Parkschaden mit "Fahrerfluch" Täter bekannt ...
Hallo, hab da mal ein Problem, vielleicht könnt ihr mir da Tipps geben.
Bin hier in nem Hotel in Amsterdam. Mein Auto steht am Hoteleigenen Parkplatz. Jetzt hat mir einer, der neben steht die Türe draufgehaut, aber wirklich so, das ein ca. 15cm hohe und ca. 2cm lange Schleifspur über die Türe geht, also kein kleines Kat. Ich habe das mit meinem Massband abgemessen, der Abstand von der Türscharnier zum Türende stimmt genau mit dem Abstand von seinem Türscharnier zu meinen Schaden überein, er hat genau an der Kante frische Lackspuren die von der Höhe auch genau mit den Schaden zusammen passen und man kann sogar erkennen, dass auf der Höhe, auf der eine Zielrleiste hat der Schaden bei unserem Auto unterbrochen ist.
Also das ist einmal sicher, dass der das war. Ich komme aus Österreich, das andere Fahrzeug hat ein deutsches Kennzeichen. War schon hier bei der Polizei, aber in Holland sind Parkschäden keine Sache, mit der sich die Polizei befasst. Die sageten mir nur, dass das in Holland direkt mit der Versicherung geregelt werden muss.
Ich werde morgen (vor 1200) das Hotel verlassen, und eine Nacht in meiner Wohnung in Rotterdam bleiben, und am Montag nach Wien fahren. Könnt ihr mir da vielleicht weiter Helfen, was ich am besten machen soll?
Ich habe dem Hotelmanager schon bescheid gegeben, und der hat mir versprochen, dass er dem anderen Fahrzeug einen Zettel ins Fenster hängt, dass dieser sich bitte an die Rezeption wendet.
Allerdings, da wir morgen schon früh abreissen werden, ist die Chance gross, dass sich da bis morgen noch niemand gemeldet hat.
Soll ich dann besser am Weg nach Wien, wenn ich durch Deutschland fahre bei ner Polizei stehen bleiben und ne Anzeige machen, bzw. nehmen die das überhaupt auf wenn das in NL passiert ist, oder soll ich bei mir daheim in Wien ne Anzeige machen? Ich habe echt keinen Plan wie ich da vorgehen soll ...
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8 Antworten
Hi,
schwierig. Das wird weder die Polizei in Deutschland noch die Polizei in Österreich interessieren. Ist ja schließlich im Ausland passiert.
Reguliert werden muß der Schaden nach Holländischem Recht,von der deutschen Versicherung in Österreich. Das wird kompliziert.
Das Kennzeichen hast du ja,damit kannst du über den Zentralruf der Versicherungen in deutschland die Versicherung des Fahrzeugs herausfinden und dort Ansprüche stellen. Sollte natürlich irgentwie nachweisbar sein,hat die Polizei den Vorgang wenigstens aufgenommen? Auf jeden Fall Kontaktdaten von Zeugen aufschreiben.
Gruß Tobias
Nein, die Polizei hat gar nichts aufgenommen, er hat mir gesagt da machen sie nichts, ich kann aber online einen Bericht schreiben ... Problem dabei, die HP der Polizei in NL ist nur auf Niederländisch ... kann alo nix richtig lesen.
Namen von Zeugen gibt es ja nicht wirklich, es gibt nur den Hotelmanager, der das gleiche gesehen hat, was ich eh auch fotorgrafiert habe.
Ja dann gleich Name und kontaktdaten von dem notieren.
Du kannst ansprüche stellen an die Versicherung aber du mußt sie auch beweisen.
Gruß Tobias
Ich werde heute vermutlich so gegen 2000 von Rotterdam wegfahren, ich schätze, dass ich dann so zwischen 0000 bis ca. 0600 in Deutschland auf der Autobahn unterwegs bin. Kann ich um so ne Uhrzeit auch bei der Polizei ne Anzeige machen, oder geht das nur Tagsüber? Und gibt es auf der AB die A3 entlang (Köln Frankfurt bis Passau) irgendwo ne Autobahnpolizei, damit ich nicht komplett von der AB abfahren muss, bei ner 12 Stundenfahrt tut da schon jede Unterbrechung weh ...
Ja das geht nimm die erste Autobahnpolizei.
Fotos machen. Aus allen Positionen und mit ner Messeinrichtung (Maßband o.ä.). Zeitraum und genaue Örtlichkeit notieren.
Sollte der Verursacher sich nicht melden, auf dem Heimweg, in Deutschland, eine Verkehrsunfallfluchtanzeige erstatten.
Als Deutscher hast du das Strafgesetzbuch im Ausland immer "im Gepäck". D.h. dass ein Verstoß gegen deutsche Strafgesetze auch in Deutschland verfolgt werden kann, obwohl die Tat im Ausland passiert ist.
Hintergrund in Deinem Fall ist nun nicht, dass der Verursacher auf Gedeih und Verderb zu ner massiven Strafe verdonnert wird, sondern dass der gesamte Fall, mit allen Details aktenkundig ist und seiner Versicherung zur Schandesregulierung dienen kann.
Einfacher geht es für Dich nicht, in dem Fall.
Du lässt also die Deutsche Polizei arbeiten um Deine Schadensregulierung zu sichern, nicht der Strafe wegen.
Also nur um euch das noch zu schildern wie die Sache geendet hat.
Natürlich hat sich keiner mehr gemeldet. Am Heimweg sind wir dann bei der Autobahnpolizei stehen geblieben. Die Beamten dort waren zwar nicht unfreundlich, man hat aber gemerkt, dass sie sich der Sache nur ungerne angenommen haben, vor allem waren sie sich sehr unsicher wie sie den Fall überhaupt aufnehmen könnten.
Is ja doch eher kompliziert, ein Österreicher, den ein Schaden durch einen Deutschen entsteht, das Ganze in Amsterdam und auf ner deutschen Autobahnpolizei zur Anzeige gebracht wird. Wobei der Knackpunkt war, dass wir Österreicher sind. Für einen Deutschen geschädigten wäre es wohl klarer gewesen.
Nachdem einer von ihnen, denke der Vorgesetzte vor Ort, dann in nem schlauen Buch nachgeschlagen hat, sagte er uns, dieses Buch besagt, dass so ein Fall mit den geringst möglichen Aufwand abgehandelt werden sollte. Also drückte er uns die Daten des Fahrzeughalters in die Hand und sagte uns wir sollen den mal anrufen.
Als ich ihn dann aber sagte, dass wenn ich den Schaden von ihm nicht bezahlt bekomme ich eine Anzeigebestätigung für meine Kasko brauche, und mir die niederländische Polizei keine ausstellen wollte, sagte er, dann müssen wir doch eine Anzeige aufnehmen. Den Zettel mit den Daten des Fahrzeughalters hat er mir dann wieder weggenommen, weil er meinte Datenschutz und so, und das geht dann ja eh über die Versicherung.
Dann war nur nicht klar ob sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufnehmen, oder eine wegen Sachbeschädigung, weils ja ned im fließenden Verkehr passiert ist. Ist dann aber eine wegen Fahrerflucht geworden. Er meinte, die schicken das nach Holland weiter, und die werden es dort wegschmeissen. Ist mir aber eh egal, ich habe die Anzeigebestätigung, mit der kann ich zumindest bei der gegnerischen Versicherung was vorweisen, und wenn die nix zahlen wollen, bei unserer Kasko.
Insgesamt sind wir 1 ½ Stunden bei der Polizei gesessen, bis das alles geklärt und aufgenommen war. Heimgekommen bin ich dann so gegen 0700!
Hallo nach Wien,
vielleicht kannst du mal schreiben wie es schlussendlich ausging, so wie ich es verstehe gibt es ja noch ein Nachspiel.
Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass man auf solchen Schäden sitzenbleibt, wenn man keine Zeugen hat. Der Hotelmanager ist gut, aber die Polizei wäre besser gewesen.
So könnte es klappen:
Argument 1: Du bist Ausländer auf Durchreise und geschädigt worden, du benötigst Hilfe von Amtswegen. Wenn die Polizei nicht mitzieht, die Bitte äußern das Ö-Konsulat zu konsultieren. Das scheuen die Polizisten.
Argument 2: Gefahr im Verzug, der Trick mit dem Alkohol. Dir ist von Passanten berichtet worden, dass der Fahrer betrunken war. Du willst deinen Schaden melden und eine weitere Alkoholfahrt verhindern. Dieses Vergehen liegt deutlich über den Parkschaden und die Polizei muss tätig werden. Sollte es sich herausstellen, dass es nicht so war, dann ist es einem ja nur so berichtet worden und man sagt sorry, aber die Aktion wird protokolliert.
gr PP