Parkverbot oder jetzt doch nicht ?

Hallo,

anhand meiner Fragen kann man feststellen, dass ich nicht alles hundert prozentig weiß.

Nun zum Problem.

Ich habe gerade mein Fahrzeug geparkt, vor einem Schild (Parkplatz und absolutes Halteverbot Schild mit Pfeil). BILD IST ZUR VERDEUTLICHUNG DABEI.

Stehe ich nun im Halteverbot, Parkverbot oder sonst was ?
Kann ich da stehen bleiben, oder gelten die Pfeile, auf der Seite, wenn man nach Rechts abbiegt ?

Ich freue mich über hilfreiche Antworten, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nallen schrieb am 30. April 2019 um 17:44:26 Uhr
Also muss ich mit der Karre da weg ?

Bleib mal dort und warte auf einen Ordnungshueter, der Dir das erklaert. 😁

(Ich kann's nicht, die Sache ist zumindestens nicht eindeutig.)

Ciao
Ratoncita

82 weitere Antworten
82 Antworten

Das sieht die StVO aber so nicht vor. Oder doch?

Ich meine Nein, allerdings käme das der Bedeutung lt. StVO etwas "näher"

Es gibt zwei Wege zum Ziel:

1. Die StVO beschreibt, dass der Anfang des erlaubten Parkens durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein kann. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.

2. Der amtliche Verkehrszeichenkatalog (VzKat) enthält die offizielle Bezeichnung der jeweiligen Verkehrszeichen. Im Falle von Zeichen 314 ist das z.B: Z 314-10 Parken - Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links). Der VzKat ist Bestandteil der VwV-StVO und richtet sich demnach zunächst an die Behörde. Mit dem StVO-Neuerlass von 2013 wurde im §39 StVO aber explizit ein Verweis aus den VzKat aufgenommen, so dass sich der Verkehrsteilnehmer darauf berufen kann.

Entsprechend hat das Parkplatzzeichen von @spreetourer bei Rechtsaufstellung auch dann die Bedeutung "Ende", wenn es parallel zur Fahrbahnlängsachse steht. Und um wieder onTopic zu werden: Das gilt auch für das Zeichen 315 im Eröffnungsbeitrag.

BTW: Die "Wegweiser-Funktion", die hier von einigen unterstellt wurde (Das Zeichen zeigt in die nachfolgende Straße), gab es bei Zeichen 314 tatsächlich (jedoch nicht bei Zeichen 315 Gehwegparken). Mit der StVO-Novelle von 1992 (!) wurde dieses Prinzip beendet, so dass weiße Pfeile in Parkplatzzeichen nur noch für "Anfang, Mitte und Ende" stehen.

Ich stimme @spreetourer aber zu, dass die Behörden die Schilder vereinzelt tatsächlich als Wegweiser einsetzen. Zudem findet sich in vielen Städten noch "Altbestand" in der Funktion vor 1992 (Wegweiser), obwohl diese Verkehrszeichen per Übergangsfrist ab 1994 ungültig sind, bzw. zumindest eine andere Bedeutung haben.

Im hier vorliegenden Beispiel gehe ich allerdings davon aus, dass es zu der gezeigten Beschilderung auch einen adäquaten Anfang gibt. Aber hier drehen wir uns mangels Foto im Kreis...

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 3. Mai 2019 um 07:01:47 Uhr:


Entsprechend hat das Parkplatzzeichen von @spreetourer bei Rechtsaufstellung auch dann die Bedeutung "Ende", wenn es parallel zur Fahrbahnlängsachse steht.

Sorry, doch das will mir nicht einleuchten. Bin allerdings auch kein „Verkehrsexperte“ mit juristischem Hintergrund(wissen).

1. Welches Ende genau soll denn das Schild bzw. der Pfeil deiner Meinung nach anzeigen? Dass der Parkplatz am Gebüsch bzw. außerhalb der Stellflächen endet? Wohl kaum.

2. Falls das VZ aber das Ende der Motorradstellflächen markieren soll, müsste es doch auch einen Anfang geben? Doch es gibt kein Anfang-Schild (rechts davon).

Natürlich ist mir - so wie jedem anderen VT auch - die Absicht der Behörde klar: Stellplatz für Motorräder rechts vom Schild. Kommt zwar in der Praxis häufig vor, aber korrekt scheint es mir nicht. Wäre ich @schwukele , würde ich da mal meinen Mini-Cooper parken und auf die Politesse warten. Da der Parkplatz im Stadtzentrum liegt und gebührenpflichtig ist, wird er dauerüberwacht.

Ähnliche Themen

Nicht auf die Politesse, auf die Bandidos oder Hell Angels. Die räumen den Mini zur Seite, um mit ihren Harleys legal parken zu können.

Du nicht danach suchen sollst, was gemeint haben könnte der Behördenkryptokrat. Du nur zur Kenntnis nehmen sollst, was das Schild / die Schlderkombi für eine Aussage trifftt. Dann Du VT ein guter bist ... möge die StVO mit Dir sein. 😁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 3. Mai 2019 um 10:14:02 Uhr:


2. Falls das VZ aber das Ende der Motorradstellflächen markieren soll, müsste es doch auch einen Anfang geben? Doch es gibt kein Anfang-Schild (rechts davon).

Dann ist das natürlich fehlerhaft.

Frage - Parkverbot oder nicht : Antwort NEIN, Halteverbot !!

Deine Antwort
Ähnliche Themen