Parkplatz Unfall 50% Mitschuld?
Servus
Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz bereits prophylaktisch rückwärts ein damit ich es beim rausfahren einfacher hatte. Nach 70cm langsamer Rausfahrt aus der markierten Parkbox fuhr mir völlig unerwartet ein rasant rückwärtsfahrendes Auto in die vordere Beifahrerseite und fuhr nach dem Knall sofort wieder vorwärts. Da der Unfallgegner älterer Herr ü70 sich mit "Ich hätte 50% Mitschuld" rausreden wollte da angeblich auf Parkplätzen der fließende Verkehr Vorfahrt hätte, die Polizei verständigt.
Ich erhielt 30€ Verwarnung wegen einer angeblichen Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs und der Gegner 35€ wegen: Beim Rückwärtsfahren gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.
Mein Auto hat ua. einen Achsschaden und ist einem Totalschaden nahe. Im Gutachten steht folgendes:
Die äußerlich am Fahrzeug erkennbaren Beschädigungen wurden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her mit plötzlicher mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis verursacht.
Die Unfallschäden sind durch einen Anstoß auf die Front des Fahrzeuges mit Schwerpunkt rechts
entstanden.
Der Rückwärtsfahrer behauptet nun noch daß ich dem ins stehende Auto gefahren wäre obwohl das Spurenbild genau das Gegenteil bestätigt.
Kennt jemand vergleichbare Fälle wie das vor Gericht entschieden wurde?
76 Antworten
Bitte ganz kurz nachdenken: wie fällt ein Gutachten aus, das von dem beauftragt wird, der später zahlen soll?
Und der Gutachter möchte in Zukunft gerne weitere Auftrge von dieser Versicherung bekommen, weil er z.B. auch eine Familie zu ernähren hat.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Januar 2025 um 13:49:47 Uhr:
Bitte ganz kurz nachdenken: wie fällt ein Gutachten aus, das von dem beauftragt wird, der später zahlen soll?Und der Gutachter möchte in Zukunft gerne weitere Auftrge von dieser Versicherung bekommen, weil er z.B. auch eine Familie zu ernähren hat.
Das war ein unabhängiges Sachverständigenbüro der GTÜ. Bezahlt wurde ja bisher nichts weil die angeblich noch immer auf die Polizei Ermittlungsakte warten/bzw. auswerten.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Januar 2025 um 13:49:47 Uhr:
Bitte ganz kurz nachdenken: wie fällt ein Gutachten aus, das von dem beauftragt wird, der später zahlen soll?Und der Gutachter möchte in Zukunft gerne weitere Auftrge von dieser Versicherung bekommen, weil er z.B. auch eine Familie zu ernähren hat.
Falls der TE nur 50% erhält bleibt er bei Eigenbeauftragung teilweise auf den Gutachterkosten sitzen, da diese dann nur zur Hälfte reguliert werden.
Zitat:
@germania47 schrieb am 27. Januar 2025 um 14:03:46 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Januar 2025 um 13:49:47 Uhr:
Bitte ganz kurz nachdenken: wie fällt ein Gutachten aus, das von dem beauftragt wird, der später zahlen soll?Und der Gutachter möchte in Zukunft gerne weitere Auftrge von dieser Versicherung bekommen, weil er z.B. auch eine Familie zu ernähren hat.
Falls der TE nur 50% erhält bleibt er bei Eigenbeauftragung auf den Gutachterkosten sitzen, da diese dann nur zur Hälfte reguliert werden.
Korrekt, so hat mir das auch meine Werkstatt empfohlen.
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Zitat:
@nogel schrieb am 27. Januar 2025 um 13:49:47 Uhr:
... weil er z.B. auch eine Familie zu ernähren hat.
Es gibt auch in Deutschland Hunger und Obdachlosigkeit. Und Tafeln.
😛
Im Fall hier muss das kein Fehler sein, da bei wahrscheinlicher 50/50 Haftung der TE nicht auf den hälftigen Gutachterkosten sitzen bleibt.
Edith: der Klaus war schneller.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Januar 2025 um 13:49:47 Uhr:
Bitte ganz kurz nachdenken: wie fällt ein Gutachten aus, das von dem beauftragt wird, der später zahlen soll?
Na, hoffentlich objektiv richtig und neutral...
Wie heißt es doch so schön: alles was Du schreibst, muss wahr sein. Aber Du musst nicht alles schreiben, was wahr ist.
Zitat:
@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 13:38:35 Uhr:
Habe das von meiner Werkstatt überprüfen lassen.
Deine Werkstatt kann Gutachten prüfen?
Oder haben die nur ihren KV daneben gehalten?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Januar 2025 um 16:59:57 Uhr:
Zitat:
@Eot schrieb am 27. Januar 2025 um 13:38:35 Uhr:
Habe das von meiner Werkstatt überprüfen lassen.
Deine Werkstatt kann Gutachten prüfen?
Oder haben die nur ihren KV daneben gehalten?
Weshalb sollte ein versierter Kfz Meister kein Gutachten überprüfen können? Der reguläre KV war darin bereits enthalten und für einen KV erhält die Werkstatt keine Entlohnung zumal das Auto mit Karosserie-Achsschaden einem wirtschaftlichen Totalschaden nahe kommt.
Frag ich mich auch grad, wenn der nicht gegen checken kann ob ein Gutachten alles erfasst hat dann ist man definitiv in der falschen Werkstatt gelandet.
Was steht denn neben dem Reparaturweg und Reparaturkosten sonst so in einem Gutachten?
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Reparaturdauer
Kategorie des Ersazwagens
Profis fällt wohl noch mehr ein
Hat ein guter selbstständiger KFZ Meister das alles auch auf dem Schirm?
Zitat:
@Spi95 schrieb am 27. Januar 2025 um 14:12:51 Uhr:
Im Fall hier muss das kein Fehler sein, da bei wahrscheinlicher 50/50 Haftung der TE nicht auf den hälftigen Gutachterkosten sitzen bleibt.
Stand glaube ich noch nirgendwo: Gibt's ne Kasko? Stichwort Quotenvorrecht?
https://www.verivox.de/rechtsschutzversicherung/themen/quotenvorrecht/
Auf dem Schirm wird ein Meister es wohl haben ob alle Punkte im Gutachten enthalten sind - wenn er will. Er wird aber auch den Unterschied zwischen Haftpflichtgutachten und Versicherungsgutachten kennen wenn er nicht neu im Geschäft ist. Und mit mal eben drübergucken kann er sicher nicht prüfen ob die Zahlen richtig sind.
Manchmal kann man besser auf hälftigen GA-Kosten sitzen bleiben und hat dafür kein Versicherungsgutachten. 😉
Zitat:
@Spi95 schrieb am 27. Januar 2025 um 14:12:51 Uhr:
Im Fall hier muss das kein Fehler sein, da bei wahrscheinlicher 50/50 Haftung der TE nicht auf den hälftigen Gutachterkosten sitzen bleibt.
@Dellenzaehler bring mal bitte etwas Licht in dieses Dunkel.
Stimmt tatsächlich so.
Bei einer Quotelung bleibt der Auftraggeber auf der Summe sitzen, mit welcher er mit haftet.
Aber wenn er eine Vollkaskoversicherung hat, kann er den Rest über das Quotenvorrecht abrechnen.
Bei diesem werde die Kosten übernommen "welche das Blech betreffen" (Kleine Krücke zum merken)
Im übrigen, es gibt sehr viele Meister die können ein Gutachten tatsächlich nicht "prüfen", weil es nicht in Ihren Aufgabenbereich fällt und somit schlicht die Erfahrung fehlt.
Es gibt auch Meister die das sicher können/-könnten, aber einfach nicht wollen, weil: siehe oben.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 27. Januar 2025 um 18:10:26 Uhr:
Was steht denn neben dem Reparaturweg und Reparaturkosten sonst so in einem Gutachten?Wiederbeschaffungswert
Restwert
Reparaturdauer
Kategorie des ErsazwagensProfis fällt wohl noch mehr ein
Hat ein guter selbstständiger KFZ Meister das alles auch auf dem Schirm?
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Reparaturdauer
Kategorie des Ersazwagens
wird alles erwähnt. In der Werkstatt wurde auch die Achsvermessung gemacht oder glaubt hier jemand das der Gutachter das vor Ort macht?
Bei dem Auto habe ich nur TK aber dafür eine gute RSV die gleich die Deckungszusage erteilte.