Parksensoren zur Parkraumüberwachung

Parkverstöße sind durch den Einsatz von sog. Parksensoren am Boden heute sofort nachweislich auf dem Radar von Parkraum-Überwachern, bereit für weitergehende „Straf“-Maßnahmen, seien diese berechtigt bzw. angemessen oder auch nicht.

In München hat es auf einem Lidl-Parkplatz u.a. eine 83-Jährige (noch relativ glimpflich) getroffen, siehe Artikel in der tz-München v. 16. August

https://www.tz.de/.../...undin-so-erklaert-es-discounter-12918485.html

Wie gut besucht der Lidl-Parkplatz hier war, kann diesem Artikel leider nicht entnommen werden.

Man kann sich zwar durch die Parksensoren den oft lästigen Einsatz von Parkscheiben sparen, man sollte sich dann aber beim Parken keinen auch nur kleinen Fehler erlauben, big brother is watching you und kann dann jederzeit zeitnah deinen Fehler sanktionieren.

Parksensoren sollten dann allerdings grundsätzlich gut erkennbar so positioniert bzw. programmiert sein, dass auch größere PKW, Vans oder SUVS dort parken können, ohne gleich „Alarm“ auszulösen oder man stellt auch geeignete größere Parkplätze für diese bereit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. August 2019 um 09:41:08 Uhr:


Für mich sind die Maschen der von den Supermärkten und Discountern beauftragten Parkraum-Firmen einfach nur lächerlich und an Frechheit und Willkür nicht zu toppen.

Ich weiß nicht, ob du es weißt... Aber wenn du im öffentlichen Straßenverkehr zwei Parkplätze benutzt, oder außerhalb der Markierung stehst, zahlst du 10 Euro... Parken ohne Parkscheibe kostet ebenfalls... Der Vorteil bei den Supermarktparkplätzen ist, dass du als Kunde die Sache schnell vor Ort klären kannst. Die Parkraumüberwacher erfinden keine neuen Parkregeln, sondern sorgen nur für die Einhaltung der Regeln, die man in der Fahrschule gelern hat.

Hier im Forum wird immer gesagt, dass zu wenig kontrolliert wird. Jetzt, wo es technisch möglich ist, alles zu kontrollieren, passt es nun auch wieder nicht...

Ich finde die Idee gut, damit einige der Deppen nach dem Aussteigen auch mal nachgucken, wie sie in der Parklücke stehen. Der Lerneffekt wird sich hoffentlich im öffentlichen Straßenverkehr positiv bemerkbar machen.

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Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 25. August 2019 um 19:10:06 Uhr:


Ehrlich 🙄

Natürlich ehrlich, die Antwort soll angeblich offensichtlich sein, da dürfte das doch innerhalb weniger Sekunden beantwortet sein.

@FWebe Wie gesagt, mitdenken hilft, wenn man kann. Davon abgesehen kannst du deine Provokation behalten und auf meiner Ignore-Liste Platz nehmen.

... Und damit wieder zurück zu den Sensoren...

Zitat:

@FWebe schrieb am 25. August 2019 um 17:42:36 Uhr:


Kleines Beispiel dazu:
Wer darf auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parken?
Wer darf auf einem Eltern-Kind-Parkplatz parken?
Wer darf auf einem Parkplatz mit der Beschilderung "Frau, Mann, Kinderwagen" parken?

Da dürfen nur Leute parken, denen es nichts ausmacht, dass ihr Auto von Kindern befummelt wird, während ein Elternteil die Einkäufe in den Kofferraum packt. Es besteht kein Anspruch auf eine Wagenwäsche, wenn das Kind schmutzige Finger hat. Steht in keiner Verordnung, ist aber so... 😁

Zitat:

@FWebe schrieb am 25. August 2019 um 17:42:36 Uhr:



Zitat:

@qaqaqe schrieb am 25. August 2019 um 17:05:07 Uhr:


Ich denke, die Intention solcher Parkplätze sollte klar sein.

Das ist aber reichlich viel Mutmaßung dafür, dass es so deutlich sein sollte.
Wer definiert diese Intention und wie hat man sie zu verstehen? Wenn der Betreiber dabei Wert auf Einhaltung legt, muss er es auch entsprechend explizit beschreiben.

Kleines Beispiel dazu:
Wer darf auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parken?
Wer darf auf einem Eltern-Kind-Parkplatz parken?
Wer darf auf einem Parkplatz mit der Beschilderung "Frau, Mann, Kinderwagen" parken?

Es geht dabei nicht darum, dass vermeintlich nur die Beschilderung der StVO gültig wäre (der Betreiber darf nämlich selbstredend selbst was anordnen), sondern vielmehr darum, dass man von den Anwender nicht erwarten kann, die Intention des Betreibers korrekt aufzufassen.

Heliger Bürokratius hilf! Schenke uns eine Verordnung nicht unter 100 Paragrafen! 😉

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@qaqaqe schrieb am 25. August 2019 um 20:34:36 Uhr:



... Und damit wieder zurück zu den Sensoren...

und da sind sie wieder😛

https://www.t-online.de/.../...agen-parksuender-vor-supermaerkten.html

Zitat:

@FirstFord schrieb am 5. September 2019 um 13:21:17 Uhr:



und da sind sie wieder😛
https://www.t-online.de/.../...agen-parksuender-vor-supermaerkten.html

Zitat:

So funktioniert das System

Ein Sensor im Boden der Einfahrt scannt das Auto, sobald der Kunde den Parkplatz befährt. Ab dann tickt die Uhr.

Was mich jetzt brennend interessieren würde, wie wird hier bei der Fahrzeugerfassung vorgegangen, wenn das Auto bereits in der Einfahrt erfasst wird ?!
Sowas geht ja nur übers Kennzeichen ?!

Andere Frage:
Ist das bzgl Datenschutz überhaupt wasserdicht ?!

Wenn mein Fahrzeug bereits bei der Einfahrt gescannt wird und ab diesem Zeitpunkt die Uhr tickt, ist das rechtlich auch nicht ganz der wahre Jakob, da mein Fahrzeug ab der Einfahrt noch gar keinen Parkplatz hat, sondern Ich mich auf der Parkplatzsuche befinde... sprich in der Zeit "parke" Ich ja noch gar nicht.

Gleiches gilt für den Parkraum-Firma Mitarbeiter, der bei Überziehung der Parkzeit innerhalb kürzester Zeit dafür sorgt einen Strafzettel auszustellen.
Wo sitzen die Leute, daß die im Falle eines Falles so schnell da sind ?

Bevor die Vermutungen ins Kraut schießen:

1. Mit "bei der Einfahrt" ist gemeint "bei der Einfahrt in die Parklücke", nicht bei der Einfahrt auf den Parkplatz. Denn sonst bräuchte es nicht Sensoren auf jedem Stellplatz. Kennzeichen werden nicht erfasst. Der Sensor kann lediglich messen, ob und wie lange irgendetwas über ihm steht.

2. Ob und wann da jemand von der Parkplatzbewirtschaftung kommt, um ein "Knöllchen" zu verteilen, wird jede Firma anders regeln. Da wird nicht immer "in kürzester Zeit" jemand auftauchen. Es sei denn, dass das Mitarbeiter des Marktes miterledigen müssen. Dann wäre das denkbar. Ansonsten wird da jemand routinemäßig die überwachten Parkplätze abfahren. Wenn der Zulangeparker dann schon weg ist, wenn der Kontrolleur kommt, passiert eben gar nichts. Wie sonst im öffentlichen Raum auch.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. September 2019 um 09:24:33 Uhr:


Bevor die Vermutungen ins Kraut schießen:

1. Mit "bei der Einfahrt" ist gemeint "bei der Einfahrt in die Parklücke", nicht bei der Einfahrt auf den Parkplatz.

Ist jetzt Ansichtssache... aus dem verlinkten Artikel lese Ich, daß das Fahrzeug durch einen Sensor im Boden der "Einfahrt" gescannt wird... und das ist bei mir die Einfahrt "zum Parkplatz" und nicht die Einfahrt in die Parklücke.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. September 2019 um 09:30:51 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. September 2019 um 09:24:33 Uhr:


Bevor die Vermutungen ins Kraut schießen:

1. Mit "bei der Einfahrt" ist gemeint "bei der Einfahrt in die Parklücke", nicht bei der Einfahrt auf den Parkplatz.

Ist jetzt Ansichtssache... aus dem verlinkten Artikel lese Ich, daß das Fahrzeug durch einen Sensor im Boden der "Einfahrt" gescannt wird... und das ist bei mir die Einfahrt "zum Parkplatz" und nicht die Einfahrt in die Parklücke.

Ich lese das anders. Denn nur so passt es zu den vorhandenen Parksystemen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. September 2019 um 09:30:51 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. September 2019 um 09:24:33 Uhr:


Bevor die Vermutungen ins Kraut schießen:

1. Mit "bei der Einfahrt" ist gemeint "bei der Einfahrt in die Parklücke", nicht bei der Einfahrt auf den Parkplatz.

Ist jetzt Ansichtssache... aus dem verlinkten Artikel lese Ich, daß das Fahrzeug durch einen Sensor im Boden der "Einfahrt" gescannt wird... und das ist bei mir die Einfahrt "zum Parkplatz" und nicht die Einfahrt in die Parklücke.

Wenn die Sensoren an Einfahrt/Ausfahrt verbaut sind, dann kann nicht mehr sanktioniert werden, weil erst an der Ausfahrt die Überschreitung fest gestellt wird. Das Auto ist dann weg, da braucht man dann also niemanden mehr zum Knöllchen-Verteilen los schicken.

Macht das Sinn?

Oder hat hier ein Online-Redakteur einfach nur Schwierigkeiten mit den Begrifflichkeiten?

Oder will hier einer bewusst etwas falsch lesen/verstehen?
😮

Zitat:

@reox schrieb am 6. September 2019 um 09:46:29 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. September 2019 um 09:30:51 Uhr:


Ist jetzt Ansichtssache... aus dem verlinkten Artikel lese Ich, daß das Fahrzeug durch einen Sensor im Boden der "Einfahrt" gescannt wird... und das ist bei mir die Einfahrt "zum Parkplatz" und nicht die Einfahrt in die Parklücke.


Wenn die Sensoren an Einfahrt/Ausfahrt verbaut sind, dann kann nicht mehr sanktioniert werden, weil erst an der Ausfahrt die Überschreitung fest gestellt wird. Das Auto ist dann weg, da braucht man dann also niemanden mehr zum Knöllchen-Verteilen los schicken.

Macht das Sinn?

Oder hat hier ein Online-Redakteur einfach nur Schwierigkeiten mit den Begrifflichkeiten?

Oder will hier einer bewusst etwas falsch lesen/verstehen?
😮

Der Redakteur hat es unglücklich formuliert und dann findet sich immer jemand, der es falsch versteht. Und schon werden deshalb hier wieder Beiträge generiert, die es sonst nicht gäbe.
Allerdings muss man zum Falschverstehen noch einiges hinzudichten, damit das Falschverstehen funktioniert, wie z.B. die automatische Kennzeichenerfassung. Die gibt es nicht und jensiets der Frage, ob das rechtlich zulässig wäre, wäre es viel zu teuer für den beabsichtigten Zweck.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. September 2019 um 09:45:40 Uhr:


Ich lese das anders. Denn nur so passt es zu den vorhandenen Parksystemen.

Grüße vom Ostelch

Jemand, der sich über diese Parksysteme eben nicht auskennt, liest das anders.
Und zwar so, daß an der "Einfahrt" das Fahrzeug gescannt wird.

Ist jetzt aber auch egal.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. September 2019 um 11:36:49 Uhr:



Jemand, der sich über diese Parksysteme eben nicht auskennt, liest das anders.
Und zwar so, daß an der "Einfahrt" das Fahrzeug gescannt wird.

Ist jetzt aber auch egal.

Der Text bei t.online.de ist ohne Frage schlecht und mißverständlich geschrieben. Ich vermute, der Schreiber wusste selbst nicht so genau, wie das Sensorsystem funktioniert.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 18. August 2019 um 17:40:33 Uhr:


aber der Artikel ist mal wieder voll geil, Zitat: Mindestparkdauer, wenn ich jetzt bei Lidl und co mindestens 1h parken muss bevor ich wieder weg darf .................... 😁

mehr sag ich nicht, zum Thema Begrifflichkeiten und Redakteure

Zitat:

@reox schrieb am 6. September 2019 um 09:46:29 Uhr:


Wenn die Sensoren an Einfahrt/Ausfahrt verbaut sind, dann kann nicht mehr sanktioniert werden, weil erst an der Ausfahrt die Überschreitung fest gestellt wird. Das Auto ist dann weg, da braucht man dann also niemanden mehr zum Knöllchen-Verteilen los schicken.

Macht das Sinn?

Du vertauscht die überziehung der erlaubten Parkzeit mit dem Parken im Parkhaus, wo man pro Minute zahlt.

Für den fall, dass an der Einfahrt des Parkplatzes die Erfassung beginnen würde, reicht dies (zumindest technisch) vollkommen aus. Bei einer überschrietung wird jemand benachrichtigt, und verteilt das Knölchen. Es ist uninteressant, wie lange die Überschreitung tatsächlich dauert. Im Straßenverkehr zählen ja auch nur die Zeitpunkte, wo die Politesse kommt. Der Kontrolleur wird auch nicht für ein einzelnes Fahrezug ins Auto steugen und losfahren. Er wird eine feste Route von Parkplatz zu Parkplatz abfahren.

Die Erfassung an der Ausfahrt ist Nebensache, weil es sich nicht um ein Parkhaus handelt, wo es bei der Parkzeit auf jede Minute ankommt. Hierbei wird höchstens die Benachrichtigug gelöscht, und es muss keiner mehr das Fahrzezg aufsuchen. Es ist auch möglich, dass der Halter die Benachrichtigung per Post bekommt. Nur muss die Datenspeicherung an der Einfahrt mitgeteilt werden.

Nur müssen hierbei weitere Dinge beachtet werden. Die tatsächliche Parkzeit beginnt erst in der Parklücke, und nicht in der Einfahrt. Hierbei muss die Einfahrt mit Schranken versehen sein, die schließen, wenn alle Parkplätze belegt sind. Dadurch wird verhindert, dass Leute während der Zeiterfassung nur auf dem Parkplatz stehen, und auf eine freie Parklücke warten.

Aber wie bereits erwähnt sind die Sensoren nur in der Parklücke. Man kann vor Ablauf der Parkzeit zum Auto laufen, ausparken, einparken, und die Parkzeit fängt neu an. Nur sollte man sicherheitshalber eine andere Parkbucht nehmen, so wie jetzt auch.

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