Parkverbot oder jetzt doch nicht ?
Hallo,
anhand meiner Fragen kann man feststellen, dass ich nicht alles hundert prozentig weiß.
Nun zum Problem.
Ich habe gerade mein Fahrzeug geparkt, vor einem Schild (Parkplatz und absolutes Halteverbot Schild mit Pfeil). BILD IST ZUR VERDEUTLICHUNG DABEI.
Stehe ich nun im Halteverbot, Parkverbot oder sonst was ?
Kann ich da stehen bleiben, oder gelten die Pfeile, auf der Seite, wenn man nach Rechts abbiegt ?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten, danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nallen schrieb am 30. April 2019 um 17:44:26 Uhr
Also muss ich mit der Karre da weg ?
Bleib mal dort und warte auf einen Ordnungshueter, der Dir das erklaert. 😁
(Ich kann's nicht, die Sache ist zumindestens nicht eindeutig.)
Ciao
Ratoncita
82 Antworten
Ich bin der Meinung, dass die Beschilderung schon einen Sinn ergibt. Die Zone, in der der TE steht ist durch folgende Bestimmungen gekennzeichnet: Halten auf der Fahrbahn ist generell verboten, hingegen ist Parken erlaubt, wenn man zur Hälfte auf dem Bürgersteig steht. Außerdem steht er kurz vor dem Ende dieser Zone (es muss also auf jeden Fall noch Schilder für den Beginn dieser Zone geben).
Das absolute Halteverbot gilt nur für die Fahrbahn, ansonsten ist Parken halb auf dem Bürgersteig erlaubt. So interpretiere ich die Beschilderung.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 30. April 2019 um 19:10:56 Uhr:
Das absolute Halteverbot gilt nur für die Fahrbahn, ansonsten ist Parken halb auf dem Bürgersteig erlaubt. So interpretiere ich die Beschilderung.
Die zwei Räder dürfen dann auch nicht auf die Fahrbahn, da darf auch kein Motorrad stehen.
"Das absolute Halteverbot gilt nur für die Fahrbahn"
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Ich denke ein Foto könnte bei der Bewertung helfen - insbesondere auch eins vom Anfang der Beschilderung
Ich kenne ähnlich verwirrende Beschilderungen von unterbrochenen Parkbuchten längs einer Straße. In den Parkbuchten darf geparkt werden. In den Bereichen zwischen den Buchten ist Halteverbot
Ich halte die Beschilderung so wie dargestellt auch für unsinnig und widersprüchlich. Wenn ein halbseitiges Gehwegparken vorgeschrieben ist, dann würde das Schild für sich ausreichen, da dann das Halten am Fahrbahnrand ohnehin verboten wäre
Zitat:
@polofreund123 schrieb am 30. April 2019 um 19:02:48 Uhr:
Ich bin der Meinung, dass die Beschilderung schon einen Sinn ergibt. Die Zone, in der der TE steht ist durch folgende Bestimmungen gekennzeichnet: Halten auf der Fahrbahn ist generell verboten, hingegen ist Parken erlaubt, wenn man zur Hälfte auf dem Bürgersteig steht. Außerdem steht er kurz vor dem Ende dieser Zone (es muss also auf jeden Fall noch Schilder für den Beginn dieser Zone geben).
So so, ich darf mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken, aber nicht vorher anhalten?
Wie soll das denn gehen?
Ich schließe mich den Meinungen an, dass die Beschilderung vom TE falsch dargestellt wurde.
Die Kombination der Schilder macht keinen Sinn. Der TE steht im absoluten Halteverbot, zumindest mit einer Hälfte des Autos.
Also ich lese, dass das Halteverbot zu ende ist, plus einem Hinweis darauf, das man rechtsabbiegend, halb auf dem Gehweg stehend, parken darf.
Abgebildet ist ein Zeichen 315 mit integriertem Pfeil, der von der Fahrbahn weg zeigt. Daher endet dort die halbseitige Gehwegparkerlaubnis.
...ohne Fotos kommen wir hier nicht weiter.
Rainer, das ist quatsch. Der Pfeil auf dem Schild gibt Anfang und Ende des Parkbereiches ein.
Edit: Sorry, hat sich überschnitten.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 30. April 2019 um 19:10:56 Uhr:
Das absolute Halteverbot gilt nur für die Fahrbahn, ansonsten ist Parken halb auf dem Bürgersteig erlaubt. So interpretiere ich die Beschilderung.
Richtig ist, dass der TE im absoluten Haltverbot steht. Richtig ist auch, dass das VZ zum halbseitigen Parken auf dem Gehweg erst ab bzw. hinter dem VZ gilt und somit für den TE nicht gelten kann.
Verwirrend an der Beschilderung ist lediglich der Standort des P-Schildes so kurz vor der Kreuzung. Möglicherweise ist das von der Verkehrsbehörde fälschlicherweise (wie so oft) nur als Hinweiszeichen gedacht, dass in der Querstraße rechts das (halbseitige) Parken erlaubt ist.
So interpretiere ich die Beschilderung. 😁
Zitat:
Richtig ist, dass der TE im absoluten Haltverbot steht. Richtig ist auch, dass das VZ zum halbseitigen Parken auf dem Gehweg erst ab bzw. hinter dem VZ gilt und somit für den TE nicht gelten kann.
Verwirrend an der Beschilderung ist lediglich der Standort des P-Schildes so kurz vor der Kreuzung. Möglicherweise ist das von der Verkehrsbehörde fälschlicherweise (wie so oft) nur als Hinweiszeichen gedacht, dass in der Querstraße rechts das (halbseitige) Parken erlaubt ist.
So interpretiere ich die Beschilderung. 😁
da beide Pfeile in EINE Richtung zeigen, kann das schonmal nicht sein