Parkplatz Unfall 50% Mitschuld?

Servus
Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz bereits prophylaktisch rückwärts ein damit ich es beim rausfahren einfacher hatte. Nach 70cm langsamer Rausfahrt aus der markierten Parkbox fuhr mir völlig unerwartet ein rasant rückwärtsfahrendes Auto in die vordere Beifahrerseite und fuhr nach dem Knall sofort wieder vorwärts. Da der Unfallgegner älterer Herr ü70 sich mit "Ich hätte 50% Mitschuld" rausreden wollte da angeblich auf Parkplätzen der fließende Verkehr Vorfahrt hätte, die Polizei verständigt.
Ich erhielt 30€ Verwarnung wegen einer angeblichen Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs und der Gegner 35€ wegen: Beim Rückwärtsfahren gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Mein Auto hat ua. einen Achsschaden und ist einem Totalschaden nahe. Im Gutachten steht folgendes:
Die äußerlich am Fahrzeug erkennbaren Beschädigungen wurden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her mit plötzlicher mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis verursacht.
Die Unfallschäden sind durch einen Anstoß auf die Front des Fahrzeuges mit Schwerpunkt rechts
entstanden.

Der Rückwärtsfahrer behauptet nun noch daß ich dem ins stehende Auto gefahren wäre obwohl das Spurenbild genau das Gegenteil bestätigt.

Kennt jemand vergleichbare Fälle wie das vor Gericht entschieden wurde?

76 Antworten

Auch wenn man durch das Beschädigungsbild erkennen kann, das ein Fahrzeug zum Kollisionszeitpunkt gestanden hat, lässt sich nicht ermitteln ob es ein Bruchteil einer Sekunde oder mehrere waren.
Ich würde im Erledigungsinteresse auch zu 50/50 tendieren.

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Januar 2025 um 10:02:30 Uhr:


Auch wenn man durch das Beschädigungsbild erkennen kann, das ein Fahrzeug zum Kollisionszeitpunkt gestanden hat, ....

Beispiel: wenn der Schaden des TE z.B. komplett in seiner Beifahrerseite wäre, z.b. rechte Tür, wäre eindeutig, wer auf wen draufgefahren ist. Somit wäre die Aussage des Gegners

Zitat:

Der Rückwärtsfahrer behauptet nun noch daß ich dem ins stehende Auto gefahren wäre

schon mal wiederlegt.

Vor 20 Jahren war ich der Rückwärtsfahrer auf nem Baumarkt Parkplatz. Bin an einem freien Stellplatz vorbei gefahren um dann rückwärts inklusive Blinker links da rein zu gondeln.
Gucke in die Spiegel und sehe einen Bulli der sich vorwärts "meinen" Platz schnappen will.
Gas gegeben in dem Glauben, er sieht es nun und steckt zurück.
Denkste, hab den Sack erwischt und die volle Schuld bekommen, meine KH durfte seinen Schaden zu 100% bezahlen.

Gruß
Andre

In den Stellplatz bin ich ja rein prophylaktisch rückwärts eingeparkt weil ich das Chaos auf den Parkplätzen inzwischen kenne. Alleine seine Aussage das auf Parkplätzen der fließende Verkehr Vorfahrt hätte ist ein Gerücht und hat der wohl mit ruhendem Verkehr verwechselt. Ja mal abwarten wie das weiterläuft, jedenfalls rief der mir noch an und meinte ob wir uns nicht einvernehmlich ohne Versicherung einigen könnten. Da er sonst für die nächsten 4 Jahre hochgestuft wird. Von Anfang an hatte ich eh die Vermutung das dies nicht sein erster Parkplatz VU war so wortfindig wie er sich benahm. Ich denke es könnte ihm auch noch weitere Probleme bzgl. Fahrtauglichkeit im Alter bescheren?
Auf den Bildern im Gutachten sind die Beschädigungen extra mit Pfeilen markiert und die Kollisionskräfte kamen stets von rechts.

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Zitat:

@Eot schrieb am 26. Jan. 2025 um 11:44:27 Uhr:


Ich denke es könnte ihm auch noch weitere Probleme bzgl. Fahrtauglichkeit im Alter bescheren?

Bitte auf solche wilden Spekulationen verzichten.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 26. Januar 2025 um 11:46:38 Uhr:



Zitat:

@Eot schrieb am 26. Jan. 2025 um 11:44:27 Uhr:


Ich denke es könnte ihm auch noch weitere Probleme bzgl. Fahrtauglichkeit im Alter bescheren?

Bitte auf solche wilden Spekulationen verzichten.

Ich kenne einen 77 jährigen dem man nach 2 selbstverschuldeten VU zuerst die Versicherung gekündigt und anschließend die Fahrtauglichkeit überprüft hat...

Inzwischen wurde der Führerschein eingezogen.

Mir egal, wen du kennst. Hat hiermit nichts zu tun. Das Thema driftet sonst gleich wieder ab und in kürzester Zeit muss ein Schloss dran.

Eine Alleinhaftung eines der Fahrzeuge halte ich hier für unwahrscheinlich. Die Quote spielt dann letzlich für die Rückstufungen keine Rolle. Den eigenen Schaden würde ich erstmal mit 50% geltend machenm, damit die eigenen Kosten (Gutachten und Anwalt) vollständig erstattet werden können.

Zitat:

@Eot schrieb am 26. Januar 2025 um 08:04:19 Uhr:


Servus
Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz bereits prophylaktisch rückwärts ein damit ich es beim rausfahren einfacher hatte. Nach 70cm langsamer Rausfahrt aus der markierten Parkbox fuhr mir völlig unerwartet ein rasant rückwärtsfahrendes Auto in die vordere Beifahrerseite…….

Dann um 09:36Uhr

Zitat:

Der Rückwärtsfahrer stand 2m rechts von mir und ließ seine Beifahrerin aussteigen, schaute dann nach links und fuhr langsam an, dann hat es schon rechts geknallt.

Was stimmt denn nun?

Der erste Halbsatz bezieht sich auf den Unfallgegner und der zweite Halbsatz auf den TE selbst. Das rasante Rückwärtsfahren folgert er aus dem unerwarteten Einschlag und dem Schadenumfang. Er schaute da gerade nach links. Versucht es bitte mit verstehendem Lesen. I.Ü. wurde alles was helfen könnte bereits gesagt.

Grundsätzlich gilt auf einen Parkplatz:

Fläche für den ruhenden Verkehr

Da gilt nur das Prinzip:
- Schrittgeschwindigkeit
- gegenseitige Rücksichtnahme

Da gibt es weder rechts vor links und schon gar nicht besonders Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

Sondern nur wie beim Vorwärtsfahren die allgemeine Sorgfaltspflicht

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2025 um 14:54:56 Uhr:


Der erste Halbsatz bezieht sich auf den Unfallgegner und der zweite Halbsatz auf den TE selbst. Das rasante Rückwärtsfahren folgert er aus dem unerwarteten Einschlag und dem Schadenumfang. Er schaute da gerade nach links. Versucht es bitte mit verstehendem Lesen. …..

„Verstehendes Lesen“ wird für den Leser wesentlich erleichtert, wenn sich der Schreiber auch tatsächlich verständlich ausdrückt. Das klitzekleine Wörtchen „ich“, eingefügt durch den TE an geeigneter Stelle seiner Ausführungen hätte schon gereicht, um Missinterpretationen auszuschließen 😉
Ich bin sicher, du findest auch problemlos diese Stelle 😁

Ja, aber es ist m.M.n. überflüssig, auf offensichtlichen Kleinigkeiten herumzureiten.

Ich hatte mittlerweile schon 2x Unfälle auf Supermarktparkplätzen.
Beide Male habe ich rückwärts ausgeparkt und per Kamera gesehen, das gegenüber die Rückfahrscheinwerfer angingen und losgefahren wurde.

Ich habe schlagartig gebremst und stand vor dem Crash. Wurde durch Gutachter an Hand des Schadenbild vom Gutachter bestätigt. Der Verlauf der Kratzer / Beulen war eindeutig und beide Male kam ich - ohne Anwalt - auf 0% Mithaftung.
Entscheidend war wohl, dass ich bereits zum stehen gekommen war.
Entscheidend war lt. Gutachter das nachgewiesene "stehen" vor dem Kontakt, ansonsten wäre eine Mitschuld gegeben.

Eines ist doch festzuhalten, die hinzugezogenen Polizeibeamte haben beide am Unfallbeteiligten ein Verwarnungsgeld
erteilt. Das heißt, daß aus Sicht der Polizei bei beiden ein Fehlverhalten vorliegt. Diese Sichtansicht wird auch sicherlich von den Versicherungen übernommen, zumal die Polizei i.d.R. nur dann ein Fehlverhalten sanktioniert, wenn auch ein solches vorliegt. Da nützt auch zumeist kein Anwalt mehr !

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