Parkplatz Bagger im Wohngebiet ohne Kennzeichen
Aus aktuellem Anlass habe ich die Frage, wie diese Sache rechtlich zu bewerten ist. Bei uns parkt seit Freitag früh ein großer Bagger vor dem Haus auf einem Grünstreifen. Übers Wochenende hatte ich das noch geduldet, aber nachdem sich heute nichts getan hat, gehe ich von einer längerfristigen Abstellung aus.
Ist das so in einem Wohngebiet zulässig? Ist das auf einem Grünstreifen zulässig? Wie sieht es mit Versicherungsschutz ohne Kennzeichen aus, da insbesondere nachts die üblichen Reflektoren aus dem Straßenverkehr fehlen.
Achja, mangels Beschriftung ist der Besitzer nur schwer zu ermitteln. Ich habe mit der Google Bildersuche jetzt über das Logo die Firma ausfindig gemacht, aber das kann es ja auch nicht sein, wenn ein Unfall passieren würde. Mal sehen, ob der freundliche Anruf vorhin etwas bringt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Übers Wochenende hatte ich das noch geduldet,...
Und du bist bei euch im Dorf der Landvoigt, oder der Bürgermeister, oder der Schützenkönig, oder der Dorfälteste?
Oder was gibt dir sonst die Befugniss, irgendwas oder irgendjemanden auf öffentlichem Grund zu dulden?
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95 Antworten
EO nicht gelesen?
Das Thema wurde wiederbelebt, scheint noch interessant zu sein.
Zitat:
@Knatterknarf schrieb am 20. Dezember 2022 um 17:23:22 Uhr:
Baumaschinen sind als selbstfahrende Arbeitsgeräte ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich genehmigt.
Auflage ist, daß eine Firmenbeschriftung gut erkennbar angebracht ist.
War nicht erfüllt, s. Bilder.
Zitat:
Die regelmäßige Überprüfung lt. Unfaliverhütungsvorschrift kommt dem TÜV / Dekra usw. gleich.
Auch für Baumaschinen gibt es eine Versicherung.
Beim Parken unter einer Straßenlampe oder außerhalb der Fahrbahn ist keine Beleuchtung nötig.
War nicht erfüllt, Baumaschine ragte deutlich in die Fahrbahn hinein und war auch nicht durch Straßenlampen beleuchtet, s. Bilder.
Zitat:
Sicherlich wird der Eigner der Grünanlage diese zum Abstellen des Baggers freigegeben haben.
Sicherlich nicht, denn das war ich selbst.
Hast du den Bagger bei einer anderen Baustelle wieder gefunden?
Zitat:
@Goify schrieb am 20. Dezember 2022 um 19:04:17 Uhr:
Hast du den Bagger bei einer anderen Baustelle wieder gefunden?
Nein, nicht in meinem Ortsteil. Ich habe aber auch nicht alle Baustellen in allen anderen Ortsteilen abgesucht.
Zitat:
@Knatterknarf schrieb am 20. Dezember 2022 um 17:23:22 Uhr:
...
...richtig, die Zulassung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine z.B. Mobilbagger oder Radlader (bis max. 20 oder 25km/h) kostet ca. 10,20€ an Gebühren und es wird kein Kennzeichen zugeteilt / angebracht... Kennzeichen gibts erst für Maschinen die 40km/h fahren können.
Die für so eine Maschine & die Straßenfahrt benötigte Betriebserlaubnis bzw. bei einem Mobilbagger die Ausnahmegenehmigung (§70 StVZO) liefert der Hersteller mit... die darin meist geforderte Ausnahmegenehmigung gem. §29 STVO bekommt man von der örtlichen unteren Straßeverkehrsbehörde.
Diese ist zusammen mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung (meist von der Betriebshaftpflicht, wo die Maschinen inkludiert sind) auf der Maschine mitzuführen.
Die Beschriftung muß nicht nur gut leserlich sein sondern an der linken Seite (meist an der Kabinentür) angebracht sein.
@TE ... hoffentlich paßt du mit deinem PKW auch auf, dass du nie auf irgendwelche Grünstreifen fährst / parkst und immer schön die Parkbeleuchtung eingeschaltet hast. Solche Leute wie du kotzen mich an... wohl sonst nix zu tun, wenn man Zeit hat wegen einer Baumaschine, die einmal ein paar Tage irgendwo abgestellt wurde ein Faß aufzumachen.