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Parkrempler kein sichtbarer Schaden, Fahrer meldet sich

Hallo,

Hatte letzte Woche Freitag im Ausland einen leichten Parkrempler mit einem deutschen Auto.

Mussten mit dem Schiff rüber auf das Festland. Die Schiffe wurden so eng beladen, dass zwischen meinem heck und der Frontseite vom anderen Auto ca 15 oder 20 cm Platz waren.

Als wir die Autos dann rausfahren durften und ich den Gang eingelegt habe ist mein Auto leicht nach hinten gerollt und hab ihn leicht angerempelt.

Draußen kurz stehen geblieben, habe ich mit dem Mann sein Auto angeschaut. Es war kein Schaden zu sehen und auch kein Kratzer.

Da es aber Dunkel war habe ich ihm trotzdem meine Nummer und Kennzeichen aufschreiben lassen und die Versicherungsnummer gegeben. Er meinte ja es ist Dunkel ich werde es mir morgen anschauen und rufe dich an.

Zufälligerweise habe ich ihn dann am türkischen grenzübergang wieder gesehen. Und ihn gefragt, ob er es sich angeschaut hat. Er sagte mir, dass da nichts ist, er aber in DE das Auto mal trotzdem bei einer Werkstatt checken lassen will ob innen was kaputt gegangen ist.

Jetzt zu meinen Fragen.

1) kann da innen wirklich was kaputt gehen? Außen war wirklich absolut nichts zu sehen und wenn außen nichts ist, wie soll innen was kaputt gehen, vor allem wie gesagt bei 15-20cm Entfernung leicht nach Hintern gerollt und ihn sehr leicht gestossen. Bin mir sicher dass da nichts sein kann.

2) gibt es hier irgendwelche Fristen wo er etwas melden muss? Vielleicht meldet er sich gar nicht bei mir und nimmt es selber in die Hand?

3)muss ich meiner Versicherung was melden obwohl gar kein Schaden vorhanden ist und er ja meinte, dass er es ja checken lassen will ob innen was kaputt ist?

4)angenommen er ruft ohne Mir bescheid zu geben meine Versicherung an, ruft mich dann meine Versicherung an um den Tathergang zu wissen, damit betrug ausgeschlossen werden kann?

5) wir kennen ja lauter solche Geschichten, es gibt Menschen die gehen zu einem bekannten gutachter und melden einen Schaden der absolut übertrieben ist um geld einsacken zu können. Was wäre im Extremfall wenn er ankommt und meint, dass innendrin alles kaputt wäre und man vorne alles austauschen muss. Kann ich sowas dann anfechten, da ich mir sicher dass bei so einem Rempler so ein Schaden nicht entstehen kann? Der gutachter muss ja sowas dann beweisen oder?

Mfg und vielen Dank schonmal für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Da kann man ja echt froh sein, dass du als Schädiger bzw. Verursacher weder zu entscheiden hast

- ob ein Schaden entstanden ist,

- wie hoch dieser Schaden ist und

- ob deine Versicherung reguliert.

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39 Antworten

Zitat:

@1905GS schrieb am 3. September 2019 um 12:11:06 Uhr:

Hallo,

Hatte letzte Woche Freitag im Ausland einen leichten Parkrempler mit einem deutschen Auto.

Mussten mit dem Schiff rüber auf das Festland. Die Schiffe wurden so eng beladen, dass zwischen meinem heck und der Frontseite vom anderen Auto ca 15 oder 20 cm Platz waren.

Als wir die Autos dann rausfahren durften und ich den Gang eingelegt habe ist mein Auto leicht nach hinten gerollt und hab ihn leicht angerempelt.

Draußen kurz stehen geblieben, habe ich mit dem Mann sein Auto angeschaut. Es war kein Schaden zu sehen und auch kein Kratzer.

Da es aber Dunkel war habe ich ihm trotzdem meine Nummer und Kennzeichen aufschreiben lassen und die Versicherungsnummer gegeben. Er meinte ja es ist Dunkel ich werde es mir morgen anschauen und rufe dich an.

Zufälligerweise habe ich ihn dann am türkischen grenzübergang wieder gesehen. Und ihn gefragt, ob er es sich angeschaut hat. Er sagte mir, dass da nichts ist, er aber in DE das Auto mal trotzdem bei einer Werkstatt checken lassen will ob innen was kaputt gegangen ist.

Jetzt zu meinen Fragen.

1) kann da innen wirklich was kaputt gehen? Außen war wirklich absolut nichts zu sehen und wenn außen nichts ist, wie soll innen was kaputt gehen, vor allem wie gesagt bei 15-20cm Entfernung leicht nach Hintern gerollt und ihn sehr leicht gestossen. Bin mir sicher dass da nichts sein kann.

ja

Zitat:

2) gibt es hier irgendwelche Fristen wo er etwas melden muss? Vielleicht meldet er sich gar nicht bei mir und nimmt es selber in die Hand?

m.W. drei jahre ab Ablauf des Jahres in dem der Schaden passiert ist

Zitat:

3)muss ich meiner Versicherung was melden obwohl gar kein Schaden vorhanden ist und er ja meinte, dass er es ja checken lassen will ob innen was kaputt ist?

darüber gibt es hier regelmässig unterschiedliche Meinungen. Wenn du davon ausgehen kannst, dass ein Schaden entstanden ist und deine Versicherung evtl. in Anspruch genommen wird, musst du es melden. In deinem Fall wohl eher nicht

Zitat:

4)angenommen er ruft ohne Mir bescheid zu geben meine Versicherung an, ruft mich dann meine Versicherung an um den Tathergang zu wissen, damit betrug ausgeschlossen werden kann?

das wird sie tun

Zitat:

5) wir kennen ja lauter solche Geschichten, es gibt Menschen die gehen zu einem bekannten gutachter und melden einen Schaden der absolut übertrieben ist um geld einsacken zu können. Was wäre im Extremfall wenn er ankommt und meint, dass innendrin alles kaputt wäre und man vorne alles austauschen muss. Kann ich sowas dann anfechten, da ich mir sicher dass bei so einem Rempler so ein Schaden nicht entstehen kann? Der gutachter muss ja sowas dann beweisen oder?

prinzipiell sollte man davon ausgehen, dass das Gutachten auch der Realität enspricht.

Zweifel daran kannst du aber dann auch gerne deiner Versicherung mitteilen.

Zitat:

Mfg und vielen Dank schonmal für die Antworten!

Generell kann man aufgrund deiner Beschreibung mal davon ausgehen, dass es der "Geschädigte" nicht von Anfang an auf einen schnellen Taler abgesehen hat. Das kann natürlich nach einem Besuch am Stammtisch wieder ganz anders aussehen.

Ist denke ich alles gesagt :) Wenn ein Schaden da ist, dann ist er auch zu begleichen. Ob er bei der Versicherung jetzt 800 oder 2500€ geltend macht, wäre das letztendlich für dich nicht völlig egal?

Dagegenrollen mit unter Schrittgeschwindigkeit sollte zwar nichts verursachen, aber es ist natürlich sein gutes Recht, das in Ruhe anschauen zu lassen.

Wenns keine Uraltautos waren bleiben - bis ich glaube 7 km/h - die Wagen unbeschädigt. Außer Nummernschild. Es kann aber trotzdem was sein. Wobei auch vorher was vorgelegen haben kann, der Wagen fuhr ja schon durch die Gegend.

Edit: Die Stoßfänger puffern einiges ohne Schaden, es kann aber z.B. unten seitlich irgendein Clip sausgesprungen sein. Aber eher nicht bei antriebslosem dagegenrollen, wobei es da auch etwas auf die Masse Deines Wagens ankommt.

 

In Ruhe warten, dann bewerten, was er sagt.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 3. September 2019 um 12:30:32 Uhr:

Ist denke ich alles gesagt :) Wenn ein Schaden da ist, dann ist er auch zu begleichen. Ob er bei der Versicherung jetzt 800 oder 2500€ geltend macht, wäre das letztendlich für dich nicht völlig egal?

Nein, erst nach Kenntnis der Schadenhöhe kann der Versicherte entscheiden, ob er die Versicherung in Anspruch nimmt incl. Hochstufung oder ob er den Betrag selbst zahlt.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 3. September 2019 um 12:30:32 Uhr:

Ist denke ich alles gesagt :) Wenn ein Schaden da ist, dann ist er auch zu begleichen. Ob er bei der Versicherung jetzt 800 oder 2500€ geltend macht, wäre das letztendlich für dich nicht völlig egal?

Natürlich wird es beglichen keine Frage. Nur wenn er angenommen sagen würde, dass der komette Träger kaputt ist und innen alles verbogen ist, würden da bei mir schon grosse Zweifel aufkommen.

Zitat:

@Bnuu schrieb am 3. September 2019 um 12:32:24 Uhr:

Dagegenrollen mit unter Schrittgeschwindigkeit sollte zwar nichts verursachen, aber es ist natürlich sein gutes Recht, das in Ruhe anschauen zu lassen.

Wenns keine Uraltautos waren bleiben - bis ich glaube 7 km/h - die Wagen unbeschädigt. Außer Nummernschild. Es kann aber trotzdem was sein. Wobei auch vorher was vorgelegen haben kann, der Wagen fuhr ja schon durch die Gegend.

Edit: Die Stoßfänger puffern einiges ohne Schaden, es kann aber z.B. unten seitlich irgendein Clip sausgesprungen sein. Aber eher nicht bei antriebslosem dagegenrollen, wobei es da auch etwas auf die Masse Deines Wagens ankommt.

 

In Ruhe warten, dann bewerten, was er sagt.

Zitat:

@Bnuu schrieb am 3. September 2019 um 12:32:24 Uhr:

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 3. September 2019 um 12:30:32 Uhr:

Ist denke ich alles gesagt :) Wenn ein Schaden da ist, dann ist er auch zu begleichen. Ob er bei der Versicherung jetzt 800 oder 2500€ geltend macht, wäre das letztendlich für dich nicht völlig egal?

Nein, erst nach Kenntnis der Schadenhöhe kann der Versicherte entscheiden, ob er die Versicherung in Anspruch nimmt incl. Hochstufung oder ob er den Betrag selbst zahlt.

Apropos, bis wann lohnt es sich selber zu zahlen. Und wie hoch würde ich runtergestuft werden? Habe jetzt immo 50%

50% sagen im Prinzip nichts aus

Dazu müsste man deine Kosten, deinen SF-Rabatt und deine Versicherung wissen.

Meine Versicherung hatte z.B. einen solchen Onlinerechner.

Generell kannst du auch zuerst die Versicherung abwickeln lassen und dann zurückkaufen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. September 2019 um 12:39:45 Uhr:

50% sagen im Prinzip nichts aus

OK, kannst du mir das etwas genauer erläutern wie das mit der hochstufung abläuft? Passiert mir zum ersten Mal sowas.

Noch etwas:

Der Schaden ist ja im Ausland geschehen? Wo?

War das auf einem Schiff und unter welches Landesflagge ist das registriert?

Welches Landesrecht inklusive Verjährung gilt denn dann unter Berücksichtigung dieser Tatsachen?

Zitat:

@1905GS schrieb am 3. September 2019 um 12:40:52 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. September 2019 um 12:39:45 Uhr:

50% sagen im Prinzip nichts aus

OK, kannst du mir das etwas genauer erläutern wie das mit der hochstufung abläuft? Passiert mir zum ersten Mal sowas.

Gibt sog. Rückstufungstabellen.

Da kannst du sehen wohin du bei einem Schaden zurückgestuft wirst.

Dementspr. kannst du dann deine zukünftigen Mehrkosten bestimmen.

Manche Verträge haben auch einen Schaden "frei".

Wenn's soweit ist, wäre das vielleicht auch ein Thema für (d)einen Versicherungsberater.

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 3. September 2019 um 12:43:21 Uhr:

Noch etwas:

Der Schaden ist ja im Ausland geschehen? Wo?

War das auf einem Schiff und unter welches Landesflagge ist das registriert?

Welches Landesrecht inklusive Verjährung gilt denn dann unter Berücksichtigung dieser Tatsachen?

Türkei, auf dem Schiff.

türkisches Schiff?

Spielt das eine Rolle wenn das Schiff im Hafen festgemacht hatte?

Das weiß ich so nicht - das müsste jemand anderes sagen

Jedenfalls ist gemäß dem jeweiligen Landesrecht zu regulieren ..

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 3. September 2019 um 12:48:10 Uhr:

türkisches Schiff?

Yap, türkisches Schiff.

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