in einer schmalen Straße welche eine Sackgasse ist. Die Straße ist mittig, durch einen Poller

gesperrt. Die Straße hat eine Breite von 2,50 M ,am rechten Rand ist noch ein Grünstreifen von 0,75 cm.

Dieser gehört aber zu einem privatem Grundstück. Der Zaun wurde bloß nicht bis zur Grenze gesetzt.

Auf der linken Seite am Anfang der schmalen Straße steht ein Haus ,das zur Ferien-Vermietung genutzt wird.

Dieses Haus hat, zur Straßenseite, drei Parkplätze auf dem verbleibendem Grundstück für seine Gäste

vorgegeben, schräg zwischen Hausmauer und Straße. Länge zwischen 3,50m und 3,85m.

Dies hat zur Folge, das ständig längere Fahrzeuge 50cm bis 100 cm in die Straße ragen und eine Durchfahrt

nicht möglich ist ,oder erschwert über den Grünstreifen erfolgen muß, wobei man sich dann auch mal Kratzer

am eigenen Fahrzeug ,durch überhängende Äste und Zweige einfängt.

Der Gemeinde und dem Landkreis ist die Situation seit drei Jahren bekannt ,es wurde versprochen Abhilfe

zu schaffen und zu prüfen.

Letztendlich kristallisiert sich jetzt heraus ,das die Gemeinde /Landkreis, sich gegen eine Klage, bezüglich

des Eigentümer/Vermieter entschieden hat. Dies wird hiermit begründet ,das dieser die Parkverstöße nicht begeht und für die Parkverstöße nicht verantwortlich zu machen ist, sondern höchstens als Zweckveranlasser zu sehen ist und über diesem Weg zur Verantwortung zu ziehen wäre. Angeblich langwierig und beschwerlich !

Das Prozessrisiko ist zu hoch .Der Bürger muß zusehen ,wie er damit zu recht kommt! Viel Glück ,tut uns leid!

Ich habe dem Eigentümer vor ein paar Monaten eine Abmahnung zukommen lassen, worauf nicht reagiert wurde.

Frage : Muss/sollte ich, stellvertretend für die Gemeinde, auf meine Kosten ,eine Unterlassungsklage gegen den Eigentümer/Vermieter führen?

Oder sollte ich die Gemeinde / Lankreis wegen Untätigkeit, vor dem Verwaltungsgericht verklagen?

Ich habe nicht vor ,den Ist -Zustand dauerhaft zu dulden!

Da Klagen immer mit Kosten verbunden sind ,würde ich mich über Sach und Themabezogene Antworten vorab, freuen.

MfG eddy

 

 

 

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36 Antworten

Ist das eine öffentliche oder eine private Straße?

Wenn die öffentliche Straße durch die Parker (teilweise) blockiert ist, und die Restbreite dadurch weniger als 3,05 m ist, dann ruf die Polizei, wenn du nicht durchkommst.*

Evtl. entsteht dann auch Druck von seiten der Polizei gegenüber den anderen Ordnungsbehörden, dass die das da mal regeln, wenn sie dort wöchentlich antanzen müssen.

Wenn die ersten PKW nicht erreichbarer Feriengäste vom Schlepper abgefahren wurden, dann merkt auch der Vermieter, dass er sich kümmern muss.

Die Benutzung des Grünstreifen (egal wozu) ist pauschal erstmal nicht erlaubt.

Zitat:

StVO § 2 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Sprich du darfst nicht auf dem Grünstreifen vorbeifahren.

*Ich gehe davon aus, dass du mit den parkenden Personen schon mal gesprochen hast, und sie deiner Bitte wegzufahren bisher nie nicht nachgekommen sind.

Wenn du Kontakte zur Feuerwehr hast, rege eine Befahrung der Straße an. Wenn die nicht durch kommen, kommt der Schlepper schnell.

@Standspurpirat & flooozz

Ist eine öffentliche Straße.Habe die letzten 3 Jahre dutzende Fotos gemacht ,und an das Ordnungsamt geschickt.

Resonanz = Null. E-Mail-Verkehr 20-30 Seiten mit Gemeinde und Landkreis. Abzetteln funktioniert nur

auf gebührenpflichtigen Parkplätzen der Gemeinde. Ich spreche dann mit den Falschparkern ,wenn ich nicht auf mein

Grundstück komme oder wegfahren möchte und nicht kann. Unrechts-Bewustsein null-,haben schließlich eine Ferienwohnung mit Parkplatz gemietet.

Aussage der Gemeinde zur Durchfahrt für Feuerwehr: Die würde in diese Straße nicht einfahren,weil dies zur Todesfalle werden könnte .Gelöscht würde von weiter weg! Das ist kein Joke sondern ernst gemeint!

Viele in der Feuerwehr sind auch im Gemeinderat .Dazu kommt meiner Meinung, auch noch ein Interessenkonflikt

der Gemeinde ,bezüglich Steuern,Kurabgabe etc für Ferienwohnungen hinzu.

Polizei ist nicht ständig besetzt und sitzt neben Ordnungsamt welches mein Ansprechpartner sein soll

.

Ich würde mich mal in den Gemeindesatzungen dafür interessieren wie lang ein Parkplatz sein muss.

Bei uns reichen unter 4 m nicht.

Das kann dann auch niemand als Parkplatz vermieten.

Möglicherweise interessiert sich dann jemand für die nicht zutreffenden Angaben der Vermieter........

Wie ist denn so die Häufigkeit, also ist das jede Woche so oder sehr unregelmäßig, je nachdem, wie es vermietet ist?

Zitat:

@24eddy schrieb am 19. September 2023 um 17:50:44 Uhr:

Abzetteln funktioniert nur

auf gebührenpflichtigen Parkplätzen der Gemeinde.

Wenn die PKW in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, dann parken sie ordungswidrig. Dann klappt auch verwarnen. Du kannst selbst die Owis anzeigen. Du kannst auch gegen die Halter der Fahrzeuge mit Unterlassungserklärungen vorgehen, wenn Du nicht auf Dein Grundstück kommst. Das wird dem Vermieter dann auch lästig, aber Dein AP sind die falsch parkenden Gäste.

Zitat:

@24eddy schrieb am 19. September 2023 um 13:31:05 Uhr:

 

1.

Muss/sollte ich, stellvertretend für die Gemeinde, auf meine Kosten ,eine Unterlassungsklage gegen den Eigentümer/Vermieter führen?

2.Oder sollte ich die Gemeinde / Lankreis wegen Untätigkeit, vor dem Verwaltungsgericht verklagen?

Zu 1.

Kannst Du nicht,da Du nicht Vertreter der Gemeinde bist.

Zu 2

Kannst Du machen, ob sowas Priorität hat beim Verwaltungsgericht,wage ich zu bezweifeln. Hier dauert es ewig, bis mal Verhandlungen/Urteile kommen.

Hast Du das Thema schon mal in der Gemeindevertretersitzung vorgebracht?

Gibt es noch weitere Betroffene oder bist Du der einzige.

Kennst jemand aus dem Bauausschuss? Die könnten das Thema bei einem Vorort Termin beurteilen und ggf eine Beschlussvorlage erarbeiten lassen und dann muss die Gemeindeverwaltung aktiv werden.

Das ist ein Thema, das ich in den Ortsbeirat einbringen würde.

Kennst Du die Gemeindegliederung des TE?

Wenn es einen Ortsteil/Gemeindeteil mit Ortsbeirat gibt,muss das trotzdem in der Gemeindevertretung vorgebracht werden.

Da würde ich das in der nächsten Sitzung im öffentlichen Teil in der Bürgerfragestunde vorbringen,dann stehts im Protokoll und die Gemeindevertretung muss sich mit befassen.

Wäre natürlich gut,wenn das Anliegen nicht nur von einem Bürger als störend betrachtet wird.

Paar Bilder von der örtlichen Situation wären auch nicht schlecht.

Nö, ich sagte ja, dass ich zum Ortsbeirat gehen würde. Er muss sich natürlich selbst schlau machen, wo er sich hinwendet.

Zitat:

@24eddy schrieb am 19. September 2023 um 17:50:44 Uhr:

Polizei ist nicht ständig besetzt und sitzt neben Ordnungsamt welches mein Ansprechpartner sein soll.

110 anrufen, wenn du akut nicht durchkommst ohne die Fahrbahn zu verlassen und keinen Fahrer antriffst.

Wenn es gut läuft kommt sogar die richtige Polizei und nicht der Dorfsheriff.

@ Alle Antworten

Haus wurde vor 15 Jahren gebaut .Lt Aussage Ordnungsamt, gab es zu dieser Zeit keine Vorgaben bezüglich Parkplatzgröße. Heute müssen diese 5 Meter Länge und 2,50 m Breite haben.

Hauptzeit der Parkverstöße = 5 Monate Sommer, 1 Monat Frühjahrsferien ,1 Monat Herbstferien ,Weihnachten -Sylvester und den Rest des Jahres auch Belegung, aber keine Ausbuchung.

Habe 2021 und 2022 im Sommer mehrmals die Woche Parkverstöße per Mail, mit Foto an das Ordnungsamt geschickt,

dies ist 200 Meter Vom Parkplatz entfernt. Vor Ort hat sich niemand blicken lassen! Angeblich kein Personal -keine Zeit!

Nein, in der Gemeindesitzung habe ich das noch nicht vorgebracht ,ich glaube auch nicht, das dies eventuell zielführend sein könnte. Werde es aber vor Einreichung einer Klage, noch machen.

Ich hatte letztes Jahr ein Gespräch mit dem Bürgermeister geführt ,mir wurde Abhilfe bzw Unterstützung versprochen.

Ich habe letztes Jahr ein Gespräch beim Landkreis mit einem Mitarbeiter des FD Bauordnung und Planung geführt.

Mir wurde Unterstützung versprochen ,die Gemeinde wurde mehrfach kontaktiert ,passiert ist nichts!

Mir wurde vor 20 Monaten vom Ordnungsamt mitgeteilt ,das ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet

und durchgeführt werden soll. Passiert ist nichts!

Dies kann ich alles schriftlich belegen.

Wie gesagt ,letzte Woche wurde mir vom Ordnungsamt mündlich mitgeteilt ,alle rechtlichen Möglichkeiten wären

von der Gemeinde ausgeschöpft, Prozessrisiko wäre zu hoch ,man muß schließlich auch die Kosten im Auge behalten.

Alles sehr schwierig,langwierig,kompliziert bla,bla,bla.

Ende der Durchsage.

Außer mir gibt es noch zwei direkte Anlieger in der Straße.

Diese ärgern sich auch über die Parkverstöße, sind aber eher konfliktscheu.

Nächste Polizeiwache ist 20 Km entfernt ! Da kommt niemand, wg Falschparker.

Wir sprechen von einer kleinen Gemeinde, wo man zu fast jedem Gesicht, auch einen Namen kennt.

Von daher werde ich keine Fotos einstellen ,da man hier schnell ein Querulant ist, wenn 50 % der Einwohner

direkt oder indirekt vom Tourismus leben.

Hoffe, alles beantwortet zu haben.

Ich würde zuerst klären, ob die Sackgasse durch die Gemeinde zum Straßenverkehr gewidmet wurde. Falls nicht könnte sich das nach einer Sonderzuständigkeit des WEG richten. Inhaltlich würde ich den betreffenden Eigentümer wegen Besitzstörung meines Grundstücks durch die parkenden Nutzer seines Grundstücks auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ordnet er dann seine 3 Smart4two-Parklätze nicht in einen einzelnen erwachsenen Parkplatz um und sorgt für eine störungsfreie Parkplatznutzung, würde ich jeden Fall dokumentieren und vom Gericht für jeden Verstoß ein Strafgeld gegen den Nachbarn festsetzen lassen.

Eine Lösung die dich anonym agieren lässt, sehe ich hier nicht. Die Verletzung der Dienstpflichten bei der Gemeinde könnte man zwar unter Strafvereitelungsaspekten ins Visier nehmen (Nichtahndung der häufig wiederkehrenden Parkverstöße). Aber da wird dein Name auch aktenkundig. Es würde aber keine Vorstreckung von Kosten erfordern.

Also wird alles was du unternimmst unterm Strich wohl einiges an Stress und Buschfunk nach sich ziehen. Wenn du das ertragen willst und kannst, dann gäbe es schon Möglichkeiten die man nutzen könnte. Nur leicht wird das nicht werden.

Zitat:

@24eddy schrieb am 19. September 2023 um 13:31:05 Uhr:

[...]

Also ,ich wohne in einer schmalen Straße welche eine Sackgasse ist. Die Straße ist mittig, durch einen Poller

gesperrt.

[...]

Verstehe ich das richtig, dass die Straße erst durch diesen Poller zur Sackgasse wird? Macht ja keinen Sinn, dass bei dieser schmalen Straße der Poller noch an der regulären Einfahrt steht, oder?

Könnte man dann nicht die Zufahrt von der anderen Seite nutzen?

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