Parkrempler
Hallo,
gibt es schon stolze Besitzer eines Insignia mit Parkremplern?
Da ja keinerlei "Schutz" mehr an den Türen ist, sind da nich Dellen
von anderen Türen vorprogrammiert?
Oder sind die Türen so konzipiert, das kleinere "Rempler" nicht
gleich mit Dellen einher gehen?
Ich habe jetzt schon einen "Horror" auf einem Einkaufsparkplatz
von einem "Nachbarn" eine Delle verpasst zu bekommen.
Viele Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DiegoMG
Hallo,das mit den Kindern und deren Hafung ist zunächst recht einfach:
Laut BGB Paragraph 832 Absatz 1 heist es:
"(1) [1] Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. [2] Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt."Wenn einer z.B. auf dem Bürgersteig parkt und meine Tochter schrappt mit Ihrem Roller da lang, dann wird es schwierig für den Besitzer, da meine (5J) Tochter nicht erkennen muss, dass der Platz nicht reicht, auch wenn ich 3m dahinter bin und rufe. Ausserdem liegt hier die Fahrlässigkeit bei dem Farhzeugführer.
Sollte meine Tochter aber die Autotür aufreißen, weil ich nicht in der Lage bin, die Türsicherung zu aktivieren, oder ich Sie auf einem voll besetztem Parkplatz spielen lassen und Sie sich zwischen den Autos durchzwängt, dann habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt.
Der Nachweis der Nichtverletzung der Aufsichtspflicht liegt bei der Aufsichtführenden Person und wird gegen die Sorgfaltspflicht usw. des Geschädigten aufgewogen.
Ab sieben Jahre, wird nach der Reife und dem Vorsatz abgewägt. Hier zählt übrigens die Erziehung mitunter als Sorgfalspflicht.
Das sind meine persönlichen Erfarungen mit 2 Kindern und meinem familiären Umfeld.
Gruß,
Michael
Ja suuper !
Und genau das ist das Problem, warum wir hier in Deutschland als die grössten Kinderhasser hingestellt werden !
Da zerkratzt einem so ein nicht wirklich erzogener Bub das Auto, grinst einen noch frech an...und zeigt einem den Stinkefinger nach dem Motto: Du kannst mich mal, ich bin erst 6 ! (Bei meinem Auto wärst du halbtot mein Lieber und würdest in Zukunft um fremde Autos 2 m Abstand halten !)
Und die dt. Gesetze geben ihm Recht !
Aber das Problem ist "hausgemacht" ! Solange Ihr lieben Eltern von heute euren Kindern keine Werte mehr vermittelt und denen auch keine Erziehung, sondern diese Softie-Methoden von heute angedeiht, ärgert Euch nicht über verkratzte, verbeulte Neuwagen !
Wir, die Generation vor Euch wären nie auf die Idee gekommen, fremde Autos zu verkratzen, darüber zu laufen etc.
Ralf
74 Antworten
Hallo,
das mit den Kindern und deren Hafung ist zunächst recht einfach:
Laut BGB Paragraph 832 Absatz 1 heist es:
"(1) [1] Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. [2] Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt."
Wenn einer z.B. auf dem Bürgersteig parkt und meine Tochter schrappt mit Ihrem Roller da lang, dann wird es schwierig für den Besitzer, da meine (5J) Tochter nicht erkennen muss, dass der Platz nicht reicht, auch wenn ich 3m dahinter bin und rufe. Ausserdem liegt hier die Fahrlässigkeit bei dem Farhzeugführer.
Sollte meine Tochter aber die Autotür aufreißen, weil ich nicht in der Lage bin, die Türsicherung zu aktivieren, oder ich Sie auf einem voll besetztem Parkplatz spielen lassen und Sie sich zwischen den Autos durchzwängt, dann habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt.
Der Nachweis der Nichtverletzung der Aufsichtspflicht liegt bei der Aufsichtführenden Person und wird gegen die Sorgfaltspflicht usw. des Geschädigten aufgewogen.
Ab sieben Jahre, wird nach der Reife und dem Vorsatz abgewägt. Hier zählt übrigens die Erziehung mitunter als Sorgfalspflicht.
Das sind meine persönlichen Erfarungen mit 2 Kindern und meinem familiären Umfeld.
Gruß,
Michael
Zitat:
Original geschrieben von OmegaV8Fan
Ist das Alter nicht mal erhöht worden?Zitat:
Original geschrieben von whity2xlc
Bei Kindern ist es übrigens so, dass die unter 7 Jahren sowieso Deliktunfähig sind. Da hast du im Regelfall ganz ganz schwere Karte und musst der beaufsichtigen Person erstmal grobe Fahrlässigkeit bei der Aufsichtspflicht nacheisen. Im Klartext heißt das also schlechte Aussichten von den Eltern deswegen Geld zu sehen. Von dem folgenden (Nachbarschafts-)Unstimmigkeiten mal abgesehen.
Grad gegooglet:
Deliktsunfähig, also nicht schadenersatz-pflichtig, sind Kinder unter 7 Jahren.
Das Gleiche gilt für Geisteskranke und Bewusstlose, aber nicht, wenn der Zustand durch Alkohol/Drogen verschuldet herbeigeführt wurde.
Kann man Alkohol unverschuldet konsumieren? :P
Zitat:
Original geschrieben von whity2xlc
...
Kann man Alkohol unverschuldet konsumieren? :P
...
Natürlich! Z.B. es kippt Dir jemand was in die Cola! Es gibt doch immer so nette "Kumpels", die sich ihre Befriedigung mit derart miesen Späßen holen. Schwierig ist es nur, so etwas im nachhinein zu beweisen. Viele echte Kumpels würden ja ihrem Kumpel aus der Patsche helfen, indem sie so etwas behaupten würden...
Zitat:
Original geschrieben von DiegoMG
Hallo,das mit den Kindern und deren Hafung ist zunächst recht einfach:
Laut BGB Paragraph 832 Absatz 1 heist es:
"(1) [1] Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. [2] Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt."Wenn einer z.B. auf dem Bürgersteig parkt und meine Tochter schrappt mit Ihrem Roller da lang, dann wird es schwierig für den Besitzer, da meine (5J) Tochter nicht erkennen muss, dass der Platz nicht reicht, auch wenn ich 3m dahinter bin und rufe. Ausserdem liegt hier die Fahrlässigkeit bei dem Farhzeugführer.
Sollte meine Tochter aber die Autotür aufreißen, weil ich nicht in der Lage bin, die Türsicherung zu aktivieren, oder ich Sie auf einem voll besetztem Parkplatz spielen lassen und Sie sich zwischen den Autos durchzwängt, dann habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt.
Der Nachweis der Nichtverletzung der Aufsichtspflicht liegt bei der Aufsichtführenden Person und wird gegen die Sorgfaltspflicht usw. des Geschädigten aufgewogen.
Ab sieben Jahre, wird nach der Reife und dem Vorsatz abgewägt. Hier zählt übrigens die Erziehung mitunter als Sorgfalspflicht.
Das sind meine persönlichen Erfarungen mit 2 Kindern und meinem familiären Umfeld.
Gruß,
Michael
Ja suuper !
Und genau das ist das Problem, warum wir hier in Deutschland als die grössten Kinderhasser hingestellt werden !
Da zerkratzt einem so ein nicht wirklich erzogener Bub das Auto, grinst einen noch frech an...und zeigt einem den Stinkefinger nach dem Motto: Du kannst mich mal, ich bin erst 6 ! (Bei meinem Auto wärst du halbtot mein Lieber und würdest in Zukunft um fremde Autos 2 m Abstand halten !)
Und die dt. Gesetze geben ihm Recht !
Aber das Problem ist "hausgemacht" ! Solange Ihr lieben Eltern von heute euren Kindern keine Werte mehr vermittelt und denen auch keine Erziehung, sondern diese Softie-Methoden von heute angedeiht, ärgert Euch nicht über verkratzte, verbeulte Neuwagen !
Wir, die Generation vor Euch wären nie auf die Idee gekommen, fremde Autos zu verkratzen, darüber zu laufen etc.
Ralf
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Hallo Ralf,
hab ich mich so unverständlich augedrückt?? Du interpretierst es genau falsch herum.
Die Eltern sind zunächst grundsätzlich haftbar. Die Aufsichtsperson muss nachweisen, dass sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Wenn dein Auto aber da steht wo es nicht stehen darf, dann wird es für Dich schwierig. Und auch mit der Erziehung hast Du es anders verstanden, als es da steht. Wenn man meinem Kind mangelde Erziehung nachweist, dann habe ich auch hier meine Pflichten verletzt und bin haftbar.
Und das gilt nicht nur für Haftpflichtsachen, sondern auch für Straftaten. Die Kinder werden bis auf die Feststellung der Schuld nur nicht strafrechtlich belangt. Mindestens für den zivielrechtlichen Schaden sind wieder die Eltern dran.
Es ist also eher schwierig, sich aus der Haftung heraus zu reden als dass sich ein Kind alles erlauben darf.
Wenn Du deinen Satz in Klammern in deinem Beispiel in die Realität umsetzen würdest, dann brauchst Du anschließend ziemlich gute Argumente um nicht gesiebte Luft zu atmen, wärend dein Insi auf Kosten der Eltern repariert ein paar Monate auf Dich wartet...
Ich gehöre wahrscheinlich der gleichen Generation an, auch wenn das Alter meiner Tochter etwas anderes vemuten lässt, Du gibst Dein Geburtsdatum ja nicht preis...
Noch etwas zum Nachdenken: Da Du ja offensichtlich keine Kinder hast, werden unsere wohlerzogenen Kinder Deine Rente mitfinanzieren (müssen).
Gruß,
Michael
sonst ist bei euch aber alles klar, oder ?
klärt sowas per pn !!!
Zitat:
Original geschrieben von eugain
sonst ist bei euch aber alles klar, oder ?klärt sowas per pn !!!
Ichkann da jetzt nichts wirklich schlimmes finden.
Mich würde das auch ankotzen wenn da so ein kleiner Pisser mein Auto zerkratzen würde und die Eltern nur dahinter stehen und sagen ja da können wir auch nichts machen. Da sage ich nur: Ne Tracht Prügel hätte früher nichts gemacht und wäre wohl an der Tagesordnung gewesen.
Ich stimm da auch mal völlig zu...sowas hätte es früher nicht gegeben...ich bin 26 aber sowas wäre mir nicht mal eingefallen...da hätte ich die Hölle auf Erden durchgemacht!
Ja, wenn wir das gemacht hätten früher.... Ich möchte es mir nicht vorstellen.
Bin im übrigen inzwischen fast 18 (26.09, fehlen also nicht mehr viele Tage. freu)
Ichkann da jetzt nichts wirklich schlimmes finden.
Mich würde das auch ankotzen wenn da so ein kleiner Pisser mein Auto zerkratzen würde und die Eltern nur dahinter stehen und sagen ja da können wir auch nichts machen. Da sage ich nur: Ne Tracht Prügel hätte früher nichts gemacht und wäre wohl an der Tagesordnung gewesen.
macht es in einem motoralk sinn, versicherungstechnische u. kinderpolitische fachsimpelei zu betreiben ???
Zitat:
Original geschrieben von eugain
macht es in einem motoralk sinn, versicherungstechnische u. kinderpolitische fachsimpelei zu betreiben ???
Klar, hier geht es ja um "alltägliche" Beschädigungen und da sind auch solche (Kinder)Schäden und deren Regulierung relevant. Über die diesbezügliche Gesetzgebung möchte ich mir lieber nicht äußern. 😉
Zitat:
Original geschrieben von whity2xlc
Das Gleiche gilt für Geisteskranke und Bewusstlose, aber nicht, wenn der Zustand durch Alkohol/Drogen verschuldet herbeigeführt wurde.
Naja Bewusstlose machen ja nun nicht soviel!😉 Oder habe ich etwa die Arschkarte gezogen, wenn mich der bewusstlos gewordene Fahrer mit seinem Auto rammt?😰
Hallo zusammen,
hmmm - eingentlich wollte ich gar keine Diskussion über Kinder und Haftbarkeit sowie Erziehungsmetzhoden losbrechen. Ich habe nur auf den Beitrag von whity2xlc reagiert, der im Kern schrieb, dass sich Kinder unter 7 alles erlauben dürfen. Und das ist eben nicht so. Es ist genausso eindeutig wie die zerschossene Fensterscheibe. Sich da aus der Haftung zu stehlen ist für die Eltern ziemlich schwierig.
Allerdings gibt es auch genug gedankenlose oder egoistische Fahrer die mit ihren Fahzeugen die Bürgersteige zuparken und sich anschließend wundern, wenn die Frau sich mit Kind und Kegel anschließend durch die verbliebene Lücke zwängt, um nicht auf die Haupstraße gehen zu müssen. In dem Fall würde ich mich gegen eine Haftung zur Wehr setzen.
Ich habe gerade erst mehrere hundert Euro für einen Parkplatzrempler (vermutlich ein Einkaufswagen, Schaden mit Beule und Kratzer bis aufs Blech, Tür hinten) bezahlt und kann hier jeden sehr gut verstehen der sich aufregt, wenn der Verursacher sich aus dem Staub macht. Aber hier jemandem nachzuweisen, dass er das verschuldet hat ist bei Erwachsenen nicht einfacher als bei Kindern. Ohne Zeugen ist da oft nichts zu machen.
Das ich auf die krasse Fehlinterpretation von Ralf49124 antworte wird doch wohl jeder verstehen - ist im Übrigen nichts Böses in meiner Antwort.
Verantwortungsvolle Eltern haben eine Familienhaftpflichtversicherung und begleichen den Schaden, den Ihre Kinder anrichten.
Eugain, natürlich macht es Sinn sich über die rechtliche Situation bei der Begleichung eines Parkremplers auszutauschen. Es macht nur keinen Sinn dabei unsachlich zu werden. Erziehungsmethoden, Verallgemeinerungen und markige Sprüche gehören hier freilich nicht hin. Ich kenne die Generation die Ralf meint aus leidvoller Erfahrung, gehöre Ihr mit 42 aber weder vom Alter noch von den vermeindlichen Erziehungsmethoden an.
Gruß, Michael
Bruce würde sagen: "Drama drama drama" 🙂 Da habe ich aber auch wieder was ausgefressen :P Mit der Aufsichtspflicht habe ich ja auch geschrieben (siehe Seite 4). Und im Kern ist es auch so, dass sich ein Kind alles erlauben kann. Denn als Kläger hast du die Aufgabe dem Angeklagten die Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen und das ist sehr schwierig! Und solange das nicht geklärt ist gilt man in Deutschland als Unschuldig. Google mal nach Gerichtsurteilen dann siehst du das.
Das mit Gehwegzuhparkern ist wieder ein anderes Thema. Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass sich der Geschädigte ordnungsgemäß verhalten hat.
So und das wars von mir auch zu diesem Thema. Sorry, für die Unruhe. Aber es kann halt passieren beim beantworten von einem Post von einem Thema ins nächste zu rutschen.
Ursprünglich wollte ich ja nur von dem Leid meiner hinteren Stoßstange berichten und mir Tips holen.
Achja... WER HAT HIER KLEINE KINDER ??? *grins*
gruss,
whity
könntet ihr freundlicherweise zum Thema zurückkehren ??...
Danke