Parkplätze bewirtschaften lassen?

Wir sind ein Dienstleister mit gemieteten Parkplätzen in einem Gebiet, in dem es an Parkmöglichkeiten mangelt. Trotz deutlicher Beschilderung werden unsere Plätze häufig von Fremdparkern blockiert. Eine Mitarbeiterin hat die Idee vorgeschlagen, die Firma "Parksmart" zu kontaktieren, die sich um das Freiräumen der Parkplätze kümmern könnte. Ich habe im Internet nach der Firma gesucht, aber leider keine aussagekräftigen Bewertungen oder Erfahrungen gefunden.

Mir ist wichtig, dass die Parkplätze schnell freigeräumt werden und dass die Halter der abgeschleppten Fahrzeuge nicht übermäßig geschröpft werden. Es sollte alles fair und im Rahmen bleiben. Falls jemand von seinen Erfahrungen berichten kann, würde ich mich freuen, zu erfahren, wie ihr das handhabt.

Liebe Grüße!

183 Antworten

ortsüblich wäre es am Ende, da alle öffentlich verfügbaren Preisinformation ja von der Sondersituation profitieren, aber evtl. nicht angemessen. Ähnlich bei Immobilienmaklern da gibt es die 7.x Prozent, aber je nach Stadt lebt es sich damit wie Gott in Frankreich

Argumentationshilfe: siehe Anhang.

Leider nicht mehr ganz der neueste Stand.

Ja, gute Arbeit aber so wie ich es lese, werden nur die erhobenen Preise dargestellt aber nicht unterducht ob sie angemessen sind.

Eben genau das drückt ja das (Orts)übliche aus. Angemessenheit spielt da per Definition keine Rolle.
Danke für die Liste!

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Schrankensystem installieren oder Parkkralle ans Rad. Geht schnell und wirkt immer. Die Dinger gibts im Internet und bei Schlüsseldiensten.

Kürzlich einen Artikel in einer Lokalzeitung zu "Parknotruf" gelesen die den Dienst jetzt auch dort anbieten.
Zusammenfassend:

- Kooperation mit einem örtlichen Abschleppunternehmen

- Kosten (die der Verursacher; also widerechtlich Parkende zu tragen hat):
8-18 Uhr: 335 EUR plus 32 EUR Verwaltungsgebühr. Leerfahrten fallen 50% des Betrages an.
- Dienst wird rund um die Uhr angeboten. Außerhalb der Zeiten aber teurer.
(Zum Vergleich wurde angeführt:Lässt das OA abschleppen fallen 308 EUR kosten an, zzgl. des Bußgeldes natürlich)

- Parknotruf informiert die Polizei wenn abgeschleppt wurde. Auf wunsch des Polizeipräsidiums mittlerweile automatisch per Email.

- Ab Herbst bietet Parknotruf auch ein Verwarngeldsystem an (40 EUR), das aber nur für Großkunden. Entscheidung liegt dann natürlich beim Kunden (Abschleppen oder Verwarnungsgeld auslösen)

-Grundlagen sind Paragraphen 858, 859, 860 Strafgesetzbuch.

- Auftraggeber hat keine Kosten.
- Gibt wohl vereinzelt Klagen, die werden aber nach eigenen Angaben fast ausnahmslos gewonnen.

- Registrierte Kunden wohl bisher 38000 und aktuell in 130 Städten aktiv.

Kurzum: Die Fairness was die Kosten angeht ist offensichtlich gegeben. Der kleine Aufschlag gegenüber den Kosten wenn das OA abschleppen lässt liegt absolut im Rahmen und ist keine Abzocke.
Ob du dann unter "Großkunde" fällst und dann, je nach Kapazität deiner Parkplätze, auch erstmal nur ein Verwarngeld auslösen könntest anstatt immer gleich abschleppen zu lassen... ich denke nicht. Aber das soll ja auch nicht dein Problem sein.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Sept. 2024 um 15:16:30 Uhr:


.........
- Ab Herbst bietet Parknotruf auch ein Verwarngeldsystem an (40 EUR), das aber nur für Großkunden. Entscheidung liegt dann natürlich beim Kunden (Abschleppen oder Verwarnungsgeld auslösen).........

Auf welcher Grundlage außer der StVO und dem Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog soll dass denn ausgelöst werden? Beides gilt nur auf öffentlichem Grund und das Ausstellen von Verwarnungsangeboten sind hoheitliche Aufgaben, welche von einer privaten Firma nicht ausgestellt werden können.

Damit ist vor ein paar Jahren schon einmal eine Firma in Frankfurt/Main gescheitert.

Zitat:

@ClausHH schrieb am 18. September 2024 um 13:54:35 Uhr:


Schrankensystem installieren oder Parkkralle ans Rad. Geht schnell und wirkt immer. Die Dinger gibts im Internet und bei Schlüsseldiensten.

Parkkralle ans Rad ist eine echt gute Idee - hoffentlich kann man auch das Echo ertragen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 18. September 2024 um 15:31:14 Uhr:


Auf welcher Grundlage außer der StVO und dem Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog soll dass denn ausgelöst werden? Beides gilt nur auf öffentlichem Grund und das Ausstellen von Verwarnungsangeboten sind hoheitliche Aufgaben, welche von einer privaten Firma nicht ausgestellt werden können.

Gemeint war wohl eine Vertragsstrafe.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. September 2024 um 15:41:06 Uhr:



Zitat:

@ClausHH schrieb am 18. September 2024 um 13:54:35 Uhr:


Schrankensystem installieren oder Parkkralle ans Rad. Geht schnell und wirkt immer. Die Dinger gibts im Internet und bei Schlüsseldiensten.

Parkkralle ans Rad ist eine echt gute Idee - hoffentlich kann man auch das Echo ertragen.

Wer will letztendlich fahren? Die Strafanzeige wegen Beleidigung, Bedrohnung und ggf. Körperverletzung riskiert wohl keiner.

Wenn bereits das Zuparken als Nötigung angesehen wird, dürfte das Anbringen einer Parkkralle den Tatbestand wohl auch erfüllen. Das Echo wäre dann ein Strafverfahren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. September 2024 um 15:49:35 Uhr:


Wenn bereits das Zuparken als Nötigung angesehen wird, dürfte das Anbringen einer Parkkralle den Tatbestand wohl auch erfüllen. Das Echo wäre dann ein Strafverfahren.

Darüber urteilte der BGH bereits vor Jahren. Als Nötigung gilt es nur, wenn Parkkrallen allein zum Zwecke des Abkassierens angebracht werden.

Welcher andere Zweck könnte denn damit verfolgt werden?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 18. September 2024 um 15:31:14 Uhr:


Auf welcher Grundlage außer der StVO und dem Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog soll dass denn ausgelöst werden? Beides gilt nur auf öffentlichem Grund und das Ausstellen von Verwarnungsangeboten sind hoheitliche Aufgaben, welche von einer privaten Firma nicht ausgestellt werden können.

Damit ist vor ein paar Jahren schon einmal eine Firma in Frankfurt/Main gescheitert.

K.a. ich denke man hat das Wort nur im Artikel benutzt.
Letztendlich dürfte es sich um die übliche Vertragsstrafe handeln.

Andere Umstände, andere Urteile. irgendwann wollte einer wegfahren, ging aber nicht wegen Parkkralle, dann schaut's anders aus. Außerdem gibt es beim lockpicking layer den Hack für so manche Parkkralle

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