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Parkendes Auto verschuldet Unfall?

Themenstarteram 12. November 2014 um 21:44

Hallo,

folgende Situation.

Meine Frau hatte ihren Wagen in einer kleinen Nebenstraße, wohl im Halteverbot, abgestellt.

Aus einer Minute wurden dann ein paar mehr, wie das bei Frauen nunmal so ist.

Als sie wieder zu ihrem Wagen ging, den Kleinen auf dem Arm, kam gerade ein Schulbus die Straße lang.

Natürlich keine Geduld darauf zu warten bis meine Frau wegfuhr.

Stattdessen quetschte der sich an ihren Wagen vorbei. Dann hielt er an, der Fahrer sprang raus, machte ein Foto von ihrem Wagen. Dann behauptete der Fahrer, er wäre bei dem Mänover mit dem Aussenspiegel an einem Baum gefahren, sie wäre das jetzt Schuld und müsse das bezahlen und fuhr sofort weiter.

Leider war ich nicht dabei. Meine Frau war völlig aufgelöst, ich habe sie erstmal beruhigt. Ich meine das der Fahrer des Schulbusses sein Malheur selber schuld ist. Selbst wenn ihr Wagen die Straße blockierte, kann es doch nicht ihre Schuld sein, wenn ein anderer Fahrer an dem Hindernis vorbei fährt und dabei so blind ist und einen Baum rammt!

Oder liege ich damit falsch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2014 um 21:16:45 Uhr:

Es mag sein, dass du teilweise nicht ganz falsch liegst, aber letztendlich entscheidet so etwas ein Richter.

Das Beispiel mit der Oma müsste etwas anders lauten um vergleichbar zu sein.

Oma steht am Straßenrand und möchte die Straße überqueren.

Oma macht einen Schritt auf die Fahrbahn.

Ein Autofahrer weicht aus, weil er annimmt, dass Oma weitergeht, obwohl die das gar nicht vor hat.

Auto kommt ins schleudern und kollidiert mit einem Baum.

Unfallbeteiligte:

1. Fahrer der ausweichenden Fahrzeugs

2. Oma

Wie auch immer, auch parkende Fahrzeuge können unfallbeteiligt sein, was zu einer Mithaftung führen kann.

Hier geht es dem TE darum, ob seine Frau eine Mitschuld am Unfall bekommen kann.

Da der Busfahrer sich von der Unfallstelle entfernt hat, ist davon nicht auszugehen denn der Busfahrer hätte, wenn er die Frau des TE als Unfallbeteiligte in Mithaftung hätte nehmen wollen, sich nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bevor den Anforderungen des § 142 StGB genüge getan worden wäre.

Ich habe fertig ;)

Du bist es wohl gewohnt immer Recht zu haben, egal ob du im Thema bist oder nicht. Ich gebe es auf mit beratungsresistenten Laien, und das bist du offensichtlich, zu diskutieren. Ich rede hier vom Fall des TE und nicht vom Pkw der einer Oma ausweicht die auf die Straße tritt. Und zu dem hier zu diskutierenden Fall habe ich genug gesagt.

 

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Zum Glück war es nicht ein Fahrer eines Behindertentransporters.....

Der hätte hier dann sein Bestes von sich gegeben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. November 2014 um 22:57:52 Uhr:

Der Fahrer des Schulbusses hat die Unfallstelle verlassen, ohne die Feststellung seiner Personalien und seiner Beteiligung zu ermöglichen?

könnte ein Eigentor für ihn werden...

So lange hier kein Fremdschaden entstanden ist, und das ist es ja wohl nicht ( es sei denn der Baum ist kaputt ) liegt hier kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.

Sollte der Baum Schaden genommen haben,ist es etwas anderes. Dann könnte man vom 142 reden.

Zitat:

@schneefan schrieb am 13. November 2014 um 07:55:39 Uhr:

1tens ist es Fahrerflucht

falsch, da kein Fremdschaden

Zitat:

@schneefan schrieb am 13. November 2014 um 07:55:39 Uhr:

2tens verursacht der den Unfall welcher sich bewegt

das hat dann aber nichts mit der zivilrechtlichen Komponenete zu tun

Zitat:

@schneefan schrieb am 13. November 2014 um 07:55:39 Uhr:

3tens MUSS der Unfall ( wenn es denn ein Linienbus war )

polizeilich aufgenommen werden. Auf jeden Fall nur MIT Rea.

Wer sagt das bzw. wo steht das?

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich kann meine Karre gegen einen Baum setzen und mich verdünnisieren, so lange kein Fremdschaden entstanden ist. Es gibt demnach keinen anderen Unfallbeteiligten, dem ich die Art und Weise meiner Beteiligung oder die Feststellung mener Person ermöglichen muss.

Aber auch nur wenn es dein eigener Baum ist, sonst wirst du erleben können, was so ein oller Baum Wert ist.

Zitat:

@Waeller5 schrieb am 15. November 2014 um 20:06:22 Uhr:

Aber auch nur wenn es dein eigener Baum ist, sonst wirst du erleben können, was so ein oller Baum Wert ist.

Wir reden hier in diesem Fall von einem Aussenspiegel, da ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens am Baum relativ gering.

Aber sonst hast du natürlich recht.

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. November 2014 um 19:56:39 Uhr:

Und?

Unfallbeteiligter ist auch der Geschädigte.

Der Busfahrer tut also gut daran, nichts zu unternehmen, d. h. es ist gar kein Unfall passiert.

Ansonsten hätte er Fahrerflucht begangen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. November 2014 um 20:10:21 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. November 2014 um 19:56:39 Uhr:

Und?

Unfallbeteiligter ist auch der Geschädigte.

Der Busfahrer tut also gut daran, nichts zu unternehmen, d. h. es ist gar kein Unfall passiert.

Ansonsten hätte er Fahrerflucht begangen.

Vielleicht liegts ja an mir. Erst zitierst du den 142 und jetzt dies. Ich versteh den Sinn nicht. Kein Fremdschaden, wie hier, also keine Flucht. Beim Alleinunfall brauche ich nicht zu warten. Auch nicht auf die Polizei.

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. November 2014 um 20:59:28 Uhr:

Vielleicht liegts ja an mir. Erst zitierst du den 142 und jetzt dies. Ich versteh den Sinn nicht. Kein Fremdschaden, wie hier, also keine Flucht. Beim Alleinunfall brauche ich nicht zu warten. Auch nicht auf die Polizei.

Es ist doch ganz einfach.

a) wenn ein Unfall passiert ist, dann gilt, dass alle Unfallbeteiligten, Feststellungen zur Person, zum Hergang und zur Beteiligung ermöglichen müssen. Das gilt auch für den Geschädigten.

Es könnte z. B. sein, dass der Busfahrer angetrunken war und nur deshalb den Baum touchiert hat.

b) wenn kein Unfall passiert ist und auch niemand geschädigt wurde, dann braucht auch niemand zu warten, denn ohne Unfall keine Unfallflucht.

Also tut der Busfahrer gut daran, keinen Unfall und auch keinen Schaden festzustellen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. November 2014 um 07:00:57 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. November 2014 um 20:59:28 Uhr:

Vielleicht liegts ja an mir. Erst zitierst du den 142 und jetzt dies. Ich versteh den Sinn nicht. Kein Fremdschaden, wie hier, also keine Flucht. Beim Alleinunfall brauche ich nicht zu warten. Auch nicht auf die Polizei.

Es ist doch ganz einfach.

a) wenn ein Unfall passiert ist, dann gilt, dass alle Unfallbeteiligten, Feststellungen zur Person, zum Hergang und zur Beteiligung ermöglichen müssen. Das gilt auch für den Geschädigten.

Es könnte z. B. sein, dass der Busfahrer angetrunken war und nur deshalb den Baum touchiert hat.

b) wenn kein Unfall passiert ist und auch niemand geschädigt wurde, dann braucht auch niemand zu warten, denn ohne Unfall keine Unfallflucht.

Also tut der Busfahrer gut daran, keinen Unfall und auch keinen Schaden festzustellen.

Keiner muss auf irgendjemanden warten, wenn er einen "Alleinunfall" hat.

Und selbst wenn er angetrunken war hat er keine Pflicht zu warten. Dann tut er aus seiner Sicht sogar gut daran weg zu fahren, um sich nicht erwischen zu lassen. Der § 142 wäre hier trotzdem nicht erfüllt, da kein Fremdschaden entstanden ist.

Der Busfahrer kann später melden was er will. Er hat einen Baum gestreift der nicht beschädigt ist (vorausgesetzt) und ist dann weiter gefahren. Er kann dann, was eigentlich völlig sinnfrei ist, später den Alleinunfall melden. Das wird nur niemanden interessieren und schon gar nicht stünde dann der Verdacht der Unfallflucht im Raum. Das ist die Praxis.

Es gibt keinen Geschädigten. Und dessen Rechte zu schützen ist der primäre Sinn des § 142 StGB.

Aber wir schweifen zu sehr ab.

 

Wenn keine Schadensersatzansprüche gestellt werden können, liegt Alleinunfall vor. Ohne Fremdschaden also keine Unfallflucht.

Ist Fahrzeug z.B. geliehen, kann Verleiher zwar Schadenersatzansprüche geltend machen,dieser Schaden ist aber kein Fremdschaden.

O.

Zitat:

@hajok schrieb am 15. November 2014 um 17:03:57 Uhr:

Ich befürchte aber das meine bessere Hälfte in "Streß" (wie kann man als Hausfrau und Mutter so in Streß geraten, dass man keine Zeit hat ein Fahrzeug ordentlich abzustellen?) [...]

Zitat:

Aus einer Minute wurden dann ein paar mehr, wie das bei Frauen nunmal so ist.

War das irgendwie witzig gemeint und es liegt an meinem fehlenden Humor, dass der Witz hier nicht ankommt oder bist du irgendwie gefrustet?

Zum Thema: Vor Jahren war mein Vater mal in einer ähnlichen Situation (Wow! Ein Mann, der so dämlich geparkt hat, aber wahrscheinlich war der zu Recht "im Stress", schließlich war er ja berufstätig ;) ). Damals hat ein anderer Autofahrer daraufhin einem dritten, auf der anderen Straßenseite parkenden Fahrzeug den Außenspiegel abgefahren und wollte meinen Vater dafür verantwortlich machen, weil dieser ihm angeblich zu wenig Platz gelassen hätte. Jedenfalls musste mein Vater dazu Stellung nehmen und hat anschließend nie wieder was von der Angelegenheit gehört.

Ob die Straße damals ausgemessen wurde, das weiß ich nicht. Da ich die Örtlichkeiten kenne, bin ich aber ganz sicher, dass es weniger als drei Meter gewesen sein müssen. Wenn auf der Autobahn Leute mit 80 Km/h auf 2,10 Meter fahren dürfen, dann wäre es schon heftig, dass es jemandem nicht zuzumuten ist, es unfallfrei im Schritttempo durch eine "Engstelle" von drei Metern zu schaffen.

Ich schätze daher, diese Breite ist angegeben, damit auch Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhren und LKW passieren können. Ob sich ein kleiner Schulbus (wenn der so aussieht, wie ich es von diesen Minibussen kenne) darauf berufen kann, das bezweifle ich.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 12. November 2014 um 23:18:19 Uhr:

Wird sich auf eine 1/4 bis 1/3 Teilschuld rauslaufen.

Evlt. sogar mehr, da ein Linienbus behindert wurde.

Mit welcher Begründung ?

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