Parkrempler was nun ??
Hallo.
Gestern ist mir einer beim ausparken in die Karre reingebrettert.
Die Polizei war da und ich habe auch die Unfallmitteilung bekommen.
Was soll ich den als nächstes tun??
Der Schuldige möchte erst mal erfahren was der Schaden kosten soll. (Stoßstange ,Kratzer und raus aus einer Befestigung + Kotflügel Kratzer + Scheinwerfer Kratzer ).Er hat es noch nicht der Versicherung gemeldet,er wartet auf meinen Anruf.
Kann ich jetzt schon zu dem Sachverständiger hin,oder muss es erst mal der Versicherung gemeldet werden??
Kann ich bei BMW nur das Gutahten machen lassen ,ohne den Wagen dort reparieren zu müssen??
Möchte lieber das Geld kassieren und den Schaden auf meine Art und Weise reparieren/beseitigen.
Für Eure Hilfe jetzt schon ein danke schön.
Gruß
apator
Beste Antwort im Thema
original geschrieben von JFZmobil
Zitat:
aber wenn der Wagen bisher nur bei BMW gewartet wurde, würde ich auch hier in die Markenwerkstatt gehen.
und dann ruft mich zB. BMW (bei uns in der Region) an und ich darf das dann halt bei Ihnen in der Werkstatt richten bzw. bringen Sie mir das Auto zum "einlackieren"!!!
....und es sollte am besten nur 50-80€ kosten....das ist kein Witz!!!! so denken und sprechen die Herren da....
Ich weiß schon, das hier alle jede Menge Geld haben und mit diesem "rumschmeißen", als gäbe es kein Morgen.....genannt sei der Liter Öl für 28€ oder die VA Bremsanlage für ~500-600€.
Es ist anscheinend normal, für Kleinigkeiten bei MB und BMW ein kl. Vermögen auf den Tisch zu legen.
....aber bei diesem Schaden ist der reine Lackiererwert ~ 500€, ausser es kommt eine neue Stange dran....
Gruß
52 Antworten
Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an - leider ist diese vielen von uns abhanden gekommen. Wenn der TE das Auto für billogeld woanders richten lassen möchte, dann hat er so oder so einen satten Gewinn gemacht.
Die Kosten, die dem Streitbetrag von 367€ gegenüber stehen übersteigen diesen Betrag erheblich, und Du bist Dir schon darüber im Klaren, dass auch Du diese Spielchen mitfinanzierst.
Warum das Ganze nicht wirklich per SMART repair richten lassen und dem Unfallgegener die Chance geben, die Reparatur aus der eigenen Tasche zu zahlen und somit langwierige Rückstufungen in der Haftpflicht zu umgehen... Wahrscheinlich wird in Polen auch nur gedengelt und lackiert. Aber das wäre ja nett, und bei Geld hört für 90% die Nettigkeit auf.
Ich bin gespannt, wie Du Dich anhören würdest, solltest Du jemanden mal kurz anrempeln und man Dir eine solche Rechnung vorläge. Dann kommt die Jammerdepression bestimmt von alleine.
Und weil eine Entscheidung gefällt worden ist kann der TE - Gott sei Dank - nur noch auf eigene Kosten gegen die Versicherung vorgehen. Wer soll den Anwalt stellen? Die gegnerische Versicherung gegen sich selbst? Die BMW NL?
Aber man hat es sich angewöhnt, nach folgenden Maximen zu leben:
- (finanziell) alles rausholen, was möglich ist, am besten noch etwas mehr, egal was mit anderen ist
- es geht immer ums Prinzip (nur nicht, wenn es an das eigene Portmonnaie geht)
- sparen schon, nur nicht bei der eigenen Person
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Ich bin gespannt, wie Du Dich anhören würdest, solltest Du jemanden mal kurz anrempeln und man Dir eine solche Rechnung vorläge.
die verrechnungssätze sind mir sehrwohl bekannt!
Zitat:
Und weil eine Entscheidung gefällt worden ist kann der TE - Gott sei Dank - nur noch auf eigene Kosten gegen die Versicherung vorgehen.
dies siehst du falsch!
der te kann sich zu jedem zeitpunkt durch einen anwalt vertreten lassen!
Zitat:
Wer soll den Anwalt stellen? Die gegnerische Versicherung gegen sich selbst?
richtig!
der te darf sich einen anwalt aussuchen und dieser schickt seine rechnung dann direkt an die gegn. versicherung!
Ich glaube, Du hast nichts von dem verstanden, was ich eigentlich gesagt habe.
Ich empfehle nochmals die Definition des Wortes Anstand - meinetwegen bei Wikipedia - zu verinnerlichen.
Nicht alles was in letzter Konsequenz machbar und rechtlich durchsetzbar ist, ist auch richtig. Meine Einstellung zu diesen Dingen. Nicht mehr, nicht weniger. Das wars.
Viel Spaß beim Einreichen irgendwelcher absurden Klageschriften.
P.S. Ich bin selbst als (medizinischer) Gutachter bestellt und muss mich mit den hahnebüchendsten Fragestellungen rumärgern wenn manche irgendwie anderweitig zu Geld kommen wollen.
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Ich glaube, Du hast nichts von dem verstanden, was ich eigentlich gesagt habe.
eigentlich alles....
ändert trotzdem nichts an der sache, das bei 370€ durchaus ein schöner kurzurlaub rausspringen kann......
Zitat:
Nicht alles was in letzter Konsequenz machbar und rechtlich durchsetzbar ist, ist auch richtig.
wie gesagt...es ist dir freigestellt, dem te die 370€ zu überweisen! wenn du dich hier gerne als wohltäter der nation aufspielen möchtest!
Zitat:
Viel Spaß beim Einreichen irgendwelcher absurden Klageschriften.
wieso absurde klageschrift?!
da wird es nicht zu einer klage kommen!
der anwalt vom te wird der versicherung einen standart-textbaustein-brief schicken indem ein paar verweise auf aktuelle urteile stehen und die vers. wird das geld nachzahlen...
Zitat:
P.S. Ich bin selbst als (medizinischer) Gutachter bestellt und muss mich mit den hahnebüchendsten Fragestellungen rumärgern wenn manche irgendwie anderweitig zu Geld kommen wollen.
dann solltest du dich vllt. lieber in medizinischen foren aufhalten und dort dein wissen verbreiten, was hier keinerlei anwendung findet!
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Meiner Meinung ist die Versicherung völlig im Recht.
Es geht darum den Zeitwert des Fahrzeugs wieder herzustellen und als derjenige der zahlt dürfen die es sich ja aussuchen wie es gemacht werden soll unter Einhaltung der profesionellen Standards (was auch eine Fachwerkstatt durchaus kann). Hätte der TE bei der Schadensmeldung angegeben den Schaden in der NL die den Kostenvoranschlag gemacht hat reparieren zu wollen, würde die NL auch den vollen gennanten Betrag ohne Abzug bewilligt und direkt ausbezahlt bekommen.
Da er jedoch das Geld selbst auf die Hand haben möchte kann die Versicherung den üblichen Meistersatz für die Kalkulation der Instandsetzung nehmen weil er ja auf die Reparatur in der NL indirekt verzichtet hat. Die wissen ja eh was hier läuft und wie der Schaden letztendlich repariert wird (wenn überhaupt).
@Geschädigter
Die Rspr. bzgl. des Verweises auf regionale Werkstätten hat sich in den letzten Jahren etwas geändert.
Aktueller Stand:
Der Verweis auf eine konkrete Werkstatt in der Nähe ist i.O., wenn das Auto alt genug ist, dass Gewährleistungsansprüche beim Händler oder herstellergarantie keine Rolle mehr spielen und Kulanz unwahrscheinlich ist. Bei Kulanz ist die Sache meines Wissens noch nicht so ganz klar ausdiskutiert.
Ausnahme:
Der Geschädigte kann nachweisen, dass die Reparatur in der Freien nicht gleichwertig ist. Das ist bei einfachen Blechschäden i.d.R. nicht möglich
Das Auto wurde immer in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert. Das muss bei einem Gebrauchtwagen aber auch schon der Vorbesitzer gemacht haben!
Wenn es nach den Kriterien Chancen gibt, schreib das oder, wenn es schneller gehen soll, beauftrage einen Anwalt. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt die Vers. die vollen Kosten (bis auf die Hebegebühr, wenn das Geld übers Anwaltskonto laufen soll).
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
würdest du 370€ "verschenken"?!Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Du willst nicht allen ernstes wegen 370€ einen Anwalt einschalten?!
wenn ja, kannst du diese dem te überweisen, dann brauch er keinen anwalt einschalten!
haha.. ihr seid mir die richtigen...
wer sagt das ihm die 370€ zustehen ?
Geh in noch 3 andere NL'en und du wirst immer andere Preise stehen sehen.. tada.. und ich wette da steht alles von 1500-2500 aber naja.. und die Vers. wird schon recht haben...
Ich pers. würds auf sich beruhen lassen, allein schon wegen der Zeitverschwendung und den Nerven...
lg