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parkschaden nach 3 Wochen geltend machen ?

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 14:33

Hallo, ich bin gerade ziemlich platt. weil mir eine ziemlich komische Sache passiert ist.

Als ich morgens meine Lütte in den Kiga gefahren hab, bin ich mal wieder in unserer Strasse dermassen zugeparkt gewesen, als ich von einer Parkbucht rückwärts auf die Strasse fuhr. Weil dort oft faule Leute direkt einfach vor ihrem Reihenhaus auf der Strasse abstellen ( 30 er Zone , 2 spurig und sehr enge Fahrbahn) kann ich mit meinem langen Auto kaum rückwärts aus dem Parkplatz raus. Die stEhen quer zur Fahrbahn im rechten Winkel.

Da ich sehr sehr vorsichtig und langsam bin beim Ausparken , ist zum Glück nichts passiert, dass heisst, ich habe zwar Berührung leider gehabt wohl mit dem an der Strasse Parkenden, aber es war echt NULL zu sehen.

Ich habe dann dennoch nach dem Besitzer Auschau gehalten, weil ich befürchtete, das einer mich beobachtet und womöglich der Fahrerflucht anzeigt.

Tatsache wohnte die Besitzerin direkt dort am Haus und machte auch gleich die Türe auf. Ich erklärte ihr die Sachlage und sie sagte, sie würde dann auch nichts sehen wohl. Sie bedanket sich bei mir sogar, dass ich Bescheid gesagt habe und da ja kein Schaden da war, holte natürlich keiner die Polizei und da wir ja quasi in der selben Strasse wohnen, wusste sie eh, wo ich wohne und eine Versicherung brauchts ja net bei keinem Schaden.

ich kannte sie nicht und weiss heute nach 23 Wochen auch nicht mehr genau welcher Hauseingang das war und auch welches Fahrzeug das war, weiss ich nicht genau, nur die Farbe.

Soweit Ende gut, alles gut , dachte ich .. drei Wochen lang war sie offenbar auch zufrieden und dann tauchte se gestern plötzlich bei uns auf und meinte, ihr Arbeitskollege hätte ihr geraten doch mal in der Werkstatt prüfen zu lassen, ob da nicht doch etwas wäre und es hörte sich an, als ob sie jetzt auch etwas sehen würde.

Leider war nur mein Mann da und total überfordert gerade. Der hat sich von ihr auch keinen Namen geben lassen oder sich das Auto von der angeguckt.

Jedenfalls will sie nun in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und das nach 3 Wochen nach dem " Vorfällchen".

Ehrlich gesagt: Wer garantiert mir denn, dass die nicht später bei der schlechten Wetterlage danach selbst einen Schaden verursacht hat an ihrem Auto, der "hilfsbereite Kollege oder der vorher schon da war?

Ich habe nur den Bereich abgesucht, den ich berührt haben konnte und schliesslich nicht das ganze Auto. Vieleicht will die einen anderen Schaden ausbügeln lassen über unsere Versicherung?

Sie will sich melden FALLS etwas festgestellt wurde. Muss ich jetzt noch damit rechnen, wenn die sich nicht meldet, dass die in 3 Jahren noch kommen kann dann ? ( Wenn Ansprüche da wären, verjähren die nach 3 Jahren , hab ich gelesen)

Mir kommt das wie eine Abzocke vor, wo sie jetzt drauf gekommen ist verspätet sorry.

Wie ist denn das nun ? Muss sie dann nicht beweisen, dass die Schäden auch von mir stammen überhaupt Ich hätte einen Schaden ja auch innerhalb einer Woche der Versicherung melden müssen ?

Leider habe ich mit einer vorherigen Versicherung eine ganz üble Erfahrung gemacht. Die haben bei einem anderen Auto mal einfach eine unbegründete Forderung einfach reguliert ohne überhaupt von mir eine Schilderung schon zu haben und da war die Schuldfrage ungeklärt.

Letztendlich haben wir den Schaden damals selber bezahlen müssen, weil eine Höherstufung noch teurer gewesen wäre.

Muss ich das einfach so hinnehmen nachträglich , wenn sie jetzt plötzlich meint einen fürchterlichen Schaden zu haben eventuell?

Beste Antwort im Thema
am 24. Februar 2012 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

Mittlerweile bin ich fast ins Überlegen gekommen , ob ich ich selber zur Polzei sollte und dort schildern sollte, wie man mich versucht über den Tisch zu ziehen.

Ja, mach das unbedingt.

Im Übrigen: Du hast Recht und wir unsere Ruhe.

:rolleyes: Frauen :rolleyes:

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Versicherungen sind an der Stelle ganz schnell und dann kannst du auch zu 99,9% davon ausgehen, dass du die Höherstufung kassierst oder zahlen darfst. Die hoffen glaube ich auf die Höherstufung .. Nenne ihr doch keine Versicherung ;)

Ob die nach 3 Wochen noch kommen darf? Ich würde auf jeden Fall ablehnen und auf einen Gutachter bestehen, den sie aber zahlen muss, wenn da nix von dir ist.

Auch nach 3 Wochen kann ein von dir verursachter Schaden noch geltend gemacht werden.

Melde dies jetzt vorsorglich deiner Versicherung.

Vielleicht kommt ja gar nix weiter, da tatsächlich nichts vorhanden ?

Zitat:

Versicherungen sind an der Stelle ganz schnell und dann kannst du auch zu 99,9% davon ausgehen, dass du die Höherstufung kassierst

Wenn eine Regulierung von Seiten der Versicherung erfolgt, und sei es nur ein Euro, ist dies nun einmal so.

Zitat:

oder zahlen darfst

Dies steht dem Verursacher natürlich frei den Schaden selbst zu tragen und an die Versicherung den regulierten Betrag zu erstatten.

Zitat:

Nenne ihr doch keine Versicherung

Kann der Geschädigte einfach über das Kennzeichen herausbekommen.

Zitat:

Ob die nach 3 Wochen noch kommen darf?

Klar, warum nicht ?

Zitat:

Ich würde auf jeden Fall ablehnen und auf einen Gutachter bestehen, den sie aber zahlen muss

Der Geschädigte kann einen Gutachter nach Wahl nehme, wenn Du oder die Versicherung einen wünscht, trägt natürlich der Geschädigte auch nicht die Kosten von dem Gutachter.

Hallole zusammen

Lass dich anwaltlich beraten kostet nicht die welt ... nach drei wochen bräuchte Die mir nicht mehr zu kommen denn da war genug Zeit verstrichen und wie Du schon sagst selbst einen schaden zu haben...

Jol.

am 24. Februar 2012 um 14:53

Sie hätte auch noch viel später kommen können:

 

Schadensersatzansprüche eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verjähren binnen drei Jahren nach dem Unfallereignis.

Das Ganze ist §195, die sogenannte "Regelmäßige Verjährungsfrist" des BGB...

 

Und wenn Du da gegen gefahren bist, kann durchaus auch ein nicht sichtbarer Schaden entstanden sein. Oder der Schaden ist erst nach einer Autowäsche sichtbar geworden, da man z.B. ein minimal verformtes Blech nur bei Beleuchtung/Reflexionen auf dem Blech erkennt.

 

Ein Gutachter sollte einwandfrei feststellen können, woher der Schaden kommt - und vielleicht sind an Deinem Fahrzeug auch noch Spuren zu finden, die beispielsweise die "Höhe" des Kontaktes bestätigen oder widerlegen können. Denn wenn der Schaden so hoch wird, müssen an Deinem Auto auch (mindestens versteckte) Spuren zu finden sein.

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 14:59

Ich habe bei meiner Versicherung angerufen , konnte aber denen keine Daten von der sagen. Heute war ich schon 4 mal in der Strasse wie ein Einbrecher auf und ab gegangen um mich zu erinnern, welches Haus das war und ob ein Auto da steht, was ich erkenne. Es war keins da - vergeblich. Vieleicht ist die schon in der Werkstatt,keine Ahnung.

Ich weiss , dass man über einen Zentralruf die Versciherung von Leuten gesagt bekommt, wenn man das Kennzeichen hat.

Bei meiner Versciherung leigt noch nix vor und die sind vorgewarnt jetzt, aber der Sachbearbeiter fing schon so komisch an von wegen, ja - aber ich hätte ja wohl " aufgefahren" und es wären ja Scahden zu begleichen - elche Schäden ? Da waren keine und sie hat es auch 3 Wochen lang wohl so gesehen. Sonst erschlisst sich mir kein Grund, warum jemand , der täglich damit fährt erst auf Zuruf eines Kolegen etwas " bemerkt" hat.

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass man auch schon bei leichteren Auffahrunfällen unsichtbare Verziehungen haben kann unter der Stossstange, aber wohl kaum, wenn da nichts zu sehen ist schon äusserlch und zudem war es saukalt um die Minus 12 grad, da wäre eine Stossstange nicht wieder in Form gesprungen sndern gesplittert.

Die hab ich soweiso nicht mal trffen können, denn ich hab sie seitlich getouched und nicht hinten oder vorn , aber auch egal.

Sie stand übrigends auch noch im Parkverbot. Gegenüber Stasseneinmündungen IST DAS parken ja verboten.

Jedenfalls hab ich , sollte ich mal wieder verarscht werden auf die Tour langsam die Faxen dicke und werde dann eben auch mal überrascht bremsen oder mich so hinstellen - aber bei meinem Glück - mein Auto hab ich zwei Jahre ud wohn hier es ist übersäht mit Schramen von den Typen, die einfach abhauen - erwisch ich keinen , - muss ich mich halt auch mal auf Lauer legen und dann Wochen später Ansprüche anmelden ..

am 24. Februar 2012 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

Sie stand übrigends auch noch im Parkverbot. Gegenüber Stasseneinmündungen IST DAS parken ja verboten.

Das erlaubt Dir aber noch lange nicht, dass Du da gegenfährst. Wenn Sie so doof gestanden und Dich auch noch zugeparkt hat, hättest Du ja die Polizei/Ordnungsamt anrufen können, die hätten das Fahrzeug entfernt.

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Sie hätte auch noch viel später kommen können:

Schadensersatzansprüche eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verjähren binnen drei Jahren nach dem Unfallereignis.

Das Ganze ist §195, die sogenannte "Regelmäßige Verjährungsfrist" des BGB...

Und wenn Du da gegen gefahren bist, kann durchaus auch ein nicht sichtbarer Schaden entstanden sein. Oder der Schaden ist erst nach einer Autowäsche sichtbar geworden, da man z.B. ein minimal verformtes Blech nur bei Beleuchtung/Reflexionen auf dem Blech erkennt.

Ein Gutachter sollte einwandfrei feststellen können, woher der Schaden kommt - und vielleicht sind an Deinem Fahrzeug auch noch Spuren zu finden, die beispielsweise die "Höhe" des Kontaktes bestätigen oder widerlegen können. Denn wenn der Schaden so hoch wird, müssen an Deinem Auto auch (mindestens versteckte) Spuren zu finden sein.

Ich bin kein Gutachter aber ich habe mein Auto nach der Salzarie hier und dem Frost schon gewaschen und keinerlei neue Spuren feststellen können. Da ich die alten Kratzer selbst erst letzten Sommer behandelt hab, kenne ich jede Schramme. Diverse davon sind sogar dokumentiert, weil mir sogar mal- achtung - ein Fahrradfahrer in das stehende Fahrzeug gersaucht ist hinten. Da wurde ich auch monatelang von denen vereimert, bevor es Geld gab, obwohl das in dem Falle über die Haftpflicht von denen lief und die nirgends höher gestuft werden. Das Geld wude da " irrtümlich" dem Verursacher überweisen von dessen Versicherung und nicht mir ( zwei Gutachten vorher) und der rief mich an und meinte, ich krieg das Geld nur, enn ich den Schaden auch machen lasse und dem die Rechung schicke.

Das ist kein Witz.

Aber das ist ja nun Vergangenheit.

Ich glaube nicht daran, das wenn dort etwas verzogen ist, von mir stammt. Nicht bei ca. 1 Km H oder so, sorry. Und seitlich .

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von vampieriella

Sie stand übrigends auch noch im Parkverbot. Gegenüber Stasseneinmündungen IST DAS parken ja verboten.

Das erlaubt Dir aber noch lange nicht, dass Du da gegenfährst. Wenn Sie so doof gestanden und Dich auch noch zugeparkt hat, hättest Du ja die Polizei/Ordnungsamt anrufen können, die hätten das Fahrzeug entfernt.

Es gibt aber eine Teilschuld soviel ich weiss. Sonst stell ich mich auch so hin und hoffe, der nächste mag mich nicht gleich abschleppen lassen , versuchts , beobachte das aus dem Küchenfenster .. he, jetzt weiss ich , warum bei uns einige sich immer so hinstellen ..

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Lass dich anwaltlich beraten kostet nicht die welt ... nach drei wochen bräuchte Die mir nicht mehr zu kommen denn da war genug Zeit verstrichen und wie Du schon sagst selbst einen schaden zu haben...

Jol.

Das werde ich wohl tun, wir haben nicht viel geld, aber diesmal will ich mich nicht wieder nur verarschen lassen.

am 24. Februar 2012 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Sie hätte auch noch viel später kommen können:

Schadensersatzansprüche eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verjähren binnen drei Jahren nach dem Unfallereignis.

Das Ganze ist §195, die sogenannte "Regelmäßige Verjährungsfrist" des BGB...

Jetzt bitte auch noch die Stelle zitieren, der zu entnehmen ist, bis zu welchem Zeitpunkt eine Schadensaufnahme erfolgen muss ;)

Ich bin zwar nicht vom Fach würde aber tendieren, dass diese unverzüglich erfolgen muss.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Lass dich anwaltlich beraten kostet nicht die welt ... nach drei wochen bräuchte Die mir nicht mehr zu kommen denn da war genug Zeit verstrichen und wie Du schon sagst selbst einen schaden zu haben...

Jol.

Warum zum Anwalt gehen? Die Anwaltskosten währen bestimmt wieder mal höher als die Reperaturkosten. (Außer man bekommt ihn für lau, dann würde ich natürlich mal hingehen.)

Von den Weorten her kommt es mir so vor, das der Betriffene nicht ganz so redegewannt ist. Deshalb würde ich beim nächsten treffen jemanden mitnehmen, der/die gut reden kann.

Da aber vielleicht eine Teilschuld wegen fehlerhaftem parken vorhanden ist kann man sich eventuell immer noch aussergerichtlich einigen. Du müsstest ihr allerdings klar machen, das anwalt usw Geld kostet, damit sie mitspielt.

Sie soll erstmal zu ihrem Gutachter gehen, und dann mal gucken, was dabei rauskommt. Reisende kann man da nicht aufhalten.

Wichtig ist nur nix unterschreiben, und nix über Kostenübernahmen sagen.

Wenn sie wieder so doof auf der Straße steht mach bitte ein Foto, das kann vielleicht später nützlich sein. Wir können hier nicht wirklich sagen, ob der Wagen falsch stand.

 

Wenn die versicherrung Geld an den Unfallgegner auszahlt würde ich nachrechnen, ob es sich lohnt das Geld an die Versicherrung zu überweisen. So wird man dann nicht hochgestuft.

Nach 3 Wochen kann ja jeder kommen und dann Behauptungen aufstellen. Ich an deiner Stelle, würde nichts mehr wissen und erstrecht mich nicht mehr äußern- zu gar nichts!!! Vielleicht hat die inder Zwischenzeit wirklich einen gekriegt und sucht ne Dumme. Sie muß beweisen, das du es warst, Basta. Nur wenn du die Sachlage hier wahrheitsgemäß geschildert hast, da haste nichts zu befürchten.

Zitat:

Original geschrieben von daszentrumdeswissens

Nach 3 Wochen kann ja jeder kommen und dann Behauptungen aufstellen.

Theoretisch jeder, aber der Geschädigte kann dies berechtigter Weise.

Wenn die Versicherung Zweifel an der Darstellung und dem Verhalten der Geschädigten hat, wird sie schon entsprechend tätig werden.

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