Parkscheibe auf 8.00 Uhr stellen?

Ich habe lange gesucht im net aber nichts gefunden.
Folgende Situation:
Ich komme auf einen Parkplatz um 7.00 an wo aber ein Schild steht, dass ab 8.00 Uhr mit Parkscheibe 2 Stunden geparkt werden darf.
Darf ich jetzt meine Parkscheibe auf 8.00 stellen und dann bis 10.00 parken?
Oder muss ich die Scheibe auf 7.30 stellen (bin um 7.01 angekommen)?
Trotz vieler Seiten im net, dieses Situation wurde nirgends beschrieben.
Oder hat jemand einen link für so einen Fall?
Schon mal vielen Dank für die Antworten.

62 Antworten

Zitat:

@manvo schrieb am 25. Mai 2023 um 16:14:40 Uhr:


Ich habe ein Problem mit meiner Computerparkuhr was soll ich machen?

mit was? Wenn es eine elektronische Parkuhr ist, die kann man manuell vorstellen

ich suche eine Uhr, die man aus der Ferne stellen kann, so wie meine Standheizung z.B

Ich wusste nicht, dass hier so viele unterwegs sind, die derart resistent gegen Fakten sind. Daher hier nochmal der Hinweis auf die StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__13.html

Dort steht u.a.:
"2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."

Zeitpunkt: Ein infinitesimal kleiner Zeitraum, also z.B. der Moment, wo es exakt die volle Uhrzeit ist (z.B. 8:00:00 Uhr).
Sollte jemand also ganz ganz genau um 8:00:00 Uhr anhalten und die Parkscheibe einstellen wollen, dann muss man den " Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt."
Also: 8:30 Uhr
Da gibt es nichts zu interpretieren.

Kommt man nun aber schon vorher an (7:00) und möchte die Parkscheibe einstellen, dann nicht auf 7:30, denn da gilt keine Pflicht zur Parkscheibe, sondern auf 8:30 Uhr.
Warum? Die Parkscheibenpflicht beginnt um 8:00 und exakt zu diesem Zeitpunkt ist die Parkscheibe auf den Strich der folgenden halben Stunde zu stellen.
Das funktioniert auch dann, wenn die Politesse daneben steht und gut geschult ist.

Dir ist aber schon klar, dass der 8 Uhr Strich auch ein Strich der halben Stunde ist?

Ähnliche Themen

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 25. Mai 2023 um 16:54:59 Uhr:


Dir ist aber schon klar, dass der 8 Uhr Strich auch ein Strich der halben Stunde ist?

Ja, aber keiner, der dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


Die Parkraumüberwacher wissen, dass die Parkscheibenpflicht erst um 08:00 beginnt und werden Dir frühestens um 10:00 ein Knöllchen schreiben.

Haben die alle Abitur? 🙄

SCNR

Zitat:

@migoela schrieb am 25. Mai 2023 um 10:00:12 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


Hallo,

die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
Auf der Parkscheibe steht Ankunftszeit, also stellt man diese auch ein (aufgerundet auf die nächste halbe Stunde). Kommst Du um 07:00 an, stellst Du sie auf 07:00, kommst Du um 07:01 an, stellst Du sie auf 07:30

Grüße,

diezge

---
Und wenn ich nachts um 3 Uhr komme stelle ich dann auf 4 Uhr - oder wie...😕

Nein, auf 3:00 Uhr. Es wird Dir trotzdem erst ab 10:00 ein Knöllchen geschrieben.

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


die Antwort ist eigentlich ganz einfach:

Ich musste jetzt schon etwas lachen, dass du in deinem Beitrag gleich 3 falsche Behauptungen tätigst und dann sagt, es sei eigentlich ganz einfach.

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


Auf der Parkscheibe steht Ankunftszeit, also stellt man diese auch ein

Klingt logisch, stimmt aber eben nicht, wenn man vor Beginn der Parkscheibenpflicht ankommt. Dazu wurde schon Rechtsprechung genannt, ebenso war ein praktischer Fall aus München verlinkt, wo es die Behörde anders sieht als du.

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


Kommst Du um 07:00 an, stellst Du sie auf 07:00

Wie man auch an den anderen Antworten sieht, scheint dieser Irrtum weit verbreitet zu sein. @coolhh hat es richtig erklärt.

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


Die Parkraumüberwacher wissen, dass die Parkscheibenpflicht erst um 08:00 beginnt und werden Dir frühestens um 10:00 ein Knöllchen schreiben.

Nee, die werden schon ab 08.00 Uhr kontrollieren. Man kann nämlich direkt ab 08.00 Uhr zwei mögliche Verstöße begehen: falsch eingestellte Parkscheibe oder fehlende Parkscheibe.

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 21:07:37 Uhr:



Zitat:

@migoela schrieb am 25. Mai 2023 um 10:00:12 Uhr:


---
Und wenn ich nachts um 3 Uhr komme stelle ich dann auf 4 Uhr - oder wie...😕

Nein, auf 3:00 Uhr. Es wird Dir trotzdem erst ab 10:00 ein Knöllchen geschrieben.

Dich scheint die Rechtsprechung absolut nicht zu interessieren.

Zitat:

@Rockville schrieb am 25. Mai 2023 um 23:19:34 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


Auf der Parkscheibe steht Ankunftszeit, also stellt man diese auch ein

Klingt logisch, stimmt aber eben nicht, wenn man vor Beginn der Parkscheibenpflicht ankommt. Dazu wurde schon Rechtsprechung genannt, ebenso war ein praktischer Fall aus München verlinkt, wo es die Behörde anders sieht als du.

und wie händelt es nun eine (zugelassene) digitale "Parkscheibe" bzw. die Behördenläufer mit selbiger?

Zitat:

@Astradruide schrieb am 26. Mai 2023 um 11:15:25 Uhr:



und wie händelt es nun eine (zugelassene) digitale "Parkscheibe" bzw. die Behördenläufer mit selbiger?

Ich zitiere aus eine Anleitung:

Zitat:

Ihr PARK LITE kann auch manuell eingestellt werden.

Daher absolut kein Problem.

Zitat:

@ktown schrieb am 26. Mai 2023 um 06:44:34 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 21:07:37 Uhr:


Nein, auf 3:00 Uhr. Es wird Dir trotzdem erst ab 10:00 ein Knöllchen geschrieben.

Dich scheint die Rechtsprechung absolut nicht zu interessieren.

Mann KANN die Parkscheibe entsprechend vorstellen, MUSS es aber nicht!

Ein Knöllchen wegen Parkzeitüberschreibtung gibts vor 10:00 trotzdem nicht... ;-)

Zitat:

@diezge schrieb am 26. Mai 2023 um 12:18:11 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 26. Mai 2023 um 06:44:34 Uhr:


Dich scheint die Rechtsprechung absolut nicht zu interessieren.

Mann KANN die Parkscheibe entsprechend vorstellen, MUSS es aber nicht!

Ein Knöllchen wegen Parkzeitüberschreibtung gibts vor 10:00 trotzdem nicht... ;-)

Selten solch einen Schwachsinn gelesen. Schau dir das von mir verlinkte Urteil an und lese die Begründung vom Gericht.

Wenn du auf 03:00 Uhr stellst dann steht sie automatisch auch auf 15:00 Uhr. Wenn nun eine Ordnungsbeamte sich die Scheibe um 08:15 anschaut. Was wird er dann wohl denken? Sicherlich nicht: Aaaahhh der hat sich nachts um 03:00 Uhr dort hingestellt.

Hier mal die Bußgelder die dann drohen.

Zitat:

@ktown schrieb am 26. Mai 2023 um 12:52:43 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 26. Mai 2023 um 12:18:11 Uhr:


Mann KANN die Parkscheibe entsprechend vorstellen, MUSS es aber nicht!

Ein Knöllchen wegen Parkzeitüberschreibtung gibts vor 10:00 trotzdem nicht... ;-)

Selten solch einen Schwachsinn gelesen. Schau dir das von mir verlinkte Urteil an und lese die Begründung vom Gericht.
Wenn du auf 03:00 Uhr stellst dann steht sie automatisch auch auf 15:00 Uhr. Wenn nun eine Ordnungsbeamte sich die Scheibe um 08:15 anschaut. Was wird er dann wohl denken? Sicherlich nicht: Aaaahhh der hat sich nachts um 03:00 Uhr dort hingestellt.

Hier mal die Bußgelder die dann drohen.

Mein Parklite hat ne 24 h - Anzeige. Von daher hat sich das Problem 03:00 oder 15:00 erledigt... ;-)

Du bist mein Held.

Deine Antwort
Ähnliche Themen