Parkscheibe auf 8.00 Uhr stellen?
Ich habe lange gesucht im net aber nichts gefunden.
Folgende Situation:
Ich komme auf einen Parkplatz um 7.00 an wo aber ein Schild steht, dass ab 8.00 Uhr mit Parkscheibe 2 Stunden geparkt werden darf.
Darf ich jetzt meine Parkscheibe auf 8.00 stellen und dann bis 10.00 parken?
Oder muss ich die Scheibe auf 7.30 stellen (bin um 7.01 angekommen)?
Trotz vieler Seiten im net, dieses Situation wurde nirgends beschrieben.
Oder hat jemand einen link für so einen Fall?
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
62 Antworten
Zitat:
@keksemann schrieb am 25. Mai 2023 um 10:20:28 Uhr:
Nö... auf den Zeitpunkt, an welchem die Überwachung beginnt
--
Ist mir schon klar - war auch mehr ironisch gemeint...🙄
Die einzig zu klärende Frage wäre doch ob man außerhalb dieser Zeit überhaupt offiziell da parken darf.
Sollte das so sein ist die Parkzeit doch erst ab 8:00 Parkscheibenpflichtig,wenn ich also um 4:00 da ankomme und ohne parken darf stell ich die auf 8:00 und fertig.
Zitat:
@Rockville schrieb am 24. Mai 2023 um 17:41:17 Uhr:
Wenn du auf die zulässige Höchstparkdauer angewiesen bist, würde ich die Parkscheibe auf 08.30 Uhr stellen. Das darf ja zweifelsfrei jemand, der genau um 08.00 Uhr ankommt.
Doch, das würde ich bezweifeln. Wer genau um 8:00 Uhr ankommt, der hat 8:00 Uhr einzustellen (meine These). Wer nach 8:00 Uhr ankommt, der stellt auf die nächste halbe Stunde (=8:30). Wenn man nun um 8:00 Uhr ankommt und da irgendwie am einstellen ist, kann man in der Praxis natürlich auf 8:30 Uhr einstellen, denn wer will einem schon nachweisen, ob es genau 8:00 Uhr war oder minimal danach? Aber anders sieht es eben aus, wenn man schon um 7:00 Uhr dagestanden hat. Dann hat man eben auch um Punkt 8:00 Uhr dagestanden. Ob nun ein Ordnungshüter da auch schon steht, steht nochmal auf einem anderen Blatt.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 25. Mai 2023 um 12:05:48 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 24. Mai 2023 um 17:41:17 Uhr:
Wenn du auf die zulässige Höchstparkdauer angewiesen bist, würde ich die Parkscheibe auf 08.30 Uhr stellen. Das darf ja zweifelsfrei jemand, der genau um 08.00 Uhr ankommt.
Doch, das würde ich bezweifeln. Wer genau um 8:00 Uhr ankommt, der hat 8:00 Uhr einzustellen (meine These). Wer nach 8:00 Uhr ankommt, der stellt auf die nächste halbe Stunde (=8:30). Wenn man nun um 8:00 Uhr ankommt und da irgendwie am einstellen ist, kann man in der Praxis natürlich auf 8:30 Uhr einstellen, denn wer will einem schon nachweisen, ob es genau 8:00 Uhr war oder minimal danach? Aber anders sieht es eben aus, wenn man schon um 7:00 Uhr dagestanden hat. Dann hat man eben auch um Punkt 8:00 Uhr dagestanden. Ob nun ein Ordnungshüter da auch schon steht, steht nochmal auf einem anderen Blatt.
Ich empfehle den Text der StVO nochmals genau durchzulesen. Man muss die Parkscheibe immer auf die halbe Stunde stellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Wer also um genau 8:00 Uhr ankommt und wenn die Pflicht zur Parkscheibe schon besteht, stellt die Scheibe auf 8:30 Uhr.
Das hat nichts mit Schummeln oder Verzögern zu tun, sondern steht so im Gesetz.
Wenn du um 7:59 ankommst, dann darfst du ein bisschen langsam machen :-)
Ähnliche Themen
Lustig sind in diesem Zusammenhang Parkplätze mit Parkscheibe für "15 min".
Das heißt konkret, man darf da zwischen 16 und 45 Minuten parken.
Die 8°° Ankunfts-Diskussion kann man sich in der Praxis sparen, da wird jeder 1Minute zum Abschließen benutzen 😉
Wenn die Executive vor 8°° vorbei kommt und die Uhr steht auf 10.3o Uhr, ist man dran - wenn....
Jetzt ist alles klar 😉
Zitat:
@coolhh schrieb am 25. Mai 2023 um 13:11:59 Uhr:
Ich empfehle den Text der StVO nochmals genau durchzulesen. Man muss die Parkscheibe immer auf die halbe Stunde stellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Wer also um genau 8:00 Uhr ankommt und wenn die Pflicht zur Parkscheibe schon besteht, stellt die Scheibe auf 8:30 Uhr.
Das hat nichts mit Schummeln oder Verzögern zu tun, sondern steht so im Gesetz.
Wenn du um 7:59 ankommst, dann darfst du ein bisschen langsam machen :-)
Nur ist um Punkt 8:00 Uhr die nächste halbe Stunde eben 8:00. Erst minimal drauf ist man bei 8:30.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 25. Mai 2023 um 13:27:03 Uhr:
Zitat:
@coolhh schrieb am 25. Mai 2023 um 13:11:59 Uhr:
Ich empfehle den Text der StVO nochmals genau durchzulesen. Man muss die Parkscheibe immer auf die halbe Stunde stellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Wer also um genau 8:00 Uhr ankommt und wenn die Pflicht zur Parkscheibe schon besteht, stellt die Scheibe auf 8:30 Uhr.
Das hat nichts mit Schummeln oder Verzögern zu tun, sondern steht so im Gesetz.
Wenn du um 7:59 ankommst, dann darfst du ein bisschen langsam machen :-)Nur ist um Punkt 8:00 Uhr die nächste halbe Stunde eben 8:00. Erst minimal drauf ist man bei 8:30.
Schon das auf die Uhr schauen erfordert min. 1 Sek. und somit haben wir nach 08:00 Uhr.😁
Nun weiß ich endlich was der Ausdruck „Korinthen Kackerei“ bedeutet. 🙂
bei den Juristen ist das die "juristische Sekunde", die z.B. darüber entscheidet, ob ein Schreiben beim Finanzamt vor oder nach Mitternacht eingegangen ist. Da gibt es tatsächlich 24:00 und 0:00. Und um die Zeitspanne von Null Sekunden trotzdem zu beschreiben, gibt es die "juristische Sekunde". Und genau um die handelt es sich bei der Parkscheibe in dem Sinne auch.
Da die STVO nicht in Senunden zählt stellt man die Parkscheibe um 8:00 auf 8:00,erst um 8:01 stellt man die auf 8:30.
Korinthenkackermodus aus.
Zitat:
@ktown schrieb am 25. Mai 2023 um 13:40:35 Uhr:
Schon das auf die Uhr schauen erfordert min. 1 Sek. und somit haben wir nach 08:00 Uhr.😁
Wenn du um 8:00 Uhr ankommst und vor dich hin irgendwas einstellst, dann erübrigt sich das ganz praktisch.
Wenn du aber schon um 7:00Uhr die Parkscheibe mit eingestellten 8:30 Uhr hinlegst, fort bist und um 5 Minuten vor 8 stellt sich die beflissene Ordnungskraft bis 5 Minuten nach 8 neben dein Auto, dann dürfte es glaubwürdig sein, wenn die den Verstoß feststellt, dass um Punkt 8 Uhr eine Parkscheibe mit Ankunftszeit 08:30 auslag.
Es zählt der Zeitpunkt des Anhaltens,ist der Punkt 8:00 muss die Parkscheibe auf 8:00 eingestellt werden.
Erst ab 8:01 geht es auf die nächste halbe Stunde.
Und die Parkzeit wäre dann auch,bei 2 Stunden, erst mit erreichen von 10:31 überschritten.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 25. Mai 2023 um 13:44:52 Uhr:
Nun weiß ich endlich was der Ausdruck „Korinthen Kackerei“ bedeutet. 🙂
Das ist aber nunmal so mit Stichtagsregelungen und ähnlichem. Steht man z.B. an einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge, kann die Parkzeitüberschreitung sogar zum Abschleppen führen. Da geht es dann auf einmal auch um einen unangenehmen Betrag - insofern kann die "Korinthen Kackerei" durchaus angebracht sein, falls der Behörde ein Fehler unterlaufen ist.
Ich habe ein Problem mit meiner Computerparkuhr was soll ich machen?