Parksensoren zur Parkraumüberwachung
Parkverstöße sind durch den Einsatz von sog. Parksensoren am Boden heute sofort nachweislich auf dem Radar von Parkraum-Überwachern, bereit für weitergehende „Straf“-Maßnahmen, seien diese berechtigt bzw. angemessen oder auch nicht.
In München hat es auf einem Lidl-Parkplatz u.a. eine 83-Jährige (noch relativ glimpflich) getroffen, siehe Artikel in der tz-München v. 16. August
https://www.tz.de/.../...undin-so-erklaert-es-discounter-12918485.html
Wie gut besucht der Lidl-Parkplatz hier war, kann diesem Artikel leider nicht entnommen werden.
Man kann sich zwar durch die Parksensoren den oft lästigen Einsatz von Parkscheiben sparen, man sollte sich dann aber beim Parken keinen auch nur kleinen Fehler erlauben, big brother is watching you und kann dann jederzeit zeitnah deinen Fehler sanktionieren.
Parksensoren sollten dann allerdings grundsätzlich gut erkennbar so positioniert bzw. programmiert sein, dass auch größere PKW, Vans oder SUVS dort parken können, ohne gleich „Alarm“ auszulösen oder man stellt auch geeignete größere Parkplätze für diese bereit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. August 2019 um 09:41:08 Uhr:
Für mich sind die Maschen der von den Supermärkten und Discountern beauftragten Parkraum-Firmen einfach nur lächerlich und an Frechheit und Willkür nicht zu toppen.
Ich weiß nicht, ob du es weißt... Aber wenn du im öffentlichen Straßenverkehr zwei Parkplätze benutzt, oder außerhalb der Markierung stehst, zahlst du 10 Euro... Parken ohne Parkscheibe kostet ebenfalls... Der Vorteil bei den Supermarktparkplätzen ist, dass du als Kunde die Sache schnell vor Ort klären kannst. Die Parkraumüberwacher erfinden keine neuen Parkregeln, sondern sorgen nur für die Einhaltung der Regeln, die man in der Fahrschule gelern hat.
Hier im Forum wird immer gesagt, dass zu wenig kontrolliert wird. Jetzt, wo es technisch möglich ist, alles zu kontrollieren, passt es nun auch wieder nicht...
Ich finde die Idee gut, damit einige der Deppen nach dem Aussteigen auch mal nachgucken, wie sie in der Parklücke stehen. Der Lerneffekt wird sich hoffentlich im öffentlichen Straßenverkehr positiv bemerkbar machen.
121 Antworten
Entweder geht es über die Lautstärkeregelung am Lenkrad, MMI oder RNS oder man muss in ein Menü, in dem man Frequenz und Lautstärke einstellen kann. Weil eure Fahrzeuge einen Taster haben, ist es nicht die Regel. Meistens hat man nur einen Taster, wenn man vorne eine Einparkhilfe hat, um diese zu aktivieren, wenn man vorwärts einparken möchte.
nö ich hab hinten und vorne, und musste samstag beim fahren mit anhänger acuh jedes mal bein rückwärtsfahren mit dem taster ausschalten.
mal in die handbücher geschaut?
mit etwas glück steht da drin wie man die ausschaltet
Ich werde es finden, wenn es nötig ist. Mit dem Alter wird man genügsam.
Ist das ein Auto aus den 90ern? Ich kenne es nur so, auch bei AHK, die ich selbst nachgerüstet habe, dass die Elektronik entsprechend Codiert wird und beim Anhängerbetrieb die hinteren Parksensoren nicht aktiv sind und die ggf. elektrische Heckklappe nicht automatisch auffährt. Von daher kann es gut sein, dass du den Taster zum Ausschalten benötigst.
Die „Piepser“ wurden schon mal in 2008 in einem eigenen Thread thematisiert
https://www.motor-talk.de/.../...hr-von-parksensoren-t1909671.html?...
bezeichnenderweise wurden diese dort auch als Parksensoren benannt.
Trotz etwas Abgleiten hier in OT finde ich doch die rege Diskussion zu den Piepsern hier sehr aufschlussreich und interessant.
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Zitat:
@manvo schrieb am 20. August 2019 um 12:49:11 Uhr:
"Brauche ich nicht" , sagen nur Leute die AV nicht kennen.
Wie bei vielen "Techniksachen"
Diese Meinung kann man mit einer Wetter-App vergleichen. Einige Leute nurzen lieber die App, und andere gucken lieber aus dem Fenster. Die Aussage kann man so vergleichen, dass "alle" Fenstergucker die Wetter-App nicht kennen würden... 😉
Ich kenne die Rundumsicht aus anderen Fahrzeugen, habe sie aber nicht vollständig genutzt. (OK, ein mal zum Spielen...) Was ich genutzt habe, war die Rückfahrkammera, aber die gibt es auch einzeln zu bestellen.
Ich habe die Rundumsicht mal in einer V-Klasse gesehen und war schon leicht beindruckt von der Darstellung. Beim Sharan z.B. bekomme ich den Spiegel in meiner bevorzugten Sitzposition (ganz unten) nicht weit genug runter, um die Unterkante der Felge zu sehen, was sinnvoll ist, wenn der Reifen auf der Felge gestreckt und der Gummi niedriger als der Kantstein ist.
Mist, falsches Thema... Aber sicherlich kann man mit den Kameras auch schön sehen, wie man in der Parklücke steht.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 18. Aug. 2019 um 21:4:08 Uhr:
Wenn es jetzt noch so ein effizientes System für die kinderlosen Eltern/Kind-Parkplatz- [...] Benutzer gäbe...
Dafür müssten diese Parkplätze erstmal eindeutig beschildert sein.
Hier sind diese ausreichend beschildert und, wie ich bereits schrieb, eine Einladung für Hausfrauen mit Q7, Touareg und Co., die sonst nicht einparken könne. Den reicht es nicht, dass 5m weiter mehrere Parklücken nebeneinander frei sind.
Ich meinte eindeutig und nicht ausreichend. "Eltern/ Kind"-Parkplätze sind Eigenkreationen der Parkplatzbetreiber und damit nicht eindeutig definiert.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, was du mir sagen willst? Ich denke, die Intention solcher Parkplätze sollte klar sein. Man kann natürlich drauf bestehen, das die in der StVO nicht vorkommen, aber das wäre dann etwas... arm, oder?
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 25. August 2019 um 17:05:07 Uhr:
Man kann natürlich drauf bestehen, das die in der StVO nicht vorkommen, aber das wäre dann etwas... arm, oder?
Wenn man ein Knölchen von einem Pakrplatzbetreiber kommt, werden einige drauf bestehen. 😉
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 25. August 2019 um 17:05:07 Uhr:
Ich denke, die Intention solcher Parkplätze sollte klar sein.
Das ist aber reichlich viel Mutmaßung dafür, dass es so deutlich sein sollte.
Wer definiert diese Intention und wie hat man sie zu verstehen? Wenn der Betreiber dabei Wert auf Einhaltung legt, muss er es auch entsprechend explizit beschreiben.
Kleines Beispiel dazu:
Wer darf auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parken?
Wer darf auf einem Eltern-Kind-Parkplatz parken?
Wer darf auf einem Parkplatz mit der Beschilderung "Frau, Mann, Kinderwagen" parken?
Es geht dabei nicht darum, dass vermeintlich nur die Beschilderung der StVO gültig wäre (der Betreiber darf nämlich selbstredend selbst was anordnen), sondern vielmehr darum, dass man von den Anwender nicht erwarten kann, die Intention des Betreibers korrekt aufzufassen.
🙄 Doch, kann man imho schon. Das Problem, wie ebenfalls schon gesagt, liegt eher bei Anstand und Rücksichtnahme (womit wir dann doch wieder die StVO streifen 😛 (jop, die andere Hälfte des gespaltenen Haares sieht das etwas anders 😛 ))
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 25. Aug. 2019 um 18:20:37 Uhr:
Doch, kann man imho schon.
Ja nun, wo bleiben die eindeutigen Antworten auf die Beispielfragen? Ich bitte auch um eine stichhaltige Begründung, warum nur die geschilderte Sichtweise die richtige sein soll.
Mit Anstand und Rücksichtnahme hat das herzlich wenig zu tun, vielmehr legt sich hier doch jeder das so zurecht, wie man es gerne hätte.
Da will man einen Anspruch auf einen wie auch immer beschilderten Familienparkplatz haben, ohne überhaupt sicher zu wissen, für wen der nun explizit gedacht sein soll. Hauptsache man selbst profitiert von der eigenen Meinung.
Hab ich mit Kinderwagen bei einem Parkplatz mit der Beschilderung "Eltern, Kinderwagen" Vorrang gegenüber Eltern ohne Kinderwagen oder ist es die Intention des Betreibers, dass man dort auch mit gehfähigen Kindern parkt?