Parkrempler - wieviel ist "erlaubt"?
Die übliche Situation: Man quetscht sich in eine enge Parklücke, nach Hinten ist nicht mehr wirklich viel Platz und man tastet sich vor bis man die Stoßstange des anderen ganz leicht berührt.
Mit ganz leicht meine ich auch ganz leicht - nur sanften Kontakt - ohne Beschädigungen oder sonstiges.
So weit ich informiert bin ist diese Art des "Parkrempelns" sogar erlaubt, nicht das man jetzt jedesmal so einparkt das man den anderen berührt, manchmal ist es jedoch eng da kann es dann schon mal vorkommen.
Kennen sicher viele und hat bestimmt jeder schon mal erlebt.
Habe keine weiteren Informationen darüber und mir ist auch gerade nichts schriftliches darüber bekannt, vielleicht weiss ja hier jemand genauer bescheid?
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
gegenfrage: mein auto ist berufsbedingt häufig mit ton zugesifft, der enthält auch teilweise extremst viel quarz (sand/kiesel) und logischerweise hängt das zeug auch an der stoßstange....wenn mich nun einer so "antippst" und der sand/kiesel sich in den lack drückt, gibt das schon sehr gut zu sehende krater....
was passiert dann? trotz dem "leichten antippen"... 😁
Was dann passiert? Kannst du dir die Frage nicht selbst beantworten?
Dann hast du wie du schon selbst erkannt hast Kratzer in der Stoßstange.
Aufmerksamen Lesern dürfte folgendes nicht entgangen sein:
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Moin Stephan,
es ging ums antippen OHNE jegliche Beschädigung, wenn man ein Fahrzeug beschädigt ist die Sache wohl Sonnenklar.
Die eigentliche Frage war jedoch eine andere und ist bereits zufriedenstellend beantwortet (man muss sich zwischen dem ganzen Müll einfach nur die qualifizierten Antworten raussuchen, dann passt das schon😉)
Gruß
Sind manche nicht in der Lage einfache Texte und deren Inhalt zu verstehen oder wollen sie es einfach nicht?
Es wird wohl immer ein Rätsel bleiben...?!
Hi,
auf wunsch des TE wird hier das Schloß Zu gedrückt.
MfG
* * * c l o s e d * * *
Fragen hierzu werden gerne per PN beantwortet
Auf Wunsch ein Nachtrag von Rotherbach!
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach:
Die Definition eines Unfalles lautet : Ein Unfall ist ein plötzliches äusseres Ereignis, das mit mechanischer Gewalt einhergeht und einen Schaden verursacht.Das heißt ... eine Berührung eines Fahrzeuges ist nicht zwingend ein Unfall, sofern kein Schaden eingetreten ist. Das eintreten eines Schadens bei einer Kollisionsgeschwindigkeit von weniger als 5 km/h ist hierbei vernachlässigbar gering. Einzig Lackschäden können hierbei auftreten. Diese wären logischerweise zu regulieren. Findet der Zusammenstoß mit höherer Geschwindigkeit statt, könnten allerdings Strukturen unterhalb der Stossstange in Mittleidenschaft gezogen worden sein.
Danke und schönen Gruß Kester
Thread bleibt weiterhin geschlossen, Fragen dazu bitte zum jeweiligen User!
MfG