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Parkschaden, Wucherpreise, Schuldfrage

Themenstarteram 1. April 2021 um 13:46

Ich hatte einen Parkplatzschaden. Beim Rausfahren berührte Mein Hinterteil vom PKW auf einmal das Auto rechts von mir (Vorwärts rausfahren). Der gegnerische Fahrer war sofort links an seinem Auto (war vermutlich beim Rempler im Auto).

Ich fuhr vorwärts und trafen hinten links seine Stoßstange. Meine Vermutung ist dass er selbst rückwärts herausfuhr. Deshalb meiner Meinung nach erst die Berührung mit meiner hinteren rechten Seite.

Er meldete sofort der Versicherung den Schaden. Diese meldete sich sofort bei mir und warf mir vor den Unfall verursacht zu haben (haben beide die gleiche Versicherung).

Der Unfallgegner hat der Versicherung gesagt er wäre nicht am Auto gewesen und sein Auto hätte geparkt.

Deshalb sei ich laut Versicherung Schuld.

Ich gab dann meinen Sachverhalt zu Protokoll. 4 Wochen später erhielt ich einen Termin zur Gegenüberstellung der Fahrzeuge.

Der Unfallgegner hatte da bereits ein Gutachten erstellen lassen.

Bei der Gegenüberstellung sollte auch festgestellt werden, ob beide Fahrzeuge sich bewegt haben.

Das Ergebnis war dass nur der Stoßstangen Schaden von mir stammt (Schramme). An meinem Fahrzeug ist eine Schramme aber keine Delle.

Der Gegner besitzt aber auch hinten seitlich eine Schwere Schramme, welche aber laut der beiden Gutachter nicht von meinem Fahrzeug kommen kann (mein Auto hätte sich dann um das andere Auto falten müssen).

Der Unfallgegner bestand aber darauf, dass ich es auch war.

Heute erhielt ich das erste Gutachten.

Schadenshöhe 2500€; Ersatzteilkosten Stoßstange 180€; Lackierkosten 1400€

(Dort steht auch der Unfallgegner ist mehrmals an sein Auto gefahren, das sei laut Gutachten auch plausibel).

Die Stoßstange hat unreparierte Kratzer, Macken und Dellen.

Im ersten Gutachten, werden für die Vorschäden keine Abzüge gemacht. Ich müsste also den Schaden für 2500€ zurück kaufen.

Mein Schaden bleibt irgendwie Außen vor.

Ich bin also Schuldig weil der Gegner es behauptet. Beide Seiten haben keine Zeugen. Nur ein paar Bilder.

Ich habe mit den Bildern ein paar freie Werkstätten angefragt. Das Ergebnis waren mit Demontage der Stoßstange 1400€ - 1600€.

Das sind 900 - 1100€ weniger, als das Gutachten.

Wer bestimmt eigentlich wer Schuld ist?

Warum werden beschädigte Teile, auf meine Kosten durch neue Ersetzt?

Was ist mit meinem Schaden?

 

 

 

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17 Antworten

Nimm dir doch ein Anwalt ....

Welchen Versicherungsumfang hast du denn selber abgeschlossen?

- Rechtsschutzversicherung?

- eigene Vollkasko?

- Rabattschutz?

Wenn du über einen Schadenrückkauf nachdenkst und keinen Rechtsschutz hast, ist das vermutlich keine gute Idee.

Du wirst damit die Kosten nur noch höher treiben.

Sehr mitentscheidend ist vermutlich auch, was du genau in den Fragebogen geschrieben hast.

Das was du hier schreibst, ist sehr unverständlich und schwammig.

Parkplatzunfälle, wenn tatsächlich beide gefahren sind, gehen oft 50/50 aus.

Mit Vollkasko und Rabattschutz kannst du dann so einen Schaden ohne Kosten über deine eigene Versicherung abwickeln lassen.

Nun, da die Ansprüche doch zunächst an die KH gestellt werden, prüft diese in der Regel, ob die Ansprüche des Schadenverursachers gerechtfertigt sind. Du kannst Deiner Versicherung Deine Bedenken mitteilen.

Da aber ein direkter Anspruch zur Regulierung des Schadens an Deine KH besteht, kannst Du im Zweifel nichts machen.

Trotzdem: Alles Gute :)

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 1. April 2021 um 16:03:55 Uhr:

Welchen Versicherungsumfang hast du denn selber abgeschlossen?

- Rechtsschutzversicherung?

- eigene Vollkasko?

- Rabattschutz?

Wenn du über einen Schadenrückkauf nachdenkst und keinen Rechtsschutz hast, ist das vermutlich keine gute Idee.

Du wirst damit die Kosten nur noch höher treiben.

Wie zuvor geschrieben, besteht der Anspruch des Unfallverursachers auch gegen die KH des VN.

Hier wird m. E. erst einmal eine eigene RSV benötigt, wenn der TE seine Zweifel der VS plausibel darstellt.

Bzgl. des eigenen Schadens am KFZ habe ich bislang nichts gelesen. Hier fehlen noch eben die Daten, wie hoch der Schaden ist, ob eine VK besteht und ob es sich lohnt ohne Rabattschutz den Schaden über die VK bzgl. der SB und Folgekosten aufgrund Rückstufung zu regulieren.

April April ;)

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. April 2021 um 16:11:17 Uhr:

@Pauli1990 schrieb am 1. April 2021 um 16:03:55 Uhr:

Hier wird m. E. erst einmal eine eigene RSV benötigt, wenn der TE seine Zweifel der VS plausibel darstellt.

Schadenabwehr ist auch die Aufgabe der eigenen KH.

Die Frage ist halt, ob sich ein Gang zum Rechtsanwalt für ihn lohnt?

Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und sich ein Schadensrückkauf eh nicht lohnt, dann macht das ja wirtschaftlich keinen Sinn für ihn.

Wenn er in den Bericht der Versicherung reinschreibt, dass er nicht gesehen hat, ob der andere gefahren ist oder nicht, dann wirds schwierig.

Falls es Fotos gibt, müsste man ja sehen können, wie der andere in der Parklücke steht. Ob der auch schon vorgefahren ist.

Das mit der Schadensabwehr habe ich ja geschrieben.

Häufig läuft es halt auf 50:50 raus....

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. April 2021 um 16:32:24 Uhr:

Häufig läuft es halt auf 50:50 raus....

Eben.

Und dann gehst du mit Vollkasko (ggf. noch eigener Schutzbrief) und Rabattschutz komplett ohne Kosten raus und musst dich nicht rumärgern.

Rammst du ein geparktes Auto läuft es ziemlich selten auf 50:50 raus. Und eine RS-Versicherung nutzt zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen nichts, Leistungsausschluss.

Themenstarteram 4. April 2021 um 16:09

Erst einmal danke für die Antworten. Also ich habe nur Haftpflicht bei der Versicherung. Der unfallgegner wol auch nur. Mir wurde das hochstufen bereits angekündigt. Laut Versicherung bin ich zu 100% Schuld. Dieses weil der unfallgegner sagt es habe nur geparkt.

Nach der Gegenüberstellung beim gutachter verbleibt für mich die gegnerische Stoßstange als schaden (kratzschaden). Wobei diese unrepariert ist.

Mein schaden interessiert niemanden. Ob der gegner rückwärts gefahren ist, ist aktuell unklar. Ich meine er sei rückwärts gefahren, und hat mir damit das herausfahren aus der parklücke unmöglich gemacht.

Rechtschutz habe ich bei einer anderen versicherung.

Ich habe mit einem bekannten noch einmal das herausfahren aus einer Parklücke getestet. Wenn das gegnerische Fahrzeug parkt, dann gibt es keine berührung. Wenn aber das nachbarauto ein wenig beim herausfahren rückwärts fährt, so kommt es zur beschriebenen Kollision. In meinem Fall tauchte nach der Berührung direkt der Fahrer auf der Fahrerseite auf. Denn der hat ja nach seiner Aussage geparkt.

Mich stört halt dass nur beim Unfallgegner nach dem Schaden gesucht wird und ich außen vor bin. Bisher sind es 2500€, wobei nach dem Gutachten eigentlich nur noch die Stoßstange zählen würde. Welche aber unreparierter Altschaden ist. Bei mir wäre die hintere rechte Türe stark zerkratzt. Aber hier gibt es kein Gutachten auch die Versicherung will keines machen. Der Gegner hat aktuell 2 Gutachten.

Themenstarteram 4. April 2021 um 16:13

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. April 2021 um 17:24:24 Uhr:

Rammst du ein geparktes Auto läuft es ziemlich selten auf 50:50 raus. Und eine RS-Versicherung nutzt zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen nichts, Leistungsausschluss.

Warum? der unfall war 2 ausparkende Autos. Ich vorwärts heraus und der neben mir parkende pkw. Rückwärts zurück. Und kollodierte dann mit meinem hinteren fahrzeugteil ( welches schon fast auf der fahrbahn war).

Themenstarteram 4. April 2021 um 16:19

Zum thema schadensrückkauf:

Die Stoßstange ist neu lackiert für 200€ zu haben, aber dann wäre der Gegner besser gestellt. Meine rechte Hintertüre bräuchte auch eine neue Lackierung. Diese war ohne Macke.

Die 2500€ gutachtenkosten waren mit dem Seitenschaden, welcher aber laut gutachter nicht zu meinem Auto passt. In der Folge wäre der Rückkauf möglich. Bei jeweiliger Teilschuld könnten die Schäden aufgerechnet werden.

Da aber die eigene kfz versicherung meine Schäden außen vor lässt, so wird alles nur zu meinen Lasten gerechnet.

Themenstarteram 4. April 2021 um 16:22

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 1. April 2021 um 16:03:55 Uhr:

Welchen Versicherungsumfang hast du denn selber abgeschlossen?

- Rechtsschutzversicherung?

- eigene Vollkasko?

- Rabattschutz?

Wenn du über einen Schadenrückkauf nachdenkst und keinen Rechtsschutz hast, ist das vermutlich keine gute Idee.

Du wirst damit die Kosten nur noch höher treiben.

Sehr mitentscheidend ist vermutlich auch, was du genau in den Fragebogen geschrieben hast.

Das was du hier schreibst, ist sehr unverständlich und schwammig.

Parkplatzunfälle, wenn tatsächlich beide gefahren sind, gehen oft 50/50 aus.

Mit Vollkasko und Rabattschutz kannst du dann so einen Schaden ohne Kosten über deine eigene Versicherung abwickeln lassen.

Es gab keinen Fragebogen. Ich habe mein Statement mit Fotos und Skizzen vorgelegt. Der von den Gutachtern ermittelte zusammenstoß deckt sich mit meiner Aussage.

Das ist der typische mist bei sowas in diesem Land leider... micht nerven solche menschen nur noch, meine passiert halt. die versicherungen, können oftmalös auch nur marketing bla bla...

Ja unfallschäden sind sehr teuer mittlerweile, wenn ich an den fahrzeugzentrum in nürnberg denke was dort der stundenlohn in der karrosserie ist. wer soll das bezahlen...

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