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parkschaden nach 3 Wochen geltend machen ?

Hallo, ich bin gerade ziemlich platt. weil mir eine ziemlich komische Sache passiert ist.
Als ich morgens meine Lütte in den Kiga gefahren hab, bin ich mal wieder in unserer Strasse dermassen zugeparkt gewesen, als ich von einer Parkbucht rückwärts auf die Strasse fuhr. Weil dort oft faule Leute direkt einfach vor ihrem Reihenhaus auf der Strasse abstellen ( 30 er Zone , 2 spurig und sehr enge Fahrbahn) kann ich mit meinem langen Auto kaum rückwärts aus dem Parkplatz raus. Die stEhen quer zur Fahrbahn im rechten Winkel.
Da ich sehr sehr vorsichtig und langsam bin beim Ausparken , ist zum Glück nichts passiert, dass heisst, ich habe zwar Berührung leider gehabt wohl mit dem an der Strasse Parkenden, aber es war echt NULL zu sehen.
Ich habe dann dennoch nach dem Besitzer Auschau gehalten, weil ich befürchtete, das einer mich beobachtet und womöglich der Fahrerflucht anzeigt.
Tatsache wohnte die Besitzerin direkt dort am Haus und machte auch gleich die Türe auf. Ich erklärte ihr die Sachlage und sie sagte, sie würde dann auch nichts sehen wohl. Sie bedanket sich bei mir sogar, dass ich Bescheid gesagt habe und da ja kein Schaden da war, holte natürlich keiner die Polizei und da wir ja quasi in der selben Strasse wohnen, wusste sie eh, wo ich wohne und eine Versicherung brauchts ja net bei keinem Schaden.
ich kannte sie nicht und weiss heute nach 23 Wochen auch nicht mehr genau welcher Hauseingang das war und auch welches Fahrzeug das war, weiss ich nicht genau, nur die Farbe.
Soweit Ende gut, alles gut , dachte ich .. drei Wochen lang war sie offenbar auch zufrieden und dann tauchte se gestern plötzlich bei uns auf und meinte, ihr Arbeitskollege hätte ihr geraten doch mal in der Werkstatt prüfen zu lassen, ob da nicht doch etwas wäre und es hörte sich an, als ob sie jetzt auch etwas sehen würde.
Leider war nur mein Mann da und total überfordert gerade. Der hat sich von ihr auch keinen Namen geben lassen oder sich das Auto von der angeguckt.
Jedenfalls will sie nun in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und das nach 3 Wochen nach dem " Vorfällchen".
Ehrlich gesagt: Wer garantiert mir denn, dass die nicht später bei der schlechten Wetterlage danach selbst einen Schaden verursacht hat an ihrem Auto, der "hilfsbereite Kollege oder der vorher schon da war?

Ich habe nur den Bereich abgesucht, den ich berührt haben konnte und schliesslich nicht das ganze Auto. Vieleicht will die einen anderen Schaden ausbügeln lassen über unsere Versicherung?
Sie will sich melden FALLS etwas festgestellt wurde. Muss ich jetzt noch damit rechnen, wenn die sich nicht meldet, dass die in 3 Jahren noch kommen kann dann ? ( Wenn Ansprüche da wären, verjähren die nach 3 Jahren , hab ich gelesen)
Mir kommt das wie eine Abzocke vor, wo sie jetzt drauf gekommen ist verspätet sorry.
Wie ist denn das nun ? Muss sie dann nicht beweisen, dass die Schäden auch von mir stammen überhaupt Ich hätte einen Schaden ja auch innerhalb einer Woche der Versicherung melden müssen ?
Leider habe ich mit einer vorherigen Versicherung eine ganz üble Erfahrung gemacht. Die haben bei einem anderen Auto mal einfach eine unbegründete Forderung einfach reguliert ohne überhaupt von mir eine Schilderung schon zu haben und da war die Schuldfrage ungeklärt.
Letztendlich haben wir den Schaden damals selber bezahlen müssen, weil eine Höherstufung noch teurer gewesen wäre.
Muss ich das einfach so hinnehmen nachträglich , wenn sie jetzt plötzlich meint einen fürchterlichen Schaden zu haben eventuell?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella


Mittlerweile bin ich fast ins Überlegen gekommen , ob ich ich selber zur Polzei sollte und dort schildern sollte, wie man mich versucht über den Tisch zu ziehen.

Ja, mach das unbedingt.

Im Übrigen: Du hast Recht und wir unsere Ruhe.

🙄 Frauen 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von daszentrumdeswissens


Nach 3 Wochen kann ja jeder kommen und dann Behauptungen aufstellen.
Theoretisch jeder, aber der Geschädigte kann dies berechtigter Weise.

Dann wird die Geschädigte vor Gericht gefragt, warum sie nicht am selben Tag oder dem nächsten zur Werkstatt ist? Dann wird der Anwalt der angeblichen Schädigerin sagen, das nach 3 Wochen bzw. innerhalb der 3 Wochen ja ein Schaden durch die Klägerin verursacht worden sein kann und nun den Schaden abwälzen will. Die Klägerin muß den Schaden einwandfrei nachweisen, was nach 3 Wochen nur durch einen Gutachter nachzuweisen ist, den auch die Klägerin erstmal zahlen müßte. Das Gericht wird im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Ist mir 2mal passiert. Der Vampirella, kann sorglos entfliegen. Aber Vampirchen, schaff dir eine Rechtsschutz und nen Fotoapparat an.

Ich denke auch, dass es schon verdächtig ist, erst nach 3 Wochen (wohl nach reiflicher Überlegung🙄) Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 
Trotz eifrigens Suchens hat Tante Google erst einmal nichts ausgespuckt, was auf den vorliegenden Fall zutreffen könnte. Die 3 Jahre nach § 195 BGB wären ja ein Witz,  aber soeben fand ich mehrere Hinweise, dass ein Schaden der Versicherung innerhalb 24 Stunden anzuzeigen ist, das hat die Dame mit ihrer Verspätung ja vereitelt.  Müsste im Versicherungsvertrag stehen!! Damit ist der TE m. E. aus dem Schneider!
Meine ewige Empfehlung: Eine ausgebrauchte oder preisgünstige DigiCam ins Auto - das schafft schon mal die Grundlage, um mögliche Unklarheiten im Vorfeld schon zu bereinigen.

Zitat:

Original geschrieben von daszentrumdeswissens



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Theoretisch jeder, aber der Geschädigte kann dies berechtigter Weise.
Dann wird die Geschädigte vor Gericht gefragt, warum sie nicht am selben Tag oder dem nächsten zur Werkstatt ist?

Dann sagt sie wahrheitsgemäß, dass sie als Laie erst keinen Schaden gesehen hat, und ihr jemand riet dies doch mal checken zu lassen.....

....das wird hier zu nichts führen, der TE muss abwarten was kommt.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


dass ein Schaden der Versicherung innerhalb 24 Stunden anzuzeigen ist

Dies betrifft den Verursacher des Schadens, nicht den Geschädigten !

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Müsste im Versicherungsvertrag stehen!! Damit ist der TE m. E. aus dem Schneider!

Was hat der Geschädigte mit dem Versicherungsvertrag des Verursachers zu tun ?

bin gespannt wie ein Flitzbogen...!

@Kai70

Nochmals andersrum erläutert: Die Dame hat ja damit, dass sie von Anfang an in Übereinstimmung mit dem Verursacher keinen Schaden an ihrem Fahrzeug festgestellt hat, dem Verursacher damit keinen Anlass geliefert, dass er umgehend seine Versicherung informiert. Das müsste er jetzt ab dem Zeitpunkt der Schadensersatzforderung innerhalb 24 Stunden tun oder wie? Also auf eine Auflösung des Falls bin ich sehr gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Müsste im Versicherungsvertrag stehen!!

Der TE ist keine Versicherung und der Geschädigte kein Kunde von ihm.

Zitat:

Damit ist der TE m. E. aus dem Schneider!

Der TE ist überhaupt nicht aus dem Schneider. Was, wenn beide Unfallbeteiligten keine ersichtlichen Schäden feststellen können, sich dann aber z.B. anlässlich eines Kundendienstes herausstellt, dass kostspielige Verformungen unter den Plastikteilen stattgefunden haben? Spekulationen darüber, dass das bei tiefen Temperaturen nicht unbemerkt bleiben könne, sind Wunschdenken des TE.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ich denke auch, dass es schon verdächtig ist, erst nach 3 Wochen (wohl nach reiflicher Überlegung🙄) Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 
Trotz eifrigens Suchens hat Tante Google erst einmal nichts ausgespuckt, was auf den vorliegenden Fall zutreffen könnte. Die 3 Jahre nach § 195 BGB wären ja ein Witz,  aber soeben fand ich mehrere Hinweise, dass ein Schaden der Versicherung innerhalb 24 Stunden anzuzeigen ist, das hat die Dame mit ihrer Verspätung ja vereitelt.  Müsste im Versicherungsvertrag stehen!! Damit ist der TE m. E. aus dem Schneider!
Meine ewige Empfehlung: Eine ausgebrauchte oder preisgünstige DigiCam ins Auto - das schafft schon mal die Grundlage, um mögliche Unklarheiten im Vorfeld schon zu bereinigen.

Ich mache mich jetzt bestimmt unbeliebt, aber mir drängt sich folgendes Szenario auf.

Vor drei Wochen:
Das V&S-Forum eines nicht ganz unbedeutenden Internet-Forums:

Hallo Leute, heute morgen schaue ich zufällig aus dem Fenster und sehe, wie so eine Type mit Ihrem XYZ-Monsterauto nicht aus der Parklücke kommt. Schließlich schafft sie es doch, berührt aber mein heiliges Blechle. Ich bin dann auf die Straße. Wir haben dann gemeinsam die Autos angesehen. Leider war es noch nicht richtig hell, einen Schaden habe ich nicht sofort feststellen können. Nun weiß ich nicht, ob nicht doch ein Schaden entstanden ist.

In den nachfolgenden wohlmeinenden Ratschlägen werden dann Myriaden von Anwälten, Gutachtern und sonstige dienstbare Geister herbeibeschworen, denn von zerfetzten Schwellern bis zu verzogenen Rahmen und sonstiges Unheil ist ja alles hochwahrscheinlich........

Könnte ja so gewesen sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@Kai70

Nochmals andersrum erläutert: Die Dame hat ja damit, dass sie von Anfang an in Übereinstimmung mit dem Verursacher keinen Schaden an ihrem Fahrzeug festgestellt hat, dem Verursacher damit keinen Anlass geliefert, dass er umgehend seine Versicherung informiert. Das müsste er jetzt ab dem Zeitpunkt der Schadensersatzforderung innerhalb 24 Stunden tun oder wie? Also auf eine Auflösung des Falls bin ich sehr gespannt.

Da dies beide Laien sind, und beide von

keinem Schaden

ausgegangen sind, wird die Versicherung bei nachträglicher Meldung nach bekanntwerden eines doch vorliegenden Schadens, wenn die Ansprüche dann gerecht fertigend sind auch regulieren.

In den AKB der Versicherung wird folgendes o.ä. stehen:
Das jeder Schaden unverzüglich zu melden ist, bisher ist der TE ja von keinem Schaden ausgegangen, daher auch keine Meldung bisher nötig.
Da aber jetzt ein eventueller Schaden bekannt wurde, ist es ratsam die Versicherung spätestens jetzt darüber zu informieren 😉

@Dieter47

Dein Einwand macht zwar auch Sinn, aber jeder von uns würde genauso dumm aus der Wäsche gucken, wenn der "Geschädigte" daherkommt und nach 3 Wochen einen Schaden geltend machen möchte. Das Urteil eines neutralen Gutachters würde beiden Parteien wohl gerecht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn die Versicherung Zweifel an der Darstellung und dem Verhalten der Geschädigten hat, wird sie schon entsprechend tätig werden.

Das macht sie üblicher Weise erst, wenn der ausgezahlte Betrag für den Schaden nicht durch die Höherstufung des Versicherungsteilnehmers wieder reingeholt wird. 😉

Aktuell ist es so, das sie das Recht hat den Schaden durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Es kann ja auch was dran sein. Wenn der Gutachter was findet, und sagt, das es von diesem Unfall her hollt hat man halt die Arschkarte.

Wie ist es eigentlich, muss der TE den Gutachter (anteilig) zahlen? 😕😕😕

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Die 3 Jahre nach § 195 BGB wären ja ein Witz

Na dann setz dich mal hin, damit du nicht umfällst vor lachen:

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden erlangt (es sei denn grobe Fahrlässigkeit ligt vor z.B. wenn der Schaden offensichtlich wäre). Und dann erst ab 1.1. des Folgejahres. Ab da für 3 Jahre.

Wenn ein Schaden also Mitte Januar 2012 entdeckt wurde, verjährt der Schadensersatzanspruch zum 31.12.2014.

Die erweiterte Verjährungsfrist (wenn der Schaden nicht entdeckt wird) beträgt 10 Jahre (30 Jahre bei Personenschäden). Bedeutet, wenn der Schaden erst 2016 entdeckt würde, läufen die 3 Jahre ab dem 1.1.2017.

Soweit das BGB.

Jetzt mal zum Fall selber:

1. Wie kann jemand nach 3 Wochen, in der eigenen Strasse, auf einem Weg den man tagtäglich fährt, einen Unfall den man bewusst wahrgenommen hat, ausgestiegen ist, mit der Besitzerin gesprochen hat bitte einfach so vergessen? Man weiss alles ganz genau: 1km/h (🙄), da war nichts, ... Aber vor welchem Haus vergisst man. Schon eigenartig.

2. Für mich klingt das logisch. Die Frau keine Erfahrung mit Unfällen, freut sich dass bescheid gesagt wurde, sieht keinen Schade. 3 Wochen später erzählt sie das beim Kaffee auf der Arbeit. Der Kollege weiss, dass es auch verdeckte Schäden geben kann. Frau macht sich Sorgen dass doch was ist, und meldet sich.

Für mich ist das einzige was nicht nachvollziehbar ist, der Eröffnungsthread der TE.

Mfg Zille

In der Überschrift schreibst Du 3 Wochen, im Text 23 Wochen. Was stimmt ?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Wenn ein Schaden also Mitte Januar 2012 entdeckt wurde, verjährt der Schadensersatzanspruch zum 31.12.2014.

Beginn der Verjährung ist doch Ende des Jahres, verjährt dann der Anspruch nicht erst zum 31.12.20

15

?

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Beginn der Verjährung ist doch Ende des Jahres, verjährt dann der Anspruch nicht erst zum 31.12.2015 ?

Stimmt. Verrechnet.

Schaden entdeckt: Januar 2012
Frist beginnt: 1.1.2013
Frist endet: 31.12.15

Danke.

@zille1976

Danke für deine Arbeit, die du dir gemacht hast. Ich habe mich da durchgegoogelt und es nicht glauben wollen mit den 3 Jahren.

Deine anderen Anmerkungen decken sich etwa mit meinen: Nur wir wissen halt nicht, ob die Straße auf 3 km von immer den gleichen Häusern gesäumt wird🙄 Was für eine Gegend? Die Wahrnehmung des TE ist faktisch gleich null. Kein Kennzeichen notiert (für den Fall der Fälle), Namen nicht erfragt, keinerlei Einzelheiten abgespeichert - geistiger Aussetzer oder Überforderung! Oder fühlte er sich vom plötzlichen Auftauchen der Dame so irritiert?? Da er ja angibt, sich umgesehen zu haben, ob man ihn beobachet hat!!

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