ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkendes Auto verschuldet Unfall?

Parkendes Auto verschuldet Unfall?

Themenstarteram 12. November 2014 um 21:44

Hallo,

folgende Situation.

Meine Frau hatte ihren Wagen in einer kleinen Nebenstraße, wohl im Halteverbot, abgestellt.

Aus einer Minute wurden dann ein paar mehr, wie das bei Frauen nunmal so ist.

Als sie wieder zu ihrem Wagen ging, den Kleinen auf dem Arm, kam gerade ein Schulbus die Straße lang.

Natürlich keine Geduld darauf zu warten bis meine Frau wegfuhr.

Stattdessen quetschte der sich an ihren Wagen vorbei. Dann hielt er an, der Fahrer sprang raus, machte ein Foto von ihrem Wagen. Dann behauptete der Fahrer, er wäre bei dem Mänover mit dem Aussenspiegel an einem Baum gefahren, sie wäre das jetzt Schuld und müsse das bezahlen und fuhr sofort weiter.

Leider war ich nicht dabei. Meine Frau war völlig aufgelöst, ich habe sie erstmal beruhigt. Ich meine das der Fahrer des Schulbusses sein Malheur selber schuld ist. Selbst wenn ihr Wagen die Straße blockierte, kann es doch nicht ihre Schuld sein, wenn ein anderer Fahrer an dem Hindernis vorbei fährt und dabei so blind ist und einen Baum rammt!

Oder liege ich damit falsch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2014 um 21:16:45 Uhr:

Es mag sein, dass du teilweise nicht ganz falsch liegst, aber letztendlich entscheidet so etwas ein Richter.

Das Beispiel mit der Oma müsste etwas anders lauten um vergleichbar zu sein.

Oma steht am Straßenrand und möchte die Straße überqueren.

Oma macht einen Schritt auf die Fahrbahn.

Ein Autofahrer weicht aus, weil er annimmt, dass Oma weitergeht, obwohl die das gar nicht vor hat.

Auto kommt ins schleudern und kollidiert mit einem Baum.

Unfallbeteiligte:

1. Fahrer der ausweichenden Fahrzeugs

2. Oma

Wie auch immer, auch parkende Fahrzeuge können unfallbeteiligt sein, was zu einer Mithaftung führen kann.

Hier geht es dem TE darum, ob seine Frau eine Mitschuld am Unfall bekommen kann.

Da der Busfahrer sich von der Unfallstelle entfernt hat, ist davon nicht auszugehen denn der Busfahrer hätte, wenn er die Frau des TE als Unfallbeteiligte in Mithaftung hätte nehmen wollen, sich nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bevor den Anforderungen des § 142 StGB genüge getan worden wäre.

Ich habe fertig ;)

Du bist es wohl gewohnt immer Recht zu haben, egal ob du im Thema bist oder nicht. Ich gebe es auf mit beratungsresistenten Laien, und das bist du offensichtlich, zu diskutieren. Ich rede hier vom Fall des TE und nicht vom Pkw der einer Oma ausweicht die auf die Straße tritt. Und zu dem hier zu diskutierenden Fall habe ich genug gesagt.

 

52 weitere Antworten
Ähnliche Themen
52 Antworten

Der Fahrer des Schulbusses hat die Unfallstelle verlassen, ohne die Feststellung seiner Personalien und seiner Beteiligung zu ermöglichen?

könnte ein Eigentor für ihn werden...

Wäre noch interessant zu wissen, ob absolutes Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot ausgeschildert war.

Wird sich auf eine 1/4 bis 1/3 Teilschuld rauslaufen.

Evlt. sogar mehr, da ein Linienbus behindert wurde.

Habe nach kurzer Recherche das hier gefunden:

http://www.kfz-auskunft.de/news/14329.html

Dennoch keine tolle Aktion vom Busfahrer, sich erstens durchzuquetschen und den Unfall herbeizurufen.

Aber auch Frauchen hätte ein Tick schneller sein können. :D

am 13. November 2014 um 6:55

1tens ist es Fahrerflucht

2tens verursacht der den Unfall welcher sich bewegt

3tens MUSS der Unfall ( wenn es denn ein Linienbus war )

polizeilich aufgenommen werden. Auf jeden Fall nur MIT Rea.

Themenstarteram 13. November 2014 um 12:34

Ich hatte nirgendswo was von Linienbus geschrieben.

Es handelt sich um so einen kleinen Schulbus, was auch immer meine Frau darunter versteht.

Halteverbotsschilder gibt es da auch nicht, nur wenn man sich da hinstellt wo ihr Wagen stand bleibt kaum Platz für andere Wagen. Jeder "vernünftige" Mensch parkt ein paar Meter weiter und läuft.

Zitat:

2tens verursacht der den Unfall welcher sich bewegt

So sehe ich das eigentlich auch.

Wenn er gar nicht durchkommt, hätte der Fahrer imho die Rennleitung rufen sollen. Die hätten dann ein Knöllchen geschrieben und den Wagen abschleppen lassen, wäre meine Frau nicht aufgetaucht.

Vermutlich versucht der Fahrer so seine Unfähigkeit im Umgang mit den Abmessungen seines Fahrzeugs auf andere abzuwälzen.

Wenn ich irgendwo nicht durchkomme, bleibe ich einfach stehen und fahre nicht mit Gewalt durch. Noch interessanter wäre es gewesen, er hätte das Fahrzeug meiner Frau beschädigt.

Egal.

Die Teilschuld wird es geben, wie du ja an den Bereits bestehenden Urteilen sehen kannst.

Bleibt abzuwarten, das löst sich eher in Luft auf.

Der Busfahrer muss zunächst nachweisen, wie sein Schaden überhaupt enstanden ist. Einfach nur zu behaupten, er habe sich seinen Spiegel kaputtgefahren, weil ihm jemand im Wege war, dürfte kaum ausreichen. Das kann z. B. schon beim Ausfahren aus dem Depot oder sonstwo passiert sein.

Der Busfahrer muss zudem nachweisen, dass er den "Unfall" nicht verhindern konnte, da das Hindernis vielleicht zu spät zu erkennen war. Sollte er sich in den Abmessungen seines Fahrzeug verschätzt oder im Rahmen des Rangierens einen Schaden zugezogen haben, geht das auf seine Kappe.

Im weiteren Verlauf ließe das eventuell dann auf ein möglicherweise fahrerisches Unvermögen schließen, zudem kann er nicht einfach etwas niederbügeln, nur weil es ihm im Weg ist und er einen Bus fährt.

Zudem sollte ihm als Schulbusfahrer bewusst sein, dass er alle Risiken zur Gefährdung seiner Insassen zu verhindern hat. Sich irgendwo durchzuquetschen und die Abmessungen seines Fahrzeugs nicht zu wissen, aber dabei bewusst das Risiko einer Beschädigung mit weiterem Gefährdungspotential in Kauf zu nehmen (man stelle sich einfach nur vor, ein abspringendes Teil lässt die Seitenscheibe platzen), könnte auch zu seinem Nachteil ausgelegt werden.

Zu Prüfen wäre außerdem, ob es sich tatsächlich um ein Halteverbot handelt oder nicht. Während Du im Themenstart von "wohl im Halteverbot" schreibst, erklärst Du später, dass es dort gar keine Halteverbotschilder gäbe.

Und wenn dort wirklich kein Schild steht: warum? Ist vielleicht doch Platz genug? Oder ist es erkennbar eine absolutze Engstelle, in der vernünftige Autofaher nicht parken, obwohl es vielleicht nicht mal verboten ist?

Aber auch anders herum:

Sollte Deine Frau um eine Kostenerstattung herumkommen (danach sieht´s für mich aus), wäre eine Spende an das Kinderhilfswerk o. ä. angebracht. Nicht als Strafe, sondern als Reminder, andere nicht mehr als nötig zu behindern.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 13. November 2014 um 14:43:08 Uhr:

Zu Prüfen wäre außerdem, ob es sich tatsächlich um ein Halteverbot handelt oder nicht. Während Du im Themenstart von "wohl im Halteverbot" schreibst, erklärst Du später, dass es dort gar keine Halteverbotschilder gäbe.

Und wenn dort wirklich kein Schild steht: warum? Ist vielleicht doch Platz genug? Oder ist es erkennbar eine absolutze Engstelle, in der vernünftige Autofaher nicht parken, obwohl es vielleicht nicht mal verboten ist?

Schilder müssen nur dort aufgestellt werden wo sonst kein Halteverbot erkennbar ist. Dies trifft laut dem TE ja nicht zu da kaum Platz für andere Fahrzeuge vorhanden ;)

Die Einschätzung des TE ist rein subjektiv. "Kaum Platz für andere Fahrzeuge" ist keine Aussage, weil sie zu sehr Raum für Spekulationen gibt. Für den einen ist dennoch Platz genug, für den anderen ein Durchkommen unmöglich.

Jetzt entsteht die Frage, warum sich nicht gleich nach dem Abstellen des Autos der Verkehr gestaut hat. Hat der Platz für Pkw dann doch gereicht? Hat es möglicherweise sogar auch für einen kleinen Lkw gereicht? Steht deshalb kein Halteverbotsschild? Dennn wäre es so eng, dass sich ein Schild erübrigt, hätte sich die Situation auf Grund des Staus schon gar nicht ergeben...

Ich unterstelle, dass wir beide die räumliche Situation nicht kennen und nicht beurteilen können. Daher auch meine Frage(n).

 

Wieviel Platz hat denn dem kleinen Schulbus gefehlt?

 

 

Daher meine Frage.

Die STVO schreibt beim Parken auf der Fahrbahn eine Restbreite von 3,05m vor.

Kannst Du auch sagen, wieviel Platz im konkreten Fall noch vorhanden war?

Denke das löst sich in Wohlgefallen auf. Aufgrund des Verhaltens des Busfahrers hat er äußerst schlechte Karten.

Und da er sich nur selbst geschädigt hat.... naja, könnten den Spiegel ja auch schon 100 Meter vorher abgefahren haben...

Themenstarteram 15. November 2014 um 16:03

Ich hoffe doch sehr, das sich alles in "Wohlgefallen" auflöst.

Die Stelle wo meine Frau parkte, kann man kaum Straße nennen, ist eher ein besserer Feldweg. Deswegen nahm sie auch an da käme kein Fahrzeug. Ein Maßband um die restliche Fahrbahnbreite zu messen hatte sie wohl nicht dabei.

Ich war jetzt auch mal an der Stelle, imho kann man sich da auch so hinstellen das ein größeres Fahrzeug noch durchkommt.

Ich befürchte aber das meine bessere Hälfte in "Streß" (wie kann man als Hausfrau und Mutter so in Streß geraten, dass man keine Zeit hat ein Fahrzeug ordentlich abzustellen?) das Fahrzeug wohl etwas schlecht abgestellt hatte.

Sollte die Sache weitergehen, werde ich mich wieder melden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkendes Auto verschuldet Unfall?