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Parkverbot Wohnmobile

Themenstarteram 6. April 2022 um 19:01

Ich war am Samstag auf dem Weg zu einem WoMo-Stellplatz, als ich am Straßenrand den Hinweis auf einen Wanderparkplatz fand und mich entschloss dort zu nächtigen. Der Platz lag recht weit weg von der Hauptstraße und war wegen Dunkelheit, Regen und mehrmaligem Richtungswechsel ziemlich schwer zu finden. Da der Regen alsbald aufhörte, entschlossen wir uns zu einer kurzen Wanderung, die uns tatsächlich noch zu einem Restaurant führte und wir erst gut 2 Stunden später zurückkehrten. Danach schlafen gelegt und morgens im Auto gefrühstückt. Erst bei der Abfahrt bemerkte ich einen Zettel unter dem Scheibenwischer mit dem Hinweis, dass ich bald Post von der Behörde bekommen würde. Ich war ziemlich verdutzt, da ich mich eigentlich immer an die Parkvorschriften halte und mein Auto den WoMos zuordne. Tatsächlich war am Parkplatz selbst unter dem Schild Wanderparkplatz noch ein Zusatzschild angebracht, dass für WoMos von 18-8h Parkverbot sei. Vermutlich nachträglich angebracht, nicht reflektierend und bei den Witterungsverhätnissen nicht erkennbar. Trotzdem würde ich wohl zahlen (müssen), wenn meine Story hier zu Ende wäre.

Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Ford Transit Custom Kombi. Auf den ersten Blick ein ganz normaler Hochdach-PKW und als solcher auch zugelassen, denn das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für So.Kfz Wohnm. ueb. 2,8T ist erst heute, also 4 Tage nach dem Vorfall, erfolgt. Die Umschreibung beim StrVA wird erst nächste Woche folgen.

Auf den zweiten Blick ist es ein Wohnmobil, da mit Außensteckdose, Gardinchen und Dachbox versehen.

Wir haben in der Nacht keine Motorengeräusche gehört und es hat auch niemand ans Auto geklopft, so dass uns sicherlich keine Übernachtung nachgewiesen werden kann. Vermutlich ist das Knöllchen in der Zeit unserer Abwesenheit befestigt worden.

Meine Frage: Werden bei der Halterabfrage auch weitere Fahrzeugdaten wie Art des Fahrzeuges übermittelt? Dann dürfte ich ja eigentlich gar kein Ticket erhalten, da das Auto derzeit immer noch Pkw ist.

Falls ich ein Ticket erhalte: Zahlen oder Einspruch einlegen?

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61 Antworten

Zitat:

@FTCK schrieb am 6. April 2022 um 21:01:10 Uhr:

Dann dürfte ich ja eigentlich gar kein Ticket erhalten, da das Auto derzeit immer noch Pkw ist.

Das dürfte nicht zutreffen, da die Beurteilung der Fahrzeugart nach der StVO nicht identisch ist mit der zulassungsrechtlichen Einstufung. Da gibt es Rechtsprechung die auf den vorrangigen Verwendungszweck abstellt und das dürfte eindeutig das Wohnmobil gewesen sein.

Zitat:

@FTCK schrieb am 6. April 2022 um 21:01:10 Uhr:

Falls ich ein Ticket erhalte: Zahlen oder Einspruch einlegen?

Zahlen.

Wie ist denn die genaue Beschilderung von dem Parkplatz? Foto?

am 6. April 2022 um 19:47

Hat er hier geschrieben: "WoMos von 18-8h Parkverbot".

Ein Wohnmobil wird nach der Art der Nutzung definiert, nicht nach Art der Zulassung oder Versicherung.

war der Zettel eine offizielle Verwarnung oder nur ein Fetzen Papier von einem netten Zeitgenossen?

Dach oben gehabt? ;)

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 6. April 2022 um 22:06:52 Uhr:

Dach oben gehabt? ;)

und slide-out draussen :D

Zitat:

@Florian48 schrieb am 06. Apr. 2022 um 21:47:39 Uhr:

Hat er hier geschrieben: "WoMos von 18-8h Parkverbot".

Ein Wohnmobil wird nach der Art der Nutzung definiert, nicht nach Art der Zulassung oder Versicherung.

Das er das geschrieben hat, habe ich gelesen, ich frage nach einem Foto der Beschilderung.

am 7. April 2022 um 5:11

Welche andere Information liefert das Foto? Die Absicht ist durch den Text doch erkennbar.

am 7. April 2022 um 6:15

Zahlen. Und in Zukunft dort nächtigen, wo das vorgesehen ist.

Das erspart auch das Rumlamentieren.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 7. April 2022 um 07:11:38 Uhr:

Welche andere Information liefert das Foto? Die Absicht ist durch den Text doch erkennbar.

Es kommt nicht auf die Absicht an, sondern ob das korrekt ausgeschildert war.

am 7. April 2022 um 7:02

Stimmt, wir sind ja in Deutschland, ich vergaß.

Zitat:

@FTCK schrieb am 6. April 2022 um 21:01:10 Uhr:

 

... Vermutlich nachträglich angebracht...

...und was träumst Du nachts??? ;)

 

Zitat:

 

Falls ich ein Ticket erhalte: Zahlen oder Einspruch einlegen?

Zahlen!

am 7. April 2022 um 7:31

Zitat:

@Florian48 schrieb am 7. April 2022 um 09:02:12 Uhr:

Stimmt, wir sind ja in Deutschland, ich vergaß.

Noch nie m Ausland gewesen? Fahr mal über deinen Tellerrand. Ein paar Meter wenigstens.

am 7. April 2022 um 7:38

Du hast meinen Post leider nicht verstanden. Ich bezog das auf "… sondern ob das korrekt ausgeschildert war." Verkehrszeichen, auch wenn sie noch so eindeutig sind, werden in Deutschland ja als nicht gültig angesehen, wenn sie nicht haarklein irgendwelchen Normen entsprechen und "h" statt "Uhr" oder umgekehrt auf dem Schild steht. Dann kann der deutsche Autofahrer plötzlich nicht mehr wissen, was gemeint ist, und geht rechtlich dagegen vor. Diese deutsche Korinthenkackerei hatte ich gemeint. Ist es dir jetzt klarer?

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