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Parkscheibe auf 8.00 Uhr stellen?

Ich habe lange gesucht im net aber nichts gefunden.
Folgende Situation:
Ich komme auf einen Parkplatz um 7.00 an wo aber ein Schild steht, dass ab 8.00 Uhr mit Parkscheibe 2 Stunden geparkt werden darf.
Darf ich jetzt meine Parkscheibe auf 8.00 stellen und dann bis 10.00 parken?
Oder muss ich die Scheibe auf 7.30 stellen (bin um 7.01 angekommen)?
Trotz vieler Seiten im net, dieses Situation wurde nirgends beschrieben.
Oder hat jemand einen link für so einen Fall?
Schon mal vielen Dank für die Antworten.

62 Antworten

Zitat:

@Rockville schrieb am 24. Mai 2023 um 17:35:37 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. Mai 2023 um 17:25:11 Uhr:


Hier mal der wörtliche Auszug aus der StVO:

Das ist kein "wörtlicher Auszug aus der StVO", sondern entstammt einem Kommentar zur StVO, vermutlich von Schurig. Bei einer so langen Textpassage sollte man die Quelle nennen.
................

Quelle nacheditiert. Du hast natürlich Recht, aber ich sehe das leider nicht immer so eng, wir sind hier nicht bei Gericht. Bei mir heißt der ganze Schinken StVO.

Zitat:

@lore8 schrieb am 24. Mai 2023 um 18:23:44 Uhr:


Unglaublich, was hier an Problemen erscheint und diskutiert wird

Wenn im Straßenverkehr niemand Probleme hätte, bräuchten wir weder den Bußgeldkatalog noch den Tatbestandskatalog. Wenn die Lore natürlich die perfekte Autofahrein ist, herzlichen Glückwunsch.

Zitat:

@lore8 schrieb am 24. Mai 2023 um 18:23:44 Uhr:


Unglaublich, was hier an Problemen erscheint und diskutiert wird

Was ist eigentlich so schwer daran, einen Thread, der einen nicht interessiert, einfach zu ignorieren? Ich bin mir sicher, dass du die richtige Antwort auf die Frage des TE nicht wusstest, weil sie ja auch nicht logisch ist. Aber vermutlich interessiert dich das Thema nicht, weil du nie an solchen Stellen parkst. Für den TE ist es aber ein ganz reales Problem. Für den hier beispielsweise auch:

Ein Polizeibeamter soll zahlen, weil er seine Parkscheibe "zu früh" gestellt hat

Zitat:

@Rockville schrieb am 24. Mai 2023 um 19:45:20 Uhr:



Zitat:

@lore8 schrieb am 24. Mai 2023 um 18:23:44 Uhr:


Unglaublich, was hier an Problemen erscheint und diskutiert wird

Was ist eigentlich so schwer daran, einen Thread, der einen nicht interessiert, einfach zu ignorieren? Ich bin mir sicher, dass du die richtige Antwort auf die Frage des TE nicht wusstest, weil sie ja auch nicht logisch ist. Aber vermutlich interessiert dich das Thema nicht, weil du nie an solchen Stellen parkst. Für den TE ist es aber ein ganz reales Problem. Für den hier beispielsweise auch:

Ein Polizeibeamter soll zahlen, weil er seine Parkscheibe "zu früh" gestellt hat

Willst Du sinnlose Diskussionen losbrechen, die mit dem Thema nichts zu tun hat? Was soll das?

Zitat:

@lore8 schrieb am 24. Mai 2023 um 18:23:44 Uhr:


Unglaublich, was hier an Problemen erscheint und diskutiert wird

Liebe Lore8,
ich bitte untertänigst um Entschuldigung, dass ich deinen fundierten Kenntnissen im Verkehrsrecht weit weit unterlegen bin und ich in dieser Situation wirklich nicht wusste was da genau einzustellen ist.
Und wie man sieht, selbst Verkehrrechtler und Richter urteilen unterschiedlich.
Aber da ich ja jetzt weiß, dass dir so eine Frage zuwider läuft, bitte ich dich, mir doch eine Liste zukommen zu lassen mit den Themen, die hier nach deiner Auffassung gefragt werden dürfen.
Ich werde mich eventuell in der Zukunft daran halten.

Allen anderen wirklich nochmals vielen Dank.

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[Sinnlose Provokation von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 24. Mai 2023 um 16:40:38 Uhr:


Du darfst auf 8 Uhr stellen.

... und warum sollte um 07:45 jemand kommen und die PS ablesen?

Zitat:

@bimota schrieb am 24. Mai 2023 um 20:11:20 Uhr:


ich bitte untertänigst um Entschuldigung

Nicht nötig. Um Themen hier zu eröffnen, brauchst du keine Genehmigung von @lore8 .😉
Ganz sicher nicht.

Wenn ich mir die Parkscheinautomaten anschaue und deren Vorgehensweise wenn man abends zuviel Geld einwirft, dann kann man erkennen, dass die Überzeit am Folgetag ab Parkscheinpflicht angehängt wird. Demnach ist das der Parkscheibe auf 8:30 sicherlich nicht verkehrt.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 24. Mai 2023 um 21:01:24 Uhr:



Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 24. Mai 2023 um 16:40:38 Uhr:


Du darfst auf 8 Uhr stellen.

... und warum sollte um 07:45 jemand kommen und die PS ablesen?

---
Weiss man's - die sitzen vielleicht im Gebüsch auf der Lauer und warten bis die offizielle Parkzeit anfängt...😛

Wenn die Gemeinde klamm ist und "Barmittel" braucht...😁

Aber nichtsdestotrotz - interessante Frage.
Ich hätte jetzt auch auf 8 Uhr eingestellt - aber 8.30h ist ja noch besser - halbe Stunde mehr "Kulanz"...🙂

P. S.
Wenn ich jetzt nachts irgendwann auf einen Parkplatz mit Parkscheibenpflicht komme,würde ich meine Scheibe auch auf Beginn der Parkzeit (sei es 6/7/8...Uhr) einstellen...

Zitat:

@migoela schrieb am 25. Mai 2023 um 08:50:56 Uhr:


---
Weiss man's - die sitzen vielleicht im Gebüsch auf der Lauer und warten bis die offizielle Parkzeit anfängt...😛

Wenn die Gemeinde klamm ist und "Barmittel" braucht...😁

😛😛 Ja. Die Personaldecke ist derart dick, dass sie immer zu Beginn der Parkbewirtschaftungszeit an jeder Stelle der Stadt einen Mitarbeiter abstellen der seinen Dienst dort beginnt.

Sorry Leutz, aber der Argwohn gegenüber der Obrigkeit treibt seltsame Blüten. Die machen ihren ganz normalen Dienstbeginn und stapfen ab 08:00 Uhr los. Bei uns im Städle konntest du in gewissen Regionen damit rechnen, dass die nicht vor 08:30 das erste mal auftauchten.

OK OK
Wenn der Parkplatz direkt am Eingang der Ordnungsbehörde ist, dann sollte man tunlichst 08:00 Uhr einstellen.😉

Hallo,

die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
Auf der Parkscheibe steht Ankunftszeit, also stellt man diese auch ein (aufgerundet auf die nächste halbe Stunde). Kommst Du um 07:00 an, stellst Du sie auf 07:00, kommst Du um 07:01 an, stellst Du sie auf 07:30.

Die Parkraumüberwacher wissen, dass die Parkscheibenpflicht erst um 08:00 beginnt und werden Dir frühestens um 10:00 ein Knöllchen schreiben.

Grüße,

diezge

Vollkommen falsch und das wurde auch schon ausgeurteilt.

Siehe
Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2012 - VerfGH 16/10 -

Das besagt:

Zitat:

Einstellen einer handelsüblichen Parkscheibe beim Parken eines Fahrzeugs vor Beginn der Kurzparkzeit auf den Zeitpunkt des Beginns der Parkbeschränkung

Demnach ist meine Vorgehensweise grundsätzlich formal auch nicht korrekt. In der Praxis sicherlich relativ risikolos.

ich hatte neulich genau zu diesem Thema ein kurzes Pläuschchen in der angrenzenden Stadt mit einem MA der Ordnungsbehörde: er hat mit bestätigt, dass - egal welche Uhrzeit gestellt wird: Ankunftszeit 7.00h oder eben Parküberwachungszeit 8.00h - abgerechnet wird nach den erlaubten 2 Stunden. Ich habe nämlich genau den Fall vor dem Wohnhaus meiner OHL: 8.00h - 18.00h werktags bei 2 Stunden erlaubtem Parken.

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Mai 2023 um 09:11:51 Uhr:


Hallo,

die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
Auf der Parkscheibe steht Ankunftszeit, also stellt man diese auch ein (aufgerundet auf die nächste halbe Stunde). Kommst Du um 07:00 an, stellst Du sie auf 07:00, kommst Du um 07:01 an, stellst Du sie auf 07:30

Grüße,

diezge

---
Und wenn ich nachts um 3 Uhr komme stelle ich dann auf 4 Uhr - oder wie...😕

Nö... auf den Zeitpunkt, an welchem die Überwachung beginnt

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