Parkplatz Bagger im Wohngebiet ohne Kennzeichen
Aus aktuellem Anlass habe ich die Frage, wie diese Sache rechtlich zu bewerten ist. Bei uns parkt seit Freitag früh ein großer Bagger vor dem Haus auf einem Grünstreifen. Übers Wochenende hatte ich das noch geduldet, aber nachdem sich heute nichts getan hat, gehe ich von einer längerfristigen Abstellung aus.
Ist das so in einem Wohngebiet zulässig? Ist das auf einem Grünstreifen zulässig? Wie sieht es mit Versicherungsschutz ohne Kennzeichen aus, da insbesondere nachts die üblichen Reflektoren aus dem Straßenverkehr fehlen.
Achja, mangels Beschriftung ist der Besitzer nur schwer zu ermitteln. Ich habe mit der Google Bildersuche jetzt über das Logo die Firma ausfindig gemacht, aber das kann es ja auch nicht sein, wenn ein Unfall passieren würde. Mal sehen, ob der freundliche Anruf vorhin etwas bringt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Übers Wochenende hatte ich das noch geduldet,...
Und du bist bei euch im Dorf der Landvoigt, oder der Bürgermeister, oder der Schützenkönig, oder der Dorfälteste?
Oder was gibt dir sonst die Befugniss, irgendwas oder irgendjemanden auf öffentlichem Grund zu dulden?
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95 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Mai 2018 um 12:06:01 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 29. Mai 2018 um 11:51:47 Uhr:
Das Land ist bereits nieder gegangen! Wurde eine Baugrunduntersuchung beauftragt? Wir wissen es nicht.
Jaja, früher arbeiteten 10.000 Leute 50 Jahre lang an einer Pyramide.
Heute arbeiten doppelt so viele Leute genauso lang an einer Baugenehmigung.
😁Gruß Metalhead
Die unzähligen Planungsingenieure, die auch noch ihren Anteil an der Bausumme abzweigen, und nur Sxx.. abliefern, hast du noch garnicht mit aufgezählt. 😁
So, gerade nach Hause gekommen und Bagger ist weg, hat aber schön mehrere Löcher hinterlassen, die ich jetzt wieder zuschütten darf. Würde mich nur abschliessend interessieren, wo er jetzt steht bzw. warum er hier geparkt war, wenn keine Baustelle in der Umgebung existiert.
Zitat:
@hydrou schrieb am 29. Mai 2018 um 16:39:28 Uhr:
So, gerade nach Hause gekommen und Bagger ist weg, hat aber schön mehrere Löcher hinterlassen, die ich jetzt wieder zuschütten darf.
Du kannst natürlich ein Garten- und Landschaftsbau Unternehmen mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes beauftragen.
Aber Vorsicht, die haben möglicherweise einen Bagger dabei ...
Nur mal so am Rande , wenn es jetzt ein WoWa etc. wäre, das auf eurem eigenen Grund und Bodern steht und dieser nach Aufforderung nicht entfernt wird , wäret ihr dann auch so locker und entspannt ?
Ich finde Eigentum ist Heilig und der TE hat ja das Gespräch gesucht , aber so wir einige hier Verbal auf denTE einprügeln ist schon sehr befremdlich .
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 30. Mai 2018 um 07:32:16 Uhr:
Nur mal so am Rande , wenn es jetzt ein WoWa etc. wäre, das auf eurem eigenen Grund und Bodern steht und dieser nach Aufforderung nicht entfernt wird , wäret ihr dann auch so locker und entspannt ?
Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andere an.
Hab so einem Typen wie dir mal 3 Monate absolutes Halteverbot vor die Tür gestellt. Wollte die Kranaufstellung unbürokratisch regeln, und morgens wegen störender Autos an den Häusern klingeln. Das hat den Nachbarn derart gestört dass er mich negativ im Netz bewertet hat.
Im Herbst waren dann nochmal 2 Monate wegen Bagger an- und Abtransport fällig. Es wäre auch anders gegangen, aber ich wollte den Nachbarn ja nicht noch einmal verärgern 😁
Zitat:
@hydrou schrieb am 29. Mai 2018 um 16:39:28 Uhr:
Würde mich nur abschliessend interessieren, wo er jetzt steht bzw. warum er hier geparkt war, wenn keine Baustelle in der Umgebung existiert.
Hast du denn nicht genug von der Geschichte? 😮
Warum reagierst du nach über 4 Jahren drauf?
Vielleicht weil ich's gerne wissen wollte.
Aber deine (sinnfreie) Antwort beantwortet meine Frage ja auch nicht. 😁
Er hat über 4 Jahre nicht mehr reagiert, was mich darauf schließen lässt, dass er genug von der Geschichte hat und deine Frage damit von selbst beantwortet sein sollte.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:57:15 Uhr:
Vielleicht weil ich's gerne wissen wollte.
Aber deine (sinnfreie) Antwort beantwortet meine Frage ja auch nicht. 😁
Dann schreib ihn privat an. Reicht schon, dass Fpa80 diesen Thread aus der Versenkung geholt hat.
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Dezember 2022 um 17:42:50 Uhr:
Dann schreib ihn privat an. Reicht schon, dass Fpa80 diesen Thread aus der Versenkung geholt hat.
Sehr gute Idee! 😎
Entschuldigt bitte vielmals, dass wir euch und die "Totenruhe" gestört haben. 😁 😉
Baumaschinen sind als selbstfahrende Arbeitsgeräte ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich genehmigt.
Auflage ist, daß eine Firmenbeschriftung gut erkennbar angebracht ist.
Die regelmäßige Überprüfung lt. Unfaliverhütungsvorschrift kommt dem TÜV / Dekra usw. gleich.
Auch für Baumaschinen gibt es eine Versicherung.
Beim Parken unter einer Straßenlampe oder außerhalb der Fahrbahn ist keine Beleuchtung nötig.
Sicherlich wird der Eigner der Grünanlage diese zum Abstellen des Baggers freigegeben haben.