Parkplatz Unfall 50% Mitschuld?

Servus
Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz bereits prophylaktisch rückwärts ein damit ich es beim rausfahren einfacher hatte. Nach 70cm langsamer Rausfahrt aus der markierten Parkbox fuhr mir völlig unerwartet ein rasant rückwärtsfahrendes Auto in die vordere Beifahrerseite und fuhr nach dem Knall sofort wieder vorwärts. Da der Unfallgegner älterer Herr ü70 sich mit "Ich hätte 50% Mitschuld" rausreden wollte da angeblich auf Parkplätzen der fließende Verkehr Vorfahrt hätte, die Polizei verständigt.
Ich erhielt 30€ Verwarnung wegen einer angeblichen Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs und der Gegner 35€ wegen: Beim Rückwärtsfahren gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Mein Auto hat ua. einen Achsschaden und ist einem Totalschaden nahe. Im Gutachten steht folgendes:
Die äußerlich am Fahrzeug erkennbaren Beschädigungen wurden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her mit plötzlicher mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis verursacht.
Die Unfallschäden sind durch einen Anstoß auf die Front des Fahrzeuges mit Schwerpunkt rechts
entstanden.

Der Rückwärtsfahrer behauptet nun noch daß ich dem ins stehende Auto gefahren wäre obwohl das Spurenbild genau das Gegenteil bestätigt.

Kennt jemand vergleichbare Fälle wie das vor Gericht entschieden wurde?

76 Antworten

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Januar 2025 um 19:11:24 Uhr:


Eines ist doch festzuhalten, die hinzugezogenen Polizeibeamte haben beide am Unfallbeteiligten ein Verwarnungsgeld
erteilt. Das heißt, daß aus Sicht der Polizei bei beiden ein Fehlverhalten vorliegt. Diese Sichtansicht wird auch sicherlich von den Versicherungen übernommen, zumal die Polizei i.d.R. nur dann ein Fehlverhalten sanktioniert, wenn auch ein solches vorliegt. Da nützt auch zumeist kein Anwalt mehr !

Das halte ich für nicht bedeutsam. Die Polizei ist ja auch nicht Unfallzeuge und die fackeln nicht lange bei der Festsetzung von Bußgeldern. Zumal die Frage, ob ein Bußgeldtatsbestand erfüllt ist, nicht identisch mit der zivilrechtlichen Haftungsfrage ist.

Versicherungen haben wiederum in der Regel kein großes Interesse, einzelne Prozentpunkte Mithaftung durchzufechten. Das bringt denen ja beinahe nichts bei großem Kostenrisiko.

Also bleibt es in diesem Fall der richtige Ratschlag, einen passenden Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. (Und das empfehle ich sonst nur zurückhaltend.)

Dass auf Parkplätzen keine besondere Sorgfalt beim Rückwärtsfahren gelten würde (wie hier oben erwähnt), halte ich für falsch. Und einige, die von ihrer Haftungsfreistellung berichteten, bestätigen diese Ansicht. Meiner Meinung nach ist es nicht unrealistisch, hier eine volle Haftung beim Unfallgegner zu erreichen.

Zitat:

@FirstFord schrieb am 26. Januar 2025 um 12:31:58 Uhr:



Zitat:

@Eot schrieb am 26. Januar 2025 um 08:04:19 Uhr:


Servus
Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz bereits prophylaktisch rückwärts ein damit ich es beim rausfahren einfacher hatte. Nach 70cm langsamer Rausfahrt aus der markierten Parkbox fuhr mir völlig unerwartet ein rasant rückwärtsfahrendes Auto in die vordere Beifahrerseite…….

Dann um 09:36Uhr

Zitat:

@FirstFord schrieb am 26. Januar 2025 um 12:31:58 Uhr:



Zitat:

Der Rückwärtsfahrer stand 2m rechts von mir und ließ seine Beifahrerin aussteigen, schaute dann nach links und fuhr langsam an, dann hat es schon rechts geknallt.


Was stimmt denn nun?

Keine Ahnung was du nicht verstehst aber soll heißen das der Unfallgegner schneller 2m rückwärts gefahren ist als ich der vorwärts höchstens 1m fuhr und das Auto meine vordere Beifahrerseite crashte. Hat der auch später zugegeben das gegenüberliegend ein Stellplatz frei wurde und er da rückwärts reinfahren wollte wenn nicht mein Auto dazwischen gestanden wäre. Das Auto hatte übrigens Parksensoren und Heckkamera und als ich das hinterfragte warum da keine Warnung kam, meinte der nur dies hätte ihn selbst verwundert.

Die Gier nach freiem Parkraum hat eben den Verstand ausgeschaltet?

Richtig Noman und stell euch mal vor es wäre ein Kind was der rückwärts fahrend umgeputzt hätte.

Ich wette drauf das die Polizei dann auch alleinig dem Rückwärtsfahrer die Schuld aufgebrummt hätte.😉

Beide haben ein Verwarnungsgeld (und nicht Geldbuße) verhängt bekommen. Ob beide dieses bereits gezahlt haben, ist
nicht bekannt. Wenn ja, ist die Angelegenheit erst einmal abgeschlossen. Wenn nein, muß man mit Beweisen und Gegendarstellung gegen diese Verhängung "Verwarnungsgeld" angehen (Rechtsbehelf). Bei Zahlung ist das Zugeständnis des eigenen Fehlverhalten soweit gegeben.

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Ich denke das der Unfallgegner bereits sein Verwarnungsgeld entrichtet hat, so habe ich das zumindest verstanden. Ich habe einem Verkehrsrechtler das Mandat erteilt und warte nun das Bußgeld und vor allem die Ermittlungsakte ab.

Dem Rückwärtsfahrer bin ich ja hinterher gerannt nachdem der wieder vorwärts fuhr und als der ausstieg, mit "Guten Morgen, sind sie schon wach?" begrüßt. Daraufhin kam weder eine Entschuldigung osw. sondern gleich ich hätte 50% Mitschuld da fließender (rückwärtsfahrender?) Verkehr auf dem Parkplatz grundsätzlich Vorfahrt hätte. Das Szenario das da noch ein Fußgänger zwischendurch gelaufen wäre, dem auch so erwähnt. Darüber hat der nur geschmunzelt und zum Schluß vor der Polizei wieder grinsend erzählt: Immerhin hätten wir uns nicht noch geschlagen. Fand seine Verhaltensweise in der neutralen Analyse mehr als befremdlich und dreist.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 27. Januar 2025 um 09:21:39 Uhr:


Beide haben ein Verwarnungsgeld (und nicht Geldbuße) verhängt bekommen. Ob beide dieses bereits gezahlt haben, ist
nicht bekannt. Wenn ja, ist die Angelegenheit erst einmal abgeschlossen. Wenn nein, muß man mit Beweisen und Gegendarstellung gegen diese Verhängung "Verwarnungsgeld" angehen (Rechtsbehelf). Bei Zahlung ist das Zugeständnis des eigenen Fehlverhalten soweit gegeben.

Das trifft nicht zu.
Die Zahlung des Verwarngeldes bedeutet kein Schuldanerkenntnis in zivilrechtlicher Hinsicht.
Die Zahlung kann aus rein wirtschaftlichen Erwägungen erfolgt sein.
(Prozessrisiko oder keine RSV z.B.)

Das Verwarnungsgeld ist für die zivilrechtliche Einordnung ("Wer muss wem wieviel Schadensersatz bezahlen, und warum?"😉 völlig unerheblich und stellt bestenfalls ein (schwaches) Indiz dar, wie die aufnehmenden Polizeibeamten die Sache eingeschätzt haben.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 27. Januar 2025 um 09:55:42 Uhr:


Das Verwarnungsgeld ist für die zivilrechtliche Einordnung ("Wer muss wem wieviel Schadensersatz bezahlen, und warum?"😉 völlig unerheblich und stellt bestenfalls ein (schwaches) Indiz dar, wie die aufnehmenden Polizeibeamten die Sache eingeschätzt haben.

Hierzu möchte ich noch erwähnen das die gegnerische Versicherung zuerst die volle Deckungszusage unabhängig von der Schuldfrage zusagte und nun seit Wochen immer auf die lange Wartezeit bzgl. der Polizei Ermittlungsakte verwiesen hat. Inzwischen sind das 8 Wochen ohne Erstattung des 8k Unfallschadens.

Zitat:

@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 10:37:30 Uhr:


... das die gegnerische Versicherung zuerst die volle Deckungszusage unabhängig von der Schuldfrage zusagte ...

Wie bitte ?

Die gegnerische Versicherung soll den vollumfänglichen Eintritt erklärt haben bevor die Haftungsverteilung klar ist ?

Das hast du schriftlich ?

Und was spricht dagegen, den Anwalt der sich um ein eher belangloses 30 Euro Ticket kümmert, mit der Abwicklung des Unfalls ggü. der Versicherung zu beauftragen ?

Gibt es ein Schadensgutachten ?

Zitat:

@Spi95 schrieb am 27. Januar 2025 um 11:02:39 Uhr:



Zitat:

@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 10:37:30 Uhr:


... das die gegnerische Versicherung zuerst die volle Deckungszusage unabhängig von der Schuldfrage zusagte ...
Wie bitte ?

Die gegnerische Versicherung soll den vollumfänglichen Eintritt erklärt haben bevor die Haftungsverteilung klar ist ?

Das hast du schriftlich ?

Und was spricht dagegen, den Anwalt der sich um ein eher belangloses 30 Euro Ticket kümmert, mit der Abwicklung des Unfalls ggü. der Versicherung zu beauftragen ?

Gibt es ein Schadensgutachten ?

Natürlich nicht, dies wurde anfangs telefonisch mitgeteilt. Dann folgte der Gutachtertermin durch die gegnerische Versicherung disponiert.

Der RA vertritt mich bzgl. der Schuldfrage mit Akteneinsicht sowie Schadensersatz.

Das bringt dem TE jetzt retrospektiv nichts mehr, aber eine Dashcam kann ich allen aus genau solchen Gründen nur empfehlen.

In den meisten Fällen folgt Zivilrecht dem Strafrecht

Zitat:

@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 11:08:12 Uhr:


...Dann folgte der Gutachtertermin durch die gegnerische Versicherung disponiert...

Das heißt den Gutachter hat die gegnerische Versicherung geschickt?

Zitat:

@onzlaught schrieb am 27. Januar 2025 um 13:14:37 Uhr:



Zitat:

@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 11:08:12 Uhr:


...Dann folgte der Gutachtertermin durch die gegnerische Versicherung disponiert...

Das heißt den Gutachter hat die gegnerische Versicherung geschickt?

😰😰😰😰😰

Dann ist soeben ein zweiter Unfall passiert.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 27. Januar 2025 um 13:14:37 Uhr:



Zitat:

@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 11:08:12 Uhr:


...Dann folgte der Gutachtertermin durch die gegnerische Versicherung disponiert...

Das heißt den Gutachter hat die gegnerische Versicherung geschickt?

Ja aber ein neutrales, fachmännisches Gutachten erstellt. Habe das von meiner Werkstatt überprüfen lassen.

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