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Lackschaden durch von LKW fallende Eisplatten

Themenstarteram 17. März 2009 um 10:34

Hi,

Ich habe folgendes Problem:

Von einem LKW-Anhänger (wahrscheinlich mit Planenaufbau) sollen auf einer Autobahn mehrere Eisplatten heruntergefallen sein, beim Aufschlag auf der Fahrbahn in zahlreiche Teile zersprungen sein, und einen auf der Überholspur nachfolgenden PKW getroffen und beschädigt haben, ähnlich Steinschlagschäden.

Die Versicherung glaubt nicht, dass sich so etwas ereignen kann.

Hat jemand so etwas schon erlebt bzw. beobachtet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Würde mal behaupten, dass das unter Betirebsgefahr zuverbuchen ist. Ich sehe kein verschulden des LKWs. Ist ja kaum möglich im Winter nach verlassen der Raststätte den kompl. LKW oben Eisfrei zu machen.

 

Von daher Fall für die Kasko, wobei ich auch bezweifle das der Lack dadurch beschädigt werden kann.

das siehst du aber völlig falsch.

 

Selbstverständlich hat der LKW Fahrer vor Fahrtantritt dafür Sorge zu tragen, dass so etwas eben nicht passieren kann. 

 

Wenn er von der Polizei angehalten wird, bekommt er ein Bußgeld und darf nicht eher weiterfahren, bis er sein Fahrzeug Eisfrei gemacht hat. 

 

Die Sache ist gemäß Bußgeldkatalog bewehrt. Der Fahrer hat gemäß Nr. 108 Bußgeldkatalog mit 80 € zu rechnen und der Halter mit 180 € gemäß Nr. 189 Bußgeldkatalog.

 

Gruß

 

Delle

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am 17. März 2009 um 10:53

Das passiert sogar sehr häufig. Nicht unbedingt so, dass der Erstkontakt der Eisplatte mit der Fahrbahn erfolgt, sondern eher, dass die Platte direkt auf das nachfolgende Auto aufschlägt. Zertrümmerte Windschutzscheiben sind u. a. die Folge.

Entscheidend sind natürlich das Schadenbild im Zusammenhang mit der Schadenschilderung und ob man beweisen kann, woher die Eisplatte kam.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 17. März 2009 um 11:27

Hi Traumzauber,

danke für die Antwort!

Es wurde konkret behauptet, dass die Eisplatte zuerst auf die Fahrbahn fiel. Der LKW, von dem sie gefallen sein soll, ist natürlich bekannt.

Mir geht es konkret darum, ob jemand genau einen derartigen Vorgang schon beobachtet oder erlebt hat.

Es wird behauptet, die kinetische Energie der Eisplatte wird durch den Aufprall auf die Fahrbahn und das Zerspringen weitgehend vernichtet, so dass die Einzelteile nicht mehr hochspringen können.

Zitat:

Original geschrieben von adadi2000

Hi,

Ich habe folgendes Problem:

Von einem LKW-Anhänger (wahrscheinlich mit Planenaufbau) sollen auf einer Autobahn mehrere Eisplatten heruntergefallen sein, beim Aufschlag auf der Fahrbahn in zahlreiche Teile zersprungen sein, und einen auf der Überholspur nachfolgenden PKW getroffen und beschädigt haben, ähnlich Steinschlagschäden.

Die Versicherung glaubt nicht, dass sich so etwas ereignen kann.

Hat jemand so etwas schon erlebt bzw. beobachtet?

Ich bin der Meinung das eine Eisplatte bei XX KMh wenn sie vom LKW fällt zwar in 1000 Stücke zerspringt die Einzelteile noch eine Weile hinter dem LKW hinterher rutschen aber nicht in die Höhe geschleudert werden. Allerdings ist die Luft hinter einem LKW sehr verwirbelt, bzw. andere LKWs bringen auch noch Verwirbelungen mit dazu, wie sich das auswirkt kann ich schwer sagen. Aber ich würde aus dem Gefühl raus sagen : hochhüpfen tut da nix mehr. Vielleicht sind die Einzelteile ja wieder unter div. Räder gekommen, dann geht es natürlich wieder aufwärtws.

Würde mal behaupten, dass das unter Betirebsgefahr zuverbuchen ist. Ich sehe kein verschulden des LKWs. Ist ja kaum möglich im Winter nach verlassen der Raststätte den kompl. LKW oben Eisfrei zu machen.

Von daher Fall für die Kasko, wobei ich auch bezweifle das der Lack dadurch beschädigt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Würde mal behaupten, dass das unter Betirebsgefahr zuverbuchen ist. Ich sehe kein verschulden des LKWs. Ist ja kaum möglich im Winter nach verlassen der Raststätte den kompl. LKW oben Eisfrei zu machen.

Von daher Fall für die Kasko, wobei ich auch bezweifle das der Lack dadurch beschädigt werden kann.

Wenn ich richtig gelesen habe zweifelt die versicherung an das in so einem Fall dieser Schaden möglich ist. Wäre er möglich stimme ich Dir zu, Kaskoschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Würde mal behaupten, dass das unter Betirebsgefahr zuverbuchen ist. Ich sehe kein verschulden des LKWs. Ist ja kaum möglich im Winter nach verlassen der Raststätte den kompl. LKW oben Eisfrei zu machen.

 

Von daher Fall für die Kasko, wobei ich auch bezweifle das der Lack dadurch beschädigt werden kann.

das siehst du aber völlig falsch.

 

Selbstverständlich hat der LKW Fahrer vor Fahrtantritt dafür Sorge zu tragen, dass so etwas eben nicht passieren kann. 

 

Wenn er von der Polizei angehalten wird, bekommt er ein Bußgeld und darf nicht eher weiterfahren, bis er sein Fahrzeug Eisfrei gemacht hat. 

 

Die Sache ist gemäß Bußgeldkatalog bewehrt. Der Fahrer hat gemäß Nr. 108 Bußgeldkatalog mit 80 € zu rechnen und der Halter mit 180 € gemäß Nr. 189 Bußgeldkatalog.

 

Gruß

 

Delle

Hi,

das ist ne typische Situation. Tagsüber taut der Schnee und sammelt sich in einer Mulde in der Mitte der Plane. Nachts friert die Sosse wieder zusammen und sobald es wieder wärmer wird, entsteht ein schöner Wasser-Gleitfilm zwischen Plane und Eisplatte. Erste stärkere Quer oder Längsbeschleunigung und die Platte (durchaus 100kg und mehr) fliegt aus 3,5m nach unten.

Gesehen hab ich sowas schon (Rechtskurve Mittlerer Ring in A95). Ich stand auf der Gegenspur an der Ampel, allerdings deutlich ausserhalb der Wirkzone, war auch sonst folgenlos. Natürlich sprangen da noch einzelne Eisbröcken hoch, die Hauptmasse rutschte aber tatsächlich auf dem Boden weiter. Das mag bei anderen Temperaturen, Strassenbelägen, Geschwindigkeiten ggf. auch immer etwas anders verlaufen.

bye

am 18. März 2009 um 12:59

Dazu von mir auch noch ein Kommentar.

Bei LKW´s ist es anders als bei PKW´s. LKW Fahrer sind verpflichtet den LKW von Eis etc. zu befreien. Ist natürlich oft unmöglich. Gerade bei Planen LKW´s löst sich dann durch den Wind öfters mal eine Eisscholle.. Wenn man behauptet, diese ist vom LKW gefallen und hat das Auto getroffen, hat der LKW Fahrer keine Chance sich da rauszuwinden (ob es stimmt oder nicht).

Es ist ein Fall für KFZ Haftpflicht des LKW´s.

Diesen Fall hatten wir letztes Jahr und daher die genauen Infos..

Ob das Eis durch den Aufprall wieder aufspringt oder nicht.. tjaa.. Aber ich behaupte, dass Eisschollen die von 4 Meter Höhe und 80 km/h vom LKW fallen, nicht einfach liegen bleiben.. Ist aber wohl eine Frage der Schadenschilderung :D

Tag. Ich haette da mal eine kurze Zwischenfrage dazu.

(Da mir diesen Winter auch beinah dasselbe passiert ist.. wurde von einer riesen Eisplatte knapp verfehlt. :D)

Muss ich den LKW aufhalten wenn so etwas passiert?

Oder kann ich mir Ort, Zeit, Autobahnkilometer, Kennzeichen etc. notieren und mich im Nachhinein bei seiner Versicherung melden (Zentralanruf der Versicherer)?

Ist ja nicht ganz so ungefaehrlich einen LKW zum anhalten zu bringen finde ich..

Oder sollte ich ihm nachfahren und die Polizei anrufen, dass die den LKW dann anhalten? (Wie soll ich das ohne Freisprechanlage bewerkstelligen...)

Danke und Gruss

yo-chi

am 18. März 2009 um 17:46

Wir hatten hier mal einen Thread wo ein LKW Splitt verloren hat. Der TE hat sich die Autonummer gemerkt und Zuhause festgestellt, dass er Lackschäden hatte. Entschädigung "0".

Also, am besten Zeugen haben und das Fahrzeug direkt anhalten.

Gruß

Frank, der nicht genau weiß wie man einen LKW einfach anhalten soll. ;)

am 18. März 2009 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Wir hatten hier mal einen Thread wo ein LKW Splitt verloren hat. Der TE hat sich die Autonummer gemerkt und Zuhause festgestellt, dass er Lackschäden hatte. Entschädigung "0".

Also, am besten Zeugen haben und das Fahrzeug direkt anhalten.

Gruß

Frank, der nicht genau weiß wie man einen LKW einfach anhalten soll. ;)

Hi Frank,

also so direkt ist das mit dem Anhalten leider nicht machbar. Nennt sich Nötigung und ist somit strafbar.:confused:

Aber man kann natürlich versuchen den mittels Blinker usw davon zu überzeugen anzuhalten. Das wäre dann nicht strafbar:D

Ein Zeuge hilft da auch weiter oder ansonsten hinter dem LKW herfahren und die Polizei mit Handy rufen.

Gruß

Krypton

@Frank: Du weißt doch wie man den anhält. Einfach freundlich mit der GAU8 winken :D:D

bei sowas hat man immer zeugen dabei , sonst "0" selbst erlebt

Themenstarteram 21. März 2009 um 8:49

Danke für Eure Meinungen!

Mich hätte aber vor allem interessiert, ob jemand so was schon selber gesehen bzw. erlebt hat ( eine Eisplatte, die sich vom Dach eines Lkw löst, erst auf der Straße auftrifft, dort in Teile zerbricht und einige dieser Teile wieder hochspringen, so dass sie ein nachfolgendes Fahrzeug treffen und dort einen Lachschaden anrichten können)

Anscheinend hat das noch keiner gesehen.

Letztens auf einer dichtbefahrenen Landstraße kommt mir bei Tempo 100 ein LKW entgegen. Auf einmal sehe ich irgendetwas  wie ein großes Blatt Papier durch die Luft segeln. Als ich begriff, dass es sich hierbei um eine Eisplatte handelt, die sich vom LKW gelöst hatte, habe ich schnell mal gebetet, denn das Teil segelte direkt auf mich zu :eek: Glücklicherweise huschte die Platte kurz vor meiner Windschutzscheibe am Auto vorbei, und ich sah im Rückspiegel, wie die große Eisplatte auf dem Boden aufschlug. Durch die Verwirbelungen der anderen Autos/LKW's "tantze" diese Eiswolke nach dem Aufschlag auf der Straße. 

 

Also abdotzen können die Eisbrocken vom Boden natürlich nicht. Durch die enormen Geschwindigkeiten und den dazugehörigen Verwirbelungen ist es m.E. absolut möglich, dass einzelne Teile aufgewirbelt werden. Ist ja das gleiche Problem wie bei Steinschlag.

 

Meiner Meinung nach sollten LWK-Dächer beheitzt sein :-)

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