Parkschaden Gefälligkeit

Guten Abend

Liebe Motor Talk Community ,

Ich Stelle mich erst einmal vor
Mein Name ist Julian bin 22 Jahre alt und neu hier .

Mir ist folgendes passiert.

Ich war Abends zu Gast bei einem Bekannten,ich war mit dem Auto dort und es wurde auch
Alkohol getrunken . Die anderen die zu Gast waren und auch mein bekannter bekamen Hunger und
es wurde gefragt wer noch Fahren kann. Da ich nichts trank sagte ich das ich noch Fahren kann und er bot mir an mit ihm zusammen seinen neuen Wagen zu Fahren ( BMW Z4 E85). Ich stieg also ein und fuhr los. Als ich dann bei MC Donalds parkte verschätzte ich die Motorhaubenlänge und seine M Frontschürze ist jetzt einseitig gerissen. Ich habe seit Eineinhalb Jahren meinen Führerschein und es wurde auch nie gefragt ob ich Anfänger bin etc.. es war einfach selbstverständlich.

Da ich Schüler bin kann ich den Schaden bzw die Frontschürze nicht Bezahlen obwohl ich
das sofort machen würde (Sein Wagen ist Teilkaskoversichert).

Muss ich den Schaden Zahlen ?

Oder ist das ein Gefälligkeitsschaden ?

Danke im vorraus und einen schönen Abend.

MFG Julian

Beste Antwort im Thema

Wenn Du Geldprobleme hast, weil Du mal 500 Euro für was unvorhergesehenes zahlen musst. Dir das Geld dann jemand zur Verfügung stellt und Dir nur einfällt die 500 Euro statt zurückzugeben oder zurückzulegen für Car Hifi auszugeben, dann prophezeihe ich Dir eines: Deine Geldprobleme werden Dich mit großer Wahrscheinlichkeit sehr lange begleiten.

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Von einer Entschuldigung kann er sich nun mal keine neue Stoßstange kaufen.

Von Situation nutzen kann man hier ja wohl auch nicht reden.

Ich an deiner Stelle würde mir in den nächsten Ferien einen Ferienjob suchen und die Sache wie ein Mann bezahlen.
Bis dahin würde ich mir das Geld von meinen Eltern ausleihen.

Wenn ich das Auto von jemanden anderen Schrotte, dann stehe ich auch dazu.

Da hast du völlig Recht wirklich!

Aber jetzt kommt die Realität.

Mein Vater ist Tot , meine Mutter ist Schwerkrank und bekommt Harz 4.
Ich habe für mich Monatlich 190 Euro ......

weißt du was ich meine ? ich habe es einfach nicht .

Dann setzt dich nicht in fremde Autos und fahr damit.

Gut dann habe ich daraus gelernt.

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Nachher ist man oft, leider nicht immer, klüger. Nutzt nur nichts.

Wenn du mit ihm nicht reden kannst, so kannst du ihm aber schreiben. Und einen Vorschlag ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bin ich bereit, mich an der Reparatur der Frontschürze abschließend mit XX € zu beteiligen, vorausgesetzt, mir wird dieser Betrag bis Datum zinsfrei gestundet" ²An diesen Vorschlag halte ich mich bis zum (7 Tage-Datum) gebunden" "Wenn Sie mit diesem Vergleichsvorschlag einverstanden sind, bitte ich um schriftliche Bestätigung"😉 unterbreiten.

Das ist eine sehr gute Idee so bin ich Rechtlich in dem Sinne abgesichert das ich mit dem wenigen Geld was ich habe dennoch verusche meinen verursachten Schaden zu begleichen.Kommt immer gut an ..sollte er dann immernoch nicht dazu bereit sein das Geld bzw den Vorschlag anzunehmen dann kann ich auch nichts mehr machen.Sollte er dann zum Anwalt gehen habe ich was in der Hand mit dem ich beweisen kann das ich ihm meine Hilfe angeboten haben .

Mahnverfahren etc. ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die der Unterlegene dann zu bezahlen hat.

Finanzierung ohne VK? Die Bank will ich sehen, die da mitspielt, also ihr Risiko nicht absichern möchte.
Schade, die Geschichte wäre Dir fast gelungen... Christian??

1. Ist geklärt, ob Du zu dem berechtigten Fahrerkreis für das Auto des Bekannten zählst?
Ist das nicht der Fall, erwartet Deinen Bekannten eine Strafzahlung seitens der Versicherung.

2. Suche dringend einen Anwalt für Rechtsberatungshilfe auf. Entweder direkt zum Anwalt oder erst zum Amtsgericht und dort Beratungsschein erbeten. Kostet 15 €.

O.

Kredit bei der Bank . Keine Finanzierung über die Bank.

Die Variante, sich beim Anwalt beraten zu lassen und einfach das Richtige zu tun, die hast Du für Dich abgehakt?

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 26. September 2016 um 18:12:35 Uhr:


1. Ist geklärt, ob Du zu dem berechtigten Fahrerkreis für das Auto des Bekannten zählst?
Ist das nicht der Fall, erwartet Deinen Bekannten eine Strafzahlung seitens der Versicherung.

2. Suche dringend einen Anwalt für Rechtsberatungshilfe auf. Entweder direkt zum Anwalt oder erst zum Amtsgericht und dort Beratungsschein erbeten. Kostet 15 €.

O.

Es kommt hier ja garnicht dazu weil die Teilkasko das sowieso ablehnt.
Deshalb werden die nicht fragen wer das war . Die sagen am Telefon schon das Eigenschäden nicht Reguliert werden.

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