Parklücke Unfall

Hallo, ich bin neu hier und habe ein großes Problem.
Ich habe vorgestern mein Auto aus einer Parklücke rollen lassen,da meine Handbremse festgefroren ist und ich sie los bekommen wollte, ich wollte nirgendwo hinfahren sondern die einfach nur frei bekommen.
Ich habe mich vergewissert das kein Auto in der nähe ist (Straßenabschnitt für 2Häuserreihen mit Parkplätzen).
Ich habe also mein Auto raus rollen lassen, stand ganz kurz, Auto war ca die hälfte noch in der Parklücke, als ich das Auto wieder in die Parklücke rollen lassen wollte, kam ein anderes Auto um einer nicht einsehbaren Ecke an und fuhr mir direkt ins Auto. Die "Straße" war sehr glatt,da es die ganze Nacht geschneit hat und hier keiner streut.
Der Mann der mir ins Auto gefahren ist, hat zugegeben das er mich gesehen hat,aber nicht mehr Bremen konnte (er war zu schnell, hat es aber nicht zugegeben).
Wir haben die Polizei gerufen, die waren nicht sehr nett und haben die ganze Zeit nur gesagt ich wäre Schuld und haben auch keinen von uns zu wort kommen lassen, haben noch nicht einmal Fotos von der ganzen Sache gemacht.
Jetzt musste ich noch Pusten, da kam raus, 0,48 ob es jetzt schon der richtige wert war oder noch verdoppelt werden muss weiß ich leider nicht, ich hatte 7,5 stunden zuvor 2Gläser pur Whisky getrunken, danach nochmal 3Stunden Zwischenzeitlich geschlafen und wollte auch nirgendwo hin fahren sondern einfach nur die Handbremse freibekommen.
Ich musste mit zur Polizeiwache, wärend der fahrt wurde ich von der Polizei gedemütigt runter gemacht usw.
Auf der Polizeiwache,habe ich mich geweigert mir Blut abnehmen zu lassen,da das verhalten der Polizei unterste Schublade war,ich wollte einen Anwalt, da der grade nicht erreichbar war, rief ein Polizist nur Verweigerer und es stürmten ca 6 Polizisten aus ihren zimmern, schmissen mich auf dem Boden, lagen auf mich,haben mich festgehalten und mir zwanghaft Blut abgenommen.

Jetzt zu meiner Frage, wie kann ich dagegen angehen grade bei dem Unfall, da ich mir keiner Schuld bewusst bin, leider habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und muss mich dann selber raus boxen.

Dir verletzungen der Polizei, habe ich am nächsten Tag vom Arzt aufnehmen lassen.

Leider war es nicht das erste mal, das ich mit "Alkohol" am Steuer erwischt worden bin, vor knapp über 2Jahren wurde ich mit dem 50iger Roller nach Benzinansaugen erwischt, was bei der Polizei auch als Alkohol Delikt gespeichert ist.

Ich hoffe ich erfahre hier einige Tipps was ich machen kann und wie es dur noch weiter geht.

Ich bin grade aus der Probezeit und brauche mein Auto für die Arbeit,da ich jeden Tag einen Weg von 33km die Strecke habe und es mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht Pünktlich zur Arbeit schaffen würde.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus und hoffe Ihr könnt mir helfen

Beste Antwort im Thema

Ich fahre auf einer schneeglatten Straße, da fährt auf einmal einer aus der Parklücke raus, ich bremse und komme nicht mehr zum stehen, da die Straße so glatt ist. Der Typ riecht nach Alkohol, also hole ich die Polizei, er darf pusten und die nehmen den mit zur Wache. Jetzt ist er noch der Meinung ich wäre schuld an dem Unfall.

So ich hab mal einfach die Sicht des anderen dargestellt.

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Zitat:

@WirSindzzz schrieb am 2. Februar 2019 um 13:40:43 Uhr:


Ich habe mir auch sonst nix weiter zu schulden kommen lassen, kam in der ganzen Zeit ein paar mal in einer Verkehrskontrolle, musste auch öfter Pusten und hatte immer 0,0.
Wie gesagt ich wollte auch nicht fahren oder sowas sondern einfach nur meine Handbremse freibekommen

ich musste noch nie pusten... 🙄😎

zudem---was hat hin und her schieben mit dem Lösen einer festgefrohrenen Handbremse zu tun...
??

Selbst wenn der andere eine Teilschuld bekommen würde wegen nicht angepasster Geschwindigkeit... so bist du damit doch keinesfals raus aus der Nummer... .

Ich muss noch dazu sagen, das ich freiwillig erst ein Bußgeld von 35€ bezahlt habe, der Fall eigendlich abgeschlossen war, und erst 10min später erst Puste musste...

Egal wie weit man fährt, sobald der Zündschlüssel im öffentlichen Verkehrsraum gedreht ist oder man ein Fahrzeug (auch Fahrrad) anderweitig bewegt, ist es Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss.
Hinzu kommt dann eventuell noch Wiederstand gegen die Staatsgewalt.

Die 35,-€ zahlt in der Regel der Unfallverursacher für die Unfallaufnahme.

Zitat:

@WirSindzzz schrieb am 2. Februar 2019 um 13:45:11 Uhr:


Ich muss noch dazu sagen, das ich freiwillig erst ein Bußgeld von 35€ bezahlt habe, der Fall eigendlich abgeschlossen war, und erst 10min später erst Puste musste...

.. und wieso musstest du dann Pusten??

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Mit Glück ergibt das ein Bußgeld von 1000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Wenn der Unfall als kausal angesehen wird, dann ist der Führerschein weg, Sperrfrist ca. 9 Monate und es wird teurer als 1.000,- €.

Ich hab mich falsch ausgedrückt, ich wollte guggen ob die Handbremse fest gefroren ist, nicht das sie fest gefroren war...

Zitat:

@WirSindzzz schrieb am 2. Februar 2019 um 13:17:42 Uhr:


Habe eine Versicherung gefunden, die mich Rückwirkend versichern würde und mir helfen würde wenn es unter Ordnungswidrigkeit bei der Staatsanwaltschaft läuft, ansonsten steh ich da

Das könnte problematisch werden, da Alkohol im Straßenverkehr i.d.R. als Verkehr

straftat

gewertet wird.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 2. Februar 2019 um 13:47:28 Uhr:



Zitat:

@WirSindzzz schrieb am 2. Februar 2019 um 13:45:11 Uhr:


Ich muss noch dazu sagen, das ich freiwillig erst ein Bußgeld von 35€ bezahlt habe, der Fall eigendlich abgeschlossen war, und erst 10min später erst Puste musste...

.. und wieso musstest du dann Pusten??

Wenn ich das wüsste...
Die haben auch keinen von beiden Parteien zu wort kommen lassen, haben es aufgenommen und waren nur pampig.
Haben auch keine Fotos von der ganzen Sache gemacht oder sowas.

Es war auch nicht die Polizei hier aus der Ecke,sondern ein paar Orte weiter, wo die sich selber nicht zu Einsätzen trauen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Februar 2019 um 13:56:22 Uhr:


Das könnte problematisch werden, da Alkohol im Straßenverkehr i.d.R. als Verkehrstraftat gewertet wird.

Nicht zwangsläufig, nichtmal regelhaft.

https://www.dvr.de/verkehrsrecht/bkat/bussgeldkatalog_241.html

Handelt es sich um Privatgrund? Allerdings gilt dieses aufgrund der Vielzahl an Garagen als öffentlicher Verkehrsraum. Vielleicht lässt sich dieser Umstand für den TE nutzen, falls es Privatgrund sein sollte?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. Februar 2019 um 13:45:39 Uhr:


Egal wie weit man fährt, sobald der Zündschlüssel im öffentlichen Verkehrsraum gedreht ist oder man ein Fahrzeug (auch Fahrrad) anderweitig bewegt, ist es Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss.
Hinzu kommt dann eventuell noch Wiederstand gegen die Staatsgewalt.

Die 35,-€ zahlt in der Regel der Unfallverursacher für die Unfallaufnahme.

Die haben mich ja dazu gedrängt und Unterdruck gesetzt das zu bezahlen, da es ja vom Gesetz her so ist, das immer der der aus einer Parklücke kommt schuld ist, egal wie es wirklich war.
Die haben noch nicht mal zugehört wo der andere gesagt hat,das er mich gesehen hat und nicht bremsen konnte, denen war alles egal...

Zitat:

@mick070 schrieb am 2. Februar 2019 um 13:59:35 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Februar 2019 um 13:56:22 Uhr:


Das könnte problematisch werden, da Alkohol im Straßenverkehr i.d.R. als Verkehrstraftat gewertet wird.

Nicht zwangsläufig.
https://www.dvr.de/verkehrsrecht/bkat/bussgeldkatalog_241.html

Sicherlich. Deswegen habe ich ja die Möglichkeitsform gewählt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Februar 2019 um 14:01:33 Uhr:



Zitat:

@mick070 schrieb am 2. Februar 2019 um 13:59:35 Uhr:



Nicht zwangsläufig.
https://www.dvr.de/verkehrsrecht/bkat/bussgeldkatalog_241.html

Sicherlich. Deswegen habe ich ja die Möglichkeitsform gewählt.

Du schriebst "in der Regel". Passt halt gar nicht.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. Februar 2019 um 13:59:44 Uhr:


Handelt es sich um Privatgrund? Allerdings gilt dieses aufgrund der Vielzahl an Garagen als öffentlicher Verkehrsraum. Vielleicht lässt sich dieser Umstand für den TE nutzen, falls es Privatgrund sein sollte?

Leider nein, wir wohnen hier zur Miete, es gehört der Wohnungsbaugesellschaft

Zitat:

@mick070 schrieb am 2. Februar 2019 um 14:03:12 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Februar 2019 um 14:01:33 Uhr:


Sicherlich. Deswegen habe ich ja die Möglichkeitsform gewählt.

Du schriebst "in der Regel". Passt halt gar nicht.

Warum? 😕

Der § 316 StGB gilt nach wie vor.

https://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

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