Parkschaden Gefälligkeit
Guten Abend
Liebe Motor Talk Community ,
Ich Stelle mich erst einmal vor
Mein Name ist Julian bin 22 Jahre alt und neu hier .
Mir ist folgendes passiert.
Ich war Abends zu Gast bei einem Bekannten,ich war mit dem Auto dort und es wurde auch
Alkohol getrunken . Die anderen die zu Gast waren und auch mein bekannter bekamen Hunger und
es wurde gefragt wer noch Fahren kann. Da ich nichts trank sagte ich das ich noch Fahren kann und er bot mir an mit ihm zusammen seinen neuen Wagen zu Fahren ( BMW Z4 E85). Ich stieg also ein und fuhr los. Als ich dann bei MC Donalds parkte verschätzte ich die Motorhaubenlänge und seine M Frontschürze ist jetzt einseitig gerissen. Ich habe seit Eineinhalb Jahren meinen Führerschein und es wurde auch nie gefragt ob ich Anfänger bin etc.. es war einfach selbstverständlich.
Da ich Schüler bin kann ich den Schaden bzw die Frontschürze nicht Bezahlen obwohl ich
das sofort machen würde (Sein Wagen ist Teilkaskoversichert).
Muss ich den Schaden Zahlen ?
Oder ist das ein Gefälligkeitsschaden ?
Danke im vorraus und einen schönen Abend.
MFG Julian
Beste Antwort im Thema
Wenn Du Geldprobleme hast, weil Du mal 500 Euro für was unvorhergesehenes zahlen musst. Dir das Geld dann jemand zur Verfügung stellt und Dir nur einfällt die 500 Euro statt zurückzugeben oder zurückzulegen für Car Hifi auszugeben, dann prophezeihe ich Dir eines: Deine Geldprobleme werden Dich mit großer Wahrscheinlichkeit sehr lange begleiten.
139 Antworten
Das fällt unter Gefälligkeit, also keine Haftung (nicht glaubensbasiert).
Zitat:
@Nissanlover94 schrieb am 25. September 2016 um 21:21:14 Uhr:
Muss ich den Schaden Zahlen ?
Oder ist das ein Gefälligkeitsschaden ?
meiner Auffassung nach: Ja
Das wäre eine sehr weitreichende Interpretation einer Gefälligkeit; meines Erachtens nicht lebensnah.
Danke für die Antworten.
Das ging aber schnell : )
Wie sieth es aus wenn man aus Finanziellen Gründen nicht Zahlen kann?
Das ist unerheblich für die Frage der Haftung.
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Aber wenn ich im Falle eines Rechtsstreites eine Ratenzahlung anbiete bzw guten Willen zeige
dann kann mir Rechtlich doch nichts Passieren oder liege ich da Falsch? Ich will ja aber kann halt nicht.
Du liegst falsch.
Wenn Du haftest (worüber ja Uneinigkeit besteht! Vielleicht kommt noch eine dritte Meinung), hast Du dem Gläubiger sofort das Geld zu zahlen.
Er muss sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen, was aber eher praxisfremd ist (zumindest bei Unternehmen).
Was nützt dem Gläubiger der Titel gegen Dich. Zahlen wirst Du eh nur in Raten können. Und die Dir damit auferlegten Kosten sind für eine schnelle Rückzahlung dabei nur hinderlich.
Aber nochmal: Kein Gläubiger muss sich auf eine Ratenzahlung einlassen.
Meine Meinung:
Gefälligkeitshandlung: Ja
Nur leichte Fahrlässigkeit, daher keine Haftung.
@ TE
Selbst wenn es zu einer Zwangsvollstreckung käme, so würde der Gerichtsvollzieher in eigener Kompetenz eine Ratenzahlung akzeptieren, wenn dadurch die Schuld innerhalb von 6 Monaten beglichen wird. Da hier aber bereits ein Haftungsausschluss wg. Gefälligkeit vorliegt, ist das nur eine rein hypothetische Überlegung. Einen etwaigen Rechtsstreit brauchst Du jedenfalls nicht zu fürchten.
Was mich nur beunruhigt , sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und ich kann die Haftung nicht vollziehen also Zahlen was kann mir dann Passieren ?
Gerichtsvollzieher
Knast?
Ich bin was soetwas angeht sehr unerfahren und es macht mir schon Angst.
Bleib locker. Dazu wird es nicht kommen.
Die Frage ist aber hier schon auch, was du vor einem eventuellen Gericht auch beweisen kannst.
Wenn der Fahrzeughalter aussagt, dass du darum gebeten hast, mal mit seinem neuen Fahrzeug eine Runde fahren zu dürfen, dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus.
Das kommt dann darauf an, was es an Zeugen etc... gibt.
@TE
Lass Dich nicht in die Irre führen. Was der Vorredner schrieb, das ist blanker Unfug. Der weiß halt nicht wie das abläuft.