Parkplatzeinfahrt blockiert! Wie kann man vorgehen?
Hallo!
Mein reservierter Parkplatz wird ständig von Besuchern des gegenüber liegenden Hauses blockiert. Ein Gespräch mit den Nachbarn konnte keinen Erfolg einholen. Ich werde das Gefühl nicht los einfach ignoriert und belächelt zu werden.
Aus- bzw. Einfahren in die Parkbox ist ausschließlich mit Korrektur möglich.
Wie würdet ihr euch verhalten? Welche Rechte habe ich und an wen sollte ich mich bestenfalls wenden?
P.S.: Klärende Gespräche mit den Nachbarn wären generell die beste Möglichkeit, aber funktionieren nicht!
Danke im Voraus!
Corniche
89 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und wenns einer prüft, und der "verursacher" festgestellt wird, und die stadt dann ne baukolonne schickt um wieder neu zu pflastern, biste auch locker 650-1200€ los.... 😛Zitat:
Original geschrieben von steini111
wenn die nichts tun würd ich den Pfosten selbst setzen...bis das einer geprüft hat ob der da hingehöhrt oder nicht.....
Neee, die bauen höchstens den rot-weis-roten ab und stellen nen weis-rot-weisen hin 😁
grüße
Steini
Hallo zusammen!
Neben den beiden Hecken sind keine weiteren Parkboxen. Dort ist lediglich eine Rasenfläche. Ich bin wirklich super gespannt wie sie die Situation bewerten!
Drückt mir die Daumen! 😉
Gruß Corniche
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Fan
Die kommt gar nicht, wenn es sich um Privatgelände handelt. Ich hatte schonmal einen Kandidaten den ich eingeparkt habe, der hat auch mit seinem tollen ANwalt gedroht. Auf das super Schreiben warte ich noch heute!Zitat:
Die Polizei kommt auch nicht unbedingt vorbei
Die Polizei kommt auch vorbei wenn die Nötigung sich auf einem Privatparkplatz zuträgt und sich der Verursacher nicht ausweisen will, was bei diesem Klientel sehr oft der Fall ist. Dieser "Service" ist übrigens für den der sich nicht ausweisen will kostenpflichtig, die Polizisten dienen als weitere Zeugen und ein paar Fotos vorab zur Beweissicherung sind ja heutzutage sogar schon mit beinahe jedem Handy zu machen. Anwalt und Zivilklage (Nötigung, Besitzstörung, Hausfriedensbruch je nachdem, auch in Tateinheit) kommt dann erst ganz zum Schluß und die Zeche zahlt wie immer der Verlierer.
Zitat:
Die Polizei kommt auch vorbei wenn die Nötigung sich auf einem Privatparkplatz zuträgt und sich der Verursacher nicht ausweisen will, was bei diesem Klientel sehr oft der Fall ist
Aha, nur komischerweise kam bei mir damals keine. Der Genötigte hatte ja auch bei den Herren in grün angerufen aber nach 2 Stunden kam immer noch keine 😁
Wenn ich dich auf meinem Grund einparke, meinetwegen auch nötige, dann weise ich mich dir gegenüber bestimmt nicht aus 😁
Selbst das anzeigen macht kaum jemand, denn die wenigsten haben Luft darauf. Wie gesagt, auf eine Anzeige oder Schreiben vom Anwalt warte ich ja immer noch gespannt.
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Zitat:
Original geschrieben von Wech
meinst du sowas 😁Zitat:
Original geschrieben von Hagbard235
Achja, wenns darum geht die parkenden über Ihr fehlverhalten zu informieren: Es gibt im Internet zahlreiche Visitenkarten-Druckereien, wo z.B. 250 Visitenkarten umsonst sind und nur Porto kosten. Diese mit einem entsprechenden Satz bedrucken und auf die Rückseit noch einen passenden Kommentar von Hand schreiben, je nach Situation. Das ist einfach und wirkungsvoll. Vorschlag in der aktuellen Situation: "Richtig parken Glückssache? " oder "Parken sollte bei Fahrprüfungen stärker kontrolliert werden" oder ähnliches ;-) Vielleicht auch einfach: Sie blockieren den öffentlichen Straßenverkehr.....
Lol, das ist ja mal geil die "Verwarnung", vielen Dank dafür...
Zitat:
Original geschrieben von Feinbestäuber
Die Polizei kommt auch vorbei wenn die Nötigung sich auf einem Privatparkplatz zuträgt und sich der Verursacher nicht ausweisen will, was bei diesem Klientel sehr oft der Fall ist.
Dass ich mich gegenüber einem Zivilisten ausweisen muss wäre mir aber ganz neu!
Außerdem macht es mein Nachbar genauso. Ist zwar öffentlicher Grund vor Reihenhäusern, aber der Platz vor der Tür wird immer für die Eigentümer freigehalten (ist quasi ein ungeschriebenes Gesetz 😁). Wenn ein fremdes Fahrzeug (also natürlich nicht von Nachbarn) vor der Tür steht wird es von ihm eingeparkt, falls die Möglichkeit dazu besteht (wenn die Nachbarn ihr Fahrzeug zur Verfügung stellen, da vorne und hinten ein Fahrzeug stehen muss). Wenn sie dann bei ihm klingeln fährt er sein Auto natürlich weg!
Die betreffenden Personen haben sich bis heute nie wieder dahin gestellt 😁
Die Leute wollen anscheinend wissen, wie weit sie gehen können und wenn sie niemand daran hindert, parken die sogar die Garageneinfahrt zu. Selber schon erlebt. War allerdings ein Nachbar, und da ich nicht in die Garage musste, hab auch ich nichts gemacht, aber ein fremdes Fahrzeug hätte ich abschleppen lassen. Dass ich die Kosten dafür vorstrecken muss, wenn mir einer die Einfahrt zuparkt, glaube ich nicht.
Vielleicht hat ja zufällig jemand die entsprechende Rechtsgrundlage!?
Gruß
Hier steht was geschrieben.
Zitat:
Wie das Amtsgericht Hamburg (Urt. v. 13.02.2006, 5 C 139/05) festgestellt hat, darf ein privater Parkplatzbesitzer Fremdparker abschleppen lassen und die Kosten hierfür vom gegnerischen Halter erstattet verlangen, ohne dass es darauf ankäme, ob er selbst dort noch parken kann oder nicht.
"...Für die Frage der Besitzstörung ist nicht erforderlich, dass die Berechtigte tatsächlich in ihrer konkreten Besitzausübung derart behindert ist, dass sie dort nicht mehr parken könnte. Es genügt für die Störung vielmehr die unberechtigte Nutzung fremden Besitzes..."
Wer also auf fremden Firmenparkplätzen oder sonstigen entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen parkt, muss sich vor Abschleppmaßnahmen der Parkplatzinhaber in Acht nehmen. Denn auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens vertritt das AG Hamburg eine rigide Auffassung:
"...Die Verhältnismäßigkeit ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Störung auf andere Art und Weise hätte beseitigt werden können..."
Der rechtmäßige Besitzer darf also ohne größere Einschränkungen seinen Parkplatz - auch mit Hilfe von Abschleppmaßnahmen - "verteidigen".
Quelle: ADAJUR-Newsletter des ADAC (www.adac.de)
Falls der Link mal nicht gehen sollte. 😉
Danke morf!
Dies gilt allerdings nur für Privatparkplätze, also wenn jemand in meiner Hofeinfahrt bzw. schon in meinem Hof steht, aber ist das auch auf eine blockierte Garageneinfahrt oder Hofeinfahrt anzuwenden? Denn dies ist ja öffentlicher Grund.
Gruß
Vor einer Hofeinfahrt wird ein Auto nur abgeschlept wenn jemand rausfahren will. Will er in den Hof hineinfahren ist das Abschleppen nicht mehr verhältnismäßig. Dann schreibt die Polizei nur ein Ticket.
Hallo!
Was hier bislang vergessen wurde:
lässt man abschleppen, bleibt man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen, da wir in D keine reine Halterhaftung haben. Will heissen: Ihr müsst dem Eigentümer/Halter des Wagens erst einmal beweisen, dass er es war, der seinen Wagen dort abgestellt hat. Behauptet er, er hätte das Fahrzeug zu dieser Zeit nicht genutzt, wird es schwierig.
Es gibt vereinzelt Abschleppunternehmer, denen man die Rechte an der Geschichte abtreten kann. Die kümmern sich dann selbst um das Eintreiben der Abschleppkosten beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges. Hier hilt das Btelefonieren der örtlichen Unternehmen.
Als Sofortmaßnahme sollte man ein Schild aufstellen, welches den Stellplatz klar als privat und freizuhalten ausweist.
Das Einparken des Falschparkers kann übrigens dann funktionieren, wenn plötzlich der eigene Wagen hinter dem Falschparker einen Defekt erleidet. Hier möchte ich den Richter sehen, der einen dann wegen Nötigung verknackt, wenn man eigentlich nur 1 Min. vor dem eigenen Parkplatz halten wollte, um etwas aus der Wohnung zu holen, dann der Wagen jedoch eine Panne erlitt. Bei automatikfahrzeugen mit Getriebeschaden ist ein Wegschieben nicht ohne Weiteres möglich. Immerhin hatte der Falschparker dort absolut nichts zu suchen.
Bei unserem früheren Firmenparkplatz half das ab und an.
Gruß,
M.
P.S. wer wirklich die Dreistigkeit besitzt, den Grundstückseigentümer dann anzuzeigen, muss schon eine hartnäckige Ausnahme sein. Normalerweise dürfte eine 15 minütige Wartezeit für den Falschparker eine ausreichende Lehre sein.
Zitat:
Original geschrieben von GolfIICL
Dass ich mich gegenüber einem Zivilisten ausweisen muss wäre mir aber ganz neu!Zitat:
Original geschrieben von Feinbestäuber
Die Polizei kommt auch vorbei wenn die Nötigung sich auf einem Privatparkplatz zuträgt und sich der Verursacher nicht ausweisen will, was bei diesem Klientel sehr oft der Fall ist.
Wenn du ihn geschädigt hast schon. Im Zweifelsfall kann man das ja mit der Polizei besprechen und dann erst die Personalien austauschen.
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Fan
Aha, nur komischerweise kam bei mir damals keine. Der Genötigte hatte ja auch bei den Herren in grün angerufen aber nach 2 Stunden kam immer noch keine 😁Zitat:
Die Polizei kommt auch vorbei wenn die Nötigung sich auf einem Privatparkplatz zuträgt und sich der Verursacher nicht ausweisen will, was bei diesem Klientel sehr oft der Fall ist
Wenn ich dich auf meinem Grund einparke, meinetwegen auch nötige, dann weise ich mich dir gegenüber bestimmt nicht aus 😁
Selbst das anzeigen macht kaum jemand, denn die wenigsten haben Luft darauf. Wie gesagt, auf eine Anzeige oder Schreiben vom Anwalt warte ich ja immer noch gespannt.
Ja von mir aus, dann kam halt bei dir damals keine Polizei. Erst schreibst du sein Anwalt wollte dir was schreiben, dann schreibst du er hat dich informiert die Polizei angerufen zu haben, dann hast du noch angeblich 2 Stunden auf die Polizei gewartet. Naja, hier kann man ja viel schreiben...
Wenn du mich wo auch immer einparkst hast du sowieso sofort die Polizei am Hals, dafür ist sie auch da und das kostet mich nur einen Anruf, es gibt keinen rechtsfreien Raum nur den Unterschied zivilrechtliche/strafrechtliche Verfolgung und öffentliches Interesse oder nicht. Ob du dich ausweisen willst oder nicht bleibt dir überlassen, bestenfalls springt eine Tasse Kaffee auf dem Revier raus 😉
Zitat:
Erst schreibst du sein Anwalt wollte dir was schreiben, dann schreibst du er hat dich informiert die Polizei angerufen zu haben, dann hast du noch angeblich 2 Stunden auf die Polizei gewartet. Naja, hier kann man ja viel schreiben...
Hast du eine Leseschwäche? Was kann man denn nicht lesen?
ich habe ihn eingeparkt----} richtig!!
er wollte Polizei rufen----} richtig!!
Polizei kam nach 2 STd immer noch nicht----}auch richtig!!
Halter völlig am Bogen und rief mir nach(aufs Grundstück durfte er ja nicht) ich höre von seinem Anwalt----} auch richtig!!
Nur kam bis heute nichts, leider, sehr Schade 😁
Zitat:
Wenn du ihn geschädigt hast schon
Er hat mich geschädigt und mein Grundstück missbraucht😁
Zitat:
Wenn du mich wo auch immer einparkst hast du sowieso sofort die Polizei am Hals, dafür ist sie auch da und das kostet mich nur einen Anruf, es gibt keinen rechtsfreien Raum
Du scheinst es nicht zu kapieren, die Polizei kommt da nicht. Du hast es doch selber geschrieben:
Code:
nur den Unterschied zivilrechtliche/strafrechtliche Verfolgung
Anders kannst du das nicht regeln.
Zitat:
Wenn du mich wo auch immer einparkst
Kannst es ja gerne mal probieren und bei mir auf dem Hof parken😁
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Fan
Hast du eine Leseschwäche? Was kann man denn nicht lesen?Zitat:
Erst schreibst du sein Anwalt wollte dir was schreiben, dann schreibst du er hat dich informiert die Polizei angerufen zu haben, dann hast du noch angeblich 2 Stunden auf die Polizei gewartet. Naja, hier kann man ja viel schreiben...
got Alzheimer? Du hast alle 3 Punkte angeführt. Außerdem ist deine Geschichte rechtlich nicht nachvollziehbar. Kann frei erfunden sein, kann geschönt sein, kann sich anders zugetragen haben wie auch immer, rechtlich bist du im roten Bereich auch wenn du jetzt 1000x schreibst die Polizei wäre nicht gekommen. Wenn ein Auto eingeparkt wurde kommt die Polizei.
Original geschrieben von Benz-Fan
Er hat mich geschädigt und mein Grundstück missbraucht😁Ok, du bist ein Geschädigter und dein Grundstück ist Missbraucht worden, alles klar 😁 Wünsche gute Besserung, ist aber wohl unheilbar 😉
Original geschrieben von Benz-Fan
Du scheinst es nicht zu kapieren, die Polizei kommt da nicht. Du hast es doch selber geschrieben:
Code:
nur den Unterschied zivilrechtliche/strafrechtliche Verfolgung
Nein, du scheinst es nicht zu kapieren. Die Polizei entscheidet nicht zivilrechtliche oder strafrechtlich Verfolgung, das macht der Staatsanwalt. Bei Privatgrundstücken ist in der Regel kein öffentliches Interesse gegeben, darum wird das Verfahren in der Regel strafrechtlich eingestellt und auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Fan
Kannst es ja gerne mal probieren und bei mir auf dem Hof parken😁Zitat:
Wenn du mich wo auch immer einparkst
Ich hab selber Grundstücke und Parkflächen genug, über die Sache weiß ich nur zugut Bescheid. Schön wäre es wenn es rechtlich so abgesichert wäre wie du jetzt aufgrund eines Einzelfalls schließt oder hier glaubhaft machen willst. Aber ich mache dir einen anderen Vorschlag, versperre mir den Weg meiner privaten Grundstücksausfahrt...
Zitat:
Die Polizei entscheidet nicht zivilrechtliche oder strafrechtlich Verfolgung, das macht der Staatsanwalt.
Wo habe ich das behauptet 😕
Zitat:
versperre mir den Weg meiner privaten Grundstücksausfahrt...
Warum sollte ich? Ausserdem sind das verschiedene Angelegenheiten. Ich habe noch niemals jemandem die Ausfahrt zugeparkt oder auf fremdem Eigentum geparkt und werde es auch niemals, denn sowas ist asozial.