Parkplatzeinfahrt blockiert! Wie kann man vorgehen?
Hallo!
Mein reservierter Parkplatz wird ständig von Besuchern des gegenüber liegenden Hauses blockiert. Ein Gespräch mit den Nachbarn konnte keinen Erfolg einholen. Ich werde das Gefühl nicht los einfach ignoriert und belächelt zu werden.
Aus- bzw. Einfahren in die Parkbox ist ausschließlich mit Korrektur möglich.
Wie würdet ihr euch verhalten? Welche Rechte habe ich und an wen sollte ich mich bestenfalls wenden?
P.S.: Klärende Gespräche mit den Nachbarn wären generell die beste Möglichkeit, aber funktionieren nicht!
Danke im Voraus!
Corniche
89 Antworten
macht das doch bitte per PN weiter aus......
Bevor hier jemand dichtmacht und ich deswegen den eigentlichen Ausgang der Geschichte nicht mitbekomme 🙁
grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Fan
Ich habe noch niemals jemandem die Ausfahrt zugeparkt oder auf fremdem Eigentum geparkt und werde es auch niemals, denn sowas ist asozial.
Danke für die Einsicht. Du hast jemanden Anderes vorsätzlich das Auto eingeparkt und das ist genauso asozial. Und das soll hier wie bereits geschrieben nicht das Thema sein
OT Ende
Hallo!
@Feinbestäuber: was Du vergisst ist, dass Du, auch wenn Du als widerechtlich auf Privatgrund Parkender eingeparkt worden bist, Dich möglicherweise einer Besitzstörung schuldig gemacht hast, welche der Grundstückseigentümer natürlich verfolgen kann.
Interessant wäre es zudem, ein konkretes, belegbares Beispiel zu hören, wie so etwas vor Gericht wirklich ausgehen kann bzw. ausging.
Mich würde es ehrlich gesagt sehr wundern, wenn ein Falschparker mit einer Klage wegen Nötigung durchkäme, sofern er nicht mehrere Stunden eingeparkt wird. Im zivilrechtlichen Bereich müsste er zudem nachweisen, dass ihm wirklich ein Schaden entstanden ist, was bei 90% der Bürger ausgesprochen schwierig sein dürfte. Meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach würden mit hoher Wahrscheinlichkeit beide Verfahren eingestellt.
Ich persönlich (als Nichtjurist, dies soll keine Rechtsberatung sein) würde den Burschen zuparken und erst mal Kaffee aufsetzen...
Was hier noch gar nicht beleuchtet wurde: wie verfährt man eigentlich, wenn jemand das eigene Auto auf dem eigenen Privatgrund widerrechtlich einparkt? Sprich, man kommt nicht raus, anstatt von nicht rein...
In solchen Fällen ist das Abschleppen absolut angemessen, ein polizeiliches Protokoll sollte begleitend verlangt werden.
Es gibt nach wie vor auch legale Möglichkeiten, solche Fragen zu lösen, auch seitens Menschen mit vermeintlicher Leseschwäche... ,-)
Gruß,
M.
Es gab mal vom adfc solche Aufkleber: Parke nicht auf unseren Wegen!
Für den oft beobachteten Fall, dass Autofahrer Radwege blockieren( pfui, sowas tut man nicht)
Vielleicht sollte man sich sowas drucken lassen mit der Aufschrift: Parken nicht auf meinem Grundstück, oder sowas in der Richtung. Das ganze dann schön ins Sichtfeld des Fahrers so 2,3 Aufkleber.
Derjenige hat dann erstmal was zu knibbeln und wird es sich beim nächsten Mal wohl überlegen, ob er nochmal so asozial parkt.
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Zitat:
Du hast jemanden Anderes vorsätzlich das Auto eingeparkt
ja und das würde ich auch wieder machen, denn er hat auf meinem Grund nichts zusuchen!
Zitat:
Für den oft beobachteten Fall, dass Autofahrer Radwege blockieren( pfui, sowas tut man nicht)
Warum? Die Radwege werden doch nie benutzt🙄 Komisch, die Autofahrer sollen sich immer an alle Regeln halten aber Radfahrer und Fußgänger brauchen das nicht 😕 Und keine Angst, ich parke nicht auf Radwegen.
Zitat:
Was hier noch gar nicht beleuchtet wurde: wie verfährt man eigentlich, wenn jemand das eigene Auto auf dem eigenen Privatgrund widerrechtlich einparkt? Sprich, man kommt nicht raus, anstatt von nicht rein...
So änlich stehts doch hier schon.
Zitat:
Vor einer Hofeinfahrt wird ein Auto nur abgeschlept wenn jemand rausfahren will. Will er in den Hof hineinfahren ist das Abschleppen nicht mehr verhältnismäßig. Dann schreibt die Polizei nur ein Ticket.
Keine Ahnung ob es stimmt aber wers mal testen mag 😁
@Benz-Fan:
Wenn man deine Beiträge so liesst, dann kommt man zu dem Glauben, dass du ein mit dir selbst höchst unzufriedener Mensch bist. Sowas von "Radikalinski" liesst man hier selten. Immer mit den Ellenbogen und dem Kopf durch die Wand...
Schade...
Zitat:
Wenn man deine Beiträge so liesst, dann kommt man zu dem Glauben, dass du ein mit dir selbst höchst unzufriedener Mensch bist.
Nö,bin eigentlich sehr zufrieden, besser kann es fast nicht laufen aber wie kommst du darauf? Weil ich niemandem dulde auf meinem Grund zu parken? Du darft deine Parkplätze gerne der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, soll mir egal sein, ich jedenfalls nicht.
Zitat:
Immer mit dem Ellenbogen durch die Wand...
Da könntest du schon eher Recht haben aber frag mal wer dafür verantwortlich ist. Die Leute nehmen sich alles raus, da braucht man sich nicht wundern, nur leider sind die dabei mir an der falschen Adresse 😁
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Fan
Nö,bin eigentlich sehr zufrieden, besser kann es fast nicht laufen aber wie kommst du darauf? Weil ich niemandem dulde auf meinem Grund zu parken? Du darft deine Parkplätze gerne der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, soll mir egal sein, ich jedenfalls nicht.Zitat:
Wenn man deine Beiträge so liesst, dann kommt man zu dem Glauben, dass du ein mit dir selbst höchst unzufriedener Mensch bist.
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Fan
Da könntest du schon eher Recht haben aber frag mal wer dafür verantwortlich ist. Die Leute nehmen sich alles raus, da braucht man sich nicht wundern, nur leider sind die dabei mir an der falschen Adresse 😁Zitat:
Immer mit dem Ellenbogen durch die Wand...
Danke, dieses Statement lässt keine Fragen offen...
Gruss Diggi
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Hallo!@Feinbestäuber: was Du vergisst ist, dass Du, auch wenn Du als widerechtlich auf Privatgrund Parkender eingeparkt worden bist, Dich möglicherweise einer Besitzstörung schuldig gemacht hast, welche der Grundstückseigentümer natürlich verfolgen kann.
Interessant wäre es zudem, ein konkretes, belegbares Beispiel zu hören, wie so etwas vor Gericht wirklich ausgehen kann bzw. ausging.
Habe ich das wirklich vergessen? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Feinbestäuber
Anwalt und Zivilklage (Nötigung, Besitzstörung, Hausfriedensbruch je nachdem, auch in Tateinheit) kommt dann erst ganz zum Schluß und die Zeche zahlt wie immer der Verlierer.
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass ich zuerst an die widerrechtlich parkenden Fahrzeuge 3x einen Hinweis in den Scheibenwischerarm stecken lassen muß (bereits anheben des Scheibenwischers und dadurch angeblich entstandene Schäden können Probleme machen, macht auch die Polizei nichtmehr mit Strafzettel, gibt es Urteile, anderes Thema, Nötigung durch einparken wie es "John Wayne für Arme" Benz-Fan propagiert ist völlig Banane), der Parkvorgang mit Zeit, Datum, Foto protokolliert werden muß, ein entsprechendes Hinweisschild am Parkplatz ist und dann erst Aussicht auf eine erfolgreiche Zivilklage wegen Besitzstörung und Hausfriedensbruch besteht. Hatte ich bei rund 130 Falschparkern im Jahr aber nur insgesamt 2 Fälle, wurde für die 2 auch richtig teuer. Bei den meisten Falschparkern handelt es sich aber um "Einmaltäter", die haben das Schild wohl nicht gelesen oder leichtfertig ignoriert oder wirklich einen guten Grund. Die bekommen einen Hinweis und dann ist es normal auch gut. Die Parkplätze sind ja auch alle privat und gewerblich vermietet, man kann das halt nicht einreissen lassen sonst fragen sich die Mieter wofür sie Miete zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
hier mal ein geniales Schild aus Holland
Würde in D seine Wirkung wohl verfehlen. Wenn Warnungen und Hinweise in deutscher Sprache schon nicht wahrgenommen werden, dann in Englisch schon mal garnicht.
Gruss Diggi
Hallo!
Langsam frage ich mich wirklich, wie weit es in diesem Land bereits gekommen ist, wenn jemand einem anderen den Parkplatz zustellt und ihn dann auch noch verklagt, weil er durch Anbringen eines Hinweises auf die Verfehlung am Scheibenwischer angeblich einen Schaden verursacht hätte.
Bei uns hier in München Ost geht es ja sehr friedlich zu, üblicherweise ist meine Einfahrt frei. Steht 2 mal p.a. jemand davor, ist das meistens höflich lösbar.
Wenn ich aber so etwas lese wie hier oben, bewundere ich Deine Ruhe. Ein derart unverschämter Mensch würde von mir den Frack voll bekommen, fürchte ich...
Es ist m.E o.k., wenn jemand einen nicht eindeutig erkennbaren Privatparkplatz (gibt es das?) kurzzeitig zuparkt und nach freundlicher Aufforderung mit einer Entschuldigung umgehend abdampft. So können sich auch Ehen anbahnen... Wird aber der Falschparker auch noch unverschämt, geht das eindeutig zu weit. Die antiautoritäre Erziehung der 60er und 70er zeigt hier offenbar ihre üblen Folgen. In D denken mittlerweile erschreckend viele Menschen, das Recht zu haben, sich über andere zu stellen. Ich finde es gut, dass Du Dich in juristischer Sissyphusarbeit dagegen wehrst. ich fürchte, ich wäre bei 130 Tagen Parkplatzärger pro Jahr nicht mehr so gelassen, sondern würde die Burschen vom Parkplatz prügeln...
Grüße,
M. (eigentlich ein friedlicher Mensch...)
Zitat:
Original geschrieben von Feinbestäuber
Habe ich das wirklich vergessen? 😉Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Hallo!@Feinbestäuber: was Du vergisst ist, dass Du, auch wenn Du als widerechtlich auf Privatgrund Parkender eingeparkt worden bist, Dich möglicherweise einer Besitzstörung schuldig gemacht hast, welche der Grundstückseigentümer natürlich verfolgen kann.
Interessant wäre es zudem, ein konkretes, belegbares Beispiel zu hören, wie so etwas vor Gericht wirklich ausgehen kann bzw. ausging.
Zitat:
Original geschrieben von Feinbestäuber
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass ich zuerst an die widerrechtlich parkenden Fahrzeuge 3x einen Hinweis in den Scheibenwischerarm stecken lassen muß (bereits anheben des Scheibenwischers und dadurch angeblich entstandene Schäden können Probleme machen, macht auch die Polizei nichtmehr mit Strafzettel, gibt es Urteile, anderes Thema, Nötigung durch einparken wie es "John Wayne für Arme" Benz-Fan propagiert ist völlig Banane), der Parkvorgang mit Zeit, Datum, Foto protokolliert werden muß, ein entsprechendes Hinweisschild am Parkplatz ist und dann erst Aussicht auf eine erfolgreiche Zivilklage wegen Besitzstörung und Hausfriedensbruch besteht. Hatte ich bei rund 130 Falschparkern im Jahr aber nur insgesamt 2 Fälle, wurde für die 2 auch richtig teuer. Bei den meisten Falschparkern handelt es sich aber um "Einmaltäter", die haben das Schild wohl nicht gelesen oder leichtfertig ignoriert oder wirklich einen guten Grund. Die bekommen einen Hinweis und dann ist es normal auch gut. Die Parkplätze sind ja auch alle privat und gewerblich vermietet, man kann das halt nicht einreissen lassen sonst fragen sich die Mieter wofür sie Miete zahlen.Zitat:
Original geschrieben von Feinbestäuber
Anwalt und Zivilklage (Nötigung, Besitzstörung, Hausfriedensbruch je nachdem, auch in Tateinheit) kommt dann erst ganz zum Schluß und die Zeche zahlt wie immer der Verlierer.
Moin,
Ihr könnt euch da auch noch 5 mal im Kreis drehen, ohne ein abschließendes Ergebnis zu bekommen. Ein Urteil in solchen Fällen, welches dann auch beinhaltet ... wer welche Kosten zu tragen hat ... ist immer vom jeweiligen Fall abhängig. Denn an dieser Stelle kann man nicht unbedingt JEDES vorangegangene Urteil 1 zu 1 übernehmen.
MFG Kester
Es gibt auch genügend Leute, die sich die Zufahrt zu ihrem Privatparkplatz mit Pollern, Pfosten, Hecken und ähnlichem Tinneff so zubauen, daß sie dann auf der öffentlichen Straße maximalen Rangierraum für sich in Anspruch nehmen wollen, nur um genau senkrecht in ihren Privatparkplatz einfahren zu können. Mit solch einem Spezi hatte ich es auch einmal zu tun, der seine eigene Einfahrt mit völlig überflüssigen Steinbrocken künstlich verengt hatte, dann aber den auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Parkenden untersagen wollte, dort ihr Fahrzeug abzustellen. Dies ist aus meiner Sicht ebenso aozial wie rücksichtsloses Parken im öffentlichen Straßenraum und die entsprechende Aufforderung wurde von mir dann auch konsequent mißachtet.
(Ob so etwas beim Threadersteller vorliegt, kann und möchte ich nicht beurteilen)