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Parkendes Auto verschuldet Unfall?

Themenstarteram 12. November 2014 um 21:44

Hallo,

folgende Situation.

Meine Frau hatte ihren Wagen in einer kleinen Nebenstraße, wohl im Halteverbot, abgestellt.

Aus einer Minute wurden dann ein paar mehr, wie das bei Frauen nunmal so ist.

Als sie wieder zu ihrem Wagen ging, den Kleinen auf dem Arm, kam gerade ein Schulbus die Straße lang.

Natürlich keine Geduld darauf zu warten bis meine Frau wegfuhr.

Stattdessen quetschte der sich an ihren Wagen vorbei. Dann hielt er an, der Fahrer sprang raus, machte ein Foto von ihrem Wagen. Dann behauptete der Fahrer, er wäre bei dem Mänover mit dem Aussenspiegel an einem Baum gefahren, sie wäre das jetzt Schuld und müsse das bezahlen und fuhr sofort weiter.

Leider war ich nicht dabei. Meine Frau war völlig aufgelöst, ich habe sie erstmal beruhigt. Ich meine das der Fahrer des Schulbusses sein Malheur selber schuld ist. Selbst wenn ihr Wagen die Straße blockierte, kann es doch nicht ihre Schuld sein, wenn ein anderer Fahrer an dem Hindernis vorbei fährt und dabei so blind ist und einen Baum rammt!

Oder liege ich damit falsch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2014 um 21:16:45 Uhr:

Es mag sein, dass du teilweise nicht ganz falsch liegst, aber letztendlich entscheidet so etwas ein Richter.

Das Beispiel mit der Oma müsste etwas anders lauten um vergleichbar zu sein.

Oma steht am Straßenrand und möchte die Straße überqueren.

Oma macht einen Schritt auf die Fahrbahn.

Ein Autofahrer weicht aus, weil er annimmt, dass Oma weitergeht, obwohl die das gar nicht vor hat.

Auto kommt ins schleudern und kollidiert mit einem Baum.

Unfallbeteiligte:

1. Fahrer der ausweichenden Fahrzeugs

2. Oma

Wie auch immer, auch parkende Fahrzeuge können unfallbeteiligt sein, was zu einer Mithaftung führen kann.

Hier geht es dem TE darum, ob seine Frau eine Mitschuld am Unfall bekommen kann.

Da der Busfahrer sich von der Unfallstelle entfernt hat, ist davon nicht auszugehen denn der Busfahrer hätte, wenn er die Frau des TE als Unfallbeteiligte in Mithaftung hätte nehmen wollen, sich nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bevor den Anforderungen des § 142 StGB genüge getan worden wäre.

Ich habe fertig ;)

Du bist es wohl gewohnt immer Recht zu haben, egal ob du im Thema bist oder nicht. Ich gebe es auf mit beratungsresistenten Laien, und das bist du offensichtlich, zu diskutieren. Ich rede hier vom Fall des TE und nicht vom Pkw der einer Oma ausweicht die auf die Straße tritt. Und zu dem hier zu diskutierenden Fall habe ich genug gesagt.

 

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Zitat:

@AS60 schrieb am 16. November 2014 um 12:47:31 Uhr:

.... da kein Fremdschaden entstanden ist.

Der Fremdschaden wäre doch der Spiegel des Busses (vom Parkenden Fahrzeug verursacht, sofern das möglich ist). Als Geschädigter kann ich auch nicht einfach abhauen.

Das wäre das selbe wenn mir an der Ampel einer hinten rein fährt, ich aber einfach weiter fahre ohne die Daten auszutauschen.

Ich glaube da wird nix mehr kommen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. November 2014 um 09:45:04 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. November 2014 um 12:47:31 Uhr:

.... da kein Fremdschaden entstanden ist.

Der Fremdschaden wäre doch der Spiegel des Busses (vom Parkenden Fahrzeug verursacht, sofern das möglich ist). Als Geschädigter kann ich auch nicht einfach abhauen.

Das wäre das selbe wenn mir an der Ampel einer hinten rein fährt, ich aber einfach weiter fahre ohne die Daten auszutauschen.

Ich glaube da wird nix mehr kommen.

Gruß Metalhead

Selbst wenn es eng war. Der Busfahrer hat da so ein Pedal das man Bremse nennt und hätte einfach stehen bleiben können, wenn er dort nicht durchkommt.. Der parkende Pkw kann nichts verursachen. Eventuell kann er zivilrechtlich für den Schaden am Bus zur Rechenschaft gezogen werden, weil er verkehrsbehindernd geparkt hat. Er ist nicht Beteiligter des Unfalls. Der Busfahrer hat seinen eigenen Spiegel kaputt gefahren, also kein Fremdschaden.

Wo kommen wir da hin, dass jeder, obwohl eine Engstelle nicht passierbar ist, sich enfach mal durchquetscht. Den Schaden hat der Busfahrer sich selbst zuzuschreiben, weil er sich einfach verschätzt hat.

Da gebe ich dir recht, der Busfahrer scheint aber der Meinung zu sein, daß der Parkende PKW den Unfall verursacht hätte. Gehen wir mal davon aus daß es so war (was ich nicht glaube), dann hätte er als Geschädigter Unfallflucht begangen.

Vermutlich wird ihm spätestens ein Anwalt etwas ähnliches verklickern, daher meine Vermutung daß da nix mehr kommen wird.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. November 2014 um 08:44:39 Uhr:

Da gebe ich dir recht, der Busfahrer scheint aber der Meinung zu sein, daß der Parkende PKW den Unfall verursacht hätte. Gehen wir mal davon aus daß es so war (was ich nicht glaube), dann hätte er als Geschädigter Unfallflucht begangen.

Vermutlich wird ihm spätestens ein Anwalt etwas ähnliches verklickern, daher meine Vermutung daß da nix mehr kommen wird.

Gruß Metalhead

Ich vermute, dass du darauf hinaus willst, dass bei einem Unfall mit zwei Beteiligten ( den wir ja hier nicht haben ) grundsätzlich jeder zu bleiben hat. Egal ob Verursacher oder nicht.

Und da hast du vollkommen recht.

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. November 2014 um 12:57:18 Uhr:

Ich vermute, dass du darauf hinaus willst, dass bei einem Unfall mit zwei Beteiligten ( den wir ja hier nicht haben ) grundsätzlich jeder zu bleiben hat. Egal ob Verursacher oder nicht.

Genau!

Gruß Metalhead

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. November 2014 um 12:57:18 Uhr:

 

Ich vermute, dass du darauf hinaus willst, dass bei einem Unfall mit zwei Beteiligten ( den wir ja hier nicht haben ) grundsätzlich jeder zu bleiben hat. Egal ob Verursacher oder nicht.

Und da hast du vollkommen recht.

§ 142 (5):

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 18. November 2014 um 13:38:52 Uhr:

 

 

§ 142 (5):

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

O.

Gut zitiert. Und?

 

1. Beteiligter = Frau des TE

2. Beteiligter = Schulbusfahrer

3. Beteiligter = Baum ;)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. November 2014 um 20:00:36 Uhr:

1. Beteiligter = Frau des TE

2. Beteiligter = Schulbusfahrer

3. Beteiligter = Baum ;)

Genau. Und weitere Geschädigte sind die Blätter, die vom Baum gefallen sind.:D

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. November 2014 um 20:08:32 Uhr:

Genau. Und weitere Geschädigte sind die Blätter, die vom Baum gefallen sind.:D

Geschädigter und Unfallbeteiligter ist der Schulbusfahrer, neben der Frau des TE (und dem Baum, meinetwegen samt Blättern ;)) als möglicher weiterer Unfallbeteiligter.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. November 2014 um 20:14:40 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. November 2014 um 20:08:32 Uhr:

Genau. Und weitere Geschädigte sind die Blätter, die vom Baum gefallen sind.:D

Geschädigter und Unfallbeteiligter ist der Schulbusfahrer, neben der Frau des TE (und dem Baum, meinetwegen samt Blättern ;)) als möglicher weiterer Unfallbeteiligter.

Falls das ernst gemeint ist. Die Frau des TE ist nicht Unfallbeteiligte. Beteiligt ist hier allein der Busfahrer.

Aber jetzt reicht´s auch zu dem Thema.

Auch wenn es wirklich jetzt reicht, unfallbeteiligt ist jeder, der mit dem Unfall etwas zu tun hat und nicht nur, wer Schäden am Fahrzeug hat.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2014 um 18:09:42 Uhr:

Auch wenn es wirklich jetzt reicht, unfallbeteiligt ist jeder, der mit dem Unfall etwas zu tun hat und nicht nur, wer Schäden am Fahrzeug hat.

Schäden muss ein Unfallbeteiligter nicht unbedingt haben, das stimmt wohl.

Aber

Wenn dem so wäre, wäre z.B. die Oma, die am Fahrbahnrand einfach nur am Überweg wartet, ohne irgendwelche Aktivität, unfallbeteiligt, wenn dem jenigen, der für sie anhält jemand drauffährt.

Nochmal. Der Pkw hat geparkt, wenn auch falsch. Der Busfahrer hat sich verschätzt. Mehr nicht. Er hätte einfach nur anhalten müssen. Zivilrechtlich kann derjenige der den Pkw abgestellt hat, eventuell belangt werden. Deswegen ist er aber noch lange kein Unfallbeteiligter.

Ach ja. Irgendjemand hat den nicht beschädigten Baum ja auch mal gepflanzt = Unfallbeteiligter. Hätte er den Baum nicht bepflanzt, hätte niemand dagegen fahren können.

Ist jetzt "leicht" übertrieben und wirklich nicht böse gemeint.

Ich habe jetzt mittlerweile 36 Jahre praktische Erfahrung in diesem Thema und weiß wovon ich spreche.

Ich räume ein, dass die Behörden/Länder teilweise unterschiedlich arbeiten, was die Unfallaufnahme angeht. Ich kenne aber keinen, der, wenn er diesen Unfall aufnimmt, den parkenden Pkw als Unfallbeteiligten erfasst. Es ist oft eine Einzelfallerscheinung.

siehe Beispiel mit der Oma. Sie steht einfach dort, hätte ja eigentlich auch was damit zu tun und wäre bei dir Unfallbeteiligte. Oder es stehen 20 Leute am Überweg. Alles Unfallbeteiligte? Mitnichten.

Edit:

Ich sehe gerade, dass der Busfahrer sogar die Möglichkeit gehabt hätte, eine Augenblick zu warten, bis Platz ist. Da siehts sogar zuvilrechtlich sehr schlecht für ihn aus.

Es mag sein, dass du teilweise nicht ganz falsch liegst, aber letztendlich entscheidet so etwas ein Richter.

Das Beispiel mit der Oma müsste etwas anders lauten um vergleichbar zu sein.

Oma steht am Straßenrand und möchte die Straße überqueren.

Oma macht einen Schritt auf die Fahrbahn.

Ein Autofahrer weicht aus, weil er annimmt, dass Oma weitergeht, obwohl die das gar nicht vor hat.

Auto kommt ins schleudern und kollidiert mit einem Baum.

Unfallbeteiligte:

1. Fahrer der ausweichenden Fahrzeugs

2. Oma

Wie auch immer, auch parkende Fahrzeuge können unfallbeteiligt sein, was zu einer Mithaftung führen kann.

Hier geht es dem TE darum, ob seine Frau eine Mitschuld am Unfall bekommen kann.

Da der Busfahrer sich von der Unfallstelle entfernt hat, ist davon nicht auszugehen denn der Busfahrer hätte, wenn er die Frau des TE als Unfallbeteiligte in Mithaftung hätte nehmen wollen, sich nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bevor den Anforderungen des § 142 StGB genüge getan worden wäre.

Ich habe fertig ;)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2014 um 21:16:45 Uhr:

Es mag sein, dass du teilweise nicht ganz falsch liegst, aber letztendlich entscheidet so etwas ein Richter.

Das Beispiel mit der Oma müsste etwas anders lauten um vergleichbar zu sein.

Oma steht am Straßenrand und möchte die Straße überqueren.

Oma macht einen Schritt auf die Fahrbahn.

Ein Autofahrer weicht aus, weil er annimmt, dass Oma weitergeht, obwohl die das gar nicht vor hat.

Auto kommt ins schleudern und kollidiert mit einem Baum.

Unfallbeteiligte:

1. Fahrer der ausweichenden Fahrzeugs

2. Oma

Wie auch immer, auch parkende Fahrzeuge können unfallbeteiligt sein, was zu einer Mithaftung führen kann.

Hier geht es dem TE darum, ob seine Frau eine Mitschuld am Unfall bekommen kann.

Da der Busfahrer sich von der Unfallstelle entfernt hat, ist davon nicht auszugehen denn der Busfahrer hätte, wenn er die Frau des TE als Unfallbeteiligte in Mithaftung hätte nehmen wollen, sich nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bevor den Anforderungen des § 142 StGB genüge getan worden wäre.

Ich habe fertig ;)

Du bist es wohl gewohnt immer Recht zu haben, egal ob du im Thema bist oder nicht. Ich gebe es auf mit beratungsresistenten Laien, und das bist du offensichtlich, zu diskutieren. Ich rede hier vom Fall des TE und nicht vom Pkw der einer Oma ausweicht die auf die Straße tritt. Und zu dem hier zu diskutierenden Fall habe ich genug gesagt.

 

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