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Kleiner Auspark-dittscher, Anwalt der Gegenseite meldet sich nach 3 Monaten

Themenstarteram 30. September 2014 um 7:06

Guten Morgen liebe Auto-Gemeinde,

heute bekam ich ein Fax von einem Anwalt, der ein "Unfallopfer" vertritt.

Der Unfall unterlief mir am 20.05.2014 als wirklich marginaler Blechschaden beim Ausparken. Ein ziemlich alter schon mächtig verbrauchter Honda Accord hatte anschliessend einen Kratzer in der Stoßstange.

Die Polizei war vor Ort und hat den Schaden aufgenommen und wollte den Halter informieren, der erstmal nicht zu erreichen war. Tipp eines der Polizisten: Warten bis der Halter auf mich zukommt.

Jetzt sind über 3 Monate vergangen, mein Handy mit den Schadesbildern war zwischendurch im Eimer und ich habe keinerlei Beweise mehr für oder gegen irgendwas.

Sol ich dem gegnerischen Anwalt jetzt ohne Weiteres meine Versicherungsdaten zukommen lassen? Der hat in seinem Fax noch nicht einmal die beteiligten Fahrzeuge erwähnt.

Mein eigener Schaden war mit eine bischen Spucke und Polieren so gut wie weg ...

Danke für Eure Hinweise.

Bernd

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Vertragsstrafen werden in der akb aufgelistet. Versicherungen können da was zu sagen , müssen aber nicht.

Wieder Mutmaßung, genau wie in dem Thread Unfallschädiger will den Schaden nicht melden. Keine Ahnung, dafür unbegrenzt.

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Hi,

wenn die Polizei den schaden aufgenommen hat sollte das ausreichen.

Grundsätzlich hat der Geschädigte 3 jahre zeit seine Ansprüche geltend zu machen,von daher sind 3 Monate eindeutig im soll ;).

Du kannst dem Anwalt auch schreiben das du selbst zahlen willst, aber wenn das schon über einen Anwalt läuft kannst du davon ausgehen das mit ein bißchen Spucke nicht getan ist sondern einiges an Geld kostet.

Ob gerechtfertigt oder nicht wird deine Versicherung klären,die zahlt schließlich nicht freiwillig zu viel.

Gruß Tobias

Alles in Ordnung.

Wer keine Datensicherung von Fotos auf seinem Handy macht, der ist halt auch selber Schuld.

Frist beträgt wie schon gesagt 3 Jahre und sogar noch bis zum Jahresende des 3. Jahres.

Der Geschädigte hat das Recht zum Anwalt zu gehen.

Da hast du dir einen schlechten Gegner ausgesucht...

Mann oh Mann,was für ein Arsch....

Der will wohl versuchen richtig Kapital herauszuschlagen.Wenn das Fahrzeug so war wie du beschrieben hast kann man auch mal sagen gib mir einen Hunni und gut is.Aber gleich einem Anwalt übergeben ?

Wie gedenkt denn der Anwalt nach drei Monaten noch die Kausalität nachzuweisen?

Hi,

der "Unfall" wurde von der Polizei aufgenommen. Es wird also vermutlich offizielle Foto´s geben. Selbst wenn es die nicht gibt,im Zweifel gibt es dann auch Zeugenaussagen der Polizisten.

Einen größeren Schaden unterzuschieben wird also nicht gehen,aber die Lackierung eines Stoßfängers kostet ja allein schon 300-400€ und wenn es neuer Stoßfänger dazukommt sind wir schnell bei 1000€.

Zu klären wäre ob Vorschäden vorhanden sind oder waren die einen Abzug rechtfertigen.

ich habe auch schon einen neuen Stoßfänger incl. Lackierung bei einem älteren Fahrzeug abgerechnet. Was sollte ich auch machen,der verursacher ist angehauen,selbst Schuld weil sonst hätten mit auch 50€ als ausgleich gereicht.

da sich der versursacher hier aber ja korrekt gemeldet hat wäre es fair gewesen wenn der Geschädigte vielleicht eine anderen Weg eingeschlagen hätte.

Aber das deutsche Recht ist da nun mal auf seiner Seite.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von BerndFausH

 

Jetzt sind über 3 Monate vergangen, mein Handy mit den Schadesbildern war zwischendurch im Eimer und ich habe keinerlei Beweise mehr für oder gegen irgendwas.

Der Anspruchsteller muss den von ihm behaupteten Schaden beweisen und nicht der Schadenverursacher.

 

Zitat:

Original geschrieben von BerndFausH

 

Sol ich dem gegnerischen Anwalt jetzt ohne Weiteres meine Versicherungsdaten zukommen lassen? Der hat in seinem Fax noch nicht einmal die beteiligten Fahrzeuge erwähnt.

Deine Versicherungsdaten bekommt er über den Zentralruf der Autoversicherer sowieso heraus, kannst du gar nichts gegen tun.

Ferner hat er aufgrund gesetzlicher Regelungen einen Direktanspruch gegen deine Versicherung, muss also mit dir nicht weiters korrespondieren.

Einziger Rat (wie so oft): Schaden unverzüglich der Versicherung melden, ggf. Bedenken mitteilen, Ergebnis abwarten und ggf. Schaden zur Erhaltung des SFR zurückkaufen.

 

 

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 12:22

Danke - soweit.

Gebe jetzt meine Versicherung an und melde meiner eigenen Versicherung meine Bedenken.

Ich teile Euch hier das Ergebnis mit.

Haste vor 3 monaten den schaden deiner versicherung gemeldet? Wenn nein wirst du bzw konntest machtig probleme bekommen.

Laut den meisten akb sind schaeden binnen 24 bzw 48 stunden zu melden .

Der anwalt wird auch so an deine kfz versicherung ran treten wenn er dein kennzeichen hat.

Berichtigung : 1 woche ;)

am 2. Oktober 2014 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wenn nein wirst du bzw konntest machtig probleme bekommen.

Welche denn?

Vertragsstrafen werden in der akb aufgelistet. Versicherungen können da was zu sagen , müssen aber nicht.

Zeig mir mal in welchen AKB Vertragsstrafen aufgelistet werden.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Vertragsstrafen werden in der akb aufgelistet. Versicherungen können da was zu sagen , müssen aber nicht.

Wieder Mutmaßung, genau wie in dem Thread Unfallschädiger will den Schaden nicht melden. Keine Ahnung, dafür unbegrenzt.

am 2. Oktober 2014 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Haste vor 3 monaten den schaden deiner versicherung gemeldet? Wenn nein wirst du bzw konntest machtig probleme bekommen.

Um es am Beispiel HUK AKBs zu verdeutlichen:

https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB6414P.pdf

Die Meldung vor 3 Monaten musste aufgrund Punkt E.2.2 nicht erfolgen.

Da jetzt jedoch Punkt E.2.1 eingetreten ist, ist der Fall jetzt zu melden.

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