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Parkrempler und KVA vs. Gutachten

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:23

So, nach langer unfallloser Zeit hat es jetzt den Wagen meiner Frau erwischt.

Beim Ausparken wurde vom Schädiger ein weiteres Auto auf unseren Astra aufgeschoben, so dass die Stoßstange verkratzt und leicht eingedrückt wurde. Polizei war vor Ort, hat den Unfall aufgenommen und den Schädiger kostenpflichtig verwarnt.

Da der Schädiger leider wie erwartet wenig einsichtig ist und das unter der Hand regeln wollte, habe ich über den Zentralruf seine Versicherung ausfindig gemacht und dort den Schaden gemeldet, da der Schädiger dies nicht tun und mir auch keine Versicherungsnummer geben wollte.

Allerdings bin ich jetzt verunsichert, ob ein Gutachten angemessen ist, da aufgrund der Schadenminderungspflicht ein Gutachter meines Wissens nach erst ab 800 € übernommen wird. Jetzt wollte mich die nette Dame an der Schadenshotline bequatschen, dass bei der A-Versicherung Gutachten erst ab 2000 € übernommen werden und die 800 € angeblich von einem falschen Bericht des ADAC stammen würden.

Die gegnerische Versicherung rät mir (natürlich) dazu, nur einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen zu lassen.

Nach erster Recherche habe ich heraus gefunden, dass ein Neulackieren der Stoßstange inkl. Montage bei 500 € zzgl. MwSt. beim FOH liegt. Falls die Stoßstange getauscht werden müsste, kommt man schnell über 1000 €. Unter der Annahme, dass die darunter liegenden Pralldämpfer etc. unversehrt geblieben sind.

Problematisch an einem KVA sind natürlich die Übernahme der KVA-Kosten sowie die fehlende Möglichkeit, tiefer liegende Schäden zu entdecken. Für mich als Laien ist jedoch nicht zweifelsfrei klar, ob der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt und ob die nette Dame Recht hat. Gibt es diesbezüglich eine klare Regelung, aus der sich die 800 € ergeben?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. November 2014 um 15:18

So, kleines Update:

Zum Glück hatte ich den KVA noch nicht eingereicht, vor allem da ich selber Bilder machen musste, die aber nicht wirklich aussagekräftig waren.

Gestern waren wir dann beim Gutachter, der noch mehr gefunden hat. U.a. ist noch ein Frontgitter ausgebrochen und die ganzen Halterungen der Stange müssen mit getauscht werden, was man aber erst auf der Bühne gesehen hat. Von daher ergibt sich jetzt fast 1500 € plus 400 € für das Gutachten. Aber alleine die Bilder des Gutachters sind schon das Geld wert, da man jetzt die Schäden besser einschätzen kann. Mal sehen, ob das jetzt flutscht oder ob ich noch zum Anwalt muss.

Und beim Small Talk mit dem Gutachter hat sich ergeben, dass seine letzten Fälle alle auf genau das selbe Schema rausgelaufen sind:

- Versicherung will erst nur KVA

- Bilder muss man selber machen

- Natürlich sind der Versicherung die Bilder zu schlecht

- Versicherung fängt an zu kürzen und will bessere Bilder

- Versicherung bietet an, ihren Gutachter zu schicken

- Am Ende geht es doch zum Anwalt

Fazit: Der Sachbearbeiter der Versicherung findet z.B. 50 € Ersparnis, dafür kommen der Gutachter mit ~400 € und der Anwalt mit ~500 € dazu. Aber 9 von 10 Kunden nehmen das hin und gehen weder zum eigenen Gutachter noch zum Anwalt, so dass es sich trotzdem rechnet.

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Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn ein Laie Problemlos erkennen kann, dass einer vorliegt.

Nach deiner Schilderung ist das hier nicht der Fall.

Das von der Hotline- Tante ist natürlich Dummfug. Der Bericht vom ADAC ist nicht falsch. Die Bagatellschadengrenze liegt, wenn überhaupt immer noch bei 750 Euro.

Stelle das Auto einem qualifizierten Sachverständigen vor, der sich das mal ansieht. Aber wenn der dir anbietet, dass er das bei dir zu Hause macht (weil er super Kundenfreundlich ist...:D) vergiss diesen Menschen.

Das muss auf einer Bühe von unten begutachtet werden, evlt. muss sogar der Stoßfänger ab. Das geht nur wenn der SV einen ordentlichen Geschäftsitz hat, wo man das Auto vernünftig untersuchen kann.

Alternativ kanst du das ganze natürlich auch in deiner Werkstatt machen lassen und dich dort mit dem SV verabreden.

Aber bitte nicht auf der Straße.....;)

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:38

Super, danke schon mal. Das war genau die Befürchtung, dass man zunächst als Unwissender immer erst mal den Kürzeren zieht bzw. benachteiligt werden soll.

Angefangen von dem uneinsichtigen Schädiger unter Hand und dann die gegnerische Versicherung, die von Anfang an versucht, die Kosten zu drücken bzw. niedrig zu halten.

Und da ich leider von der A-Versicherung bisher auch nur das "Beste" gehört habe, gehe ich mal davon aus, dass die Kürzungen des Gutachtens nicht lange auf sich warten lassen werden.

Genauso ist es Delle.

Begreife nur nicht, dass sich der Verursacher weigert den Schaden der Versicherung zu melden, das andere Fahrzeug dürfte doch den höheren Schaden haben.

Klaus

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:44

Das aufgeschobene Fahrzeug gehört einer älteren Dame >80 Jahre, die dann dazu kam und meinte, dass sie das nicht war und auch sicher nicht gefahren wäre... Und wir ihr bitte glauben sollten, dass sie ganz sicher nicht im Auto saß.

Ich glaube, die hat das nicht mehr ganz umrissen, obwohl auch der aufnehmende Polizist ihr dringend dazu geraten hatte, zum Gutachter zu fahren.

Zitat:

Und da ich leider von der A-Versicherung bisher auch nur das "Beste" gehört habe, gehe ich mal davon aus, dass die Kürzungen des Gutachtens nicht lange auf sich warten lassen werden.

Da kannst du jetzt schon einen drauf lassen.....:D

Aber dagegen kann man sich ja erfolgreich zur Wehr setzen.....:)

Zitat:

@hydrou schrieb am 16. Oktober 2014 um 20:23:44 Uhr:

so dass die Stoßstange verkratzt und leicht eingedrückt wurde.

(...)

Nach erster Recherche habe ich heraus gefunden, dass ein Neulackieren der Stoßstange inkl. Montage bei 500 € zzgl. MwSt. beim FOH liegt. Falls die Stoßstange getauscht werden müsste, kommt man schnell über 1000 €. Unter der Annahme, dass die darunter liegenden Pralldämpfer etc. unversehrt geblieben sind.

Wenn die Stoßstange selbst verkratzt ist, reicht die Neulackierung schon nicht mehr.

Wenn sie eingedrückt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass darunter zumindestens der ggf. vorhandene Pralldämpfer, vielleicht sogar der Aufprallträger beschädigt sind.

Insofern würde ich in so einem Fall unbedingt Gutachter _und_ Anwalt beauftragen. (nachdem die Versicherung ja vorher schon rumgezickt hat, wird das hinterher nicht unbedingt besser werden...)

Eigentlich ärgerlich, dass das heute für den Austausch von ein paar Anbauteilen notwendig ist, aber so hat sie das Geschäft nunmal entwickelt...

Das hängt wohl auch damit zusammen, dass in Foren wie diesem wegen jedem Kratzer in der Stoßstange so getan wird, als müsse das Fahrzeug verschrottet werden, weil es komplett ruiniert ist.

Wieso sollte bei einem Kratzer, wie er vom TE geschildert wurde, der Pralldämpfer und das Abschlussblech beschädigt sein?

Das ist nie und nimmer zwangsläufig der Fall. Und ob es im Fall des TE dazu gekommen ist, wird ein SV oder eine Werkstatt feststellen. Letztere wird dem TE auch sagen können, ob ein SV erforderlich ist.

Insofern hat Delle eigentlich schon alles gesagt, was zu sagen war.

@Hafi545 100% Zustimmung.

Nur eine Anmerkung, Pralldämpfer sollten eine Aufprallgeschwindigkeit bis 15 km/h ohne Austausch verkraften.

Klaus

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Oktober 2014 um 09:16:26 Uhr:

@Hafi545 100% Zustimmung.

Nur eine Anmerkung, Pralldämpfer sollten eine Aufprallgeschwindigkeit bis 15 km/h ohne Austausch verkraften

0% Zustimmung

Keiner hat das Auto oder auch nur ein Foto vom Schaden gesehen, solche Glaskugeln wie manche Schreiber hier möchte ich auch haben. :rolleyes:

Pralldämpfer und Träger sind dazu da bei geringen Geschwindigkeiten kaputt zu gehen und solche Kleinunfälle abzufangen damit bis etwa 15km/h die tragende Struktur am Fahrzeug nicht geschädigt wird. Dafür sind sie schnell und einfach austauschbar.

@Moers75

 

Gebe Dir bedingt mit der Glaskugel recht.

Da der Schaden beim Ausparken passiert ist, bin ich mehr von einer Schrittgeschwindigkeit ausgegangen.:)

Klaus

Zitat:

@Moers75 schrieb am 20. Oktober 2014 um 09:24:43 Uhr:

 

0% Zustimmung

Keiner hat das Auto oder auch nur ein Foto vom Schaden gesehen, solche Glaskugeln wie manche Schreiber hier möchte ich auch haben. :rolleyes:

Ich weiß nicht, wen Du genau meinst. Solltest Du auf meinen (oder Klaus) Beitrag abzielen, würde ich anraten, ihn nochmal genau zu lesen. Denn ich habe ja genau das Glaskugel-Orakel kritisiert:

Warum sollte man bei dem hier geschilderten Hergang mutmaßen, dass die gesamte Unterkonstruktion kaputt sein soll?

Ab in die Werkstatt oder falls erforderlich zum SV.

Das war meine Aussage.

Ob man bei einem Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand beim Einparken ein Fahrzeug auf ein drittes Fahrzeug schiebt, dieses oder jenes Schadenbild für wahrscheinlicher hält, bleibt jedem selbst überlassen. Das hat aber mit der Frage des TE nichts zu tun.

Zitat:

Warum sollte man bei dem hier geschilderten Hergang mutmaßen, dass die gesamte Unterkonstruktion kaputt sein soll?

Warum sollte man das Gegenteil mutmaßen ohne das Auto gesehen zu haben? :confused:

Das hat ja niemand, auch wenn Du das wohl gerne hättest, weil es ins Weltbild passt. Siehe oben.

Naja, ist wohl zwecklos... :rolleyes:

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