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Parkverbot oder jetzt doch nicht ?

Themenstarteram 30. April 2019 um 15:35

Hallo,

anhand meiner Fragen kann man feststellen, dass ich nicht alles hundert prozentig weiß.

 

Nun zum Problem.

Ich habe gerade mein Fahrzeug geparkt, vor einem Schild (Parkplatz und absolutes Halteverbot Schild mit Pfeil). BILD IST ZUR VERDEUTLICHUNG DABEI.

Stehe ich nun im Halteverbot, Parkverbot oder sonst was ?

Kann ich da stehen bleiben, oder gelten die Pfeile, auf der Seite, wenn man nach Rechts abbiegt ?

Ich freue mich über hilfreiche Antworten, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nallen schrieb am 30. April 2019 um 17:44:26 Uhr

Also muss ich mit der Karre da weg ?

Bleib mal dort und warte auf einen Ordnungshueter, der Dir das erklaert. :D

(Ich kann's nicht, die Sache ist zumindestens nicht eindeutig.)

Ciao

Ratoncita

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Du stehst nicht im Parkverbot, sondern sogar im HALTEVERBOT!

Der Parkmöglichkeit gilt demnach wohl rechts nach dem Abbiegen.

Auf der Strasse darfs du hier eigentlich auch mit zwei Rädern nicht stehen ( wenn keine Markierung).

 

Moin!

Ich meine, Halten vom Schild rechte Seite nicht erlaubt, Parken zur Hälfte auf dem Gehweg erlaubt.

G

Themenstarteram 30. April 2019 um 15:44

Zitat:

@manvo schrieb am 30. April 2019 um 17:43:23 Uhr:

Du stehst nicht im Parkverbot, sondern sogar im HALTEVERBOT!

Der Parkmöglichkeit gilt demnach rechts nach dem Abbiegen.

Also muss ich mit der Karre da weg ?

Ein Schild ist da verkehrt, wenn man da mit zwei Rädern auf der Fahrbahn stehen darf, widerspricht das dem Halteverbot, wäre dann überflüssig. Voll auf der Fahrbahn wäre aufgrund des P- Schild sowieso nicht erlaubt.

Man müsste die Örtlichkeit sehen, da müssen am Anfang auch noch Schilder stehen?

Zitat:

@Nallen schrieb am 30. April 2019 um 17:44:26 Uhr

Also muss ich mit der Karre da weg ?

Bleib mal dort und warte auf einen Ordnungshueter, der Dir das erklaert. :D

(Ich kann's nicht, die Sache ist zumindestens nicht eindeutig.)

Ciao

Ratoncita

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.

Hier zeigt der Pfeil ziemlich eindeutig von der Fahrbahn weg - damit stehst du unmittelbar vor dem Ende der Halteverbotsstrecke.

Und analog dazu:

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.

Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

Und danach stehst du ziemlich eindeutig unmittelbar vor dem Ende der "Parkenerlaubtstrecke".

Jetzt würde ich mir die Stelle noch mal gut anschauen, ob tatsächlich die Pfeile auf beiden Schildern von der Fahrbahn wegweisen.

Und irgendwas muss dann ja schon vorher gestanden haben.

Beide Pfeile zeigen in die gleich Richtung. Der TS steht einerseits im Halteverbot und andererseits kann er dort Parken, wenn er mit dem halben Fahrzeug auf dem Bürgersteig steht. Offensichtlich gehört eins der Schilder dort nicht hin, aber welches. Ich würde es darauf ankommen lassen und dort parken.

Im Zweifel für den Beschuldigten? Was für ein Schild steht denn einige Meter vorher. Sinn macht dort doch nur ein Beginn des Halteverbotes, um den Sichtbereich der Kreuzung frei zu halten.

Mach mal nen Foto von der Situation, denke da kann mehr erkennen als auf selbstgemalten Bildchen

Jegliche Diskussion ist überflüssig, solange man nicht genau weiß, welche Schilder sich dort befinden. Es gibt von jedem je 3 Varianten, und der TE sollte doch mal mitteilen, welche Kombination dort steht. Denn das, was er in seine Zeichnung reinkopiert hat, ist irgendwie sinnlos.

Stimmt, aber hast du noch nie sinnlose Schilder gesehen?

Doch, aber ich glaube nicht, dass die Kombination so wie auf dem selbst gemalten Bildchen mit eingefügten Verkehrszeichen an der Straße steht.

Dann sind wie schon zwei. Spätestens nach dem ersten Knöllchen und dem Einspruchsverfahren sollte das einer Behörde auffallen.

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