Parkschaden Gefälligkeit

Guten Abend

Liebe Motor Talk Community ,

Ich Stelle mich erst einmal vor
Mein Name ist Julian bin 22 Jahre alt und neu hier .

Mir ist folgendes passiert.

Ich war Abends zu Gast bei einem Bekannten,ich war mit dem Auto dort und es wurde auch
Alkohol getrunken . Die anderen die zu Gast waren und auch mein bekannter bekamen Hunger und
es wurde gefragt wer noch Fahren kann. Da ich nichts trank sagte ich das ich noch Fahren kann und er bot mir an mit ihm zusammen seinen neuen Wagen zu Fahren ( BMW Z4 E85). Ich stieg also ein und fuhr los. Als ich dann bei MC Donalds parkte verschätzte ich die Motorhaubenlänge und seine M Frontschürze ist jetzt einseitig gerissen. Ich habe seit Eineinhalb Jahren meinen Führerschein und es wurde auch nie gefragt ob ich Anfänger bin etc.. es war einfach selbstverständlich.

Da ich Schüler bin kann ich den Schaden bzw die Frontschürze nicht Bezahlen obwohl ich
das sofort machen würde (Sein Wagen ist Teilkaskoversichert).

Muss ich den Schaden Zahlen ?

Oder ist das ein Gefälligkeitsschaden ?

Danke im vorraus und einen schönen Abend.

MFG Julian

Beste Antwort im Thema

Wenn Du Geldprobleme hast, weil Du mal 500 Euro für was unvorhergesehenes zahlen musst. Dir das Geld dann jemand zur Verfügung stellt und Dir nur einfällt die 500 Euro statt zurückzugeben oder zurückzulegen für Car Hifi auszugeben, dann prophezeihe ich Dir eines: Deine Geldprobleme werden Dich mit großer Wahrscheinlichkeit sehr lange begleiten.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 18:39:08 Uhr:


Die Variante, sich beim Anwalt beraten zu lassen und einfach das Richtige zu tun, die hast Du für Dich abgehakt?

Ich werde jetzt erst einmal abwarten bis er auf mich zukommt nachdem er die Ablehnung von
der Versicherung bekommen hat. Sollte er dann auf mich zukommen werde ich ihm anbieten 200 Euro Zahlen zu können also ca halbe halbe , sollte er das ablehnen kann er mich mal auf gut Deutsch gesagt.

Zivilklage Kostet Geld und das hat er nicht also soll er froh sein das ich überhaupt so ehrlich bin und zu meinen Fehlern stehe und ihm wenigstens diese Hilfe bzw Unterstützung anbiete ... andere würden einfach den Kontakt abbrechen und nie wieder was von sich hören lassen.

TK 500 und ein kreditfinanziertes Auto ohne VK halte ich nach wie vor für unwahrscheinlich.

Ich gehe eher davon aus, dass dein Bekannter meint, er hat VK mit 500 Euro SB.

Nein er hat eine TK mit 500 Euro Selbstbeteiligung.Er hat das Auto doch nicht über eine Bank Finanziert. Er hat einen Kredit bei der Bank bekommen und sich von diesem Geld dann das Auto gekauft.

Tut sowieso nicht viel zur Sache. Selbst wenn er eine VK hätte ... die SB könnte ich ihm trotzdem leider nicht bezahlen.

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Was hättest du eigentlich gemacht, wenn du die Karre komplett geschrottet hättest?

Dann hätten wir das der Polizei gemeldet . Den Schaden aufgenommen und der Versicherung gemeldet ..
Wir währen vor Gericht gelandet ich hätte nach wie vor kein Geld währe Verschuldet und ruiniert.
Deswegen fahre ich auch keine Autos mehr von anderen Leuten .

@TE
Dass Du im Eingangsfall gar nicht haftest, das hast Du immer noch nicht erkannt?

Hat das inzwischen ein Gericht schon bestätigt?

Bisher habe ich nur eine Seite gehört.
Was die andere Partei und die Zeugen sagen, ist mir nicht bekannt.

Weißt du da bereits mehr Paul?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 20:17:20 Uhr:


@TE
Dass Du im Eingangsfall gar nicht haftest, das hast Du immer noch nicht erkannt?

Doch das habe ich erkannt nur bei einem Komplettgeschrottetem Auto währe das ja mehr als leichte Fahrlässigkeit also kein Gefälligkeitsfall mehr.

@Frankie12 (oder wie auch immer) Aber natürlich weiß ich mehr als Du. Das liegt an der Ausbildung und Erfahrung. Das holst Du niemals auf. Und dabei ist es sicherlich auch egal, welche und wieviele Bauernopfer Du vor das Loch rollerst. 😁

Zitat:

@Nissanlover94 schrieb am 26. September 2016 um 20:22:46 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 20:17:20 Uhr:


@TE
Dass Du im Eingangsfall gar nicht haftest, das hast Du immer noch nicht erkannt?

Doch das habe ich erkannt nur bei einem Komplettgeschrottetem Auto währe das ja mehr als leichte Fahrlässigkeit also kein Gefälligkeitsfall mehr.

Die Schadenshöhe spielt wirklich gar keine Rolle.

Frankie reicht.

12 habe ich nur dazu geschrieben, weil Frankie allein nicht mehr frei war.

Welche Ausbildung hast du denn?

Zitat:

@Nissanlover94 schrieb am 26. September 2016 um 20:22:46 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 20:17:20 Uhr:


@TE
Dass Du im Eingangsfall gar nicht haftest, das hast Du immer noch nicht erkannt?

Doch das habe ich erkannt nur bei einem Komplettgeschrottetem Auto währe das ja mehr als leichte Fahrlässigkeit also kein Gefälligkeitsfall mehr.

Leichte Fahrlässigkeit richtet sich nicht nach den Folgen (Totalschaden), sondern nach dem Fehler beim Fahren.

Ja gut da hast du schon recht aber so größer der Schaden desto wahrscheinlicher ist es das dort mittlere oder schwere Fahrlässigkeit im Spiel war.

Aber ich denke mal Parkrempler bzw beim Parken die Stoßstange zu ledieren ist leichte Fahrlässigkeit.

Zitat:

@Nissanlover94 schrieb am 26. September 2016 um 23:20:44 Uhr:


Ja gut da hast du schon recht aber so größer der Schaden desto wahrscheinlicher ist es das mittlere oder schwere Fahrlässigkeit im Spiel war.

Aber ich denke mal Parkrempler bzw beim Parken die Stoßstange zu ledieren ist leichte Fahrlässigkeit.

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