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Parkrempler kein sichtbarer Schaden, Fahrer meldet sich

Hallo,

Hatte letzte Woche Freitag im Ausland einen leichten Parkrempler mit einem deutschen Auto.

Mussten mit dem Schiff rüber auf das Festland. Die Schiffe wurden so eng beladen, dass zwischen meinem heck und der Frontseite vom anderen Auto ca 15 oder 20 cm Platz waren.

Als wir die Autos dann rausfahren durften und ich den Gang eingelegt habe ist mein Auto leicht nach hinten gerollt und hab ihn leicht angerempelt.

Draußen kurz stehen geblieben, habe ich mit dem Mann sein Auto angeschaut. Es war kein Schaden zu sehen und auch kein Kratzer.

Da es aber Dunkel war habe ich ihm trotzdem meine Nummer und Kennzeichen aufschreiben lassen und die Versicherungsnummer gegeben. Er meinte ja es ist Dunkel ich werde es mir morgen anschauen und rufe dich an.

Zufälligerweise habe ich ihn dann am türkischen grenzübergang wieder gesehen. Und ihn gefragt, ob er es sich angeschaut hat. Er sagte mir, dass da nichts ist, er aber in DE das Auto mal trotzdem bei einer Werkstatt checken lassen will ob innen was kaputt gegangen ist.

Jetzt zu meinen Fragen.

1) kann da innen wirklich was kaputt gehen? Außen war wirklich absolut nichts zu sehen und wenn außen nichts ist, wie soll innen was kaputt gehen, vor allem wie gesagt bei 15-20cm Entfernung leicht nach Hintern gerollt und ihn sehr leicht gestossen. Bin mir sicher dass da nichts sein kann.

2) gibt es hier irgendwelche Fristen wo er etwas melden muss? Vielleicht meldet er sich gar nicht bei mir und nimmt es selber in die Hand?

3)muss ich meiner Versicherung was melden obwohl gar kein Schaden vorhanden ist und er ja meinte, dass er es ja checken lassen will ob innen was kaputt ist?

4)angenommen er ruft ohne Mir bescheid zu geben meine Versicherung an, ruft mich dann meine Versicherung an um den Tathergang zu wissen, damit betrug ausgeschlossen werden kann?

5) wir kennen ja lauter solche Geschichten, es gibt Menschen die gehen zu einem bekannten gutachter und melden einen Schaden der absolut übertrieben ist um geld einsacken zu können. Was wäre im Extremfall wenn er ankommt und meint, dass innendrin alles kaputt wäre und man vorne alles austauschen muss. Kann ich sowas dann anfechten, da ich mir sicher dass bei so einem Rempler so ein Schaden nicht entstehen kann? Der gutachter muss ja sowas dann beweisen oder?

Mfg und vielen Dank schonmal für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Da kann man ja echt froh sein, dass du als Schädiger bzw. Verursacher weder zu entscheiden hast

- ob ein Schaden entstanden ist,

- wie hoch dieser Schaden ist und

- ob deine Versicherung reguliert.

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Nachtrag: GummiKuh72 hat recht:

https://www.merkur.de/.../...zfahrtschiff-informieren-zr-11845393.html

"Welchem Recht unterliegt ein Schiff im Hafen?

Schiffe sind nicht exterritorial. Es gilt daher unabhängig von der Flagge des Schiffes das jeweilige Landesrecht,sobald sich das Kreuzfahrtschiff im Hafen oder Hoheitsgebiet der Küstennähe befindet."

Moin!

Es ist immer wieder interessant zu erfahren, wie manche Leute mit gerade so kleinen Unfällen sorglos umgehen. Da wird sich blind gegenseitig vertraut, dass man sich nach einem erneuten Ansehen des möglichen Schadens, mit unter auch noch Tage danach - vielleicht auch noch in einer Werkstatt -, wieder meldet, um zu einer Einigkeit zu kommen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Es ist immer angebracht, wenn beide den Unfallhergang dokumentieren, möglichst mit Fotos belegen, ggf. Zeugen aufzunehmen. (...) Auch wenn dann doch noch später "hinter der Schale" etwas erkannt wird, kann es eher dem Unfall, oder war bereits vorhanden, zugeordnet werden.

G

Simples wie Fotos oder auch ein Kurzvideo würde viel Fakten beinhalten, wenn es zu Forderungen kommen sollte.

Ich würde mir erst dann ernsthafte Gedanken machen und hier einen Thread eröffnen, wenn der Gegner konkret was von mir will.

Bis jetzt ist doch noch gar nichts passiert.

Noch eine Frage, lese im Internet dass bei solchen Fällen spätestens 7 Tage nach Unfall der Versicherung ein Schaden gemeldet werden muss, ansonsten verliert man den Anspruch. Heisst das jetzt wenn der Kollege sich bis dahin nicht meldet wird wohl nix passiert sein?

Da geht es wohl eher drum den Unfall der eigenen Versicherung zu melden.

Der Geschädigte hat m.W über drei Jahre Zeit

2) „gibt es hier irgendwelche Fristen wo er etwas melden muss? Vielleicht meldet er sich gar nicht bei mir und nimmt es selber in die Hand?

m.W. drei jahre ab Ablauf des Jahres in dem der Schaden passiert ist“

 

Hier ganz am Anfang wurde das schon richtig beantwortet.

Aber in der Praxis kann ich mir nicht vorstellen wie das gehen soll...

Jeder Angesprochene oder deren Versicherung müsste doch anzweifeln daß da nach 3 Jahren da noch was nachweisbar ist. Kann doch alles mögliche in der Zeit gewesen sein.

Also im netzt steht, als Verursacher der eigenen Versicherung innerhalb 7 Tage melden.

Als geschädigter muss man innerhalb 2 Wochen der gegnerischen Versicherung Forderungen geltend machen.

Ich frage mich jetzt aber allerdings wieder, es ist nicht sicher ob ein Schaden entstanden ist. Wie soll ich das meiner Versicherung denn mitteilen?

Sollte ich mal lieber anrufen und fragen?

Ja, ruf an. Dann bist Du schlauer. Und sag dass Deiner Meinung nach kein Schaden entstanden ist.

Hat niemand von euch Fotos gemacht ?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 3. September 2019 um 21:03:46 Uhr:

Ja, ruf an. Dann bist Du schlauer. Und sag dass Deiner Meinung nach kein Schaden entstanden ist.

Hat niemand von euch Fotos gemacht ?

Nein es war dort sehr dunkel, wir haben es mit dem handylicht angeschaut und gesehen dass da nichts war, daraufhin meinte er eben dass er es am hellichten Tag nochmal anschauen wird.

Paar Stunden später habe ich ihn an der Grenze gesehen und ihn darauf angesprochen und er meinte, dass da nichts ist, aber für Fotos machen an der Grenze war leider keine Zeit.

Ich werde mal morgen anrufen und nachfragen und auch sagen dass zu dem Zeitpunkt kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Und dass die Person sich bei mir melden wollte.

Dann sollte unter vernünftigen Menschen und Aspekten eigentlich nix mehr kommen...

Hoffen wir das beste.

Welcher Nationalität gehörte denn das gegnerische Auto an?

Das spielt tatsächlich in der Regulierung eine Rolle.

Nur wenn der Gegnerwagen ebenfalls deutsch war, wird zwingend nach deutschem Schema reguliert.

Sonst gilt möglicherweise türkisches Recht. Das kann durchaus andere Regelungen hinsichtlich Gutachter, Versicherung, Fristen etc. aufweisen.

(Gegen-)Beispiel: Verursacht der Türke in Deutschland einen Unfall, wird nach deutschen Maßstäben einer deutschen Vertretung der türkischen Vers. abgerechnet.

Zitat:

Jeder Angesprochene oder deren Versicherung müsste doch anzweifeln daß da nach 3 Jahren da noch was nachweisbar ist. Kann doch alles mögliche in der Zeit gewesen sein.

Anders herum wird ein Schuh draus: Erstelle ein Gutachten direkt nach dem Unfall und betrachte es als Sparbuch. Wenn du gerade knapp bei Kasse bist, lässt du es innerhalb der 3 Jahre + X Tage in Geld umwandeln ;)

Themenstarteram 4. September 2019 um 9:41

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. September 2019 um 11:11:21 Uhr:

Welcher Nationalität gehörte denn das gegnerische Auto an?

Das spielt tatsächlich in der Regulierung eine Rolle.

Nur wenn der Gegnerwagen ebenfalls deutsch war, wird zwingend nach deutschem Schema reguliert.

Sonst gilt möglicherweise türkisches Recht. Das kann durchaus andere Regelungen hinsichtlich Gutachter, Versicherung, Fristen etc. aufweisen.

(Gegen-)Beispiel: Verursacht der Türke in Deutschland einen Unfall, wird nach deutschen Maßstäben einer deutschen Vertretung der türkischen Vers. abgerechnet.

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. September 2019 um 11:11:21 Uhr:

Zitat:

Jeder Angesprochene oder deren Versicherung müsste doch anzweifeln daß da nach 3 Jahren da noch was nachweisbar ist. Kann doch alles mögliche in der Zeit gewesen sein.

Anders herum wird ein Schuh draus: Erstelle ein Gutachten direkt nach dem Unfall und betrachte es als Sparbuch. Wenn du gerade knapp bei Kasse bist, lässt du es innerhalb der 3 Jahre + X Tage in Geld umwandeln ;)

Auch ein türkischer Mitbürger aus DE

Themenstarteram 4. September 2019 um 9:42

Habe mal das hier gefunden:

"Ist man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die Kfz-Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung sollte möglichst sofort erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Eine solche Informationspflicht steht in der Regel in den Versicherungsbedingungen. § 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) verpflichtet den Versicherungsnehmer, seiner Versicherung den Schaden zu melden und innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen"

"Für den Unfallverursacher gilt: Ist man Schuld an einem Autounfall muss die Versicherung umgehend informiert werden. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Tipp: Schuldeingeständnisse am Unfallort vermeiden"

 

"Für den Geschädigten gilt: In diesem Fall ist sowohl die eigene Kfz-Versicherung zu unterrichten, als auch die des Unfallverursachers, um sicher zu gehen, dass der Unfallgegner den Unfall nicht verschweigt."

Zitat:

@1905GS schrieb am 4. September 2019 um 11:41:09 Uhr:

Auch ein türkischer Mitbürger aus DE

Habe mich vielleicht unklar ausgedrückt. Entscheidend ist das Auto und dessen Versicherung. Nicht der Fahrer. Da wird es erst interessant, wenn die Vers. nicht zahlt ;)

Wenn es natürlich ein Türke mit deutschem KFZ war, nehme meinen Beitrag als Lebenserfahrung, vergiss ihn aber für deinen Fall.

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