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Parkschaden - LKW hat linke Seite erwischt

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 10:37

Hallo!

Gestern wurde mein parkendes Auto von einem LKW beim befahren einer Einfahrt an der linken Seite erwischt. Es handelt sich um die Einfahrt einer bestimmten Firma die sich direkt neben meiner aufhaltet (Wien).

Nachdem ich zu meinem Auto gegangen bin, war der LKW schon weg. Als ich die Firma kontaktiert habe, von der der LKW geschickt wurde, meldete sich eine Frau, die meinte mich in kürze anzurufen. Nach 5 Minuten kam ein Anruf von dem Fahrer. Er versicherte mir dass er zu 100% nach mehrmaligem genauen hinschauen mein Auto nicht berührt hat und mir verraten, dass er da schon mal ein Auto erwischt hat, aber diesmal sicher nicht. Ich habe ihm dann gesagt, dass er von 3 meiner Mitarbeiter gesehen wurde und hat plötzlich meine Daten/Versicherung/Polizzennummer verlangt. Die Einfahrt ist auch für LKW's bis 3,5 Tonnen zugelassen, er war weit darüber, also ein mittelschwerer LKW (14 t).

Ich würde gerne wissen, was ich jetzt machen sollte. Nachdem ich meine Daten hergegeben habe, meinte er, das mit seinem Chef zu klären und mich noch zu kontaktieren.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Die Polizei sagt auch bei der Unfallaufnahme oft Dinge, die sich im Nachhinein als völlig falsch erweisen. Und je nach Beamter hört man ganz unterschiedliche Dinge...

Sorry für die negative Sicht, aber die PdStelle ist der völlig falsche Ansprechpartner, richtigerweise sollte der TE mit dem Gutachten einen Fachanwalt für Verbraucherrecht aufsuchen. Erstberatung ist kostengünstig oder -los.

Gruß zurück,

~

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Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

...bis morgen nähere Informationen über Kennzeichen, Namen des Fahrers etc. möchtest.

Ich sehe hier eigentlich keinen Grund, der es notwendig machen würde, der Firma eine derartig lange Frist zur Bereitstellung der Daten einzuräumen. Das läßt sich innerhalb von 2-3 Stunden erledigen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Torian

Heb dir die Anzeige für den Fall auf, das die Firma sich weigert.

Und wie soll er seine Verzögerungstaktik gegenüber der Polizei erklären?

Verkehrsunfallflucht ist als Straftatbestand ein Offizialdelikt; so etwas eignet sich äußerst schlecht als Verhandlungsmasse.

Solange es nicht verjährt ist, kannst du es jederzeit zur Anzeige bringen. Und ohne ANzeige wird die Polizei kaum davon erfahren. Also liegt es, Offizialdelikt hin oder her, in seiner Hand. Ist im Übrigen auch ein völlig legales Druckmittel. Aber eben nur VOR der Anzeige. Rücknahme ist nicht.

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 13:46

Ok, die haben eine Schadensmeldung gemacht und es ver Versicherung weitergegeben:

 

Sehr geehrter Herr XXXXX,

hiermit setzen wir Sie von folgendem Haftpflichtschaden in Kenntnis:

A

Fahrer Herr XXXXX

Fahrzeug / Kennzeichen Siehe oben

Polizzennummer Siehe oben

Schaden Kein Schaden

B

Fahrer XXXXX

Fahrzeug / Kennzeichen XXXXX

Polizzennummer

Schaden Kratzer auf Stosstange

Beschreibung

Ort XXXXX

Datum / Uhrzeit MI 21.12.2011

Schadenshergang: Beim Einbiegen in die Firmeneinfahrt der Fa. XXX übersah der Fahrer des Fahrzeuges B das an der Ecke abgestellte Fahrzeug A und touchierte dieses.

Sonstiges:

Laut Aussage des Fahrers von Fahrzeug A touchierte dieser das Fahrzeug B nicht. Er hat extra beim Einfahren aufgepasst, da er schon dort Schaden am 16.11.2011 gehabt habt.

 

Habe paar Bilder geschickt und einige Details zum Hergang hinzugefügt und der Versicherung geschickt.

Grüße

Themenstarteram 25. Januar 2012 um 11:08

Hallo!

Nachdem ich Bilder vom Schaden und Unfallort gemacht habe, Details zum Unfallhergang weitergegeben habe und ein Sachverständiger das Schadensgutachten an meine Versicherung weiter gegeben hat, kam heute folgende Antwort von meiner Versicherung (gleichzeitig die Versicherung vom LKW Lenker):

Guten Tag Herr XXX!

 

Zum obengenannten Schadenfall teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Behauptung unser Versicherter sei Ihnen an Ihr Fahrzeug gefahren, laut Sachverständigen nicht nachvollziehbar ist und auch der Lenker des bei uns versicheten Fahrzeuges sich sicher ist, nicht an Ihr Fahrzeug angefahren zu sein.

 

Wir weisen Ihre Forderung als unbegründet zurück - Zahlung werden wir keine leisten.

 

Weitere Schritte behalten wir uns vor.

------------------------------------------------

Ist das jetzt ein Witz?????

Hier meine Antwort:

 

Guten Tag!

Der Lenker wurde von zwei Mitarbeitern aus meiner Firma dabei beobachtet und hat, nachdem ich ihn kontaktiert hatte, sehr gut mein Auto beschreiben können und gewusst um was es geht, streitet es aber ab.

Und wie ich ihnen vor einem Monat erklärt habe, hat dieser LKW Fahrer, rechtswidrig diese Einfahrt mit einem mittelschweren LKW passiert, zugelassen sind maximal 3 Tonnen. Schadensbilder vom Auto und Bilder vom Unfallort, wurden auch vor einem Monat an Sie verschickt. Ich bekam nie eine Antwort.

Ich habe vor einer Anzeige abgesehen, aber werde es in dem Fall umgehend nachholen.

Und gleichzeitig, bitte ich Sie, mir den Bericht des Sachverständigers zukommen zu lassen.

--------------------------------------------

Meine Versicherungsmaklering meint aber, dass ich die Polizei nicht anrufen muss, sondern die Zeugen an meine Versicherung schreiben sollen.

Irgendwie fühl ich mich ver....auf den Arm genommen.

 

Grüße

am 25. Januar 2012 um 11:30

Ich würde umgehend auf das nächste Polizeirevier gehen, und den Fall schildern. Sonst bleibst du evtl. doch noch auf den Kosten sitzen.

Anzeige erstellen, evtl kommt dann die Einsicht.

Zitat:

Original geschrieben von -VwPoloG40-

Ich würde umgehend auf das nächste Polizeirevier gehen, und den Fall schildern. Sonst bleibst du evtl. doch noch auf den Kosten sitzen.

Anzeige erstellen, evtl kommt dann die Einsicht.

Aha, und warum sollte sich die VS davon beeindrucken lassen?

Und was soll angezeigt werden? Unfallflucht ist es keine mehr. Die Polizei wird dir freundlich zu verstehen geben, dass der Fall doch von der gegnerischen VS bereits bearbeitet wird.

Ratschläge werden hier gegeben...

Ich würde an deiner Stelle zum Anwald :D gehen, imho bist du alleine mit der Weiterführung des Falles überfordert (ist kein Vorwurf an dich, sondern logisch).

am 25. Januar 2012 um 15:40

Auf der Dienststelle vorbeigehen und den Fall schildern kostet ja nix. Die wissen sicherlich besser als wir, was man in so einem Fall noch machen kann. Ist ja teilweise auch ihr Job.

only my 2 cent

Grüße nach Esslingen

Die Polizei sagt auch bei der Unfallaufnahme oft Dinge, die sich im Nachhinein als völlig falsch erweisen. Und je nach Beamter hört man ganz unterschiedliche Dinge...

Sorry für die negative Sicht, aber die PdStelle ist der völlig falsche Ansprechpartner, richtigerweise sollte der TE mit dem Gutachten einen Fachanwalt für Verbraucherrecht aufsuchen. Erstberatung ist kostengünstig oder -los.

Gruß zurück,

~

Anwalt einschalten, auf jeden Fall!

Aber warum einen Anwalt für Verbraucherrecht? Oder ist das in Österreich der richtige für einen Verkehrsunfall?

Ja sorry, sollte Verkehrsrecht heißen.

Verbraucherrecht gilt bei reinen Versicherungsfragen.

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