Parkpilot

VW Touran 1 (1T)

Hallo,
möchte am Montag meinen Touri bestellen,
2,0 TDI 6-Gang, abnehmbare AHK, Außenspiegel elektr. abklappbar, Climatronic, Perleffekt Black Magic, Navi DX-R4,Xenon-Licht, Wintersonderpaket und

jetzt kommt mein Zweifler = Park Pilot.

Ich habe noch ein paar Fragen zum Park-Pilot, da der Freundliche leider am Wochenende nicht arbeitet, kann mir bestimmt jemand die Fragen beantworten.

1.) Gibt es eine Möglichkeit ihn auszuschalten?

2,) Bei einem Fahrradträger auf der AHK und montierten Fahrräder, meldet sich dann der Parkpilot?

3.) Anhängerfahrt Rückwärts = Park Pilot am jodeln?

Also lasst was von Euch hören damit meine Entscheidung richtig ausfällt.

Danke!!!

C1Knuddelbaer

25 Antworten

Ich benötige die AHK für den Transport von Fahrrädern. Durch meine Behinderung bin ich nicht in der Lage die abnehmbare ständig wieder an und abzubauen. Ist dies möglich?

Zitat:

Original geschrieben von 204045


Ist dies möglich?"

Ja, solltest nur keine "Baumarktangebote" nehmen. Wenn du zum 😁 gehst, sollte er dir die "richtige" anbauen. Zu beachten wäre dann lediglich, dass wenn der Stecker der AHK belegt ist, die PDC abgeschaltet ist. Hast du nichts an oder auf der Kupplung, funktioniert auch die PDC.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von 204045


Ich benötige die AHK für den Transport von Fahrrädern. Durch meine Behinderung bin ich nicht in der Lage die abnehmbare ständig wieder an und abzubauen. Ist dies möglich?

Nochmal - erst wenn der E-Stecker drin ist, egal von einem Anhänger oder einem Fahrradträger, dann wird der PP deaktiviert. Die AHK, wenn nur so hinten dran ist, beeinträchtigt die PP Funktion nicht - er funktioniert. Du kannst also die AHK immer dran lassen !!!!! Allerdings gibt es eine in D vorhandene Unsinnregel.....wenn die AHK abnehmbar ist und nicht genutzt wird.....dann muss sie abgebaut werden. Den O-Text kann ich Mo raussuchen und einstellen. Es gibt tatsächlich einige.....ich nenne sie mal vorsichtig - "nichtsanderesbeieiner kontrolle" findende Hilfssheriffs - die beanstanden so was. Meinen Vater hatten sie mal diesbezüglich - keine Chanche - auch nach Einspruch nicht. Was da anders ist am Haken als bei einer abnehmbaren ????????entzieht sich meinem Verständnis.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


Allerdings gibt es eine in D vorhandene Unsinnregel.....wenn die AHK abnehmbar ist und nicht genutzt wird.....dann muss sie abgebaut werden

Sorry Hohi aber das ist falsch 😉

Eine abnehmbare AHK muß nur dann abgenommen werden wenn sie das Kennzeichen verdeckt. Grundlage dafür geht aus §10 FZV bzw. §60 StVZO hervor

Gruß

Afralu

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von afralu



Zitat:

Original geschrieben von hohirode


Allerdings gibt es eine in D vorhandene Unsinnregel.....wenn die AHK abnehmbar ist und nicht genutzt wird.....dann muss sie abgebaut werden
Sorry Hohi aber das ist falsch 😉

Eine abnehmbare AHK muß nur dann abgenommen werden wenn sie das Kennzeichen verdeckt. Grundlage dafür geht aus §10 FZV bzw. §60 StVZO hervor

Gruß

Afralu

Joooo hast ja Recht - mein Papa hat einen - kann ich nix für 😉 - Meriva - da ist das wohl so.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


- Meriva -

😰 😰 😰

Eigentlich wäre es da besser das man etwas dran macht was dann alles verdeckt 😁

Gruß

Afralu

Hallo,

es empfiehlt sich die AHK bei Nichtbenutzen abzunehmen, da sonst auch bei schuldlosem Auffahrunfall eine Mithaftung des höheren Sachschadens anfallen kann.

Also wäre für den TE tatsächlich eine Starre sinnvoll.

Gruß (und)

SchaffDuWas

Guten Morgen,

Dank an alle Mitwirkenden. Jetzt habe auch ich es verstanden. Nun kann ich beruhigt den Highline bestellen. Worauf sollte ich noch achtenß

Zitat:

Original geschrieben von SchaffDuWas


Hallo,

es empfiehlt sich die AHK bei Nichtbenutzen abzunehmen, da sonst auch bei schuldlosem Auffahrunfall eine Mithaftung des höheren Sachschadens anfallen kann.

Also wäre für den TE tatsächlich eine Starre sinnvoll.

Gruß (und)

SchaffDuWas

Für einen solchen Fall gibt es keine gesetzliche Grundlage!!!!

Ich habe mir alle möglichen Verordnungen mal als pdf heruntergeladen und durchsucht. Nix! Das einzige was ich fand, war die Nummer die Afralu schon beschrieben hatte.

Ausserdem...

Das würde ja bedeuten, wenn ich auf einen LKW auffahre, der LKW ein Schrämmchen hat, man selbst Totalschaden, dann muß der LKW Fahrer auch zahlen da er so einen harten Stahl hat...

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von touranko


Für einen solchen Fall gibt es keine gesetzliche Grundlage!!!!

Eben, dass ist auch nicht gesetzlich, noch sonst irgendwie festgelegt

Gruß

Afralu

Hallo,

ich bin weder Polizist, Jurist oder Versicherungsfachmann. Selbst besitze ich eine abnehmbare AHK und empfinde eine etwaige Mithaftung für ungerecht. Und ich kann keine entsprechende Vorschrift oder gar Gesetz benennen (heißt aber im Umkehrschluß keineswegs, daß es keine gibt).

Wenn ich hier im Forum die Suchfunktion "AKH Versicherung" benutzte, stosse ich auf einen gefüllten Sack voller Aussagen bezüglich dieser Problematik.

Da gibt es Regeln im Ausland (speziell Österreich und Slowenien); Klauseln in Versicherungsverträgen; Hinweise in Bedienungsanleitungen; Aussagen von AHK Herstellern, über schwebende Unfallprozesse und dergleichen mehr.

Und meine Lebenserfahrung sagt mir, daß es auf dieser Welt nix gibt was es nicht gibt.

So what... - dann nehme ich das Ding eben ab und gehe kein Risiko ein.

Und ich riet dem TE mit meiner Antwort, diese Problematik in seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen