Parkrempler
Hallo!
Mir ist heute etwas ärgerliches passiert!
Ich bin mit meinem Golf 7 auf einem Supermarktparkplatz aus einer Parklücke raus gefahren,
alles frei, kurz nach unten geguckt, in Spiegel geguckt nichts gesehen weiter nach hinten gefahren -> Zack steckte n kleiner roter Opel in meiner heckstossstange.
Der Fahrer meinte ich wäre schuld, und ich stand n bisschen unter Schock und hab das einfach so abgenickt. Aber jetzt im Nachhinein bin ich mir nicht mehr ganz genau sicher wie sich das genau zugetragen hat.
Jetzt hätte ich mal ein paar Fragen:
- Wie soll ich jetzt fortfahren? Habe meine Schuld ihm gegebener ja quasi zugegeben? Wir beide sind aber gefahren, wird da die Schuld geteilt?
- Habe seit gerade mal 8 Monaten meinen Führerschein, kann der Vorfall (Unfall) Einfluss auf meine Probezeit haben? Aufbauseminar? Bußgeld?
- Stoßstange ist leicht angeditscht, bisschen zerkratzt aber nicht soooo schlimm? sollte ich sie einfach polieren lassen und zur Not lackieren lassen? Oder Tauschen? Wenn ja? Wie teuer ist eine Heckstossstange ohne PDC + Montage? Hat damit jemand Erfahrung?
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und wieso eigentlich SPIEGEL? Man dreht sich um und fährt nicht nach Spiegel.
Falsch! Wer es kann fährt nach Spiegel.. Wer es nicht kann dreht sich besser um...
40 Antworten
Zitat:
@Stesako schrieb am 13. Juni 2015 um 10:15:16 Uhr:
Hallo,
das die Polizei keine Schuldfrage klärt ist so nicht richtig, zumindest im Fall meiner Frau vor einiger Zeit. Auch ein Parkplatz eines Einkaufcenters, beide fahren rückwärts aus der Parklücke und es kommt zur Kollision. Meine Frau behauptete damals sie sei gestanden und der Gegner sei in sie gefahren. Da die zwei sich nicht einig wurden, wurde die Polizei gerufen, die dann genau das festgestellt hatte was meine Frau aussagte. Meine Frau stand zum Zeitpunkt des Unfalls, also wurde in erster Instanz die Schuldfrage von der der Polizei geklärt.
nein die Polizei klärt, und hat auch in deinem Fall, eben nicht die Schuldfrag geklärt.
Sie sichert lediglich Beweise vernimmt ggf. Zeugen und/oder leitet Ermittlungen zum klären des Sachverhaltes ein.
Und erstellt einen entsprechenden Unfallbericht.
Durch den geklärten Sachverhalt und den polizeilichen Bericht kann dann später die Schuldfrage geklärt werden.
Dies kann einvernehmlich durch die Versicherer oder durch die Entscheidung eines Gerichtes erfolgen.
Die Polizei hat in deinem Fall belegen können das deine Frau gestanden hat. Die Schuldfrage hat sie damit aber nur indirekt beantwortet.
Zitat:
Und ansonsten würde ich auch die Polizei beim kleinsten Unfall rufen, alleine schon weil so viele Betrüger herum fahren.
Hier stimme ich dir zu 100% zu!
Auch bei kleinen Parkremplan ist der Schaden fast immer im vierstelligem Bereich.
Gibt es den Golf VII auch ohne 'Parkpiepser'? Was war das für eine Lücke?
Für mich klingt das "Du bist Schuld" eher nach Abzockversuch - Niemals zustimmen. Aber auch keine Schuldzuweisung aussprechen. Besser ist ein "Das ist noch zu klären". (Für die Zukunft) Hat man das Gefühl, dass der Unfallgegner sich absichtlich sanieren möchte, würde ich das der Versicherung ruhig sagen. Die lassen dann einen Gutachter los. Beide Schäden müssen zueinander passen.
Warum überlegt Ihr, ob bissel polieren oder doch tauschen? Für eine Meinung Dritter würde ich da wenigstens Fotos mit einstellen.
Das mit dem kurz runtergeschaut verstehe ich nicht. Also nach hinten gesehen, z.B. beim Gangeinlegen zugeguckt und dann einfach zurück gesetzt?
Zitat:
@noah1 schrieb am 11. Juni 2015 um 19:09:17 Uhr:
Auf einem Supermarktparkplatz hat die Polizei bei so einem Bagatellschaden nichts verloren (auf der Straße davon mal abgesehen auch nicht...).Wo kein Richter da kein Henker, wer also sollte eine Nachschulung etc. anordnen?
Melde es Deiner Versicherung, die bewertet die Schuldfrage. Die haben auch kein Geld zu verschenken.
Dass du die Schuld eingestanden hast spielt direkt nach dem Unfall keine Rolle, erst Recht nicht wenn es nichts schriftliches gibt. Du standest schließlich unter Schock...
Hallo Noah,
diese Aussage ist definitiv falsch. Wenn ich die Polizei rufe, muß und wird sie kommen, denn ich als Laie kann den Schaden gar nicht absetzen.
Wir leben hier immer noch in einem Rechsstaat, und wenn ein geschädigter Bürger die Polizei ruft, muß sie laut Gesetz kommen. Du solltest dich also besser informieren bevor du so ein Unsinn ins Netz stellst,
Grüß rzz
In Österreich kommt die Polizei wegen eines Parkschadens nicht, der Parkplatz Privatgrund (Einkaufszentrum) ist. (Eigene Erfahrung - die nehmen den Parkschaden noch nichtmal auf = kein Aktenzeichen)
Edit: Wenn man sie zu einem Unfall ohne Personschaden ruft muss man dafür bezahlen (aber da kommen sie wenigstens).
Ähnliche Themen
In Deutschland ist das ganze auf Länderebene geregelt, wenn du die Polizei rufst kommt sie und in unklaren Fällen ist das auch gut so!
@G6V2012-austria - war dein erstes Wort als du auf die Welt kamst auch blöd? Wie du artikulieren sich eigentlich nur Straßenkinder...
Zitat:
@7746frank schrieb am 12. Juni 2015 um 22:38:00 Uhr:
Das ist deshalb kein Unfallwagen!Zitat:
@aver schrieb am 12. Juni 2015 um 18:01:34 Uhr:
War heute im Autohaus: Kostenvoranschlag 1000€ für neue Stoßstange und Spoiler (das graue Plastikding). Hätte nicht gedacht das das so teuer wird 🙁
Weiß einer wie viel Wertverlust der Wagen (6 Monate, 8000km) nun hat (bzw. da ihr ja niemand allwissend ist: mit viel ich ungefähr zu rechnen habe)? Der Wagen ist ja nun ein Unfallwagen oder wie sieht das aus?
soweit die theorie!
in der praxis ist das fahrzeug aber nichtmehr 'unfallfrei' ergo -> unfallwagen
Zitat:
@starfire1969 schrieb am 14. Juni 2015 um 15:51:44 Uhr:
In Deutschland ist das ganze auf Länderebene geregelt, wenn du die Polizei rufst kommt sie und in unklaren Fällen ist das auch gut so!@G6V2012-austria - war dein erstes Wort als du auf die Welt kamst auch blöd? Wie du artikulieren sich eigentlich nur Straßenkinder...
Auch eine Möglichkeit sich zu äußern, wenn einem die Argumente ausgehen.
Ob die Polizei bei einem Parkrempler auf einem Privat-Parkplatz gut aufgehoben ist, oder was die dort machen wollen, dazu fällt dir freilich nichts ein.
Über deinen Vergleich äußere ich mich nicht, der richtet sich von selber. Kannst stolz darauf sein.
Zitat:
@G6V2012-austria schrieb am 24. Juni 2015 um 00:19:47 Uhr:
Auch eine Möglichkeit sich zu äußern, wenn einem die Argumente ausgehen.Zitat:
@starfire1969 schrieb am 14. Juni 2015 um 15:51:44 Uhr:
In Deutschland ist das ganze auf Länderebene geregelt, wenn du die Polizei rufst kommt sie und in unklaren Fällen ist das auch gut so!@G6V2012-austria - war dein erstes Wort als du auf die Welt kamst auch blöd? Wie du artikulieren sich eigentlich nur Straßenkinder...
Ob die Polizei bei einem Parkrempler auf einem Privat-Parkplatz gut aufgehoben ist, oder was die dort machen wollen, dazu fällt dir freilich nichts ein.
Über deinen Vergleich äußere ich mich nicht, der richtet sich von selber. Kannst stolz darauf sein.
Bei einem Parkrempler auf Privatgrund nimmt die Polizei in Deutschland auch keinen Unfall auf. Zum Beispiel in der Waschstraße 😉 selbst erlebt
Urgs, lesen und verstehen sind zweierlei, das muss man sich in diesem Forum immer wieder deutlich machen!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. Juni 2015 um 17:45:28 Uhr:
soweit die theorie!
in der praxis ist das fahrzeug aber nichtmehr 'unfallfrei' ergo -> unfallwagen
Dann müsste das Auto ja auch ein Unfallwagen sein wenn: der Einkaufswagen rein rollt, ne Beule in der Tür vom Nebenmann, man gegen nen Stein setzt?
Ein Parkrempler ist noch lange kein Unfall!